Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Jahresbericht 2011<br />
66<br />
diese Maßnahmen nicht ausreichend vermindert<br />
werden können.<br />
Einen Überblick über die derzeit in Deutschland<br />
auf dem Markt befindlichen Biozid-Produkte<br />
ergibt sich aus dem Biozid-Melderegister der<br />
BAuA, in dem mehr als 35 000 Produkte registriert<br />
sind. Bislang sind 52 Biozid-Wirkstoffe in<br />
die Positivliste der Europäischen Union aufgenommen<br />
worden, bis Ende 2011 gingen bei der<br />
BAuA 564 Anträge auf Zulassung von Biozid-<br />
Produkten <strong>für</strong> die in Deutschland vermarkteten<br />
Produkte mit diesen Wirkstoffen ein.<br />
Die BAuA hat 2011 nahezu 200 Dossiers im<br />
Wirkstoffverfahren bearbeitet, davon 47 Dossiers,<br />
<strong>für</strong> die sie selbst den Bewertungsbericht erstellt.<br />
Für 73 Wirkstoffe wurde auf EU-Ebene entschieden,<br />
sie nicht in die Positivliste aufzunehmen,<br />
14 Wirkstoffe wurden im Berichtsjahr neu in die<br />
Liste aufgenommen.<br />
Neben der Bewertung im Wirkstoff- und im Produktzulassungsverfahren<br />
berät die BAuA Unternehmen<br />
– vor allem KMU – zu Anforderungen,<br />
die sich <strong>für</strong> diese aus der Biozid-Gesetzgebung<br />
ergeben, aber auch zur Abgrenzung gegenüber<br />
anderen Rechtsbereichen wie der Pflanzen-<br />
Einreichen eines Antrags <strong>für</strong><br />
den Biozid-Wirkstoff bei einer<br />
zuständigen Behörde<br />
Bewertungsverfahren durch die<br />
zuständige Behörde<br />
Diskussion des Bewertungsberichts<br />
in den EU-Gremien<br />
Entscheidung zur Aufnahme des<br />
Wirkstoffs in die Anhänge der<br />
Richtlinie 98/8/EG<br />
Abb. 24 Schematischer Ablauf des Biozid-Verfahrens.<br />
schutzmittelverordnung sowie zu weiteren<br />
Fragestellungen.<br />
Novellierung Biozid-Verordnung<br />
Die Europäische Kommission hat 2008 in einem<br />
Bericht den Verbesserungsbedarf in den gesetzlichen<br />
Regelungen zu Bioziden aufgezeigt. Als<br />
problematisch wurde darin bewertet, dass die im<br />
Jahre 2000 in Kraft getretene Biozid-Richtlinie<br />
keine tatsächliche Harmonisierung des Produktzulassungsverfahrens<br />
auf europäischer Ebene<br />
ermöglichte. Es k<strong>am</strong> vermehrt zu Abstimmungsschwierigkeiten<br />
zwischen den Mitgliedsstaaten.<br />
Ein von der Kommission vorgelegter und<br />
später überarbeiteter Vorschlag <strong>für</strong> eine neue<br />
Biozid-Verordnung, der einheitliche Regeln <strong>für</strong><br />
Zulassungen von Biozid-Produkten in allen Mitgliedstaaten<br />
vorsah, stand bereits Ende 2010 zur<br />
Abstimmung im EU-Parl<strong>am</strong>ent. Am 31. Juni 2011<br />
wurde im Rat darüber abgestimmt. Da Rat und<br />
Parl<strong>am</strong>ent sich dabei nicht über einen gemeins<strong>am</strong>en<br />
Vorschlag einigen konnten, wird nun im<br />
Rahmen der zweiten Lesung darüber verhandelt.<br />
Hierbei unterstützten die Fachabteilungen der<br />
BAuA die ministeriellen Fachaufsichten in großem<br />
Umfang.<br />
Einreichen eines Antrags zu einem<br />
Biozid-Produkt mit diesem Biozid-<br />
Wirkstoff bei der Zulassungsstelle<br />
Bewertungsverfahren durch die<br />
Zulassungsstelle in Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />
mit weiteren Fachbehörden<br />
Erstellen eines<br />
Bewertungsberichts<br />
Zulassung des Produktes<br />
durch die Zulassungsstelle