Verwaltungsgemeinschaft - Gräfenberg

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06.03.2013 Aufrufe

Kennenlernen und Reinschnuppern soll am Dienstag, dem 27. Februar 2008, um 17 00 Uhr im Jugendzentrum in Gräfenberg stattfinden. Nach einer Einführung in Körper- und Stimmtraining und einigen Proben ist im Juli eine Aufführung in Gräfenberg geplant. Durchgeführt wird die Aktion von Simone Poppschötz, Pädagogin und Theaterwissenschaftlerin. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen unter christian.schoenfelder@graefenberg.de oder 0174 / 6210927. Bitte lasst uns wissen, ob Ihr bestimmte Vorlieben oder Interessen habt bzgl. Theater! —————— Landratsamt Forchheim - Amt für Jugend und Familie Wahl der Jugendschöffen für die Jugendkammer des Landgerichts Bamberg und für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Forchheim für die Amtsdauer 2009 bis 2013 – Vorschlagsliste Nach der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern vom 18.09.2007 (JMBl S. 128 ff, AllMBl 2007, S. 596 f) über die Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und der Jugendkammern ist beim Amt für Jugend und Familie des Landkreises eine Vorschlagsliste für Jugendschöffen aufzustellen. Nach der Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Bamberg sind durch den Wahlausschuss beim Amtsgericht Forchheim aus der erstellten Vorschlagsliste a) für die Jugendkammer des Landgerichts Bamberg 4 Hauptjugendschöffen (2 Frauen und 2 Männer) b) für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Forchheim 4 Hauptjugendschöffen (2 Frauen und 2 Männer) und 6 Hilfsjugendschöffen (3 Frauen und 3 Männer) zu wählen. Somit sind beim Amtsgericht Forchheim insgesamt 14 Jugendschöffen zu wählen. Nach dem I. Abschnitt, Nummer 1.6 der Jugendschöffenbekanntmachung ist dem Wahlausschuss die doppelte Anzahl an Personen (28 Personen, jeweils 14 Frauen und 14 Männer) vorzuschlagen. Wir bitten geeignete Personen vorzuschlagen, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Die Vorgeschlagenen müssen die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ehrenämter besitzen. Zum Amt des Jugendschöffen soll nicht berufen werden, wer zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet oder das 70. Lebensjahr bereits überschritten hat. Zum Amt des Jugendschöffen sollen außerdem solche Personen nicht berufen werden, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht mindestens seit einem Jahr in einer Gemeinde des Landkreises wohnen. Wir bitten möglichst zur Hälfte geeignete Frauen und Männer aus allen Kreisen der Bevölkerung vorzuschlagen, vor allem auch Eltern und Ausbilder. Die Vorschlagsliste muss den Familiennamen (ggf. Geburtsnamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf sowie Angaben über die erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung enthalten. Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagsliste, die dem Wahlausschuss des Amtsgerichts vorgelegt wird, ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Forchheim. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder dieses Gremiums erforderlich. Die Vorschläge für diese wichtigen Ehrenämter der Gerichtsbarkeit erbitten wir wegen der einzuhaltenden formellen Verfahrensschritte und -fristen bis zum 15. März 2008. Gez. Thiel, Regierungsdirektor —————— Stadt Gräfenberg http://www.graefenberg.de AN, Nr. 7, 13. 2. 