Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
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3.2<br />
Chemikaliensicherheit<br />
Die BAuA hat im Bereich der Chemikaliensicher-<br />
heit vielfältige Aufgaben. Als Bundesstelle <strong>für</strong><br />
Chemikalien/Zulassungsstelle Biozide ist die<br />
BAuA die zuständige Behörde zur Durchführung<br />
gesetzlicher Regelungen in Deutschland, die<br />
dem Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen<br />
Chemikalien dienen. Als Bewertungsstelle<br />
<strong>Arbeitsschutz</strong> übernimmt die BAuA die<br />
Beurteilung der Risiken und die Festlegung von<br />
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Industriechemikalien<br />
und Bioziden. Die BAUA ist als<br />
verantwortliche Stelle nach dem Chemikaliengesetz<br />
mit der Durchführung der REACH- und<br />
CLP-Verordnung betraut, koordiniert in diesem<br />
Zus<strong>am</strong>menhang die EU-Verfahren auf nationaler<br />
Ebene und stellt <strong>für</strong> die Bewertungsstellen und<br />
Bundesländer die Schnittstelle zur Europäischen<br />
Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki dar. Die<br />
d<strong>am</strong>it verbundenen Aufgaben umfassen unter<br />
anderem die Chemikalienbewertung und das<br />
Risikomanagement unter REACH sowie die Aufgaben<br />
als nationale Auskunftsstelle <strong>für</strong> REACH<br />
und CLP (REACH-CLP Helpdesk). Darüber<br />
hinaus bewertet die BAuA als Zulassungsstelle<br />
<strong>für</strong> Biozide solche Wirkstoffe, die biozide Eigenschaften<br />
besitzen. Sie erteilt Zulassungen <strong>für</strong><br />
Biozid-Produkte und nimmt die Meldungen von<br />
Bioziden gemäß der Biozid-Meldeverordnung<br />
entgegen.<br />
REACH<br />
Als weitreichende chemikalienrechtliche Regelung<br />
ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />
REACH <strong>am</strong> 1. Juni 2007 in Kraft getreten.<br />
REACH steht <strong>für</strong> Registration, Evaluation, Authorisation<br />
of Chemicals – also <strong>für</strong> die Registrie-<br />
rung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung<br />
von Chemikalien. Mit REACH wurden umfangreiche<br />
Neuregelungen im Bereich des Chemikalienrechts<br />
geschaffen. Diese stellen sowohl die<br />
betroffene Industrie als auch die Behörden vor<br />
neue Herausforderungen.<br />
Schwerpunkte der REACH-Verordnung sind eine<br />
allgemeine Registrierungspflicht <strong>für</strong> alle in der<br />
EU hergestellten oder eingeführten chemischen<br />
Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur<br />
(ECHA), die Bewertung dieser Stoffe durch die<br />
Mitgliedstaaten der EU und die weitergehende<br />
Regulierung bestimmter gefährlicher Stoffe.<br />
Diese werden entweder auf festgelegte Anwendungen<br />
beschränkt oder müssen ein neues europäisches<br />
Zulassungsverfahren durchlaufen.<br />
Die BAuA, Bundesstelle <strong>für</strong> Chemikalien (BfC),<br />
ist als gesetzlich zuständige Behörde und nationale<br />
Auskunftsstelle zur Durchführung der<br />
REACH- und CLP-Verordnung <strong>für</strong> Deutschland<br />
benannt und koordiniert in dieser Funktion<br />
alle Aufgaben, die aus diesen Verordnungen<br />
resultieren. Sie wirkt mit bei Stoffbewertungen,<br />
Beschränkungs- und Zulassungsverfahren<br />
sowie bei den Ausschüssen der ECHA (zum<br />
Beispiel Ausschuss der Mitgliedstaaten – MSC).<br />
Zudem führt sie bei den REACH-Verfahren die<br />
fachliche Bewertung der Stoffidentität und der<br />
physikalisch-chemischen Eigenschaften durch.<br />
Als nationale REACH- und CLP-Auskunftsstelle<br />
trägt der REACH-CLP Helpdesk der BfC da<strong>für</strong><br />
Sorge, dass die Unternehmen – insbesondere<br />
auch die kleinen und mittleren Unternehmen<br />
(KMU) – über alles sie Betreffende im Zus<strong>am</strong>menhang<br />
mit REACH und CLP informiert und<br />
beraten werden.<br />
Hoheitliche Aufgaben<br />
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