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Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...

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Jahresbericht 2011<br />

64<br />

high concern“ (SVHC) in Erzeugnissen geht<br />

das Chemikalienrecht neue Wege.<br />

Das BMU wurde auch 2011 weiter zur Frage<br />

der Einbeziehung von <strong>Nanomaterialien</strong> in die<br />

REACH-Verordnung beraten. Mit dem Bundesinstitut<br />

<strong>für</strong> Risikobewertung (BfR) und dem<br />

Umweltbundes<strong>am</strong>t (UBA) wurde eine gemeins<strong>am</strong>e<br />

Position entwickelt, wie Nanostoffe rechtlich<br />

unter REACH eingeordnet werden können, vor<br />

allem unter Berücksichtigung des hier geltenden<br />

Stoffbegriffes.<br />

CLP<br />

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zur<br />

Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung<br />

von gefährlichen Stoffen und Gemischen basiert<br />

auf dem weltweit harmonisierten Einstufungssystem<br />

GHS der Vereinten Nationen und ist<br />

2009 in Kraft getreten. Sie verfolgt zwei Ziele:<br />

Erstens soll ein hohes Schutzniveau <strong>für</strong> die<br />

menschliche Gesundheit und <strong>für</strong> die Umwelt<br />

sichergestellt werden. Zweitens geht es um den<br />

freien Warenverkehr chemischer Stoffe, Gemische<br />

und bestimmter spezifischer Erzeugnisse<br />

innerhalb des gemeins<strong>am</strong>en europäischen<br />

Binnenmarktes. Seit dem 1. Dezember 2010<br />

müssen Stoffe in der EU nach CLP eingestuft<br />

und gekennzeichnet werden, <strong>für</strong> Gemische gibt<br />

es einen Übergangszeitraum bis zum Jahr 2015.<br />

Das Informationsangebot der BAuA wurde 2011<br />

um einen Flyer mit grundlegenden Informationen<br />

sowie vier sehr erfolgreichen Postern zur<br />

Erläuterung der Struktur und zur Umwandlung<br />

bekannter Einstufungen in das neue System erweitert.<br />

Die Poster veranschaulichen die Themen<br />

„Einstufung und Kennzeichnung“, „Gefahren<br />

und Sicherheitshinweise“, „Umwandlungshilfe<br />

– Gesundheitsgefahren“, „Umwandlungshilfe –<br />

Physikalische Gefahren, Umweltgefahren“ im<br />

Global Harmonisierten System (GHS).<br />

Weiterhin wird das Online-Angebot www.baua.<br />

de/reach beziehungsweise www.reach-clp-<br />

helpdesk.de der Bundesbehörden als bundes-<br />

weites Auskunftssystem bereitgestellt. Für die<br />

nächsten Jahre ist ein Ausbau des Informationsangebots<br />

geplant.<br />

Nationaler REACH-CLP Helpdesk<br />

Mit der Änderung des Chemikaliengesetzes<br />

(ChemG) vom 2. Juli 2008 wurde die BAuA –<br />

Bundesstelle <strong>für</strong> Chemikalien (BfC) – per Gesetz<br />

als nationale Auskunftsstelle (Helpdesk) <strong>für</strong><br />

die Bundesrepublik Deutschland benannt.<br />

2009 wurde die BAuA – BfC auch im Rahmen<br />

der CLP-Verordnung mit dem Aufbau eines<br />

CLP-Helpdesks betraut. Für beide EG-Verordnungen<br />

wurde mit dem REACH-CLP Helpdesk<br />

eine zentrale nationale Auskunftsstelle eingerichtet.<br />

Der Helpdesk hat sich seit seinem Bestehen<br />

Ende 2006 durch kontinuierliche Ausarbeitung<br />

und Veröffentlichung eines umfassenden<br />

Informationsangebots zu einer der wichtigsten<br />

Informations- und Beratungsinstitutionen <strong>für</strong><br />

die Industrie und insbesondere kleine und<br />

mittlere Unternehmen entwickelt. Neben der<br />

Veröffentlichung von Informationsbroschüren<br />

erstreckt sich die Arbeit des REACH-CLP Helpdesks<br />

auch auf die Organisation und inhaltliche<br />

Durchführung von Informationsveranstaltungen.<br />

Zwei Informationsveranstaltungen wurden <strong>für</strong><br />

Inspektoren der nationalen Überwachungsbehörden<br />

angeboten. Ziel der Veranstaltungen<br />

war die Unterstützung der Vollzugsbehörden in<br />

Deutschland. Vor allem den Inspektoren vor Ort<br />

wurde ein vertiefter Einblick in die Inhalte und<br />

Verfahren der REACH- und der CLP-Verordnung<br />

vermittelt. Zwei weitere Veranstaltungen richteten<br />

sich an Interessenten aus der Industrie und<br />

beschäftigten sich mit den Themen „Auswirkungen<br />

der Kandidatenliste – Aufwand und Nutzen“<br />

sowie „Sicherheitsdatenblatt, Expositionsszenarien,<br />

Betriebsanweisungen – Herausforderungen<br />

<strong>für</strong> nachgeschaltete Anwender“.<br />

Die Internetseite www.reach-clp-helpdesk.de<br />

wurde 2011 erweitert. Das Angebot an Antworten<br />

auf häufig gestellte Fragen (FAQs) wurde ausgeweitet<br />

und aktualisiert. Die FAQs wurden in<br />

einem Ges<strong>am</strong>tdokument zur Verfügung gestellt,<br />

das Informationen über die Verpflichtungen<br />

enthält, die im Rahmen dieser Verordnungen<br />

zu erfüllen sind. Eine erweiterte Suchfunktion<br />

wurde ebenfalls integriert. Eine Übersicht mit<br />

den wichtigsten Handlungsempfehlungen<br />

<strong>für</strong> Registranten im Rahmen der nächsten

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