2008, Seite 2 Bericht über die 73. öffentliche Stadtratssitzung am Donnerstag, dem 24. Januar 2008 Photovoltaikanlagen: Im Zusammenhang mit der Ausweisung von Vorbehalts- und Vorrangflächen für den Gesteinsabbau im Gemeindegebiet von Gräfenberg wurde von Seiten des Stadtrates eine Überprüfung des Gemeindegebietes im Hinblick auf die Ausweisung von Flächen für Photovoltaik- Freianlagen gefordert. Ziel sollte eine planungsrechtliche Absicherung der in Frage kommenden Gebiete sein. Die Stärkung der erneuerbaren Energien wird bereits vom derzeit gültigen Landesentwicklungsprogramm gefordert. Vom Bayerischen Gemeindetag wurde zu den rechtlichen Fragen eine Stellungnahme eingeholt. Diese kam im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass nur eine auf kurzfristige Realisierung ausgerichtete Planung einen einigermaßen gewichtigen Belang darstellt, der in der Regionalplanung zu berücksichtigen ist. Eine absolute Planungssicherheit stellt aber nicht einmal ein rechtskräftiger Bebauungsplan dar. Die fachliche Beurteilung des Sachverhaltes erfolgte durch die Firma Integration Umwelt & Energie Gräfenberg. Zum einen wurde eine Stellungnahme zur Standortsuche für ein Vorranggebiet für Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Gräfenberg erstellt. Weiterhin wurden Informationen zu Betreibermodellen und Finanzierungsoptionen solcher Anlagen zusammengestellt. Frau Renate Zimmermann von der Fa. Integration stellte den Mitgliedern des Stadtrates zusammengefasst das Ergebnis dieser Recherchen vor. Grundsätzlich gibt es geeignete Gebiete im Gemeindegebiet. Die Vergütung für den Solarstrom erfolgt nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG). Dieses Gesetz sieht eine Mindest-Solarstromvergütung von 35,49 Ct / kWh für das Jahr 2008 vor. Die Mindestvergütung wurde in den vergangenen Jahren von beispielsweise 50,62 Ct / kWh im Jahr 2001 kontinuierlich gesenkt. Zahlen für die künftigen Vergütungen liegen noch nicht vor, es ist jedoch mit einer weiteren Senkung zu rechnen. Überschlägige Berechnungen belegen, dass mit dieser Förderung wohl die Grenze der Rentabilität erreicht ist. Genauere Berechnungen sind erst nach eingehenden Untersuchungen möglich. In der anschließenden Diskussion wurden Befürchtungen geäußert, dass eine Realisierung eines solchen Vorhabens zum jetzigen Zeitpunkt wohl zu riskant ist. In diesem Zusammenhang wurde auch kritisiert, dass die Angelegenheit zu schleppend verfolgt wurde. Es wurde festgelegt, dass der Bürgermeister mit dem Energieversorger verhandeln soll, ob eine höhere als die Mindestvergütung möglich wäre. Weiterhin sollten noch andere geeignete Flächen begutachtet werden. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren: Auf der Grundlage des Art. 28 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) hat der Stadtrat Gräfenberg eine Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren erlassen. Die Satzung basiert auf ein Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages, dem eine bayernweite detaillierte Kostenberechnung zugrunde liegt. Damit werden in dieser Satzung zwar auch Kostenersätze für Geräte geregelt, die in Gräfenberg derzeit gar nicht vorhanden sind, wegen der Allgemeingültigkeit von Satzungen wurde aber vom Gemeindetag von einer Abweichung der errechneten Kostenersätze abgeraten. Zum Vollzug der Satzung wurde noch festgelegt, dass der Bürgermeister in Absprache mit dem jeweiligen Kommandanten ermächtigt wird, über Härtefälle zu entscheiden (z.B. familiäres Leid etc.). Monatsbericht zur Erledigung der Anträge, Anregungen und Anfragen aus den Bürgerversammlungen: Bürgermeister Wolf unterrichtete den Stadtrat über den aktuellen Stand der Erledigung der Anträge, Anregungen und Anfragen aus den Bürgerversammlungen. Haushalt 2008 aktueller Stand: Auf Anfrage aus der Mitte des Stadtrates wurden vom Kämmerer die aktuellen Zahlen für

