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Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...

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heitenrechtes nach § 9 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches<br />

VII.<br />

Im Sachverständigenbeirat wurde eine wissenschaftliche<br />

Stellungnahme zu der bereits gelisteten<br />

Berufskrankheit BK-Nr. 1301 „Schleimhautveränderungen,<br />

Krebs oder andere Neubildungen<br />

der Harnwege durch aromatische Amine“<br />

beschlossen. Eine wissenschaftliche Begründung<br />

<strong>für</strong> die Aufnahme einer neuen Berufskrankheit<br />

„Larynxcarcinom durch intensive und mehrjährige<br />

Exposition gegenüber schwefelsäurehaltigen<br />

Aerosolen“ in Anlage 1 der Berufskrankheitenverordnung<br />

wurde verabschiedet.<br />

Mitarbeit in Expertengruppen des<br />

BMAS<br />

Außer in Normungsgremien war die BAuA 2011<br />

in der Expertengruppe des BMAS und im europäischen<br />

Rahmen im Beratenden Ausschuss <strong>für</strong><br />

Sicherheit und Gesundheitsschutz (ACSH) vertreten.<br />

Schwerpunkt war die Überarbeitung der<br />

Richtlinie 2004/40/EG über Mindestvorschriften<br />

zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der<br />

Arbeitnehmer vor elektromagnetischen Feldern.<br />

Politikberatung<br />

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