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Genehmigungsbescheid, zweigleisiger Ausbau der Pottendorfer ...

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• Orts- und Landschaftsbild<br />

im Gutachten behandelt wurden.<br />

Weites wurde vor <strong>der</strong> öffentlichen mündlichen Verhandlung ein nichtamtlicher veterinärmedizinischer<br />

Sachverständiger bestellt und zur Erstattung eines ergänzendes veterinärmedizinisches<br />

Gutachten zu den im Zuge <strong>der</strong> öffentlichen Auflage erfolgten Einwendungen von <strong>der</strong> Behörde beauftragt.<br />

Im Sinne <strong>der</strong> Koordinationsverpflichtung des § 24f Abs 7 UVP-G 2000 erfolgten im Zuge des Verfahrens<br />

auch entsprechende Kontaktaufnahmen und Besprechungen mit den Behörden gemäß<br />

§ 24 Abs 3 und 24 Abs 4 (Landeshauptmann von Nie<strong>der</strong>österreich, Bezirkshauptmannschaft Mödling).<br />

Des Weiteren wurden auch die in § 24a Abs 3 und 4 UVP-G 2000 vorgesehenen Behörden und<br />

Dienststellen zu einer Stellungnahme eingeladen. In diesem Sinne wurden <strong>der</strong> Antrag und die Unterlagen<br />

den Standortgemeinden sowie dem Nie<strong>der</strong>österreichischen Umweltanwalt und dem Bundesministerium<br />

für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit <strong>der</strong> Möglichkeit zur<br />

Stellungnahme übermittelt.<br />

Seitens <strong>der</strong> Behörden und Standortgemeinden erfolgten die nachfolgend angeführten Stellungnahmen:<br />

1. BMLFUW als Oberste Forstbehörde, Stubenring 1, 1010 Wien, vom 14.05.2009<br />

2. Gemeinde Münchendorf, Trumauerstraße 1, 2482 Münchendorf, vom 01.07.2009<br />

3. Gemeinde Achau, Hauptstraße 23, 2481 Achau vom 08.07.2009<br />

4. Marktgemeinde Vösendorf, Schlossplatz 1, 2331 Vösendorf, vom 08.07.2009<br />

5. Gemeinde Hennersdorf, Achauerstr. 2, 2332 Hennersdorf vom 07.07.2009<br />

6. Marktgemeinde Bie<strong>der</strong>mannsdorf, Ortsstraße 46, 2362 Bie<strong>der</strong>mannsdorf vom 09.07.2009<br />

Seitens des Nie<strong>der</strong>österreichischen Umweltanwaltes sowie des Bundesministeriums für Land- und<br />

Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft erfolgten die nachfolgend angeführten Stellungnahmen:<br />

1. NÖ Umweltanwaltschaft, Wiener Straße 54, 3109 S. Pölten, vom 16.06.2009<br />

2. BMLFUW, Abt. Umweltbewertung, Spittelauer Lände 5, 1090 Wien vom 17.06.2009<br />

Diese gemäß § 24a Abs 3 bzw. 4 UVP-G 2000 in <strong>der</strong> damals gültigen Fassung erstatteten Stellungnahmen<br />

wurden im Wege <strong>der</strong> Koordination den Sachverständigen umgehend zur Kenntnis<br />

gebracht.<br />

Unter Anwendung <strong>der</strong> Bestimmungen <strong>der</strong> §§ 3 und 4 HlG hinsichtlich <strong>der</strong> beantragten Trassengenehmigung<br />

erfolgte auch die Befassung des Landes und <strong>der</strong> Standortgemeinden sowie <strong>der</strong> ge­<br />

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