Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
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Jahresbericht 2011<br />
62<br />
Abb. 21 Gut informiert über das neue Chemikalienrecht: die Broschürenreihe REACH Info.<br />
Zu den zentralen Aufgaben der BAuA als Bundesstelle<br />
<strong>für</strong> Chemikalien und als Bewertungsstelle<br />
<strong>für</strong> Sicherheit und Gesundheitsschutz der<br />
Beschäftigten gehören zudem die Identifizierung<br />
von Stoffen mit besonders besorgniserregenden<br />
Eigenschaften (kanzerogene, mutagene,<br />
reproduktionstoxische Substanzen oder Stoffe<br />
mit persistenten, bioakkumulativen, toxische<br />
Eigenschaften) sowie die Mitwirkung bei deren<br />
Zulassung und Beschränkung.<br />
2011 konnten weitere Erfahrungen im Zulassungsverfahren<br />
ges<strong>am</strong>melt werden. Es hat<br />
sich gezeigt, dass der Aufwand <strong>für</strong> die Verabschiedung<br />
einer europäisch verbindlichen<br />
Regulierung unter REACH sehr hoch ist. So<br />
wurden beispielsweise im Zus<strong>am</strong>menhang mit<br />
der Aufnahme von Kandidatenstoffen in den<br />
Anhang XIV der zulassungspflichtigen Stoffe der<br />
REACH-Verordnung eine Reihe von Industriegesprächen<br />
geführt und eine große Anzahl von<br />
verfahrensbezogenen Briefen beantwortet, die<br />
an die BfC, die Bewertungsstelle <strong>Arbeitsschutz</strong>,<br />
oder das Bundesministerium <strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz<br />
und Reaktorsicherheit (BMU) sowie<br />
weitere Ministerien gerichtet waren.<br />
Für eine Reihe von weiteren gefährlichen Stoffen<br />
hat die BAuA in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit dem<br />
Bundesinstitut <strong>für</strong> Risikobewertung (BfR) und<br />
dem Umweltbundes<strong>am</strong>t (UBA) wissenschaftliche<br />
Dossiers ausgearbeitet und in die EU-Verfahren<br />
<strong>für</strong> eine einheitliche Einstufung, <strong>für</strong> eine<br />
Zulassungspflicht oder <strong>für</strong> eine Beschränkung<br />
eingebracht.<br />
Im ECHA-Ausschuss <strong>für</strong> Risikobewertung (RAC)<br />
war die BAuA ebenso an der weiteren Bearbeitung<br />
und Entscheidungsfindung bei der Einstufung<br />
und Kennzeichnung beteiligt wie auch im<br />
Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC) und im<br />
ECHA-Forum <strong>für</strong> den Austausch von Informationen<br />
zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften<br />
über Chemikalien.<br />
Insges<strong>am</strong>t wurden im Jahr 2011 von der BAuA<br />
253 Beschränkungs-, CLH- (Vorschlag zur harmonisierten<br />
Einstufung und Kennzeichnung),<br />
und SVHC2 -Dossiers erstellt bzw. bearbeitet.<br />
2 Substance of Very High Concern (besonders besorgniserregender<br />
Stoff)