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Genehmigungsbescheid, zweigleisiger Ausbau der Pottendorfer ...

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Umweltverträglichkeitsgutachten angeführten zwingenden Maßnahmen aus forsttechnischer Sicht<br />

wird darauf hingewiesen, dass diese seitens <strong>der</strong> Antragstellerin akzeptiert und zum Projektinhalt<br />

erhoben wurden und somit die Aufnahme als Nebenbestimmung in den Bescheid entbehrlich war.<br />

Auseinan<strong>der</strong>setzung mit Einwendungen und Stellungnahmen<br />

Allgemeines<br />

Gemäß § 23c Abs 5 Z 2 UVP-G 2000 hat das Umweltverträglichkeitsgutachten sich mit den gemäß<br />

§ 9 Abs 5, § 10 und § 24a UVP-G 2000 vorgelegten Stellungnahmen fachlich auseinan<strong>der</strong> zu setzen,<br />

wobei gleichgerichtete o<strong>der</strong> zum gleichen Themenbereich eingelangte Stellungnahmen zusammen<br />

behandelt werden können. Nicht im Umweltverträglichkeitsgutachten wurden Fragestellungen<br />

behandelt, die einer fachlichen Auseinan<strong>der</strong>setzung nicht zugänglich sind, wie z.B. Fragen<br />

zur Finanzierung, For<strong>der</strong>ungen auf zivilrechtliche Vereinbarungen o<strong>der</strong> Übernahme sonstiger Kosten<br />

sowie sonstige reine Rechtsfragen.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Verfahrenseinleitung<br />

bzw. <strong>der</strong> öffentlichen Auflage ist auf das vorliegende, einen integrativen Bestandteil dieses<br />

Bescheides bildenden Umweltverträglichkeitsgutachten und die darin enthaltenen gutachtlichen<br />

Äußerungen <strong>der</strong> Sachverständigen aus fachlicher Sicht zu verweisen. Die Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />

mit den im Rahmen <strong>der</strong> öffentlichen Auflage eingelangten Stellungnahmen erfolgt im vorliegenden<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten auf den Seiten 705 bis 892 (Fragebereich 4). Auf die so<br />

behandelten Stellungnahmen und Einwendungen wird an dieser Stelle daher nur insoweit eingegangen,<br />

als zu den Ausführungen im Umweltverträglichkeitsgutachten aus rechtlicher Sicht o<strong>der</strong> in<br />

Folge des weiteren Ermittlungsverfahrens unmittelbarer Ergänzungsbedarf besteht. In gleicher<br />

Weise wird bei im Rahmen <strong>der</strong> öffentlichen mündlichen Verhandlung vorgebrachten Stellungnahmen<br />

und Einwendungen auf die dementsprechenden Ausführungen <strong>der</strong> Sachverständigen verwiesen,<br />

die in <strong>der</strong> einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildenden Verhandlungsschrift<br />

über die öffentliche mündliche Verhandlung am 2. und 3. November 2009 festgehalten sind.<br />

Bei dieser Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den Stellungnahmen werden jeweils die von den Sachverständigen<br />

als zwingend angesehenen Maßnahmen als gegeben vorausgesetzt. Ebenso ist zu berücksichtigen,<br />

dass zum Zeitpunkt <strong>der</strong> öffentlichen Auflage in den Stellungnahmen und Einwendungen<br />

Kritik an Inhalt <strong>der</strong> Antragsunterlagen geübt wurde, die von den Sachverständigen in weiterer Folge<br />

grundsätzlich geteilt bzw. als nachvollziehbar angesehen wurde, diese Kritik aber durch die<br />

For<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Sachverständigen im Umweltverträglichkeitsgutachten (vgl. §<br />

24c Abs 5 Z 1 UVP-G 2000: „aus fachlicher Sicht zu bewerten und allenfalls zu ergänzen“) o<strong>der</strong><br />

durch ergänzende Angaben o<strong>der</strong> die Zusicherung <strong>der</strong> Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmen<br />

durch die Antragstellerin als überholt anzusehen ist. Die Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den im Rahmen<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Auflage o<strong>der</strong> <strong>der</strong> öffentlichen mündlichen Verhandlung abgegebenen Stellungnahmen<br />

muss daher bei solchen Stellungnahmen, die zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einbringung <strong>der</strong>selben<br />

nachvollziehbare und berechtigte Kritik am Vorhaben äußerten, die Kritikpunkte aber in <strong>der</strong> Folge<br />

durch Anpassungen ausgeräumt wurden, zum Ergebnis, dass die Kritikpunkte aus <strong>der</strong> Sicht zum<br />

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