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Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...

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Abb. 22 Viele Fragen zum neuen Chemikalienrecht werden im<br />

Internet unter www.reach-clp-helpdesk.de beantwortet.<br />

Schwerpunkt bei der Bearbeitung als Bewer-<br />

tungs stelle <strong>für</strong> Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

der Beschäftigten war die begründete Nennung<br />

und Begleitung von besonders besorgniserregenden<br />

Stoffen in die Kandidatenliste und in den<br />

Anhang zulassungspflichtiger Stoffe (Anhang<br />

XIV).<br />

Nach der früheren Aufnahme verschiedener<br />

Chrom (VI)-Verbindungen in die Kandidatenliste<br />

in Kooperation mit der französischen Schwesterbehörde<br />

ANSES hat die BAuA die Priorisierung<br />

einiger dieser Substanzen begleitet. Aus Sicht<br />

des <strong>Arbeitsschutz</strong>es sollten solche Stoffe, <strong>für</strong> die<br />

nicht hinnehmbare Risiken an Arbeitsplätzen<br />

bekannt sind, einer Zulassungspflicht mit dem<br />

Ziel des Ersatzes unterliegen. Zu diesem Zweck<br />

wurden Alternativverfahren <strong>für</strong> die Verchromung<br />

auf ihre grundsätzliche Verwendbarkeit hin<br />

betrachtet und bewertet. Daneben wurde die Ableitung<br />

einer Expositions-Risiko-Beziehung <strong>für</strong><br />

Chrom (VI)-Verbindungen durch den Ausschuss<br />

<strong>für</strong> Gefahrstoffe (AGS) mittels einer Auswertung<br />

der relevanten epidemiologischen Studien vorbereitet.<br />

Insges<strong>am</strong>t zeigt sich, dass dieser Risikobezogene<br />

Ansatz zur Auswahl von Stoffen zwar<br />

arbeitsintensiv, aber zielführend ist.<br />

Ein Schwerpunkt bei der Umsetzung der<br />

Verpflichtungen, die sich aus dem Ablauf<br />

der einschlägigen Fristen nach REACH- und<br />

CLP-Verordnung ergaben, war im Berichtsjahr<br />

2011 die Umsetzung der Anforderungen an<br />

das Sicherheitsdatenblatt. Außerdem wurden<br />

2011 weitere Registrierungsdossiers bei der<br />

ECHA eingereicht. Die Anzahl an Registrierungsdossiers<br />

beläuft sich nun auf etwa<br />

22 300. Dabei sind die deutschen Unternehmen<br />

mit einem Anteil von 23 Prozent <strong>am</strong> häufigs -<br />

ten vertreten. Seit Beginn der Registrierung<br />

wurden insges<strong>am</strong>t 5 150 Stoffe registriert,<br />

rund 2 880 Stoffe allein von deutschen Unter -<br />

nehmen.<br />

Die aus der Registrierung resultierenden<br />

REACH-Informationen in der Lieferkette werden<br />

vor allem in Form von Sicherheitsdatenblättern<br />

mit Registrierungsnummern weitergeleitet. Für<br />

die nachgeschalteten Anwender ergeben sich daraus<br />

weitere Pflichten. Das Sicherheitsdatenblatt<br />

<strong>für</strong> gefährliche Stoffe und Gemische ist somit<br />

das wichtigste Instrument der Kommunikation<br />

und muss in Inhalt und Format unter REACH<br />

neu angepasst werden. Mit einer Informationspflicht<br />

<strong>für</strong> die sogenannten „Substances of very<br />

Hoheitliche Aufgaben<br />

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