Genehmigungsbescheid, zweigleisiger Ausbau der Pottendorfer ...
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III. Nebenbestimmungen<br />
Mit <strong>der</strong> Genehmigung werden <strong>der</strong> ÖBB-Infrastruktur AG die Einhaltung bzw. Erfüllung <strong>der</strong> nachstehend<br />
angeführten Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen) vorgeschrieben:<br />
III. 1. Allgemeine Vorschreibung<br />
Das Vorhaben ist innerhalb von 9 Jahren ab Bescheiddatum auszuführen und <strong>der</strong> Betrieb zu<br />
eröffnen.<br />
III. 2. Vorschreibungen aus forstwirtschaftlicher Sicht<br />
Die Genehmigung hinsichtlich <strong>der</strong> Rodung wird an die Einhaltung nachstehen<strong>der</strong> Auflagen<br />
geknüpft:<br />
III. 2.1. Die Genehmigung hinsichtlich <strong>der</strong> Rodung erlischt, wenn <strong>der</strong> Rodungszweck nicht innerhalb<br />
von 9 Jahren ab Bescheiddatum erfüllt wird.<br />
III. 2.2. Die Genehmigung hinsichtlich <strong>der</strong> Rodung für die (gemäß <strong>der</strong> UMWELTVERTRÄGLICH<br />
KEITSERKLÄRUNG und dem Teilgutachten im UV-G für Forstwirtschaft) dauernden und<br />
vorübergehenden Rodungen sind ausschließlich zweckgebunden für das gegenständliche<br />
Bauvorhaben samt aller dazugehörigen Anlagen und Einrichtungen.<br />
IV. Entscheidung über Einwendungen<br />
Über die im Rahmen des Verfahrens erhobenen Einwendungen, Anträge und sonstigen Vorbringen<br />
wird wie folgt entschieden:<br />
1. Alle gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen, Anträge und sonstigen Vorbringen<br />
werden, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Einwendungen handelt o<strong>der</strong> den Einwendungen<br />
durch die Aufnahme von entsprechenden Nebenbestimmungen o<strong>der</strong> durch bereits im<br />
Bauentwurf selbst vorgesehenen Maßnahmen entsprochen wird, als unbegründet<br />
2. Zivilrechtliche Ansprüche werden<br />
und auf den Zivilrechtsweg verwiesen.<br />
abgewiesen.<br />
zurückgewiesen<br />
3. Nicht verfahrensgegenständliche Einwendungen werden<br />
zurückgewiesen.<br />
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