Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
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und die zeitweilig einberufene Projekt gruppe<br />
„Besonders prüfpflichtige Arbeitsmittel“.<br />
Der ABS beschäftigte sich 2011 vor allem mit<br />
– der Erarbeitung eines Leitfadens zur Qualitätssicherung<br />
bei der Erstellung von Regeln und<br />
Bekanntmachungen,<br />
– der Erarbeitung einer Bekanntmachung zum<br />
Thema „Rückwärts fahrende Baumaschinen“,<br />
– der Überarbeitung beziehungsweise Anpassung<br />
bestehender Technischer Regeln,<br />
– der Ermittlung von Technischen Regeln<br />
zur OStrV (TROS Laser, TROS inkohärente<br />
optische Strahlung),<br />
– der fachlichen Beratung des BMAS zur Novellierung<br />
der Betriebssicherheitsverordnung.<br />
An den Ausschuss und an seine Untergremien<br />
gerichtete Anfragen betrafen Rechtsauslegungsfragen<br />
zur Betriebssicherheitsverordnung und<br />
zu den Technischen Regeln <strong>für</strong> Betriebssicherheit.<br />
Auch wurden fachspezifische Anfragen<br />
beispielsweise zur Prüfung von Arbeitsmitteln,<br />
zu Anforderungen an befähigte Personen oder<br />
zur Regelerstellung <strong>für</strong> Biogasanlagen bearbeitet.<br />
www.baua.de/trbs<br />
Ausschuss <strong>für</strong> Gefahrstoffe (AGS)<br />
Nach § 20 GefStoffV hat der Ausschuss <strong>für</strong><br />
Gefahrstoffe (AGS) die Aufgabe, <strong>für</strong> Tätigkeiten<br />
mit Gefahrstoffen Regeln zu finden, welche<br />
die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung<br />
erfüllen. Diese Regeln basieren auf dem Stand<br />
der Technik oder auf sonstigen gesicherten<br />
wissenschaftlichen Erkenntnissen. Auch berät<br />
der AGS das BMAS in allen weiteren Fragen zu<br />
Gefahrstoffen.<br />
2011 wurde die TRGS 201 neu gefasst, die<br />
nun über die Abfallkennzeichnung hinaus alle<br />
Regelungen zu Einstufung und Kennzeichnung<br />
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zus<strong>am</strong>menführt.<br />
Die TRGS 513 „Tätigkeiten an Sterilisatoren<br />
und Sterilisationsk<strong>am</strong>mern mit Ethylenoxid und<br />
Formaldehyd“ wurde überarbeitet und an den<br />
Stand von Technik und Regulation angepasst.<br />
Gleiches gilt <strong>für</strong> die TRGS 907 „Verzeichnis<br />
sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten<br />
mit sensibilisierenden Stoffen“.<br />
Die Geschäftsführung bei der BAuA unterstützt<br />
den AGS administrativ und fachlich, beispielsweise<br />
durch Öffentlichkeitsarbeit wie Internetpräsentationen<br />
oder die Bearbeitung von Anfragen.<br />
Schwerpunkt hier war die Praxiseinführung<br />
der neuen TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen<br />
in ortsbeweglichen Behältern“.<br />
Die TRGS 510 ist eine Zus<strong>am</strong>menführung<br />
von Lagerungsvorschriften aus verschiedenen<br />
technischen Regelwerken. Sie fasst erstmals alle<br />
wesentlichen Anforderungen an die Lagerung<br />
von Gefahrstoffen zus<strong>am</strong>men. Auch die bisher<br />
nicht speziell geregelten Gefahrstoffe (wie zum<br />
Beispiel Säuren und Laugen) werden durch den<br />
Teil <strong>für</strong> allgemeine Schutzmaßnahmen abgedeckt.<br />
Darüber hinaus ist auch die Lagerung<br />
von Kleinmengen praxisorientiert beschrieben<br />
worden.<br />
www.baua.de/ags<br />
Ausschuss <strong>für</strong> biologische<br />
Arbeitsstoffe (ABAS)<br />
Der Ausschuss <strong>für</strong> biologische Arbeitsstoffe<br />
berät das BMAS in Fragen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es<br />
bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.<br />
Die gesetzliche Grundlage des ABAS ist § 17 der<br />
Biostoffverordnung. Der ABAS erarbeitet den<br />
Grundsätzen des § 4 des <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetzes<br />
entsprechende Regeln und Erkenntnisse <strong>für</strong><br />
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen sowie<br />
Regeln und Erkenntnisse zur Einstufung biologischer<br />
Arbeitsstoffe und ermittelt, wie die in der<br />
Biostoffverordnung gestellten Anforderungen<br />
erfüllt werden können. Außerdem berät er das<br />
BMAS in Fragen der biologischen Sicherheit.<br />
Das im Ausschuss erarbeitete, in einem Technischen<br />
Regelwerk und in Beschlüssen zus<strong>am</strong>mengefasste<br />
Expertenwissen dient gerade<br />
Klein- und Mittelbetrieben als Richtschnur zur<br />
Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen<br />
und setzt in der Industrie und insbesondere<br />
in Laboratorien allgemein anerkannte Standards<br />
der biologischen Sicherheit.<br />
Politikberatung<br />
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