Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
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heitenrechtes nach § 9 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches<br />
VII.<br />
Im Sachverständigenbeirat wurde eine wissenschaftliche<br />
Stellungnahme zu der bereits gelisteten<br />
Berufskrankheit BK-Nr. 1301 „Schleimhautveränderungen,<br />
Krebs oder andere Neubildungen<br />
der Harnwege durch aromatische Amine“<br />
beschlossen. Eine wissenschaftliche Begründung<br />
<strong>für</strong> die Aufnahme einer neuen Berufskrankheit<br />
„Larynxcarcinom durch intensive und mehrjährige<br />
Exposition gegenüber schwefelsäurehaltigen<br />
Aerosolen“ in Anlage 1 der Berufskrankheitenverordnung<br />
wurde verabschiedet.<br />
Mitarbeit in Expertengruppen des<br />
BMAS<br />
Außer in Normungsgremien war die BAuA 2011<br />
in der Expertengruppe des BMAS und im europäischen<br />
Rahmen im Beratenden Ausschuss <strong>für</strong><br />
Sicherheit und Gesundheitsschutz (ACSH) vertreten.<br />
Schwerpunkt war die Überarbeitung der<br />
Richtlinie 2004/40/EG über Mindestvorschriften<br />
zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der<br />
Arbeitnehmer vor elektromagnetischen Feldern.<br />
Politikberatung<br />
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