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Genehmigungsbescheid, zweigleisiger Ausbau der Pottendorfer ...

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Einschränkungen im Betriebsprogramm, wie die gefor<strong>der</strong>te Geschwindigkeitsbeschränkung von 70<br />

km/h in den Nachtstunden, werden bei Hochleistungsstrecken nicht vorgesehen. Diese entsprechen<br />

nicht den Erfor<strong>der</strong>nissen einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Eisenbahn im Sinne des<br />

§ 3 Abs 1 HlG.<br />

Das gegenständliche Eisenbahnprojekt und das Hochwasserschutzprojekt des Landes NÖ sind<br />

aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt. Dem Umweltverträglichkeitsgutachten ist zu entnehmen, dass es durch<br />

das gegenständliche Eisenbahnprojekt jedenfalls zu keiner Verschlechterung <strong>der</strong> Abflussituation<br />

kommt, gleichgültig ob das Hochwasserprojekt verwirklicht wird o<strong>der</strong> nicht.<br />

Der Antrag <strong>der</strong> Bürgerinitiative „Münchendorf gegen den <strong>Ausbau</strong> <strong>der</strong> <strong>Pottendorfer</strong> Linie als Hochleistungsstrecke“<br />

vom 12.02.2010 mit einer Entscheidung im UVP Verfahren, GZ.<br />

BMVIT-820.301/0013-IV/SCH2/2009, bis zum Abschluss dieser Verhandlungen über die Lärmschutzplanung<br />

in Münchendorf zuwarten, bzw. das Verfahren bis zu diesem Zeitpunkt zu unterbrechen,<br />

wird mangels Rechtsgrundlage abgewiesen.<br />

Zur gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme von Mag . Peter Hadler, Mag. Evelyn Hadler<br />

Franz Hüttergasse 21, 2482 Münchendorf, 09.06.2009<br />

Auf die fachliche Beantwortung <strong>der</strong> Fragen durch die Sachverständigen im UVP-Gutachten wird<br />

hingewiesen. (Punkte 16.01 bis 15.07 auf den Seiten 767 bis 769 des Gutachtens).<br />

Gegenstand des teilkonzentrierten UVP-Genehmigungsverfahren ist das eingereichte Projekt bzw.<br />

die eingereichte Trasse. Eine an<strong>der</strong>e Trassenführung würde ein an<strong>der</strong>es Projekt darstellen. Gemäß<br />

§ 1 Abs 3 UVP-G 2000 ist es Aufgabe <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung, die Vor- und Nachteile<br />

<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Projektwerberin geprüften Alternativen sowie die umweltrelevanten Vor- und<br />

Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens darzulegen. Daraus ergibt sich, dass es <strong>der</strong> Projektwerberin<br />

überlassen ist, ob und welche Alternativen sie prüft. Da es sich beim gegenständlichen<br />

Vorhaben um einen <strong>Ausbau</strong> im Bestand handelt, war eine Alternativenprüfung im Bereich Münchendorf<br />

we<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Projektwerberin, noch aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Sachverständigen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die jedenfalls erfor<strong>der</strong>liche Darlegung <strong>der</strong> Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens<br />

wurde seitens <strong>der</strong> Projektwerberin in <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitserklärung ausreichend<br />

dargestellt und im Umweltverträglichkeitsgutachten entsprechend positiv bewertet. Die erfor<strong>der</strong>liche<br />

grundsätzliche Beibehaltung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Trasse durch bestandsnahe Zulegung eines zweiten<br />

Gleises wird durch die Sachverständigen insbeson<strong>der</strong>e mit dem auch vorgesehenen Personennahverkehr<br />

und dem großen Flächenverbrauch einer Neubautrasse begründet.<br />

Aktuelle Daten hinsichtlich des Güter- und Personenverkehrs waren seitens <strong>der</strong> Behörde nicht zu<br />

erheben, da diese keine Grundlage für die gegenständliche Genehmigung darstellen. Auf das in<br />

den Projektunterlagen enthaltene Betriebsprogramm wird hingewiesen. Die <strong>Pottendorfer</strong> Linie<br />

kann nach Aussage <strong>der</strong> Sachverständigen im Umweltverträglichkeitsgutachten nicht isoliert von<br />

<strong>der</strong> Südbahn gesehen werden, die bereits jetzt im Abschnitt von Wien-Meidling nach Wiener Neus­<br />

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