19.05.2012 Aufrufe

Genehmigungsbescheid, zweigleisiger Ausbau der Pottendorfer ...

Genehmigungsbescheid, zweigleisiger Ausbau der Pottendorfer ...

Genehmigungsbescheid, zweigleisiger Ausbau der Pottendorfer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Prüfung, ob das Vorhaben den zusätzlichen Genehmigungsvoraussetzungen nach § 24f<br />

Abs 1 und 2 UVP-G 2000 entspricht, ist jeweils zusammen mit <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Genehmigungsvoraussetzungen<br />

<strong>der</strong> einzelnen materiellen Genehmigungsbestimmungen erfolgt. Überdies ist die<br />

Einhaltung dieser Genehmigungsvoraussetzungen aus fachlicher Sicht jeweils durch die Sachverständigen<br />

im Umweltverträglichkeitsgutachten überprüft worden. Hiebei konnten keine Wi<strong>der</strong>sprüche<br />

zu den beson<strong>der</strong>en Genehmigungsvoraussetzungen nach dem UVP- 2000 festgestellt werden.<br />

Im Einzelnen wird im Umweltverträglichkeitsgutachten die Erfüllung bzw. Einhaltung <strong>der</strong> zusätzlichen<br />

Genehmigungskriterien des § 24f Abs 1-5 bestätigt.<br />

Demnach werden Emissionen von Schadstoffen nach dem Stand <strong>der</strong> Technik begrenzt und wird<br />

die Immissionsbelastung zu schützen<strong>der</strong> Güter möglichst gering gehalten. Dies ergibt sich für die<br />

Fachbereiche Gewässerschutz und Grundwasserschutz bereits aus dem vorgelegten Gutachten<br />

nach § 31a EisbG.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Geringhaltung <strong>der</strong> Immissionsbelastungen zu schützen<strong>der</strong> Güter und Vermeidung<br />

von Immissionen ist auf die Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den hierauf gerichteten Stellungnahmen zu<br />

verweisen. Im Verfahren sind keine Umstände hervorgekommen, die bei konsensgemäßer Durchführung<br />

zu einer Gefährdung von Leben o<strong>der</strong> Gesundheit von Menschen durch Immissionen führen<br />

würden. Auch eine Gefährdung von Eigentum o<strong>der</strong> sonstigen dinglichen Rechte <strong>der</strong> Nachbarn/<br />

Nachbarinnen durch Immissionen ist beim gegenständlichen Vorhaben nicht gegeben.<br />

Das Ermittlungsverfahren hat ergeben, dass keine wesentliche zusätzliche Umweltbeeinträchtigungen<br />

aus dem Bau und Betrieb <strong>der</strong> HL-Strecke unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Nutzung des<br />

benachbarten Geländes zu erwarten sind. Dem Gutachten ist weiters zu entnehmen, dass beim<br />

vorliegenden Projekt Immissionen, die erhebliche Belastungen <strong>der</strong> Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen<br />

verursachen o<strong>der</strong> solche, die geeignet sind, den Tierbestand bleibend zu schädigen,<br />

jedenfalls vermieden werden.<br />

Durch die vorgesehenen Maßnahmen werden jedenfalls unzumutbare Belästigungen <strong>der</strong> Nachbarn/Nachbarinnen<br />

durch Immissionen im Sinn des § 77 Abs 2 <strong>der</strong> Gewerbeordnung 1994 hintangehalten.<br />

Hinsichtlich des Schienenlärms werden die Vorgaben <strong>der</strong> Schienenverkehrslärm-<br />

Immissionsschutzverordnung, BGBl. Nr. 415/1993, eingehalten.<br />

Dem Gutachten ist weiters zu entnehmen, dass Abfälle nach dem Stand <strong>der</strong> Technik vermieden<br />

o<strong>der</strong> verwertet o<strong>der</strong>, soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ordnungsgemäß entsorgt werden.<br />

Das Ermittlungsverfahren hat sohin ergeben, dass bei konsensgemäßer Durchführung und Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Nebenbestimmungen die zusätzlichen Genehmigungsvoraussetzungen nach dem<br />

UVP-G 2000 eingehalten werden und daher die Genehmigungen unter diesem Gesichtspunkt<br />

nicht versagt werden können.<br />

32

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!