Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
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Jahresbericht 2011<br />
60<br />
Marktüberwachungsbehörden über gefährliche<br />
Produkte statistisch auswertet und ihre Erkenntnisse<br />
diesen Behörden wiederum im Rahmen<br />
ihres Informationsdienstes „Gefährliche Produkte<br />
2011“ zur Verfügung stellt. Die Auswertungen<br />
selbst beziehen sich auf das Jahr 2010 und geben<br />
den Marktüberwachungsbehörden wichtige<br />
Hinweise auf fehlerhafte Produktgruppen oder<br />
auch besonders auffällige Ursprungsländer. So<br />
wurden beispielsweise die Produkte, die gegen<br />
die Niederspannungsrichtlinie verstießen, unter<br />
den RAPEX-Meldungen <strong>am</strong> häufigsten genannt.<br />
Davon betrafen die meisten Meldungen Elektrohaushaltsgeräte<br />
sowie Stromverteiler und -wandler<br />
und Prüfgeräte. Als wesentliche Gefährdungen<br />
wurden neben elektrischen Schlägen auch<br />
Brände aufgrund von Überhitzungen der Geräte<br />
angesehen.<br />
Hinter den Niederspannungsprodukten rangierten<br />
Produkte, die der Richtlinie über die Allgemeine<br />
Produktsicherheit unterliegen auf Rang<br />
zwei der RAPEX-Meldungen, Spielzeuge folgen<br />
auf Rang drei.<br />
Der Unterstützung der zuständigen Marktüberwachungsbehörden<br />
dient auch die statistische<br />
Auswertung und Identifizierung der Herkunftsländer<br />
von unsicheren Produkten durch<br />
die BAuA. Im Jahr 2011 wurde das Jahr 2010<br />
ausgewertet. Danach st<strong>am</strong>mten im betreffenden<br />
Jahr über 51 Prozent aller gemeldeten Produkte<br />
aus China.<br />
Weitere Aufgaben<br />
Neben diesen unmittelbaren Aufgaben in den<br />
Bereichen Marktüberwachung, Unterstützung<br />
der Wirtschaftsakteure, Meldeverfahren und<br />
Bereitstellen von Informationen verfolgt die<br />
BAuA weitere Aktivitäten, die mittelbar dem Ziel<br />
dienen, ausschließlich sichere und gesundheitsgerechte<br />
Produkte auf den Markt zu bringen.<br />
Dazu dienen die nationale Bekanntmachung der<br />
dem ProdSG und seinen Einzelverordnungen<br />
unterliegenden Normenverzeichnisse. Auch die<br />
zentrale Koordinierung der Notifizierungen von<br />
Konformitätsbewertungsstellen und zugelassenen<br />
Überwachungsstellen zum ProdSG sowie<br />
die Bekanntmachung von Produktprüfstellen<br />
tragen ebenso dazu bei wie die zahlreichen<br />
Forschungsbeiträge und Tätigkeiten der BAuA<br />
in der nationalen, europäischen und internationalen<br />
Produktnormung.<br />
Ein Beispiel ist die Untersuchung von Haartrocknern<br />
mit Sicherheitsfunktion: Immer wieder<br />
werden tödliche Unfälle im Zus<strong>am</strong>menhang mit<br />
der Benutzung von handgeführten Haartrocknern<br />
in Deutschland und anderen Staaten gemeldet.<br />
Davon sind Erwachsene und auch Kinder<br />
betroffen. Die Ursache da<strong>für</strong> kann im ungenügenden<br />
Sicherheitsniveau des Haartrockners<br />
liegen. Die BAuA hat in einem Gutachten eine<br />
Unfallstatisik zu Haartrocknern in Deutschland,<br />
ausgewählten europäischen und weiteren Staaten<br />
aufgestellt. Es enthält darüber hinaus eine<br />
Aufstellung und Bewertung der heute <strong>am</strong> Markt<br />
erhältlichen sicherheitstechnischen Lösungen<br />
<strong>für</strong> Haartrockner und eine technische Lösung<br />
<strong>für</strong> einen sicheren Haartrockner. Die Umsetzung<br />
des Lösungsvorschlags wird mit den Fachkreisen,<br />
insbesondere in der Normung, diskutiert.