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Genehmigungsbescheid, zweigleisiger Ausbau der Pottendorfer ...

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Zur schriftlichen Stellungnahme von Margit Kosch und Christian Kosch, Karl Friedrichgasse<br />

7, 2482 Münchendorf vom 10.07.2009<br />

Die bezughabende Stellungnahme wird im Umweltverträglichkeitsgutachten auf <strong>der</strong> Seite 859 und<br />

860 (Punkte 53.01) aus fachlicher Sicht behandelt.<br />

Nach <strong>der</strong> ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes lässt sich we<strong>der</strong> aus dem HlG<br />

noch aus dem UVP-G 2000 eine gesetzliche Verpflichtung zur Wahl <strong>der</strong> im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit<br />

optimalen Trassenvariante ableiten. Die Grundlage für die Erlassung einer<br />

Trassenverordnung (nunmehr Trassengenehmigung) besteht in einem bestimmten, vom Eisenbahnunternehmen<br />

nach Maßgabe <strong>der</strong> "Erfor<strong>der</strong>nisse einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen<br />

Eisenbahn" geplanten Trassenprojekt, bei dessen Erstellung auf das Ergebnis einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Bedacht zu nehmen ist (siehe §3 Abs1 HlG), ohne dass daraus jedoch ein<br />

Vorrang für Projekte ableitbar wäre, bei denen unter Hintanstellung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit und<br />

Wirtschaftlichkeit ausschließlich auf die bestmögliche Umweltverträglichkeit abgestellt würde. (E<br />

des VwGH vom 13.12.2007, Zl V87/06)<br />

Somit wird <strong>der</strong> Behörde im Genehmigungsantrag ein konkretes Projekt bzw. eine konkrete Trassenvariante<br />

zur Entscheidung vorgelegt und nur für dieses konkrete Projekt bzw. diese konkrete<br />

Trassenvariante wird das Verfahren durchgeführt. Im Planungsprozess werden von <strong>der</strong> Projektwerberin<br />

jedoch meist mehrere Alternativen bzw. Lösungsmöglichkeiten erwogen. Wenn dies <strong>der</strong><br />

Fall ist, so sind Angaben über diese vorhabensbezogenen Alternativen und die Auswahlgründe<br />

(umweltrelevante Vor- und Nachteile) für das schließlich ausgewählte und vorgelegte Projekt darzulegen,<br />

d.h. plausibel zu machen. Grundsätzlich ist es jedoch <strong>der</strong> Projektwerberin überlassen, ob<br />

und welche Alternativen sie prüft. Die Vor- und Nachteile des Unterbleibens (Nullvariante) des<br />

Vorhabens sind jedoch jedenfalls von <strong>der</strong> Projektwerberin darzulegen.<br />

Auf die entsprechenden Ausführungen in <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitserklärung sowie die fachliche<br />

Abwägung durch die Sachverständigen im Umweltverträglichkeitsgutachten wird verwiesen. Entsprechende<br />

Trassenvarianten wurden entsprechend geprüft (verschiedene Höhenlage in Hennersdorf).<br />

Die jedenfalls erfor<strong>der</strong>liche Darlegung <strong>der</strong> Vor- und Nachteile des Unterbleibens des<br />

Vorhabens wurde seitens <strong>der</strong> Projektwerberin in <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitserklärung ausreichend<br />

dargestellt und im Umweltverträglichkeitsgutachten entsprechend positiv bewertet. Die erfor<strong>der</strong>liche<br />

grundsätzliche Beibehaltung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Trasse durch bestandsnahe Zulegung eines zweiten<br />

Gleises wird durch die Sachverständigen insbeson<strong>der</strong>e mit dem auch vorgesehenen Personennahverkehr<br />

und dem großen Flächenverbrauch einer Neubautrasse begründet.<br />

Die Grenzwerte <strong>der</strong> SchIV werden eingehalten und ist somit schon alleine aufgrund <strong>der</strong> Rechtslage<br />

hinsichtlich des Schienenlärms von keiner unzumutbaren Belästigung bzw. Gesundheitsgefährdung<br />

auszugehen. Auch seitens des Humanmedizinischen Sachverständigen wird von keiner<br />

Gesundheitsgefährdung in <strong>der</strong> Betriebsphase ausgegangen.<br />

Zur Schriftlichen Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde Hennersdorf Achauerstraße 2, 2332 Hennersdorf<br />

vom 07.07.2009 vertreten durch: Dr. Christine Kolbitsch, Dr. Heinrich Vana<br />

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