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Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...

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Jahresbericht 2011<br />

66<br />

diese Maßnahmen nicht ausreichend vermindert<br />

werden können.<br />

Einen Überblick über die derzeit in Deutschland<br />

auf dem Markt befindlichen Biozid-Produkte<br />

ergibt sich aus dem Biozid-Melderegister der<br />

BAuA, in dem mehr als 35 000 Produkte registriert<br />

sind. Bislang sind 52 Biozid-Wirkstoffe in<br />

die Positivliste der Europäischen Union aufgenommen<br />

worden, bis Ende 2011 gingen bei der<br />

BAuA 564 Anträge auf Zulassung von Biozid-<br />

Produkten <strong>für</strong> die in Deutschland vermarkteten<br />

Produkte mit diesen Wirkstoffen ein.<br />

Die BAuA hat 2011 nahezu 200 Dossiers im<br />

Wirkstoffverfahren bearbeitet, davon 47 Dossiers,<br />

<strong>für</strong> die sie selbst den Bewertungsbericht erstellt.<br />

Für 73 Wirkstoffe wurde auf EU-Ebene entschieden,<br />

sie nicht in die Positivliste aufzunehmen,<br />

14 Wirkstoffe wurden im Berichtsjahr neu in die<br />

Liste aufgenommen.<br />

Neben der Bewertung im Wirkstoff- und im Produktzulassungsverfahren<br />

berät die BAuA Unternehmen<br />

– vor allem KMU – zu Anforderungen,<br />

die sich <strong>für</strong> diese aus der Biozid-Gesetzgebung<br />

ergeben, aber auch zur Abgrenzung gegenüber<br />

anderen Rechtsbereichen wie der Pflanzen-<br />

Einreichen eines Antrags <strong>für</strong><br />

den Biozid-Wirkstoff bei einer<br />

zuständigen Behörde<br />

Bewertungsverfahren durch die<br />

zuständige Behörde<br />

Diskussion des Bewertungsberichts<br />

in den EU-Gremien<br />

Entscheidung zur Aufnahme des<br />

Wirkstoffs in die Anhänge der<br />

Richtlinie 98/8/EG<br />

Abb. 24 Schematischer Ablauf des Biozid-Verfahrens.<br />

schutzmittelverordnung sowie zu weiteren<br />

Fragestellungen.<br />

Novellierung Biozid-Verordnung<br />

Die Europäische Kommission hat 2008 in einem<br />

Bericht den Verbesserungsbedarf in den gesetzlichen<br />

Regelungen zu Bioziden aufgezeigt. Als<br />

problematisch wurde darin bewertet, dass die im<br />

Jahre 2000 in Kraft getretene Biozid-Richtlinie<br />

keine tatsächliche Harmonisierung des Produktzulassungsverfahrens<br />

auf europäischer Ebene<br />

ermöglichte. Es k<strong>am</strong> vermehrt zu Abstimmungsschwierigkeiten<br />

zwischen den Mitgliedsstaaten.<br />

Ein von der Kommission vorgelegter und<br />

später überarbeiteter Vorschlag <strong>für</strong> eine neue<br />

Biozid-Verordnung, der einheitliche Regeln <strong>für</strong><br />

Zulassungen von Biozid-Produkten in allen Mitgliedstaaten<br />

vorsah, stand bereits Ende 2010 zur<br />

Abstimmung im EU-Parl<strong>am</strong>ent. Am 31. Juni 2011<br />

wurde im Rat darüber abgestimmt. Da Rat und<br />

Parl<strong>am</strong>ent sich dabei nicht über einen gemeins<strong>am</strong>en<br />

Vorschlag einigen konnten, wird nun im<br />

Rahmen der zweiten Lesung darüber verhandelt.<br />

Hierbei unterstützten die Fachabteilungen der<br />

BAuA die ministeriellen Fachaufsichten in großem<br />

Umfang.<br />

Einreichen eines Antrags zu einem<br />

Biozid-Produkt mit diesem Biozid-<br />

Wirkstoff bei der Zulassungsstelle<br />

Bewertungsverfahren durch die<br />

Zulassungsstelle in Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />

mit weiteren Fachbehörden<br />

Erstellen eines<br />

Bewertungsberichts<br />

Zulassung des Produktes<br />

durch die Zulassungsstelle

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