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Geschäftsbericht 2004 - Fielmann

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KONZERNANHANG<br />

FIELMANN Aktiengesellschaft, Hamburg<br />

Konzernanhang zum 31. Dezember <strong>2004</strong><br />

Allgemeine Angaben<br />

Bei der Aufstellung des Konzernabschlus-<br />

ses wurde von § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB<br />

(verkürzte Bilanz und Gewinn-und-Verlust-<br />

Rechnung) Gebrauch gemacht. Die Einzel-<br />

aufgliederungen und Erläuterungen werden<br />

im Anhang dargestellt.<br />

I. Konsolidierungskreis<br />

In den Konzernabschluss sind alle inländi-<br />

schen und ausländischen Tochtergesellschaf-<br />

ten einbezogen, bei denen der FIELMANN<br />

Aktiengesellschaft mittelbar oder unmittelbar<br />

die Mehrheit der Stimmrechte zusteht bzw. bei<br />

denen die einheitliche Leitung ausgeübt wird.<br />

38 <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2004</strong><br />

Auf Einbeziehung der <strong>Fielmann</strong> Akade-<br />

mie Schloss Plön GmbH wurde nach § 296<br />

Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet, da der Konzern<br />

in der Ausübung seiner Rechte den dauerhaf-<br />

ten Beschränkungen des Gemeinnützigkeits-<br />

rechts unterliegt und die Auswirkungen einer<br />

Equity-Konsolidierung unwesentlich sind.<br />

Zum 31. Dezember <strong>2004</strong> werden 24<br />

Gesellschaften erstmals konsolidiert. Dabei<br />

handelt sich um neugegründete Vertriebsge-<br />

sellschaften und bestehende Gesellschaften,<br />

die bisher von selbstständigen Franchise-<br />

nehmern geführt und von der FIELMANN<br />

Aktiengesellschaft übernommen wurden.<br />

Diese Gesellschaften wurden bisher bereits<br />

im Außenumsatz der <strong>Fielmann</strong>-Gruppe<br />

ausgewiesen. Entsprechend der wirtschaft-<br />

lichen Bedeutung der im Berichtsjahr eröff-<br />

neten Niederlassungen als Teil der normalen<br />

Expansion wird auf eine gesonderte Darstel-<br />

lung der hieraus resultierenden Änderung<br />

des Konsolidierungskreises verzichtet.<br />

Hinsichtlich der einbezogenen Unter-<br />

nehmen wird auf die Aufstellung „Anteils-<br />

besitz zum 31. Dezember <strong>2004</strong>“ verwie-<br />

sen, die beim Amtsgericht Hamburg unter<br />

der Nummer HRB 56098 hinterlegt wird.<br />

Hinsichtlich der übrigen Veränderungen des<br />

Konsolidierungskreises wird auf die Erläu-<br />

terungen zu den einzelnen Positionen der<br />

Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung<br />

verwiesen.<br />

II. Konsolidierungsgrundsätze und<br />

Währungsumrechnung<br />

Grundlage des Konzernabschlusses sind die<br />

Einzelabschlüsse der einbezogenen Gesell-<br />

schaften. Die Einzelabschlüsse der prüfungs-<br />

pflichtigen Gesellschaften wurden geprüft<br />

und mit einem uneingeschränkten Bestä-<br />

tigungsvermerk testiert. Für die <strong>Fielmann</strong><br />

Aus- und Weiterbildungs GmbH wurde der<br />

§ 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen.<br />

Hinsichtlich der übrigen Einzelgesellschaften<br />

wurde geprüft, ob die Jahresabschlüsse den<br />

Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung<br />

entsprechen und ob die für die Übernahme<br />

in die Konzernbilanz maßgeblichen Vor-<br />

schriften beachtet sind.<br />

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch<br />

Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit<br />

dem anteiligen Eigenkapital der Tochterge-<br />

sellschaften. Dabei wurden die Erstkonsolidie-<br />

rungen bis 2001 überwiegend auf den Zeit-<br />

punkt der erstmaligen Einbeziehung und nach<br />

§ 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB (Buchwertmethode)<br />

vorgenommen. Materielle Abweichungen<br />

zur Neubewertung auf den Erwerbszeitpunkt<br />

nach DRS 4 ergeben sich nicht.<br />

Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidie-<br />

rung werden entsprechend § 309 HGB plan-<br />

mäßig linear über 15 Jahre abgeschrieben,<br />

auf das Jahr der Erstkonsolidierung entfallen<br />

zeitanteilige Abschreibungen.<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

sowie Aufwendungen und Erträge der Kon-<br />

zerngesellschaften untereinander werden<br />

miteinander verrechnet, soweit nicht in<br />

Einzelfällen wegen Geringfügigkeit davon<br />

abgesehen wird. Auf die ergebniswirksamen<br />

Konsolidierungsvorgänge werden Steuerab-<br />

grenzungen vorgenommen. Gemäß DRS 10<br />

werden die für die jeweiligen Gesellschaften<br />

relevanten durchschnittlichen Landes-Ertrag-<br />

steuersätze angewendet.<br />

Ausländische Jahresabschlüsse werden<br />

entsprechend der Gliederung und Bewer-<br />

tung im <strong>Fielmann</strong>-Konzern angepasst. Die<br />

Bilanzwerte werden DRS 14 folgend zum<br />

Mittelkurs am Bilanzstichtag in Euro umge-<br />

rechnet, die Gewinn-und-Verlust-Rechnung<br />

mit dem Jahresdurchschnittskurs. Wäh-

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