den Haushalt 2008 zusammengestellt und dem Stadtrat vorgelegt. In diesem Zusammenhang wurde Kritik geäußert, dass im vergangenen November zur Vorbereitung des Haushalts keine Finanzausschusssitzung stattgefunden hat. Dem entgegnete der Bürgermeister, dass hierüber der gesamte Stadtrat in der Sitzung am 22.11.2007 informiert wurde. In Anbetracht der Tatsache, dass die erhoffte Verbesserung der Haushaltssituation wohl nicht eintreten wird, wurde die Forderung erhoben, unverzüglich im Gremium darüber zu beraten. Auch wurde erneut kritisiert, dass der Haushalt der Stadt Gräfenberg in der Verwaltungsgemeinschaft immer zuletzt erlassen wurde. Nach Aussage des Bürgermeisters liegt dies aber daran, dass für ein genaues Zahlenwerk die erforderlichen Zahlen nicht früher vorliegen. Kommunalwahl 2008: Stadtrat Erwin Bäcker wurde vom Stadtrat zum Wahlleiter für die Kommunalwahl 2008 berufen. In dieser Funktion informierte Herr Bäcker die Mitglieder des Stadtrates über den Stand der Wahlvorbereitungen. Der Wahlausschuss, bestehend aus Willi Erlwein, Otto Müller, Gerhard Escherich und Rosemarie Heinisch hat in seiner Sitzung am 22.01.2008 alle Wahlvorschläge geprüft und die notwendigen Entscheidungen jeweils einstimmig beschlossen. Die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge im Amtsblatt ist bereits erfolgt. Im nächsten Schritt werden nun die erforderlichen Stimmzettel hergestellt. –––––––––––– Wasserabsperrung Aufgrund von dringenden Reparaturarbeiten am Rohrleitungsnetz ist die Wasserversorgung in Thuisbrunn am Montag, dem 18. Februar 2008, von 11 00 bis 14 00 Uhr unterbrochen. Wir bitten um Verständnis und Beachtung! T. Burkhardt, Wassermeister –––––––––––– Gefunden wurde • 1 Audi-Autoschlüssel (Fundort Marktplatz) • 1 Ring mit 3 Schlüssel (davon 1 Nissan-Autoschlüssel) • 1 breiter Ehering gold (Fundort Reuthgasse) Die Fundgegenstände können abgeholt werden während der üblichen Amtsstunden des Bürgerbüros Montag bis Freitag jeweils 8 30 bis 12 00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14 00 bis 16 00 Uhr sowie donnerstags 14 00 bis 18 00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg, Telefon 09192 / 7090. —————— Herzlichen Glückwunsch Zum 76. Geburtstag Herrn Hans Schuler, Pestalozzistraße 5, 91322 Gräfenberg, am 15. 2. 2008 Zum 72 Geburtstag Herrn Werner Büttner, Kasberg 26, 91322 Gräfenberg, am 16. 2. 2008 Zum 74 Geburtstag Herrn Manfred Dümler, Hopfenstraße 24, 91322 Gräfenberg, am 16. 2. 2008 Zum 71 Geburtstag Herrn Johann Müller, Ritter-Wirnt-Straße 25, 91322 Gräfenberg, am 17. 2. 2008 Zum 83 Geburtstag Frau Luise Kalina, Guttenburger Straße 28, 91322 Gräfenberg, am 17. 2. 2008 Zum 74 Geburtstag Frau Christel Hardeck, Höfles 26, 91322 Gräfenberg, am 19. 2. 2008 Zum 79 Geburtstag Frau Anna Meier, Im Kirschgarten 8, 91322 Gräfenberg, am 19. 2. 2008 –––––––––––– Markt Hiltpoltstein AN, Nr. 7, 13. 2. 