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Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...

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Jahresbericht 2011<br />

Abb. 28 Auch 2011 ist die Zahl der Zugriffe gestiegen: www.baua.de.<br />

Abb. 29 Gefährdungsbeurteilungen planen und durchführen:<br />

Das Portal www.gefaehrdungsbeurteilung.de liefert detaillierte<br />

Informa tionen.<br />

72<br />

Die Zugriffe auf die Internetangebote der BAuA<br />

waren 2011 auf einem stabil hohen Niveau. Auch<br />

die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer des E-Mail-<br />

Newsletters, der über Neuigkeiten auf der BAuA-<br />

Internetseite informiert, ist weiter gestiegen und<br />

liegt nun bei mehr als 6 200 Abonnenten.<br />

In Vorbereitung auf den anstehenden Relaunch<br />

von www.baua.de wurden die Internetauftritte<br />

der DASA, dem REACH Helpdesk sowie der<br />

GDA in eigene Mandanten umgewandelt. Des<br />

Weiteren erfolgte im Berichtsjahr eine Anforderungsanalyse<br />

mit Nutzerbefragung zum BAuA-<br />

Internetauftritt www.baua.de, deren Ergebnisse<br />

in den geplanten Relaunch einfließen werden.<br />

Internetportal Gefährdungsbeurteilung<br />

Seit September 2009 unterstützt das Internetportal<br />

www.gefaehrdungsbeurteilung.de der<br />

BAuA Arbeitgeber und <strong>Arbeitsschutz</strong>fachleute<br />

bei der Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung,<br />

die den Unternehmen im<br />

<strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz verbindlich vorgeschrieben<br />

ist. Das Onlineportal macht den Prozess der Gefährdungsbeurteilung<br />

transparenter und versorgt<br />

seine Nutzer – einerlei ob Laien oder Fachleute –<br />

entsprechend ihrer Erfahrung und ihrem Vorwissen<br />

mit den <strong>für</strong> sie relevanten Informa tionen.<br />

Dass das Portal auf breite Zustimmung stößt<br />

und eine Lücke geschlossen hat, belegen die<br />

stetig wachsenden Zugriffszahlen seit seiner<br />

Öffnung sowie die gute Positionierung auf<br />

den relevanten Suchmaschinen; so findet sich<br />

www.gefaehrdungsbeurteilung.de auf Platz 1 bei<br />

Google bei Eingabe des entsprechenden Suchworts.<br />

Internetportal Biozide<br />

Die Biozid-Richtlinie regelt die Zulassung und<br />

das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten<br />

auf dem europäischen Markt. Mit der Änderung<br />

des Chemikaliengesetzes ist die BAuA als Zulassungsstelle<br />

und als Einvernehmensstelle <strong>für</strong><br />

den <strong>Arbeitsschutz</strong> benannt. Unter der Adresse<br />

www.zulassungsstelle-biozide.de können sich<br />

Hersteller, Händler und Anwender nicht nur<br />

über das Zulassungsverfahren von Bioziden<br />

informieren. Neben Leitfäden und Dokumenten<br />

<strong>für</strong> die Zulassung gibt die BAuA hier auch

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