Verwaltungsgemeinschaft - Gräfenberg

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06.03.2013 Aufrufe

Berücksichtigung der Bürgerentscheide an den Planer Dr. Resch zu vergeben, keine Mehrheit. Der Vorsitzende hat darauf hingewiesen, dass er den Beschluss für rechtswidrig hält und prüfen wird, ob eine rechtsaufsichtliche Beanstandung erfolgen muss. Abwasserentsorgungskonzept Außenorte – Sachstand nach Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt: Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Besprechung am Landratsamt am 16.01.2008 erörtert. Zudem wird der Sachverhalt im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durch einen spezialisierten technischen Prüfer untersucht. Problematisch wäre, wenn die Prüfungen des BKPV zu dem Ergebnis kämen, dass die in den Bürgerentscheiden getroffenen Festlegungen unwirtschaftlich wären, da dann keine Förderung nach RZKKA in Betracht käme. Der Markt Hiltpoltstein muss darlegen, dass die gewählten Lösungen wirtschaftlich vertretbar sind. Diese Feststellung trifft der Markt in eigener Verantwortung; sie wird vom WWA nicht hinterfragt. Folgende Schritte sind nun erforderlich: a) keine Ortsverrohrungen für Beseitigung Überwasser KKA erforderlich: Sofern aufgrund der Eigentümerbefragungen in einzelnen Ortsteilen klar ist, dass keine Ortsverrohrungen für die Beseitigung des Überwassers benötigt werden, können nun die Gebäudelisten über RZKKA-Online eingegeben werden. Die Eingaben können dann ausgedruckt und dem WWA mit einem Lageplan vorgelegt werden. Gleichzeitig ist beim WWA der Antrag auf vorzeitige Baufreigabe rückwirkend zum 01.01.2002 zu stellen. b) Ortsverrohrungen für Beseitigung Überwasser KKA erforderlich: Wenn in Ortsteilen von den Eigentümern angegeben wurde, dass das Überwasser aus den KKA nur über eine Ortsverrohrung beseitigt werden kann oder die Eigentümer hierzu keine Aussage treffen konnten, müssen diese Fälle näher geprüft werden. Dies ist Aufgabe eines Ingenieurbüros. Es wird empfohlen, hierzu ebenfalls das Büro Engelhardt zu beauftragen, damit die Planungen der Abwasserbeseitigung möglichst in den Händen weniger Planer liegt. Soweit hydrogeologische Feststellungen zu treffen sind, sollten diese ebenfalls über Herrn Engelhardt von einem nachgeschalteten Gutachter eingeholt werden. In diesen Ortsteilen sind dann die wasserrechtlichen Genehmigungen anzupassen. Das WWA hat hierzu mit Schreiben vom 10.10.2007 gegenüber dem Landratsamt Forchheim bereits Stellung genommen. Abweichend von den dort beschriebenen Anforderungen kann auf die Darstellung der biologischen Kleinkläranlagen, die zukünftig in den Kanal einleiten, vorerst verzichtet werden, da sich diese aus den Antragsunterlagen ergeben. Insgesamt sollte versucht werden, keinen zu hohen Aufwand für die Feststellungen zu betreiben. Ausgangsüberlegung sollte sein, dass auch bisher das Oberflächenwasser beseitigt werden konnte. Ob und inwieweit satzungsrechtliche Regelungen mit der Folge einer Beitrags- und Gebührenregelung erforderlich sind, sollte anhand der Anzahl der zu regelnden Fälle festgelegt werden. In der nächsten MGR-Sitzung wäre das Ing. Büro Engelhardt mit der Begutachtung der Zweifelsfälle zu beauftragen. c) Anforderungsstufen: Nach Aussage der Vertreter des WWA sind folgende Anforderungsstufen zu erwarten: • Großenohe und Spießmühle: Anforderungsstufe C + Einleitung in das Fließgewässer; soweit eine Einleitung in das Gewässer nicht möglich ist: Anforderungsstufe D + H (eine Versickerung über belebte Bodenzone ist nicht zulässig) • Kemmathen: Anforderungsstufe D + Versickerung über belebte Bodenzone; nach Forderung des Gesundheitsamtes wird die Versickerung im Ortsbe- AN, Nr. 7, 13. 