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Genehmigungsbescheid, zweigleisiger Ausbau der Pottendorfer ...

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Aufgrund <strong>der</strong> oben aufgezählten Gründe (Seite 36) ist jedenfalls vom überwiegen des öffentlichen<br />

Interesses gegenüber dem Nachteil <strong>der</strong> Grundeigentümerin auszugehen.<br />

Kosten<br />

Kommissionsgebühren<br />

Die Vorschreibung <strong>der</strong> Kommissionsgebühren, welche durch die Teilnahme <strong>der</strong> einzelnen dem<br />

Verfahren hinzugezogenen Amtsorganen an <strong>der</strong> Ortsverhandlung angefallen sind, stützt sich auf<br />

die im Spruch zitierten gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Barauslagen<br />

Entsenden an<strong>der</strong>e am Verfahren beteiligte Verwaltungsbehörden Amtsorgane, so sind gemäß<br />

§ 77 Abs. 5 AVG von <strong>der</strong> die Amtshandlung führenden Behörde Kommissionsgebühren nach den<br />

für die entsendeten Organe geltenden Tarifen als Barauslagen einzuheben und dem Rechtsträger,<br />

dem die entsendeten Verwaltungsorgane angehören, zu übermitteln.<br />

Seitens des Landes Nie<strong>der</strong>österreich wurde <strong>der</strong> Bundesministerin für Verkehr, Innovation und<br />

Technologie mitgeteilt, dass die dem Verfahren beigezogenen Organe des Amtes <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>österreichischen<br />

Landesregierung im Umfang von insgesamt 102 angefangenen halben Stunden an <strong>der</strong><br />

öffentlichen Erörterung und <strong>der</strong> öffentlichen mündlichen Verhandlung teilgenommen haben. Gemäß<br />

<strong>der</strong> Kostennote ist von <strong>der</strong> Antragstellerin ein Betrag von 5.343,78 € zu begleichen.<br />

Hinweis:<br />

Auf Grund <strong>der</strong> abgabenrechtlichen Begünstigung des § 50 Bundesbahngesetz, BGBl. I 825/1992<br />

idgF, sind von <strong>der</strong> ÖBB-Infrastruktur Bau AG we<strong>der</strong> Bundesverwaltungsabgaben noch Gebühren<br />

nach dem Gebührengesetz zu entrichten, soweit sich diese Abgaben aus <strong>der</strong> Erfüllung ihrer Aufgaben<br />

gemäß dem Bundesbahngesetz ergeben.<br />

Zusammenfassung<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit:<br />

Durch die Antragstellerin wurde in den Gemeinden Hennersdorf, Achau und Münchendorf im Zeitraum<br />

zwischen 2005 und 2008 umfangreiche Informationsgespräche und -veranstaltungen durchgeführt,<br />

um die Gemeindevertretungen und die Bürger über das Vorhaben zu informieren und die<br />

Anliegen soweit möglich im Projekt berücksichtigen zu können.<br />

Seitens <strong>der</strong> Behörde wurde <strong>der</strong> Öffentlichkeit in den im Folgenden angeführten Verfahrensschritten<br />

die Möglichkeit zur Information (Einsichtnahme) und Stellungnahme gegeben:<br />

• (25.05.2009 -10.07.2009, öffentliche Auflage und Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme<br />

des Antrags und <strong>der</strong> Projektunterlagen (UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄ­<br />

RUNG, Trassengenehmigungspläne, Bauentwurf und Gutachten gem. §31a EisbG) gem. §<br />

24 Abs 8 UVP-G 2000 iVm § 9 leg. cit. und §§ 44a und 44b AVG<br />

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