KirchlichesAlDtsblatt - Kirchenrecht-ekir.de

KirchlichesAlDtsblatt - Kirchenrecht-ekir.de KirchlichesAlDtsblatt - Kirchenrecht-ekir.de

kirchenrecht.rheinland.de
von kirchenrecht.rheinland.de Mehr von diesem Publisher
06.03.2013 Aufrufe

80 Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rheinland - Nr. 4 vom 24. April 1990 Rheinischer Küstertag und Rüslzeit der Arbeitsgemeinschaft Rheinischer Küster Nr. 5858 Az. 13-14-1-1 Düsseldorf, 28, März 1990 Die Arbeitsgemeinschaft Rheinischer Küster führt am 11 . Juni 1990 ihre Mitgliederversammlung - den Rheinischen Küstertag-in Koblenz-GÜlsdurch. Der Tag beginnt um 10.00 Uhr mit einem Gottesdienst. Die Predigt hält Frau Oberkirchenrätin Gisela Vogel. Das Referat des Tages hat Herr Pfarrer Klaus Teschner vom Volksmissionarischen Amt Düsseldorf übernommen. Er wird voraussichtlich über das Thema "Glaube heute: Die geistliche Erneuerung der Gemeinde und ihrer Mitarbeiter" sprechen. Eingeladen sind alle haupt- und nebenamtlichen Küsterinnen und Küster, die ihren Dienst in Kirche und/oder Gemeindehaus tun. Wir bitten, die Mitarbeiter im Küsterdienstfür diesen Tag zu beurlauben. Im Anschluß an die Mitgliederversammlung veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft Rheinischer Küster vom 11. Juni bis 15. Juni eine Rüstzeit im Haus der Begegnung in Mülheim/Ruhr, Uhlenhorstweg 29. Eingeladen sind alle haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter im Küsterdienst im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland. Die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Nebenkosten belaufen sich auf ca. 300,- DM. Auf Wunsch stehen einige Einzelzimmer zur Verfügung. Die Mehrkosten müssen von den Teilnehmern getragen werden. Der Kostenanteil für die Teilnehmer, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind, beträgt 190,- DM. Das Rüstzeitthema lautet: Jesus Christus spricht: "ich bin der Weinstock, ihr seid die Reben". 1990: "Ich bin der Weinstock, wo sind meine Reben?" Wir wollen die heutige Gemeindearbeit in seiner Vielfalt betrachten. Anmeldungen zum Rheinischen Küstertag sind zu richten an Küster i. R. Paul Friedrich Lazarus, Saargemünder Straße 21 , 4330 Mülheim/Ruhr 13. Anmeldungen zu der Rüstzeit sind umgehend mit Angabe der genauen Anschrift an Küster i. R. Friedel Darl1)städter, HebbeIstraße 2, 4100 Duisburg 1 , zu richten. Die Rüstzeiten, die die Arbeitsgemeinschaft Rheinischer Küster durchführt, fördern die innere und fachliche Zurüstung der Küsterinnen und Küster. Daher bestehen keine Bedenken, wenn der auf die Teilnehmer entfallende Kostenanteil unter Beachtung