Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
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Jahresbericht 2011<br />
Abb. 28 Auch 2011 ist die Zahl der Zugriffe gestiegen: www.baua.de.<br />
Abb. 29 Gefährdungsbeurteilungen planen und durchführen:<br />
Das Portal www.gefaehrdungsbeurteilung.de liefert detaillierte<br />
Informa tionen.<br />
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Die Zugriffe auf die Internetangebote der BAuA<br />
waren 2011 auf einem stabil hohen Niveau. Auch<br />
die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer des E-Mail-<br />
Newsletters, der über Neuigkeiten auf der BAuA-<br />
Internetseite informiert, ist weiter gestiegen und<br />
liegt nun bei mehr als 6 200 Abonnenten.<br />
In Vorbereitung auf den anstehenden Relaunch<br />
von www.baua.de wurden die Internetauftritte<br />
der DASA, dem REACH Helpdesk sowie der<br />
GDA in eigene Mandanten umgewandelt. Des<br />
Weiteren erfolgte im Berichtsjahr eine Anforderungsanalyse<br />
mit Nutzerbefragung zum BAuA-<br />
Internetauftritt www.baua.de, deren Ergebnisse<br />
in den geplanten Relaunch einfließen werden.<br />
Internetportal Gefährdungsbeurteilung<br />
Seit September 2009 unterstützt das Internetportal<br />
www.gefaehrdungsbeurteilung.de der<br />
BAuA Arbeitgeber und <strong>Arbeitsschutz</strong>fachleute<br />
bei der Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung,<br />
die den Unternehmen im<br />
<strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz verbindlich vorgeschrieben<br />
ist. Das Onlineportal macht den Prozess der Gefährdungsbeurteilung<br />
transparenter und versorgt<br />
seine Nutzer – einerlei ob Laien oder Fachleute –<br />
entsprechend ihrer Erfahrung und ihrem Vorwissen<br />
mit den <strong>für</strong> sie relevanten Informa tionen.<br />
Dass das Portal auf breite Zustimmung stößt<br />
und eine Lücke geschlossen hat, belegen die<br />
stetig wachsenden Zugriffszahlen seit seiner<br />
Öffnung sowie die gute Positionierung auf<br />
den relevanten Suchmaschinen; so findet sich<br />
www.gefaehrdungsbeurteilung.de auf Platz 1 bei<br />
Google bei Eingabe des entsprechenden Suchworts.<br />
Internetportal Biozide<br />
Die Biozid-Richtlinie regelt die Zulassung und<br />
das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten<br />
auf dem europäischen Markt. Mit der Änderung<br />
des Chemikaliengesetzes ist die BAuA als Zulassungsstelle<br />
und als Einvernehmensstelle <strong>für</strong><br />
den <strong>Arbeitsschutz</strong> benannt. Unter der Adresse<br />
www.zulassungsstelle-biozide.de können sich<br />
Hersteller, Händler und Anwender nicht nur<br />
über das Zulassungsverfahren von Bioziden<br />
informieren. Neben Leitfäden und Dokumenten<br />
<strong>für</strong> die Zulassung gibt die BAuA hier auch