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Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...

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und die zeitweilig einberufene Projekt gruppe<br />

„Besonders prüfpflichtige Arbeitsmittel“.<br />

Der ABS beschäftigte sich 2011 vor allem mit<br />

– der Erarbeitung eines Leitfadens zur Qualitätssicherung<br />

bei der Erstellung von Regeln und<br />

Bekanntmachungen,<br />

– der Erarbeitung einer Bekanntmachung zum<br />

Thema „Rückwärts fahrende Baumaschinen“,<br />

– der Überarbeitung beziehungsweise Anpassung<br />

bestehender Technischer Regeln,<br />

– der Ermittlung von Technischen Regeln<br />

zur OStrV (TROS Laser, TROS inkohärente<br />

optische Strahlung),<br />

– der fachlichen Beratung des BMAS zur Novellierung<br />

der Betriebssicherheitsverordnung.<br />

An den Ausschuss und an seine Untergremien<br />

gerichtete Anfragen betrafen Rechtsauslegungsfragen<br />

zur Betriebssicherheitsverordnung und<br />

zu den Technischen Regeln <strong>für</strong> Betriebssicherheit.<br />

Auch wurden fachspezifische Anfragen<br />

beispielsweise zur Prüfung von Arbeitsmitteln,<br />

zu Anforderungen an befähigte Personen oder<br />

zur Regelerstellung <strong>für</strong> Biogasanlagen bearbeitet.<br />

www.baua.de/trbs<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Gefahrstoffe (AGS)<br />

Nach § 20 GefStoffV hat der Ausschuss <strong>für</strong><br />

Gefahrstoffe (AGS) die Aufgabe, <strong>für</strong> Tätigkeiten<br />

mit Gefahrstoffen Regeln zu finden, welche<br />

die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung<br />

erfüllen. Diese Regeln basieren auf dem Stand<br />

der Technik oder auf sonstigen gesicherten<br />

wissenschaftlichen Erkenntnissen. Auch berät<br />

der AGS das BMAS in allen weiteren Fragen zu<br />

Gefahrstoffen.<br />

2011 wurde die TRGS 201 neu gefasst, die<br />

nun über die Abfallkennzeichnung hinaus alle<br />

Regelungen zu Einstufung und Kennzeichnung<br />

bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zus<strong>am</strong>menführt.<br />

Die TRGS 513 „Tätigkeiten an Sterilisatoren<br />

und Sterilisationsk<strong>am</strong>mern mit Ethylenoxid und<br />

Formaldehyd“ wurde überarbeitet und an den<br />

Stand von Technik und Regulation angepasst.<br />

Gleiches gilt <strong>für</strong> die TRGS 907 „Verzeichnis<br />

sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten<br />

mit sensibilisierenden Stoffen“.<br />

Die Geschäftsführung bei der BAuA unterstützt<br />

den AGS administrativ und fachlich, beispielsweise<br />

durch Öffentlichkeitsarbeit wie Internetpräsentationen<br />

oder die Bearbeitung von Anfragen.<br />

Schwerpunkt hier war die Praxiseinführung<br />

der neuen TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen<br />

in ortsbeweglichen Behältern“.<br />

Die TRGS 510 ist eine Zus<strong>am</strong>menführung<br />

von Lagerungsvorschriften aus verschiedenen<br />

technischen Regelwerken. Sie fasst erstmals alle<br />

wesentlichen Anforderungen an die Lagerung<br />

von Gefahrstoffen zus<strong>am</strong>men. Auch die bisher<br />

nicht speziell geregelten Gefahrstoffe (wie zum<br />

Beispiel Säuren und Laugen) werden durch den<br />

Teil <strong>für</strong> allgemeine Schutzmaßnahmen abgedeckt.<br />

Darüber hinaus ist auch die Lagerung<br />

von Kleinmengen praxisorientiert beschrieben<br />

worden.<br />

www.baua.de/ags<br />

Ausschuss <strong>für</strong> biologische<br />

Arbeitsstoffe (ABAS)<br />

Der Ausschuss <strong>für</strong> biologische Arbeitsstoffe<br />

berät das BMAS in Fragen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es<br />

bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.<br />

Die gesetzliche Grundlage des ABAS ist § 17 der<br />

Biostoffverordnung. Der ABAS erarbeitet den<br />

Grundsätzen des § 4 des <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetzes<br />

entsprechende Regeln und Erkenntnisse <strong>für</strong><br />

Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen sowie<br />

Regeln und Erkenntnisse zur Einstufung biologischer<br />

Arbeitsstoffe und ermittelt, wie die in der<br />

Biostoffverordnung gestellten Anforderungen<br />

erfüllt werden können. Außerdem berät er das<br />

BMAS in Fragen der biologischen Sicherheit.<br />

Das im Ausschuss erarbeitete, in einem Technischen<br />

Regelwerk und in Beschlüssen zus<strong>am</strong>mengefasste<br />

Expertenwissen dient gerade<br />

Klein- und Mittelbetrieben als Richtschnur zur<br />

Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen<br />

und setzt in der Industrie und insbesondere<br />

in Laboratorien allgemein anerkannte Standards<br />

der biologischen Sicherheit.<br />

Politikberatung<br />

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