von Nr. 2.3 der Verwaltungsvorschriften zu § 23 des landesreisekostengesetzes KF aus der Kasse der Anstellungsgemeinde gezahlt wird. Zur Teilnahme an der Rüstzeit soll der Küsterin/dem Küster Arbeitsbefreiung im Rahmen des § 18 Abs. 3 der Küsterordnung gewährt wE!rden. Das Landeskirchenamt Meldung zur besonderen Prüfung für Gemeindemissionare zur Zuerkennung der Anstellungsfähigkeit als Pfarrer Az. 13-1-4-5 Düsseldorf, 5. April 1990 Unter Hinweis auf die Prüfungsordnung für die besondere Prüfung für Gemeindemissionare zur Zuerkennung der Anstellungsfähigkeitals Pfarrer vom 7. Dezember 1989 - KABt 21 1990 S. 22 - bitten wir die Gemeindemissionare/Gemeindemissionarinnen, die im November 1990 als Gemeindemissionare/Gemeindemissionarinnen tätig sein werden, dann seit mindestens zehn Jahren ordiniert sind und eine mindestens zehnjährige Berufstätigkeit nachweisen können, um ihre Meldung zur besonderen Prüfung. Die Prüfungen finden in der Zeit vom 5. -1 O. November 1990 in Düsseldorf statt. Sie werden für die einzelnen Prüflinge am Nachmittag beginnen und am anderen Vormittag zu Ende geführt. Meideschluß ist am 5. August 1990. Meldeformulare können beim Landeskirchenamt angefordert werden (auch telefonisch: 0211/4562424). Das Landeskirchenamt Generalversammlung 1990 der Bank für Kirche und Diakonie eG, Duisburg Nr. 7896 Az. 14-21-1 Düsseldorf, 15. März 1990 Wir weisen darauf hin, daß die nächste ordentliche Generalversammlung der Bank für Kirche und Diakonie eG am 9. Mai 1990 um 10.00 Uhr im kleinen Saal der Mercatorhalle in Duisburg stattfinden wird. Das Landeskirchenamt Rabatt beim Kauf von dienstlich benutzten Fahrzeugen Nr. 7638 Az. 14-12-2-6-1 Düsseldorf, 15. März 1990 Bei dem Neukauf eines kircheneigenen oder nach der Kraftfahrzeug-Verordnung anerkannten privateigenen Kraftfahr - zeuges gewähren die Händler, sofern ein Rahmenabkommen mit den Herstellern besteht. einen Sondernachlaß. Für den Bereich der Evangelischen Kirche im Rheiniand bestehen folgende Abkommen: Alfa Romeo Citroen Fiat Ford Mercedes Benz Mitsubishl Opel PeugeotlTalbot Renault Saab Toyota Volvo VW/Audi Sondern ach laß 12 % Sondernachlaß 12 % Sondernachlaß 14 % Sondernachlaß 10 % Sondernachlaß 5 % (gilt nur für kircheneigene Kfz) Sondernachlaß 10 % Sondernachlaß 10 % Sondernachlaß 12 % Sondernachlaß 12 % Sondernachlaß 10 % Sondernachlaß 11 % Sondernachlaß 14 % Sondernachlaß 9 % Der Nachlaß wird auf den jeweils gültigen unverbindlich empfohlenen Neukauf-Preis gewährt. Bei Ford, Opel und VW I Audi ist zu beachten, daß für die Ausstellung eines Abrufscheines Voraussetzung ist, daß das Fahr-