2008, Seite 3 Bericht über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Hiltpoltstein am Donnerstag, dem 31.01.2008 Zu Beginn dieser ersten Sitzung im Jahre 2008 konnte 1. Bürgermeister Deuerlein neben den Mitgliedern des Marktgemeinderates auch zwei Vertreter der Presse und eine zahlreiche Zuhörerschaft recht herzlich begrüßen. Anlegung eines digitalen Kanalkatasters nach Art. 89 BayWG – Vorstellung durch das Büro Geotech Janka, Nürnberg und das Planungsbüro Müller, Eckental: Bauamtsleiter Kohlmann erläutert, dass der Betreiber einer Abwasseranlage verpflichtet ist, ein Kanalkataster zu führen. Dieser Verpflichtung kommt der Markt Hiltpoltstein derzeit nicht nach. Auch die übrigen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg sind verpflichtet, Kanalbefahrungen durchzuführen und das Ergebnis zu dokumentieren. Die Kanalbefahrungen sollten jedoch erst beauftragt werden, wenn die Voraussetzungen für die EDV-mäßige Speicherung gegeben sind. Durch die Anschaffung des GIS-Systems im vergangen Jahr ist eine Plattform zur Verarbeitung der Daten vorhanden. Da die Kamerabefahrungen in Hiltpoltstein wegen der anstehenden Sanierung sehr dringend sind, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die Anlegung eines digitalen Kanalkatasters kurzfristig zu beauftragen. Zur Umsetzung wird folgendes Konzept vorgeschlagen: • Durchführung der Vermessungsarbeiten durch das Planungsbüro Müller, Eckental, • verwaltungsmäßige Betreuung durch den Bautechniker der Verwaltungsgemeinschaft, Herrn Begeest, • Aufbereitung der Daten zur Einspielung in das GIS durch das Büro Geotech Janka. Herr Brötz erläutert anhand des nachfolgend abgedruckten Powerpoint-Vortrages die Notwendigkeit, die Vorteile und den Aufbau eines digitalen Kanalkatasters. Dem Grunde nach werden die Vorteile eines Kanalkatasters von den Mitgliedern des Marktgemeinderates anerkannt. Zu dem Vorschlag von dritten Bürgermeister Johann Held, gleich die Hausanschlüsse mit einzumessen, wird eingewandt, dass erst die Hauptleitungen aufgenommen werden sollten. Zwar könnte sich beim gleichzeitigen Befahren Synergieeffekte ergeben. Es besteht aber die Gefahr, dass sich die Gemeinde am Anfang mit zu vielen Aufgaben verzettelt. Außerdem müssen die Hausanschlussleitungen mit anderen Kameras befahren werden als die Hauptleitungen. Es wird daher empfohlen, die Befahrung schrittweise durchzuführen. Überschlägig werden mit Kosten für die Anlegung eines Kanalkatasters in Höhe von 10. bis 15.000 € gerechnet. Der Marktgemeinderat beschließt, dass für die Erstellung eines Kanalkatasters ein konkretes Angebot vorgelegt werden soll. Planung Kläranlage Hiltpoltstein – Sachstandsbericht, Beschlussfassung zur Überarbeitung der Entwurfsplanung: Am 16.01.2008 fand in dieser Angelegenheit eine Besprechung am Landratsamt Forchheim statt. Dabei wurde festgelegt, dass die Kläranlagenplanung auf das Ergebnis des Bürgerentscheides abzustellen, d.h. die Entwurfsplanung ist auf die Bemessung nur für den Hauptort abzuändern. Weiter ist zu berücksichtigen, dass nur noch eine Metzgerei in Hiltpoltstein existiert. Der endgültige Standort der neuen Kläranlage auf dem Grundstück der bisherigen wurde vom Marktgemeinderat bereits verbindlich festgelegt. Aus der Mitte des Marktgemeinderates wurden erneut Zweifel erhoben, ob die Entscheidung des Bürgers die wirtschaftlichste Variante darstellt. Es wird vermutet, dass die Bürger im Vorfeld der Entscheidung nicht richtig informiert wurden. Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der Bürgerentscheid zu vollziehen ist. Hier hat die Gemeinde keine Wahlfreiheit mehr. Nach erfolgter Diskussion fand der Beschlussvorschlag, einen entsprechenden Planungsauftrag zur Überarbeitung der Entwurfsplanung, unter