2. 2008, Seite 4 reich jedoch aus hygienischen Gründen abgelehnt, dann gilt auch hier D + H • Restliche Ortsteile: D + H, der Markt Hiltpoltstein kann verlangen, dass bei einer Einleitung in die Ortsverrohrung die gleiche Anforderung wie bei einer Versickerung in den Untergrund (nämlich D + H) gestellt werden; dies gilt auch für Kemmathen. Die Anforderungen werden noch vom WWA schriftlich mitgeteilt. Dieser Beratungspunkt diente zur Kenntnisnahme. Sanierung der Schmutz- und Regenwasserkanäle in Hiltpoltstein – TV-Untersuchung zur Kanalzustandsbewertung: Das Ingenieurbüro Engelhardt hat mit Schreiben vom 24.11.2007 auf die Notwendigkeit einer erneuten Kanalbefahrung hingewiesen. Dieses Schreiben ist den Mitgliedern des Marktgemeinderates mit der Einladung mit versandt worden. Hier ist vorgeschlagen worden, über diesen Tagesordnungspunkt im Zusammenhang mit der endgültigen Festlegung zur Anlegung eines digitalen Kanalkatasters zu entscheiden. Siebzehnte Änderung des Regionalplans Oberfranken West – Einleitung des Anhörungsverfahrens: Der Sachverhalt ist den Ratsmitgliedern bekannt gegeben worden. Nach kurzer Aussprache ist vorgeschlagen worden, bei den Straßenbaumaßnahmen die Aufnahme der Anbindung von Hiltpoltstein über die Staatsstraße 2241 zur Autobahn A 9 anzuregen. Erlass einer Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage (Entwässerungssatzung EWS): Bei der Vorlage der in der Sitzung am 08.06.2006 beschlossenen Satzung wurde vom Landratsamt festgestellt, dass der beschlossene Text nicht mit dem im Amtsblatt veröffentlichen Satzungsinhalt übereinstimmt. Es wurde vom Landratsamt nochmals der Erlass der Satzung empfohlen. Nach kurzer Beratung stimmte der Marktgemeinderat dem nochmaligen formellen Erlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Marktgemeinde Hiltpoltstein zu. Anfragen: Unter dem Beratungspunkt Anfragen ist nochmals wegen einer Reparatur am gemeindlichen Schlepper nachgefragt worden. Zusätzlich wird ein Nachweis über die Wartung verlangt. –––––––––––– Problemmüllsammlung Die nächste Problemmüllsammlung im Gebiert der VGem Gräfenberg findet statt in Hiltpoltstein auf dem Parkplatz neben dem Sportgelände am Donnerstag, dem 28. Februar 2008, von 16 00 bis 17 00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. –––––––––––– Herzlichen Glückwunsch Zum 69. Geburtstag Frau Katharina Sebald, Möchs 24, 91355 Hiltpoltstein, am 15. 2. 2008 Zum 68. Geburtstag Frau Hannelore Künarsch Kemmathen 23, 91355 Hiltpoltstein, am 19. 2. 2008 –––––––––––– Gemeinde Weißenohe http://www.weissenohe.de Einladung zur Gemeinderatssitzung Weißenohe Die 61. Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, dem 13. Februar 2008, um 19 00 Uhr im Kultursaal des alten Schulhauses statt. An die Bevölkerung ergeht herzliche Einladung! Tagesordnung, Öffentlicher Teil 1. Erledigungsbericht des Ersten Bürgermeisters über den Vollzug der Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates

2. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2007 3. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West; hier: 17. Änderung des Regionalplanes – Einleitung des Anhörungsverfahrens 4. Ortsrecht: Erlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren 5. Wahl der Schöffen für die Amtsdauer 2009 bis 2013; Behandlung von Vorschlägen 6. Anfragen gemäß § 32 der Geschäftsordnung Weißenohe, 6. Februar 2008 Gemeinde Weißenohe gez. Rudolf Braun, Erster Bürgermeister –––––––––––– Bürgerversammlung An die Bevölkerung ergeht herzliche Einladung zu folgender Bürgerversammlung: • Am Freitag, dem 15. Februar 2008 ab 20 00 Uhr in die Gaststätte zum Lillachtal, Dorfhaus. Themen: Rechenschaftsbericht des 1. Bürgermeisters und Wahlaufklärung zur Kommunalwahl. Eine besondere Einladung ergeht an alle Erstwähler. Rudolf Braun, 1. Bürgermeister –––––––––––– Herzlichen Glückwunsch Zum 72. Geburtstag Frau Aloisia Ferl, Weiherstraße 7, 91367 Weißenohe, am 17. 2. 2008 Zum 65. Geburtstag Frau Anna Windisch, Dorfhauser Straße 59, 91367 Weißenohe, am 17. 2. 2008 Zum 85. Geburtstag Frau Anna Reiner, Neuwiesenstraße 4, 91367 Weißenohe, am 20. 2. 2008 Zum 79. Geburtstag Frau Elfriede Bayerlein, Hauptstraße 2, 91367 Weißenohe, am 21. 2. 2008 Zum 65. Geburtstag Frau Hildegard Pöschko, Neuwiesenstraße 7, 91367 Weißenohe, am 21. 2. 2008 –––––––––––– Bekanntmachungen Hallo, mein Name ist Susi! Ich möchte mich mal auf diese Weise an meine Kolleginnen und Kollegen wende, die auch von ihren Frauchen und Herrchen „Gassi geführt werden“. Wau! Da wurde doch mein Frauchen in der letzten Woche von einer „Dame“ angemotzt, dass ich vor ihrer Türe meinen Haufen hinterlasse. Dabei haben mein Frauchen und mein Herrchen immer eine Plastiktüte dabei, um meine Hinterlassenschaften zu entfernen. Wau! Deshalb rate ich euch, macht euren Frauchen und Herrchen klar, in Zukunft immer eine Plastiktüte mitzunehmen, um eure Tretminen unschädlich zu machen. Die kann man ganz einfach im nächsten Abfalleimer oder im Mülleimer entsorgen. In Weißenohe haben sie dafür sogar schon Hundestationen aufgestellt. Wau, Wau! Übrigens, bei dieser „Dame“ weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll, sie hat mich nämlich auch schon gelobt – wie mein Herrchen dabei war. Bis zum nächsten Wiedersehen Eure Susi – Wau, Wau! –––––––––––– Grundschule Gräfenberg Ferienbetreuung in Gräfenberg AN, Nr. 7, 13. 2. 2008, Seite 5 In Gräfenberg wird dieses Jahr eine Ferienbetreuung in den letzten zwei Sommerferienwochen für die Grundschulkinder angeboten. Diese Betreuung ist auch für die neuen Erstklässler wie auch für die neuen Fünftklässler gedacht. Termine: - Woche 36: 1. bis 5. September 2008 - Woche 37: 8. bis 12. September 2008 - Woche 38: 15. September 2008 Die Kosten hierfür betragen 70 Euro / Woche und werden durch 30 Euro / Woche unterstützt von der Stadt Gräfenberg, abzgl. 