80 Kirchliches Amtsblatt <strong>de</strong>r Evangelischen Kirche im Rheinland - Nr. 4 vom 24. April 1990<br />

Rheinischer Küstertag und Rüslzeit <strong>de</strong>r<br />

Arbeitsgemeinschaft Rheinischer Küster<br />

Nr. 5858 Az. 13-14-1-1 Düsseldorf, 28, März 1990<br />

Die Arbeitsgemeinschaft Rheinischer Küster führt am 11 . Juni<br />

1990 ihre Mitglie<strong>de</strong>rversammlung - <strong>de</strong>n Rheinischen Küstertag-in<br />

Koblenz-GÜlsdurch. Der Tag beginnt um 10.00 Uhr mit<br />

einem Gottesdienst. Die Predigt hält Frau Oberkirchenrätin<br />

Gisela Vogel.<br />

Das Referat <strong>de</strong>s Tages hat Herr Pfarrer Klaus Teschner vom<br />

Volksmissionarischen Amt Düsseldorf übernommen. Er wird<br />

voraussichtlich über das Thema "Glaube heute: Die geistliche<br />

Erneuerung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> und ihrer Mitarbeiter" sprechen.<br />

Eingela<strong>de</strong>n sind alle haupt- und nebenamtlichen Küsterinnen<br />

und Küster, die ihren Dienst in Kirche und/o<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>haus<br />

tun. Wir bitten, die Mitarbeiter im Küsterdienstfür diesen Tag zu<br />

beurlauben.<br />

Im Anschluß an die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft<br />

Rheinischer Küster vom 11. Juni bis 15. Juni<br />

eine Rüstzeit im Haus <strong>de</strong>r Begegnung in Mülheim/Ruhr, Uhlenhorstweg<br />

29. Eingela<strong>de</strong>n sind alle haupt- und nebenamtlichen<br />

Mitarbeiter im Küsterdienst im Bereich <strong>de</strong>r Evangelischen<br />

Kirche im Rheinland. Die Kosten für Unterbringung, Verpflegung<br />

und Nebenkosten belaufen sich auf ca. 300,- DM. Auf<br />

Wunsch stehen einige Einzelzimmer zur Verfügung. Die Mehrkosten<br />

müssen von <strong>de</strong>n Teilnehmern getragen wer<strong>de</strong>n. Der<br />

Kostenanteil für die Teilnehmer, die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />

sind, beträgt 190,- DM.<br />

Das Rüstzeitthema lautet: Jesus Christus spricht: "ich bin <strong>de</strong>r<br />

Weinstock, ihr seid die Reben". 1990: "Ich bin <strong>de</strong>r Weinstock,<br />

wo sind meine Reben?" Wir wollen die heutige Gemein<strong>de</strong>arbeit<br />

in seiner Vielfalt betrachten.<br />

Anmeldungen zum Rheinischen Küstertag sind zu richten an<br />

Küster i. R. Paul Friedrich Lazarus, Saargemün<strong>de</strong>r Straße 21 ,<br />

4330 Mülheim/Ruhr 13.<br />

Anmeldungen zu <strong>de</strong>r Rüstzeit sind umgehend mit Angabe <strong>de</strong>r<br />

genauen Anschrift an Küster i. R. Frie<strong>de</strong>l Darl1)städter, HebbeIstraße<br />

2, 4100 Duisburg 1 , zu richten.<br />

Die Rüstzeiten, die die Arbeitsgemeinschaft Rheinischer Küster<br />

durchführt, för<strong>de</strong>rn die innere und fachliche Zurüstung <strong>de</strong>r<br />

Küsterinnen und Küster. Daher bestehen keine Be<strong>de</strong>nken,<br />

wenn <strong>de</strong>r auf die Teilnehmer entfallen<strong>de</strong> Kostenanteil unter<br />

Beachtung von Nr. 2.3 <strong>de</strong>r Verwaltungsvorschriften zu § 23 <strong>de</strong>s<br />

lan<strong>de</strong>sreisekostengesetzes KF aus <strong>de</strong>r Kasse <strong>de</strong>r Anstellungsgemein<strong>de</strong><br />

gezahlt wird. Zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Rüstzeit<br />

soll <strong>de</strong>r Küsterin/<strong>de</strong>m Küster Arbeitsbefreiung im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

§ 18 Abs. 3 <strong>de</strong>r Küsterordnung gewährt wE!r<strong>de</strong>n.<br />

Das Lan<strong>de</strong>skirchenamt<br />

Meldung zur beson<strong>de</strong>ren Prüfung<br />

für Gemein<strong>de</strong>missionare zur Zuerkennung<br />

<strong>de</strong>r Anstellungsfähigkeit als Pfarrer<br />

Az. 13-1-4-5 Düsseldorf, 5. April 1990<br />

Unter Hinweis auf die Prüfungsordnung für die beson<strong>de</strong>re Prüfung<br />

für Gemein<strong>de</strong>missionare zur Zuerkennung <strong>de</strong>r Anstellungsfähigkeitals<br />