Kennenlernen und Reinschnuppern soll am Dienstag, dem 27.<br />

Februar 2008, um 17 00 Uhr im Jugendzentrum in <strong>Gräfenberg</strong><br />

stattfinden. Nach einer Einführung in Körper- und Stimmtraining<br />

und einigen Proben ist im Juli eine Aufführung in <strong>Gräfenberg</strong> geplant.<br />

Durchgeführt wird die Aktion von Simone Poppschötz,<br />

Pädagogin und Theaterwissenschaftlerin. Die Teilnehmerzahl ist<br />

begrenzt. Anmeldungen unter christian.schoenfelder@graefenberg.de<br />

oder 0174 / 6210927. Bitte lasst<br />

uns wissen, ob Ihr bestimmte Vorlieben oder Interessen habt<br />

bzgl. Theater!<br />

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Landratsamt Forchheim -<br />

Amt für Jugend und Familie<br />

Wahl der Jugendschöffen für die Jugendkammer<br />

des Landgerichts Bamberg und für das Jugendschöffengericht<br />

beim Amtsgericht Forchheim für die<br />

Amtsdauer 2009 bis 2013 – Vorschlagsliste<br />

Nach der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen<br />

Staatsministerien der Justiz und des Innern vom 18.09.2007<br />

(JMBl S. 128 ff, AllMBl 2007, S. 596 f) über die Vorbereitung<br />

der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und der Jugendkammern<br />

ist beim Amt für Jugend und Familie des Landkreises eine<br />

Vorschlagsliste für Jugendschöffen aufzustellen. Nach der Mitteilung<br />

des Präsidenten des Landgerichts Bamberg sind durch den<br />

Wahlausschuss beim Amtsgericht Forchheim aus der erstellten<br />

Vorschlagsliste<br />

a) für die Jugendkammer des Landgerichts Bamberg 4 Hauptjugendschöffen<br />

(2 Frauen und 2 Männer)<br />

b) für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Forchheim<br />

4 Hauptjugendschöffen (2 Frauen und 2 Männer) und 6<br />

Hilfsjugendschöffen (3 Frauen und 3 Männer)<br />

zu wählen.<br />

Somit sind beim Amtsgericht Forchheim insgesamt 14 Jugendschöffen<br />

zu wählen. Nach dem I. Abschnitt, Nummer 1.6 der Jugendschöffenbekanntmachung<br />

ist dem Wahlausschuss die doppelte<br />

Anzahl an Personen (28 Personen, jeweils 14 Frauen und 14<br />

Männer) vorzuschlagen. Wir bitten geeignete Personen vorzuschlagen,<br />

die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung<br />

erfahren sind. Die Vorgeschlagenen müssen die Befähigung zur<br />

Bekleidung öffentlicher Ehrenämter besitzen. Zum Amt des Jugendschöffen<br />

soll nicht berufen werden, wer zu Beginn der<br />

Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet oder das<br />

70. Lebensjahr bereits überschritten hat. Zum Amt des Jugendschöffen<br />

sollen außerdem solche Personen nicht berufen werden,<br />

die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht mindestens<br />

seit einem Jahr in einer Gemeinde des Landkreises wohnen. Wir<br />

bitten möglichst zur Hälfte geeignete Frauen und Männer aus allen<br />

Kreisen der Bevölkerung vorzuschlagen, vor allem auch Eltern<br />

und Ausbilder.<br />

Die Vorschlagsliste muss den Familiennamen (ggf. Geburtsnamen,<br />

Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf<br />

sowie Angaben über die erzieherische Befähigung und Erfahrung<br />

in der Jugenderziehung enthalten. Zuständig für die Aufstellung<br />

der Vorschlagsliste, die dem Wahlausschuss des Amtsgerichts<br />

vorgelegt wird, ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises<br />

Forchheim. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist eine<br />

Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder<br />

dieses Gremiums erforderlich. Die Vorschläge für diese wichtigen<br />

Ehrenämter der Gerichtsbarkeit erbitten wir wegen der einzuhaltenden<br />

formellen Verfahrensschritte und -fristen bis zum<br />

15. März 2008.<br />

Gez. Thiel, Regierungsdirektor<br />

——————<br />

Stadt <strong>Gräfenberg</strong><br />

http://www.graefenberg.de<br />

AN, Nr. 7, 13. 2. 2008, Seite 2<br />

Bericht über die 73. öffentliche Stadtratssitzung<br />

am Donnerstag, dem 24. Januar 2008<br />

Photovoltaikanlagen: Im Zusammenhang mit der Ausweisung<br />

von Vorbehalts- und Vorrangflächen für den Gesteinsabbau<br />

im Gemeindegebiet von <strong>Gräfenberg</strong> wurde von Seiten<br />

des Stadtrates eine Überprüfung des Gemeindegebietes im<br />

Hinblick auf die Ausweisung von Flächen für Photovoltaik-<br />

Freianlagen gefordert. Ziel sollte eine planungsrechtliche Absicherung<br />

der in Frage kommenden Gebiete sein. Die Stärkung<br />

der erneuerbaren Energien wird bereits vom derzeit gültigen<br />

Landesentwicklungsprogramm gefordert. Vom Bayerischen<br />

Gemeindetag wurde zu den rechtlichen Fragen eine Stellungnahme<br />

eingeholt. Diese kam im Wesentlichen zu dem Ergebnis,<br />

dass nur eine auf kurzfristige Realisierung ausgerichtete Planung<br />

einen einigermaßen gewichtigen Belang darstellt, der in<br />

der Regionalplanung zu berücksichtigen ist. Eine absolute Planungssicherheit<br />

stellt aber nicht einmal ein rechtskräftiger Bebauungsplan<br />

dar. Die fachliche Beurteilung des Sachverhaltes<br />

erfolgte durch die Firma Integration Umwelt & Energie <strong>Gräfenberg</strong>.<br />

