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Genehmigungsbescheid, zweigleisiger Ausbau der Pottendorfer ...

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Auch dem Umweltverträglichkeitsgutachten ist hiezu zu entnehmen, dass das Bauvorhaben unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben und den diesbezüglichen technischen Regelungen<br />

erstellt wurde und die Anfor<strong>der</strong>ungen des Arbeitnehmerschutzes berücksichtigt wurden. Die fachlichen<br />

Vorgaben <strong>der</strong> AVO Verkehr sind eingehalten, die erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen liegen dem<br />

Technischen Projekt für das eisenbahnrechtliche BaUmweltverträglichkeitserklärungrfahren bei.<br />

Dem Umweltverträglichkeitsgutachten ist weiters zu entnehmen, dass die Einhaltung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

des Arbeitnehmerschutzes in den diesbezüglichen Unterlagen des Technischen Projekts<br />

sowie im §31a Gutachten gemäß EisbG nachgewiesen wird.<br />

Dem Gutachten gemäß § 31 a EisbG ist zu entnehmen, dass die Anfor<strong>der</strong>ungen des Arbeitnehmerschutzes<br />

entsprechend <strong>der</strong> AVO Verkehr unter Berücksichtigung des Schwerpunktkonzeptes<br />

aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes R 10 für Eisenbahnanlagen begutachtet und die Erfüllung<br />

aller Erfor<strong>der</strong>nisse festgestellt wurde.<br />

Das Ermittlungsverfahren hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass durch das Vorhaben gegen<br />

zwingende Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes verstoßen würde. Unter Berücksichtigung<br />

des vorliegenden Gutachtens ist vielmehr davon auszugehen, dass das Vorhaben den Bestimmungen<br />

des Arbeitnehmerschutzes entspricht und die Genehmigungsvoraussetzungen nach dem<br />

ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes eingehalten werden.<br />

Öffentliches Interesse<br />

Seitens des Sachverständigen für Eisenbahnwesen werden im Umweltverträglichkeitsgutachten<br />

die Gründe für das Vorliegen des öffentlichen Interesses wie folgt beschrieben:<br />

• Die Hochleistungsstrecke Wien-Meidling – Inzersdorf – Wampersdorf – Wiener Neustadt ist<br />

als interoperable HGV Strecke eingestuft.<br />

• Durch das Zulegen eines zweiten Gleises wird die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Strecke mehr als<br />

verdoppelt.<br />

• Durch die Baumaßnahme wird eine Verdichtung des öffentlichen Personennahverkehrs im<br />

dicht besiedelten Raum <strong>der</strong> Südbahn ermöglicht.<br />

• Durch die Anordnung von Richtungsüberholungsgleisen in den Bahnhöfen Achau und<br />

Münchendorf ist die Einfahrt in das Überholungsgleis unabhängig vom Gegenverkehr. Das<br />

Streckengleis kann dadurch für einen nachfahrenden Zug ohne Behin<strong>der</strong>ung geräumt werden.<br />

• Durch zwei Linienverbesserungen wird die zulässige Streckengeschwindigkeit erhöht und<br />

zwar von km 7,6 bis km 14,4 auf V = 160 km/h und von km 14,4 bis km 20,7 auf V = 200<br />

km/h, so dass gegenüber dem Bestand Fahrzeitgewinne erzielt werden können.<br />

• Im Hinblick auf die Linienführung <strong>der</strong> Strecke ist auf die Trassierungsparameter des Semmering-<br />

Basistunnel Neu Bezug genommen, so dass ein einheitliches Geschwindigkeitsprofil<br />

über die <strong>Pottendorfer</strong> Linie und dem Semmering ermöglicht wird.<br />

• Durch den zweigleisigen <strong>Ausbau</strong> wird eine Verlagerung von Reisezügen, die zwischen<br />

Wien-Meidling und Wiener Neustadt nicht halten, von <strong>der</strong> Südbahn auf die <strong>Pottendorfer</strong> Linie<br />

möglich; ebenso die Verlagerung von Güterzügen.<br />

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