Pfarrer vom 7. Dezember 1989 - KABt 21<br />

1990 S. 22 - bitten wir die Gemein<strong>de</strong>missionare/Gemein<strong>de</strong>missionarinnen,<br />

die im November 1990 als Gemein<strong>de</strong>missionare/Gemein<strong>de</strong>missionarinnen<br />

tätig sein wer<strong>de</strong>n, dann seit<br />

min<strong>de</strong>stens zehn Jahren ordiniert sind und eine min<strong>de</strong>stens<br />

zehnjährige Berufstätigkeit nachweisen können, um ihre Meldung<br />

zur beson<strong>de</strong>ren Prüfung.<br />

Die Prüfungen fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Zeit vom 5. -1 O. November 1990 in<br />

Düsseldorf statt. Sie wer<strong>de</strong>n für die einzelnen Prüflinge am<br />

Nachmittag beginnen und am an<strong>de</strong>ren Vormittag zu En<strong>de</strong> geführt.<br />

Mei<strong>de</strong>schluß ist am 5. August 1990.<br />

Mel<strong>de</strong>formulare können beim Lan<strong>de</strong>skirchenamt angefor<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n (auch telefonisch: 0211/4562424).<br />

Das Lan<strong>de</strong>skirchenamt<br />

Generalversammlung 1990<br />

<strong>de</strong>r Bank für Kirche und Diakonie eG, Duisburg<br />

Nr. 7896 Az. 14-21-1 Düsseldorf, 15. März 1990<br />

Wir weisen darauf hin, daß die nächste or<strong>de</strong>ntliche Generalversammlung<br />

<strong>de</strong>r Bank für Kirche und Diakonie eG am 9. Mai 1990<br />

um 10.00 Uhr im kleinen Saal <strong>de</strong>r Mercatorhalle in Duisburg<br />

stattfin<strong>de</strong>n wird.<br />

Das Lan<strong>de</strong>skirchenamt<br />

Rabatt beim Kauf<br />

von dienstlich benutzten Fahrzeugen<br />

Nr. 7638 Az. 14-12-2-6-1 Düsseldorf, 15. März 1990<br />

Bei <strong>de</strong>m Neukauf eines kircheneigenen o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>r Kraftfahrzeug-Verordnung<br />

anerkannten privateigenen Kraftfahr -<br />

zeuges gewähren die Händler, sofern ein Rahmenabkommen<br />

mit <strong>de</strong>n Herstellern besteht. einen Son<strong>de</strong>rnachlaß.<br />

Für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Evangelischen Kirche im Rheiniand bestehen<br />

folgen<strong>de</strong> Abkommen:<br />

Alfa Romeo<br />

Citroen<br />

Fiat<br />

Ford<br />

Merce<strong>de</strong>s Benz<br />

Mitsubishl<br />

Opel<br />

PeugeotlTalbot<br />

Renault<br />

Saab<br />

Toyota<br />

Volvo<br />

VW/Audi<br />

Son<strong>de</strong>rn ach laß 12 %<br />

Son<strong>de</strong>rnachlaß 12 %<br />

Son<strong>de</strong>rnachlaß 14 %<br />

Son<strong>de</strong>rnachlaß 10 %<br />

Son<strong>de</strong>rnachlaß 5 %<br />

(gilt nur für kircheneigene Kfz)<br />

Son<strong>de</strong>rnachlaß 10 %<br />

Son<strong>de</strong>rnachlaß 10 %<br />

Son<strong>de</strong>rnachlaß 12 %<br />

Son<strong>de</strong>rnachlaß 12 %<br />

Son<strong>de</strong>rnachlaß 10 %<br />

Son<strong>de</strong>rnachlaß 11 %<br />

Son<strong>de</strong>rnachlaß 14 %<br />

Son<strong>de</strong>rnachlaß 9 %<br />

Der Nachlaß wird auf <strong>de</strong>n jeweils gültigen unverbindlich empfohlenen<br />

Neukauf-Preis gewährt.<br />

Bei Ford, Opel und VW I Audi ist zu beachten, daß für die Ausstellung<br />

eines Abrufscheines Voraussetzung ist, daß das Fahr-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!