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Implementierung der Aromapflege im Benevit ... - Connexia

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Pflegehelfer, Altenfachbetreuer, He<strong>im</strong>helfer und Schüler dürfen die <strong>Aromapflege</strong> nur unter<br />

Anleitung durchführen.<br />

Berechtigung für die Anwendung <strong>der</strong> <strong>Aromapflege</strong> haben Pflegepersonen, welche ein Ba-<br />

sis-Seminar besucht haben, o<strong>der</strong> Personen, die vom Team in die richtigen Anwendungen<br />

eingeführt geworden sind. Je<strong>der</strong> ist für seine Tätigkeit selbst verantwortlich!<br />

Die äußeren Anwendungen von ätherischen Ölen, welche keine Arzne<strong>im</strong>ittel sind, bedür-<br />

fen insoweit keiner schriftlichen ärztlichen Anweisung, wenn diese pflegeindiziert, <strong>im</strong><br />

Rahmen des pflegediagnoseorientierten Pflegeprozesses vom gehobenen Dienst für Ge-<br />

sundheits- und Krankenpflege, mit nachvollziehbaren Kenntnissen und Fertigkeiten in <strong>der</strong><br />

<strong>Aromapflege</strong> angeordnet und durchgeführt werden.<br />

Arztverordnung braucht man z.B. bei <strong>der</strong> Versorgung von Wunden, Narben, Hämatomen,<br />

Phlebitis, Verstauchungen, Prellungen, Gelenksentzündungen,…<br />

„Der gehobene Dienst für GuK ist berechtigt, nach schriftlicher, ärztlicher Anordnung<br />

Medikamente <strong>im</strong> Sinne eines Arzne<strong>im</strong>ittels zu verabreichen, und hat die durchgeführte<br />

Maßnahme mit Unterschrift o<strong>der</strong> Handzeichen zu dokumentieren. (Vgl,§15Abs.3 und 5 Z<br />

1 GuKG iVm $ 49 Abs. 3 Ärztegesetz)<br />

Phyto-Aroma therapeutische Maßnahmen wie z.B. Trockeninhalationen, Wasserdampfin-<br />

halationen, Heilkräutertees, orale Einnahme von ätherischen Ölen, bedürfen jedenfalls ei-<br />

ner schriftlichen ärztlichen Anordnung, und setzen damit eine medizinisch wissenschaftli-<br />

che Indikation voraus.“ (Buchmayr/Deutsch/Fink 2007, S 50).<br />

Das Pflegepersonal ist nicht berechtigt, fette Öle und ätherische Öle zu mischen bzw. her-<br />

zustellen – auch nicht zur äußeren Anwendung, zum Beispiel zur Hautpflege. Die Herstel-<br />

lung bzw. Mischung hat ausschließlich in legit<strong>im</strong>ierten Apotheken bzw. Anstaltsapothe-<br />

ken, Konsiliarapotheken o<strong>der</strong> in einer berechtigten Firma zu erfolgen.<br />

Allerdings: Eine Pflegeperson darf ätherisches Öl mit einem Emulgator mischen, um es<br />

zum Beispiel in eine Waschschüssel bzw. ins Badewasser, zu fügen. Voraussetzung ist,<br />

dass die Maßnahme pflegeindiziert ist (zum Beispiel für eine beruhigende Waschung o<strong>der</strong><br />

Bad) und dass das Waschwasser kein Endprodukt darstellt.<br />

„Gemäß §14 Abs.1 GuKG umfasst die Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits-<br />

und Krankenpflege die eigenverantwortliche Diagnostik, Planung, Organisation, Durchfüh-<br />

rung und Kontrolle aller pflegerischen Maßnahmen <strong>im</strong> intra- und extramuralen Bereich<br />

(Pflegeprozess), die Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und beratung <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> Pflege, die Pfle-<br />

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