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Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...

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„Beauftragte Stelle“ definiert wurde, ist die BAuA<br />

im seit Ende 2011 geltenden Produktsicherheitsgesetz<br />

direkt angesprochen.<br />

Im Berichtsjahr 2011 hat die BAuA in ihrer<br />

Funktion als „Beauftragte Stelle“ 378 Rückrufvorgänge<br />

bearbeitet. Produktverantwortliche wie<br />

Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure oder<br />

Händler sind nach dem Produktsicherheitsgesetz<br />

zu Rückrufen verpflichtet, wenn sie wissen oder<br />

Anhaltspunkte da<strong>für</strong> haben, dass ihr Produkt<br />

eine Gefahr <strong>für</strong> die Gesundheit und die Sicherheit<br />

von Dritten darstellen könnte. Andererseits<br />

können auch Marktüberwachungsbehörden<br />

Produktrückrufe veranlassen, wenn die Produktverantwortlichen<br />

ihren Pflichten nicht ausreichend<br />

nachkommen.<br />

Unterstützung der Wirtschaftsakteure<br />

Für Hersteller, Importeure und Händler bietet<br />

die BAuA mit dem Produktsicherheitsportal<br />

einen besonderen Service: Sie können unsichere<br />

Produkte online melden. Diese Meldungen werden<br />

von der BAuA an die zuständigen Behörden<br />

weitergeleitet, die sich wiederum im Rahmen<br />

ihrer Ermittlung mit dem Absender in Verbindung<br />

setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.<br />

www.produktsicherheitsportal.de<br />

Inkrafttreten des<br />

Produktsicherheitsgesetzes<br />

Die BAuA hat im Bereich der Produktsicherheit<br />

verschiedene gesetzliche Aufgaben. Sie basieren<br />

im Wesentlichen auf dem bisherigen Geräteund<br />

Produktsicherheitsgesetz (GPSG), das zum<br />

1. Dezember 2011 durch das neue Produktsicherheitsgesetz<br />

(ProdSG) abgelöst wurde.<br />

Die BAuA hat sich durch umfangreiche Kommentare<br />

und Hinweise an der Erarbeitung des<br />

Produktsicherheitsgesetzes beteiligt.<br />

Die gesetzlichen Aufgaben der BAuA im Bereich<br />

der Produktsicherheit werden nun im § 32 des<br />

Gesetzes zus<strong>am</strong>mengefasst:<br />

– präventives Ermitteln und Bewerten von<br />

Sicherheitsrisiken und gesundheitlichen Risiken,<br />

die mit der Verwendung von Produkten<br />

verbunden sind,<br />

– Vorschläge zur Verringerung von Sicherheitsrisiken<br />

und gesundheitlichen Risiken, die mit<br />

der Verwendung von Produkten verbunden<br />

sind,<br />

– in Einzelfällen Risikobewertungen von Produkten<br />

in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit den <strong>für</strong> die<br />

Marktüberwachung zuständigen Behörden,<br />

– in Einzelfällen Risikobewertungen von Produkten<br />

in eigener Zuständigkeit, soweit ein<br />

pflichtgemäßes Handeln gegenüber den Organen<br />

der Europäischen Union dies erfordert,<br />

– Unterstützen der Marktüberwachungsbehörden<br />

bei der Entwicklung und Durchführung<br />

des Überwachungskonzepts,<br />

– wissenschaftliche Auswertung festgestellter<br />

Mängel in der Beschaffenheit von Produkten,<br />

– regelmäßiges Veröffentlichen der gewonnenen<br />

Erkenntnisse im zentralen Produktsicherheitsportal.<br />

Mit der Überarbeitung des Gesetzes wurden die<br />

Aufgaben der BAuA in diesem Bereich erweitert<br />

und klarer formuliert. So weist das ProdSG der<br />

BAuA jetzt die Aufgabe zu, über alle ihr bekannt<br />

gewordenen Informationen zu unsicheren<br />

Produkten zu informieren – ganz besonders über<br />

Rückrufe. Um die Position der BAuA in diesem<br />

Zus<strong>am</strong>menhang zu stärken, wurde im Gesetzestext<br />

klargestellt, dass die Veröffentlichung dieser<br />

Informationen immer erfolgen darf, wenn der<br />

Informationsanspruch höher einzuschätzen<br />

ist als der Schutz anderer Rechtsgüter, wie etwa<br />

des Urheberrechts an Produktfotografien. Somit<br />

wiegt bei Produkten, von denen erhebliche<br />

Risiken ausgehen, die Sicherheit und Gesundheit<br />

von Personen schwerer als der Schutz geistigen<br />

Eigentums.<br />

Unterstützung der Marktüberwachung<br />

Die BAuA ist durch das ProdSG beauftragt,<br />

die <strong>für</strong> die Marktüberwachung zuständigen<br />

Behörden der Bundesländer bei dieser Tätigkeit<br />

zu unterstützen und über die Sicherheit<br />

von Produkten zu informieren. Sie tut dies<br />

unter anderem, indem sie die Meldungen der<br />

Hoheitliche Aufgaben<br />

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