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Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...

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Jahresbericht 2011<br />

62<br />

Abb. 21 Gut informiert über das neue Chemikalienrecht: die Broschürenreihe REACH Info.<br />

Zu den zentralen Aufgaben der BAuA als Bundesstelle<br />

<strong>für</strong> Chemikalien und als Bewertungsstelle<br />

<strong>für</strong> Sicherheit und Gesundheitsschutz der<br />

Beschäftigten gehören zudem die Identifizierung<br />

von Stoffen mit besonders besorgniserregenden<br />

Eigenschaften (kanzerogene, mutagene,<br />

reproduktionstoxische Substanzen oder Stoffe<br />

mit persistenten, bioakkumulativen, toxische<br />

Eigenschaften) sowie die Mitwirkung bei deren<br />

Zulassung und Beschränkung.<br />

2011 konnten weitere Erfahrungen im Zulassungsverfahren<br />

ges<strong>am</strong>melt werden. Es hat<br />

sich gezeigt, dass der Aufwand <strong>für</strong> die Verabschiedung<br />

einer europäisch verbindlichen<br />

Regulierung unter REACH sehr hoch ist. So<br />

wurden beispielsweise im Zus<strong>am</strong>menhang mit<br />

der Aufnahme von Kandidatenstoffen in den<br />

Anhang XIV der zulassungspflichtigen Stoffe der<br />

REACH-Verordnung eine Reihe von Industriegesprächen<br />

geführt und eine große Anzahl von<br />

verfahrensbezogenen Briefen beantwortet, die<br />

an die BfC, die Bewertungsstelle <strong>Arbeitsschutz</strong>,<br />

oder das Bundesministerium <strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz<br />

und Reaktorsicherheit (BMU) sowie<br />

weitere Ministerien gerichtet waren.<br />

Für eine Reihe von weiteren gefährlichen Stoffen<br />

hat die BAuA in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit dem<br />

Bundesinstitut <strong>für</strong> Risikobewertung (BfR) und<br />

dem Umweltbundes<strong>am</strong>t (UBA) wissenschaftliche<br />

Dossiers ausgearbeitet und in die EU-Verfahren<br />

<strong>für</strong> eine einheitliche Einstufung, <strong>für</strong> eine<br />

Zulassungspflicht oder <strong>für</strong> eine Beschränkung<br />

eingebracht.<br />

Im ECHA-Ausschuss <strong>für</strong> Risikobewertung (RAC)<br />

war die BAuA ebenso an der weiteren Bearbeitung<br />

und Entscheidungsfindung bei der Einstufung<br />

und Kennzeichnung beteiligt wie auch im<br />

Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC) und im<br />

ECHA-Forum <strong>für</strong> den Austausch von Informationen<br />

zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften<br />

über Chemikalien.<br />

Insges<strong>am</strong>t wurden im Jahr 2011 von der BAuA<br />

253 Beschränkungs-, CLH- (Vorschlag zur harmonisierten<br />

Einstufung und Kennzeichnung),<br />

und SVHC2 -Dossiers erstellt bzw. bearbeitet.<br />

2 Substance of Very High Concern (besonders besorgniserregender<br />

Stoff)

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