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Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...

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3<br />

Hoheitliche Aufgaben<br />

Die BAuA ist <strong>für</strong> eine Reihe hoheitlicher Auf-<br />

gaben zuständig. Im Bereich der Produktsicher-<br />

heit unterstützt sie unter anderem die deutschen<br />

Marktüberwachungsbehörden als Meldeknoten<br />

im Rahmen des EU-Verbraucherschutz-Schnellwarnsystems<br />

RAPEX (Rapid Exchange of Information<br />

System). Zudem ist sie verantwortlich <strong>für</strong><br />

die rasche Weiterleitung von Meldungen über<br />

gefährliche technische Produkte an die anderen<br />

EU-Mitgliedstaaten. Darüber hinaus macht sie<br />

relevante Informationen − insbesondere <strong>für</strong><br />

Hersteller technischer Arbeitsmittel, Geräte und<br />

Verbraucherprodukte − in ihrem Produktsicherheitsportal<br />

<strong>am</strong>tlich bekannt.<br />

Nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) ist die<br />

BAuA als Bundesstelle <strong>für</strong> Chemikalien (BfC) die<br />

zuständige Behörde <strong>für</strong> die Wahrnehmung der<br />

Aufgaben nach der REACH- und der CLP-Verordnung.<br />

Als BfC steuert sie das REACH- und<br />

CLP-Verfahren. Im ChemG wird die BAuA ebenfalls<br />

als Zulassungsstelle <strong>für</strong> Biozid-Produkte<br />

benannt. Durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie<br />

von 1998 ist die BAuA d<strong>am</strong>it <strong>für</strong> die Durchführung<br />

des Verfahrens zur Wirkstoffbewertung<br />

auf EU-Ebene und die Zulassung von Biozid-<br />

Produkten auf nationaler Ebene zuständig. Die<br />

Wirkstoffe und Produkte werden im Hinblick<br />

auf ihre sichere Verwendung <strong>für</strong> Mensch und<br />

Umwelt bewertet. In allen Verfahren bewertet die<br />

BAuA außerdem Wirkstoffe und Biozid-Produkte<br />

aus Sicht des <strong>Arbeitsschutz</strong>es.<br />

Darüber hinaus ist die BAuA gesetzlich mit der<br />

Sicherung und der Auswertung der Unterlagen<br />

des Gesundheitsdatenarchivs Wismut betraut.<br />

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