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Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...

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Jahresbericht 2011<br />

60<br />

Marktüberwachungsbehörden über gefährliche<br />

Produkte statistisch auswertet und ihre Erkenntnisse<br />

diesen Behörden wiederum im Rahmen<br />

ihres Informationsdienstes „Gefährliche Produkte<br />

2011“ zur Verfügung stellt. Die Auswertungen<br />

selbst beziehen sich auf das Jahr 2010 und geben<br />

den Marktüberwachungsbehörden wichtige<br />

Hinweise auf fehlerhafte Produktgruppen oder<br />

auch besonders auffällige Ursprungsländer. So<br />

wurden beispielsweise die Produkte, die gegen<br />

die Niederspannungsrichtlinie verstießen, unter<br />

den RAPEX-Meldungen <strong>am</strong> häufigsten genannt.<br />

Davon betrafen die meisten Meldungen Elektrohaushaltsgeräte<br />

sowie Stromverteiler und -wandler<br />

und Prüfgeräte. Als wesentliche Gefährdungen<br />

wurden neben elektrischen Schlägen auch<br />

Brände aufgrund von Überhitzungen der Geräte<br />

angesehen.<br />

Hinter den Niederspannungsprodukten rangierten<br />

Produkte, die der Richtlinie über die Allgemeine<br />

Produktsicherheit unterliegen auf Rang<br />

zwei der RAPEX-Meldungen, Spielzeuge folgen<br />

auf Rang drei.<br />

Der Unterstützung der zuständigen Marktüberwachungsbehörden<br />

dient auch die statistische<br />

Auswertung und Identifizierung der Herkunftsländer<br />

von unsicheren Produkten durch<br />

die BAuA. Im Jahr 2011 wurde das Jahr 2010<br />

ausgewertet. Danach st<strong>am</strong>mten im betreffenden<br />

Jahr über 51 Prozent aller gemeldeten Produkte<br />

aus China.<br />

Weitere Aufgaben<br />

Neben diesen unmittelbaren Aufgaben in den<br />

Bereichen Marktüberwachung, Unterstützung<br />

der Wirtschaftsakteure, Meldeverfahren und<br />

Bereitstellen von Informationen verfolgt die<br />

BAuA weitere Aktivitäten, die mittelbar dem Ziel<br />

dienen, ausschließlich sichere und gesundheitsgerechte<br />

Produkte auf den Markt zu bringen.<br />

Dazu dienen die nationale Bekanntmachung der<br />

dem ProdSG und seinen Einzelverordnungen<br />

unterliegenden Normenverzeichnisse. Auch die<br />

zentrale Koordinierung der Notifizierungen von<br />

Konformitätsbewertungsstellen und zugelassenen<br />

Überwachungsstellen zum ProdSG sowie<br />

die Bekanntmachung von Produktprüfstellen<br />

tragen ebenso dazu bei wie die zahlreichen<br />

Forschungsbeiträge und Tätigkeiten der BAuA<br />

in der nationalen, europäischen und internationalen<br />

Produktnormung.<br />

Ein Beispiel ist die Untersuchung von Haartrocknern<br />

mit Sicherheitsfunktion: Immer wieder<br />

werden tödliche Unfälle im Zus<strong>am</strong>menhang mit<br />

der Benutzung von handgeführten Haartrocknern<br />

in Deutschland und anderen Staaten gemeldet.<br />

Davon sind Erwachsene und auch Kinder<br />

betroffen. Die Ursache da<strong>für</strong> kann im ungenügenden<br />

Sicherheitsniveau des Haartrockners<br />

liegen. Die BAuA hat in einem Gutachten eine<br />

Unfallstatisik zu Haartrocknern in Deutschland,<br />

ausgewählten europäischen und weiteren Staaten<br />

aufgestellt. Es enthält darüber hinaus eine<br />

Aufstellung und Bewertung der heute <strong>am</strong> Markt<br />

erhältlichen sicherheitstechnischen Lösungen<br />

<strong>für</strong> Haartrockner und eine technische Lösung<br />

<strong>für</strong> einen sicheren Haartrockner. Die Umsetzung<br />

des Lösungsvorschlags wird mit den Fachkreisen,<br />

insbesondere in der Normung, diskutiert.

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