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Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...

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Auskunft über Wirkstoffe und Produkte, mit<br />

denen sich Schadorganismen bekämpfen lassen<br />

und informiert über alle in Deutschland zugelassenen<br />

Biozid-Produkte. Zudem gibt das Angebot<br />

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) und<br />

stellt Alternativen bei der Schädlingsbekämpfung<br />

vor. Über www.biozid-portal.de sind außerdem<br />

die nationalen Behörden miteinander verlinkt,<br />

die bei der Bewertung von Bioziden kooperieren<br />

und auf ihren Internetseiten eigene Inhalte zum<br />

Thema Biozide bereitstellen.<br />

Biomonitoring-Auskunftssystem<br />

Mit Biomonitoring kann die innere Belastung<br />

des Menschen durch Gefahrstoffe erfasst werden.<br />

Die BAuA stellt seit 2008 mit ihrem Biomonitoring-Auskunftssystem<br />

eine internetgestützte Recherchehilfe<br />

zur Verfügung, die Informationen<br />

zu anerkannten Analyseverfahren und Werten<br />

zur Beurteilung von Messergebnissen enthält.<br />

2011 wurde das Biomonitoring-Auskunftssystem<br />

aktualisiert, erweitert und auf verschiedenen<br />

Fachveranstaltungen präsentiert.<br />

www.baua.de/biomonitoring<br />

Internetportal Produktsicherheit<br />

Die <strong>Bundesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsschutz</strong> und Arbeitsmedizin<br />

(BAuA) ist durch das Geräte- und<br />

Produktsicherheitsgesetz (GPSG) – seit dem<br />

1. Dezember 2011 Produktsicherheitsgesetz<br />

(ProdSG) – beauftragt, die <strong>für</strong> die Marktüberwachung<br />

zuständigen Behörden der Bundesländer<br />

bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen und die Öffentlichkeit<br />

über die Sicherheit von Gebrauchsgegenständen<br />

und technischen Arbeitsmitteln zu<br />

informieren. Als „beauftragte Stelle“ fungiert die<br />

BAuA dabei unter anderem als nationaler Meldeknoten<br />

<strong>für</strong> gefährliche Produkte. Ihre wichtigste<br />

Aufgabe in diesem Kontext ist die Einstellung<br />

von Meldungen über gefährliche Produkte in<br />

das computergestützte System der Marküberwachung<br />

(ICSMS) sowie die zügige Weiterleitung<br />

der Meldungen der zuständigen deutschen Behörden<br />

an die Mitgliedstaaten (RAPEX). Darüber<br />

hinaus ist die BAuA auch zuständig <strong>für</strong> die <strong>am</strong>tliche<br />

Bekanntmachung aller deutschen Untersagungsverfügungen<br />

sowie <strong>für</strong> die Information<br />

der Öffentlichkeit über sonstige Produktmängel.<br />

Um diesen und weiteren Aufgaben im Zus<strong>am</strong>menhang<br />

mit ihrer Beauftragung nachkommen<br />

zu können, hat die BAuA das Produktsicherheitsportal<br />

unter www.produktsicherheitsportal.de<br />

eingerichtet, das seit Oktober 2010 online ist.<br />

Im Berichtsjahr 2011 erfuhr das Portal eine<br />

umfang reiche Überarbeitung, was im Zuge des<br />

Inkrafttretens des neuen Produktsicherheitsgesetzes<br />

(ProdSG) <strong>am</strong> 1. Dezember 2011 notwendig<br />

geworden war.<br />

Veranstaltungen und Seminare<br />

Auch im Internetzeitalter setzt die BAuA weiterhin<br />

auf die personale Vermittlung und den<br />

Wissensaustausch, den öffentliche Veranstaltungen<br />

und Seminare ermöglichen. Soweit nicht<br />

bereits in den vorhergehenden Kapiteln genannt,<br />

werden hier einige wichtige Veranstaltungen des<br />

Jahres 2011 kurz vorgestellt.<br />

Am 24. und 25. Mai 2011 veranstaltete die BAuA<br />

in Berlin einen Workshop mit Trainingsmaßnahmen<br />

zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten<br />

mit biologischen Arbeitsstoffen. Mit Blick auf<br />

die neue EU-Richtlinie zum Schutz vor Nadelstichverletzungen<br />

legte der Workshop dabei den<br />

Schwerpunkt auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

bei Gesundheitsdiensten und Labortätigkeiten.<br />

Ebenfalls im Mai 2011 lud die BAuA zu einer<br />

europäischen Konferenz zum Thema „Gefährdungsbeurteilung<br />

– nationale Umsetzung in<br />

Europa“ ein. Die Veranstaltung informierte über<br />

die Erfahrungen einiger Mitgliedstaaten bei der<br />

Umsetzung der Rahmenrichtlinie sowie darüber,<br />

wie die Europäische Agentur <strong>für</strong> Sicherheit und<br />

Gesundheitsschutz <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong> (EU-OSHA)<br />

diesen Prozess unterstützt.<br />

Über 200 Experten nahmen im September 2011<br />

an der 43. Jahrestagung des Deutsch-Schwei ze -<br />

ri schen Fachverbandes <strong>für</strong> Strahlenschutz<br />

e. V. teil, welche die BAuA gemeins<strong>am</strong> mit der<br />

Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt<br />

(SUVA), der Nederlandse Vereniging voor<br />

Stralingshygiene (NVS), der Allgemeinen<br />

Unfallversicherungsanstalt Österreich (AUVA),<br />

der Berufsgenossenschaft Energie Textil<br />

Transfer in die betriebliche Praxis<br />

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