Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
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„Beauftragte Stelle“ definiert wurde, ist die BAuA<br />
im seit Ende 2011 geltenden Produktsicherheitsgesetz<br />
direkt angesprochen.<br />
Im Berichtsjahr 2011 hat die BAuA in ihrer<br />
Funktion als „Beauftragte Stelle“ 378 Rückrufvorgänge<br />
bearbeitet. Produktverantwortliche wie<br />
Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure oder<br />
Händler sind nach dem Produktsicherheitsgesetz<br />
zu Rückrufen verpflichtet, wenn sie wissen oder<br />
Anhaltspunkte da<strong>für</strong> haben, dass ihr Produkt<br />
eine Gefahr <strong>für</strong> die Gesundheit und die Sicherheit<br />
von Dritten darstellen könnte. Andererseits<br />
können auch Marktüberwachungsbehörden<br />
Produktrückrufe veranlassen, wenn die Produktverantwortlichen<br />
ihren Pflichten nicht ausreichend<br />
nachkommen.<br />
Unterstützung der Wirtschaftsakteure<br />
Für Hersteller, Importeure und Händler bietet<br />
die BAuA mit dem Produktsicherheitsportal<br />
einen besonderen Service: Sie können unsichere<br />
Produkte online melden. Diese Meldungen werden<br />
von der BAuA an die zuständigen Behörden<br />
weitergeleitet, die sich wiederum im Rahmen<br />
ihrer Ermittlung mit dem Absender in Verbindung<br />
setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.<br />
www.produktsicherheitsportal.de<br />
Inkrafttreten des<br />
Produktsicherheitsgesetzes<br />
Die BAuA hat im Bereich der Produktsicherheit<br />
verschiedene gesetzliche Aufgaben. Sie basieren<br />
im Wesentlichen auf dem bisherigen Geräteund<br />
Produktsicherheitsgesetz (GPSG), das zum<br />
1. Dezember 2011 durch das neue Produktsicherheitsgesetz<br />
(ProdSG) abgelöst wurde.<br />
Die BAuA hat sich durch umfangreiche Kommentare<br />
und Hinweise an der Erarbeitung des<br />
Produktsicherheitsgesetzes beteiligt.<br />
Die gesetzlichen Aufgaben der BAuA im Bereich<br />
der Produktsicherheit werden nun im § 32 des<br />
Gesetzes zus<strong>am</strong>mengefasst:<br />
– präventives Ermitteln und Bewerten von<br />
Sicherheitsrisiken und gesundheitlichen Risiken,<br />
die mit der Verwendung von Produkten<br />
verbunden sind,<br />
– Vorschläge zur Verringerung von Sicherheitsrisiken<br />
und gesundheitlichen Risiken, die mit<br />
der Verwendung von Produkten verbunden<br />
sind,<br />
– in Einzelfällen Risikobewertungen von Produkten<br />
in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit den <strong>für</strong> die<br />
Marktüberwachung zuständigen Behörden,<br />
– in Einzelfällen Risikobewertungen von Produkten<br />
in eigener Zuständigkeit, soweit ein<br />
pflichtgemäßes Handeln gegenüber den Organen<br />
der Europäischen Union dies erfordert,<br />
– Unterstützen der Marktüberwachungsbehörden<br />
bei der Entwicklung und Durchführung<br />
des Überwachungskonzepts,<br />
– wissenschaftliche Auswertung festgestellter<br />
Mängel in der Beschaffenheit von Produkten,<br />
– regelmäßiges Veröffentlichen der gewonnenen<br />
Erkenntnisse im zentralen Produktsicherheitsportal.<br />
Mit der Überarbeitung des Gesetzes wurden die<br />
Aufgaben der BAuA in diesem Bereich erweitert<br />
und klarer formuliert. So weist das ProdSG der<br />
BAuA jetzt die Aufgabe zu, über alle ihr bekannt<br />
gewordenen Informationen zu unsicheren<br />
Produkten zu informieren – ganz besonders über<br />
Rückrufe. Um die Position der BAuA in diesem<br />
Zus<strong>am</strong>menhang zu stärken, wurde im Gesetzestext<br />
klargestellt, dass die Veröffentlichung dieser<br />
Informationen immer erfolgen darf, wenn der<br />
Informationsanspruch höher einzuschätzen<br />
ist als der Schutz anderer Rechtsgüter, wie etwa<br />
des Urheberrechts an Produktfotografien. Somit<br />
wiegt bei Produkten, von denen erhebliche<br />
Risiken ausgehen, die Sicherheit und Gesundheit<br />
von Personen schwerer als der Schutz geistigen<br />
Eigentums.<br />
Unterstützung der Marktüberwachung<br />
Die BAuA ist durch das ProdSG beauftragt,<br />
die <strong>für</strong> die Marktüberwachung zuständigen<br />
Behörden der Bundesländer bei dieser Tätigkeit<br />
zu unterstützen und über die Sicherheit<br />
von Produkten zu informieren. Sie tut dies<br />
unter anderem, indem sie die Meldungen der<br />
Hoheitliche Aufgaben<br />
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