Zum einen wurde eine Stellungnahme zur Standortsuche<br />

für ein Vorranggebiet für Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet<br />

<strong>Gräfenberg</strong> erstellt. Weiterhin wurden Informationen<br />

zu Betreibermodellen und Finanzierungsoptionen solcher Anlagen<br />

zusammengestellt. Frau Renate Zimmermann von der Fa.<br />

Integration stellte den Mitgliedern des Stadtrates zusammengefasst<br />

das Ergebnis dieser Recherchen vor. Grundsätzlich gibt es<br />

geeignete Gebiete im Gemeindegebiet. Die Vergütung für den<br />

Solarstrom erfolgt nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz<br />

(EEG). Dieses Gesetz sieht eine Mindest-Solarstromvergütung<br />

von 35,49 Ct / kWh für das Jahr 2008 vor. Die Mindestvergütung<br />

wurde in den vergangenen Jahren von beispielsweise<br />

50,62 Ct / kWh im Jahr 2001 kontinuierlich gesenkt. Zahlen für<br />

die künftigen Vergütungen liegen noch nicht vor, es ist jedoch<br />

mit einer weiteren Senkung zu rechnen. Überschlägige Berechnungen<br />

belegen, dass mit dieser Förderung wohl die Grenze der<br />

Rentabilität erreicht ist. Genauere Berechnungen sind erst nach<br />

eingehenden Untersuchungen möglich. In der anschließenden<br />

Diskussion wurden Befürchtungen geäußert, dass eine Realisierung<br />

eines solchen Vorhabens zum jetzigen Zeitpunkt wohl zu<br />

riskant ist. In diesem Zusammenhang wurde auch kritisiert, dass<br />

die Angelegenheit zu schleppend verfolgt wurde. Es wurde<br />

festgelegt, dass der Bürgermeister mit dem Energieversorger<br />

verhandeln soll, ob eine höhere als die Mindestvergütung möglich<br />

wäre. Weiterhin sollten noch andere geeignete Flächen begutachtet<br />

werden.<br />

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für<br />

Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren:<br />

Auf der Grundlage des Art. 28 Abs. 1 und 2 des Bayerischen<br />

Feuerwehrgesetzes (BayFwG) hat der Stadtrat <strong>Gräfenberg</strong><br />

eine Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für<br />

Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren erlassen.<br />

Die Satzung basiert auf ein Satzungsmuster des Bayerischen<br />

Gemeindetages, dem eine bayernweite detaillierte Kostenberechnung<br />

zugrunde liegt. Damit werden in dieser Satzung<br />

zwar auch Kostenersätze für Geräte geregelt, die in <strong>Gräfenberg</strong><br />

derzeit gar nicht vorhanden sind, wegen der Allgemeingültigkeit<br />

von Satzungen wurde aber vom Gemeindetag von einer<br />

Abweichung der errechneten Kostenersätze abgeraten. Zum<br />

Vollzug der Satzung wurde noch festgelegt, dass der Bürgermeister<br />

in Absprache mit dem jeweiligen Kommandanten ermächtigt<br />

wird, über Härtefälle zu entscheiden (z.B. familiäres<br />

Leid etc.).<br />

Monatsbericht zur Erledigung der Anträge, Anregungen<br />

und Anfragen aus den Bürgerversammlungen: Bürgermeister<br />

Wolf unterrichtete den Stadtrat über den aktuellen<br />

Stand der Erledigung der Anträge, Anregungen und Anfragen<br />

aus den Bürgerversammlungen.<br />

Haushalt 2008 aktueller Stand: Auf Anfrage aus der Mitte<br />

des Stadtrates wurden vom Kämmerer die aktuellen Zahlen für

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