10% Förderung durch Förderverein GS Gräfenberg e.V. und abzgl. 5 Euro / Woche für Kinder, die ein „Giro uno- Konto“ bei der Sparkasse Forchheim haben und liegen somit bei 31 Euro / Woche zzgl. Essensgeld und Eintrittspreise (z.B. Schwimmbad, Zugkarte) bzw. bei 8 Euro nur für den 15. September 2008. Ferienpass bitte mitbringen! Anmeldung ist ab sofort möglich bis 15. Juli 2008 in der Mittagsbetreuung Gräfenberg, Telefon 09192 / 995278, oder bei Regine Bleckmann, Email RHBleckmann@web.de. Tagesablauf: - ab 8 00 Uhr: Treffen in der Mittagsbetreuung GS Gräfenberg, Gemeinsames Frühstück - ab 9 00 Programm - 12 00 bis 13 00 Mittagessen - 13 00 bis 16 00 Uhr: Programm - 16 00 bis 16 30 Uhr: Abholzeit Mögliche Programmpunkte: Inlineskaten, Fußballturnier, Schwimmbadbesuch, Pizzabacken, Ausflug nach Nürnberg, Schachturnier bzw. Spielturniere,... —————— Grundschule Igensdorf - Elternbeirat Second-Hand-Basar für große Kinderkleidung Am Samstag, dem 8. März 2008 findet von 14 00 bis 16 00 Uhr unser Frühjahrsbasar für Kinderbekleidung, Spielzeug etc. in der Grundschule Igensdorf statt. Wir achten darauf, dass nur Bekleidungsgrößen ab 116 verkauft werden. Ein reichhaltiges Kuchenbuffet und leckerer Kaffee werden Ihnen den Besuch bei uns bestimmt versüßen und das ein oder andere Schnäppchen den Kleiderschrank Ihrer Kinder füllen. Sollten Sie etwas zu verkaufen haben, bitten wir Sie, sich einen Stand bei Silvia Klement, Telefon 09126 / 9977, oder bei Astrid Schmitt zu reservieren. Die Standgebühr beträgt 5 Euro für einen Tisch und 2,50 Euro für einen Bekleidungsständer. Tapeziertische oder dergleichen sind mitzubringen. Die Stände können ab 12 30 Uhr aufgebaut werden. Achtung Kids: Ihr könnt Spielsachen, Bücher usw., die Ihr nicht mehr benötigt, ebenfalls verkaufen oder tauschen. Bringt einfach nur eine Decke mit. Eine Standgebühr wird nicht erhoben. Der Elternbeirat der GS Igensdorf —————— Gymnasium Eckental Frühjahrsbasar 2008 zugunsten von Projekten zum Themenbereich „Konfliktmanagement“ Der Elternbeirat des Gymnasiums Eckental veranstaltet am Samstag, dem 1. März 2008, bereits zum zwölften Mal einen kommissionierten Secondhandbasar. Angeboten werden können jahreszeitgemäße Sportartikel: Inliner, Skateboards, Tennisschläger, Fußball- und Reitausrüstung, u.a., Fahrräder, aber auch Lern-Software, CDs, Bücher und modische Kleidung für Kinder und Jugendliche ab Größe 140. Zur Anprobe der Textilien stehen Umkleidekabine und Spiegel zur Verfügung. Der Verkauf findet von 9 30 bis 12 30 Uhr in der Aula des Gymnasiums in Eschenau statt. Verkäufer zeichnen ihre Ware selbst aus und tragen sie in Listen ein. Sie wird dann vom Elternbeirat in Kommission genommen und nach Art und Größe sortiert wie in einem Laden angeboten. Listen und Anleitung liegen im Gymnasium vor dem Sekretariat aus und können auch über das Internet unter

