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Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...

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3.2<br />

Chemikaliensicherheit<br />

Die BAuA hat im Bereich der Chemikaliensicher-<br />

heit vielfältige Aufgaben. Als Bundesstelle <strong>für</strong><br />

Chemikalien/Zulassungsstelle Biozide ist die<br />

BAuA die zuständige Behörde zur Durchführung<br />

gesetzlicher Regelungen in Deutschland, die<br />

dem Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen<br />

Chemikalien dienen. Als Bewertungsstelle<br />

<strong>Arbeitsschutz</strong> übernimmt die BAuA die<br />

Beurteilung der Risiken und die Festlegung von<br />

Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Industriechemikalien<br />

und Bioziden. Die BAUA ist als<br />

verantwortliche Stelle nach dem Chemikaliengesetz<br />

mit der Durchführung der REACH- und<br />

CLP-Verordnung betraut, koordiniert in diesem<br />

Zus<strong>am</strong>menhang die EU-Verfahren auf nationaler<br />

Ebene und stellt <strong>für</strong> die Bewertungsstellen und<br />

Bundesländer die Schnittstelle zur Europäischen<br />

Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki dar. Die<br />

d<strong>am</strong>it verbundenen Aufgaben umfassen unter<br />

anderem die Chemikalienbewertung und das<br />

Risikomanagement unter REACH sowie die Aufgaben<br />

als nationale Auskunftsstelle <strong>für</strong> REACH<br />

und CLP (REACH-CLP Helpdesk). Darüber<br />

hinaus bewertet die BAuA als Zulassungsstelle<br />

<strong>für</strong> Biozide solche Wirkstoffe, die biozide Eigenschaften<br />

besitzen. Sie erteilt Zulassungen <strong>für</strong><br />

Biozid-Produkte und nimmt die Meldungen von<br />

Bioziden gemäß der Biozid-Meldeverordnung<br />

entgegen.<br />

REACH<br />

Als weitreichende chemikalienrechtliche Regelung<br />

ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />

REACH <strong>am</strong> 1. Juni 2007 in Kraft getreten.<br />

REACH steht <strong>für</strong> Registration, Evaluation, Authorisation<br />

of Chemicals – also <strong>für</strong> die Registrie-<br />

rung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung<br />

von Chemikalien. Mit REACH wurden umfangreiche<br />

Neuregelungen im Bereich des Chemikalienrechts<br />

geschaffen. Diese stellen sowohl die<br />

betroffene Industrie als auch die Behörden vor<br />

neue Herausforderungen.<br />

Schwerpunkte der REACH-Verordnung sind eine<br />

allgemeine Registrierungspflicht <strong>für</strong> alle in der<br />

EU hergestellten oder eingeführten chemischen<br />

Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur<br />

(ECHA), die Bewertung dieser Stoffe durch die<br />

Mitgliedstaaten der EU und die weitergehende<br />

Regulierung bestimmter gefährlicher Stoffe.<br />

Diese werden entweder auf festgelegte Anwendungen<br />

beschränkt oder müssen ein neues europäisches<br />

Zulassungsverfahren durchlaufen.<br />

Die BAuA, Bundesstelle <strong>für</strong> Chemikalien (BfC),<br />

ist als gesetzlich zuständige Behörde und nationale<br />

Auskunftsstelle zur Durchführung der<br />

REACH- und CLP-Verordnung <strong>für</strong> Deutschland<br />

benannt und koordiniert in dieser Funktion<br />

alle Aufgaben, die aus diesen Verordnungen<br />

resultieren. Sie wirkt mit bei Stoffbewertungen,<br />

Beschränkungs- und Zulassungsverfahren<br />

sowie bei den Ausschüssen der ECHA (zum<br />

Beispiel Ausschuss der Mitgliedstaaten – MSC).<br />

Zudem führt sie bei den REACH-Verfahren die<br />

fachliche Bewertung der Stoffidentität und der<br />

physikalisch-chemischen Eigenschaften durch.<br />

Als nationale REACH- und CLP-Auskunftsstelle<br />

trägt der REACH-CLP Helpdesk der BfC da<strong>für</strong><br />

Sorge, dass die Unternehmen – insbesondere<br />

auch die kleinen und mittleren Unternehmen<br />

(KMU) – über alles sie Betreffende im Zus<strong>am</strong>menhang<br />

mit REACH und CLP informiert und<br />

beraten werden.<br />

Hoheitliche Aufgaben<br />

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