19.05.2012 Aufrufe

Genehmigungsbescheid, zweigleisiger Ausbau der Pottendorfer ...

Genehmigungsbescheid, zweigleisiger Ausbau der Pottendorfer ...

Genehmigungsbescheid, zweigleisiger Ausbau der Pottendorfer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

III. Nebenbestimmungen<br />

Mit <strong>der</strong> Genehmigung werden <strong>der</strong> ÖBB-Infrastruktur AG die Einhaltung bzw. Erfüllung <strong>der</strong> nachstehend<br />

angeführten Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen) vorgeschrieben:<br />

III. 1. Allgemeine Vorschreibung<br />

Das Vorhaben ist innerhalb von 9 Jahren ab Bescheiddatum auszuführen und <strong>der</strong> Betrieb zu<br />

eröffnen.<br />

III. 2. Vorschreibungen aus forstwirtschaftlicher Sicht<br />

Die Genehmigung hinsichtlich <strong>der</strong> Rodung wird an die Einhaltung nachstehen<strong>der</strong> Auflagen<br />

geknüpft:<br />

III. 2.1. Die Genehmigung hinsichtlich <strong>der</strong> Rodung erlischt, wenn <strong>der</strong> Rodungszweck nicht innerhalb<br />

von 9 Jahren ab Bescheiddatum erfüllt wird.<br />

III. 2.2. Die Genehmigung hinsichtlich <strong>der</strong> Rodung für die (gemäß <strong>der</strong> UMWELTVERTRÄGLICH­<br />

KEITSERKLÄRUNG und dem Teilgutachten im UV-G für Forstwirtschaft) dauernden und<br />

vorübergehenden Rodungen sind ausschließlich zweckgebunden für das gegenständliche<br />

Bauvorhaben samt aller dazugehörigen Anlagen und Einrichtungen.<br />

IV. Entscheidung über Einwendungen<br />

Über die im Rahmen des Verfahrens erhobenen Einwendungen, Anträge und sonstigen Vorbringen<br />

wird wie folgt entschieden:<br />

1. Alle gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen, Anträge und sonstigen Vorbringen<br />

werden, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Einwendungen handelt o<strong>der</strong> den Einwendungen<br />

durch die Aufnahme von entsprechenden Nebenbestimmungen o<strong>der</strong> durch bereits im<br />

Bauentwurf selbst vorgesehenen Maßnahmen entsprochen wird, als unbegründet<br />

2. Zivilrechtliche Ansprüche werden<br />

und auf den Zivilrechtsweg verwiesen.<br />

abgewiesen.<br />

zurückgewiesen<br />

3. Nicht verfahrensgegenständliche Einwendungen werden<br />

zurückgewiesen.<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!