Berücksichtigung der Bürgerentscheide an den Planer Dr.<br />

Resch zu vergeben, keine Mehrheit. Der Vorsitzende hat darauf<br />

hingewiesen, dass er den Beschluss für rechtswidrig hält und<br />

prüfen wird, ob eine rechtsaufsichtliche Beanstandung erfolgen<br />

muss.<br />

Abwasserentsorgungskonzept Außenorte – Sachstand<br />

nach Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem<br />

Landratsamt: Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde in der<br />

Besprechung am Landratsamt am 16.01.2008 erörtert. Zudem<br />

wird der Sachverhalt im Rahmen der überörtlichen Prüfung der<br />

Jahresrechnungen durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband<br />

(BKPV) durch einen spezialisierten technischen<br />

Prüfer untersucht. Problematisch wäre, wenn die Prüfungen des<br />

BKPV zu dem Ergebnis kämen, dass die in den Bürgerentscheiden<br />

getroffenen Festlegungen unwirtschaftlich wären, da<br />

dann keine Förderung nach RZKKA in Betracht käme. Der<br />

Markt Hiltpoltstein muss darlegen, dass die gewählten Lösungen<br />

wirtschaftlich vertretbar sind. Diese Feststellung trifft der<br />

Markt in eigener Verantwortung; sie wird vom WWA nicht hinterfragt.<br />

Folgende Schritte sind nun erforderlich:<br />

a) keine Ortsverrohrungen für Beseitigung Überwasser KKA erforderlich:<br />

Sofern aufgrund der Eigentümerbefragungen in<br />

einzelnen Ortsteilen klar ist, dass keine Ortsverrohrungen<br />

für die Beseitigung des Überwassers benötigt werden,<br />

können nun die Gebäudelisten über RZKKA-Online eingegeben<br />

werden. Die Eingaben können dann ausgedruckt<br />

und dem WWA mit einem Lageplan vorgelegt werden.<br />

Gleichzeitig ist beim WWA der Antrag auf vorzeitige<br />

Baufreigabe rückwirkend zum 01.01.2002 zu stellen.<br />

b) Ortsverrohrungen für Beseitigung Überwasser KKA erforderlich:<br />

Wenn in Ortsteilen von den Eigentümern angegeben<br />

wurde, dass das Überwasser aus den KKA nur über eine<br />

Ortsverrohrung beseitigt werden kann oder die Eigentümer<br />

hierzu keine Aussage treffen konnten, müssen diese<br />

Fälle näher geprüft werden. Dies ist Aufgabe eines Ingenieurbüros.<br />

Es wird empfohlen, hierzu ebenfalls das Büro<br />

Engelhardt zu beauftragen, damit die Planungen der Abwasserbeseitigung<br />

möglichst in den Händen weniger Planer<br />

liegt. Soweit hydrogeologische Feststellungen zu treffen<br />

sind, sollten diese ebenfalls über Herrn Engelhardt<br />

von einem nachgeschalteten Gutachter eingeholt werden.<br />

In diesen Ortsteilen sind dann die wasserrechtlichen Genehmigungen<br />

anzupassen. Das WWA hat hierzu mit<br />

Schreiben vom 10.10.2007 gegenüber dem Landratsamt<br />

Forchheim bereits Stellung genommen. Abweichend von<br />

den dort beschriebenen Anforderungen kann auf die Darstellung<br />

der biologischen Kleinkläranlagen, die zukünftig<br />

in den Kanal einleiten, vorerst verzichtet werden, da sich<br />

diese aus den Antragsunterlagen ergeben.<br />

Insgesamt sollte versucht werden, keinen zu hohen Aufwand<br />

für die Feststellungen zu betreiben. Ausgangsüberlegung<br />

sollte sein, dass auch bisher das Oberflächenwasser<br />

beseitigt werden konnte. Ob und inwieweit satzungsrechtliche<br />

Regelungen mit der Folge einer Beitrags- und<br />

Gebührenregelung erforderlich sind, sollte anhand der<br />

Anzahl der zu regelnden Fälle festgelegt werden. In der<br />

nächsten MGR-Sitzung wäre das Ing. Büro Engelhardt mit<br />

der Begutachtung der Zweifelsfälle zu beauftragen.<br />

c) Anforderungsstufen: Nach Aussage der Vertreter des WWA<br />

sind folgende Anforderungsstufen zu erwarten:<br />

• Großenohe und Spießmühle: Anforderungsstufe C +<br />

Einleitung in das Fließgewässer; soweit eine Einleitung<br />

