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Genehmigungsbescheid, zweigleisiger Ausbau der Pottendorfer ...

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Umweltverträglichkeitsgutachten nicht isoliert von <strong>der</strong> Südbahn gesehen werden, die bereits jetzt<br />

im Abschnitt von Wien-Meidling nach Wiener Neustadt stark belastet ist. Durch einen vollständigen<br />

zweigleisigen <strong>Ausbau</strong> <strong>der</strong> <strong>Pottendorfer</strong> Linie soll eine Ausweich- und Ergänzungsstrecke zur Südbahn<br />

geschaffen werden.<br />

Dem Umweltverträglichkeitsgutachten ist zu entnehmen, dass eine quantitative Beeinflussung des<br />

Brunnens we<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Bau- noch in <strong>der</strong> Betriebsphase zu erwarten ist. Durch das erweiterte<br />

quantitative und qualitative hydrogeologische Beweissicherungsprogramm ist gewährleistet, dass<br />

jede Verän<strong>der</strong>ung des Grundwasserkörpers, die allenfalls auf die baulichen Maßnahmen zurückgeführt<br />

werden kann, rechtzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen gesetzt werden können.<br />

Aus dem Umweltverträglichkeitsgutachten ergibt sich weiters, dass die Grenzwerte <strong>der</strong> SchIV für<br />

den Schienenlärm bei Wohnräumen eingehalten werden. Durch den Schienelärm liegt somit we<strong>der</strong><br />

eine Gesundheitsgefährdung noch eine unzumutbare Belästigung <strong>der</strong> Nachbarn vor. Ebenso werden<br />

die Grenzwerte für den Schutz <strong>der</strong> Anrainer vor Erschütterungen und Sekundärschall eingehalten.<br />

Seitens des humanmedizinischen Sachverständigen sind Gesundheitsschädigungen durch<br />

projektbedingten Lärm und projektbedingte Erschütterungen nach den vorliegenden Prognosen,<br />

die noch messtechnisch überprüft werden, auszuschließen. Betriebliche Einschränkungen sind im<br />

Hinblick auf die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Strecke nicht vorgesehen. Darüber hinaus ist <strong>der</strong> Aussage<br />

des Sachverständige für Humanmedizin zu entnehmen, dass durch Betriebsbeschränkungen <strong>der</strong><br />

Güterverkehr auf die Straße verlagert würde.<br />

Durch das Projekt wurde keine Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hochwasserabflussverhältnisse angestrebt, dennoch<br />

kommt es projektsgemäß zu einer Verbesserung <strong>der</strong> Abflusssituation. Eine entsprechende<br />

Entwässerung <strong>der</strong> Grundwasserwannen durch (auch notstromversorgte) Pumpwerke ist vorgesehen.<br />

Die Parteistellung <strong>der</strong> Nachbarn gemäß § 24 Abs 8 UVP-G 2000 iVm § 19 Abs 1 Z 1 leg. cit. können<br />

rechtswirksam Einwendungen nur gegen die Beeinträchtigung ihrer sich aus den Schutzgesetzen<br />

ergebenden subjektiv-öffentlichen Rechte erheben, nicht aber hinsichtlich aller öffentlichen<br />

Interessen o<strong>der</strong> gar <strong>der</strong> Wahrung <strong>der</strong> Rechtsordnung schlechthin. Nachbarn können nur insoweit<br />

subjektive Rechte geltend machen, als sie durch das Vorhaben in den Schutzgütern Leben, Gesundheit,<br />

Eigentum o<strong>der</strong> sonstigen dinglichen Rechten in ihrer Substanz und nicht bloß im Vermögen<br />

nachteilig beeinflusst werden. Die „Verschandelung“ des Ortsbildes“ sowie die Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> Flora und Fauna stellt somit keine zulässige Einwendung von Nachbarn dar. Auf die bezughabende<br />

fachliche Auseinan<strong>der</strong>setzung zu diesen Fragen im Umweltverträglichkeitsgutachten<br />

wird hingewiesen.<br />

Zur schriftlichen Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde Achau Hauptstraße 23, 2481 Achau,<br />

08.07.2009 sowie zur ergänzenden Stellungnahme im Zuge <strong>der</strong> öffentlichen mündlichen<br />

Verhandlung vertreten durch Herrn Vizebürgermeister Rudolf Moser, beide vertreten durch<br />

Dr. Heinrich Vana, RA in 1020, Taborstraße 10<br />

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