in das Gewässer nicht möglich ist: Anforderungsstufe<br />

D + H (eine Versickerung über belebte<br />

Bodenzone ist nicht zulässig)<br />

• Kemmathen: Anforderungsstufe D + Versickerung<br />

über belebte Bodenzone; nach Forderung des Gesundheitsamtes<br />

wird die Versickerung im Ortsbe-<br />

AN, Nr. 7, 13. 2. 2008, Seite 4<br />

reich jedoch aus hygienischen Gründen abgelehnt,<br />

dann gilt auch hier D + H<br />

• Restliche Ortsteile: D + H, der Markt Hiltpoltstein<br />

kann verlangen, dass bei einer Einleitung in die<br />

Ortsverrohrung die gleiche Anforderung wie bei einer<br />

Versickerung in den Untergrund (nämlich D +<br />

H) gestellt werden; dies gilt auch für Kemmathen.<br />

Die Anforderungen werden noch vom WWA schriftlich<br />

mitgeteilt. Dieser Beratungspunkt diente zur Kenntnisnahme.<br />

Sanierung der Schmutz- und Regenwasserkanäle in<br />

Hiltpoltstein – TV-Untersuchung zur Kanalzustandsbewertung:<br />

Das Ingenieurbüro Engelhardt hat mit Schreiben vom<br />

24.11.2007 auf die Notwendigkeit einer erneuten Kanalbefahrung<br />

hingewiesen. Dieses Schreiben ist den Mitgliedern des<br />

Marktgemeinderates mit der Einladung mit versandt worden.<br />

Hier ist vorgeschlagen worden, über diesen Tagesordnungspunkt<br />

im Zusammenhang mit der endgültigen Festlegung zur<br />

Anlegung eines digitalen Kanalkatasters zu entscheiden.<br />

Siebzehnte Änderung des Regionalplans Oberfranken<br />

West – Einleitung des Anhörungsverfahrens: Der Sachverhalt<br />

ist den Ratsmitgliedern bekannt gegeben worden. Nach<br />

kurzer Aussprache ist vorgeschlagen worden, bei den Straßenbaumaßnahmen<br />

die Aufnahme der Anbindung von Hiltpoltstein<br />

über die Staatsstraße 2241 zur Autobahn A 9 anzuregen.<br />

Erlass einer Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage<br />

(Entwässerungssatzung EWS): Bei der Vorlage<br />

der in der Sitzung am 08.06.2006 beschlossenen Satzung wurde<br />

vom Landratsamt festgestellt, dass der beschlossene Text nicht<br />

mit dem im Amtsblatt veröffentlichen Satzungsinhalt übereinstimmt.<br />

Es wurde vom Landratsamt nochmals der Erlass der<br />

Satzung empfohlen. Nach kurzer Beratung stimmte der Marktgemeinderat<br />

dem nochmaligen formellen Erlass der Satzung für<br />

die öffentliche Entwässerungsanlage der Marktgemeinde Hiltpoltstein<br />

zu.<br />

Anfragen: Unter dem Beratungspunkt Anfragen ist<br />

nochmals wegen einer Reparatur am gemeindlichen Schlepper<br />

nachgefragt worden. Zusätzlich wird ein Nachweis über die<br />

Wartung verlangt.<br />

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Problemmüllsammlung<br />

Die nächste Problemmüllsammlung im Gebiert der VGem<br />

<strong>Gräfenberg</strong> findet statt in Hiltpoltstein auf dem Parkplatz neben<br />

dem Sportgelände am Donnerstag, dem 28. Februar<br />

2008, von 16 00 bis 17 00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten.<br />

––––––––––––<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

Zum 69. Geburtstag Frau Katharina Sebald,<br />

Möchs 24, 91355 Hiltpoltstein, am 15. 2. 2008<br />

Zum 68. Geburtstag Frau Hannelore Künarsch<br />

Kemmathen 23, 91355 Hiltpoltstein, am 19. 2. 2008<br />

––––––––––––<br />

Gemeinde Weißenohe<br />

http://www.weissenohe.de<br />

Einladung zur<br />

Gemeinderatssitzung Weißenohe<br />

Die 61. Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, dem<br />

13. Februar 2008, um 19 00 Uhr im Kultursaal des alten Schulhauses<br />

statt. An die Bevölkerung ergeht herzliche Einladung!<br />

Tagesordnung, Öffentlicher Teil<br />

1. Erledigungsbericht des Ersten Bürgermeisters über den<br />

Vollzug der Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen des<br />

Gemeinderates

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