Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
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Jahresbericht 2011<br />
46<br />
erhalten durch die „Vermutungswirkung“ somit<br />
ein höheres Maß an Rechtssicherheit.<br />
Ausschuss <strong>für</strong> Arbeitsstätten (ASTA)<br />
Der ASTA berät nach § 7 der Arbeitsstättenverordnung<br />
(ArbStättV) das BMAS in Fragen des<br />
<strong>Arbeitsschutz</strong>es beim Einrichten und Betreiben<br />
von Arbeitsstätten. Dabei geht es vor allem<br />
um die Konkretisierung des in der ArbStättV<br />
abgesteckten Rahmens. 2011 beschäftigte sich<br />
der ASTA vor allem mit der Überführung der<br />
alten Arbeitsstätten-Richtlinien in ein einheitliches<br />
und schlankes Technisches Regelwerk <strong>für</strong><br />
Arbeits stätten. Dazu wurden insges<strong>am</strong>t 18 neue<br />
Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) erarbeitet, eine<br />
weitere ASR erschien im Gemeins<strong>am</strong>en Ministerialblatt,<br />
drei weitere ASR wurden beschlossen.<br />
Weitere drei ASR wurden geändert und ergänzt.<br />
Bei Einhaltung der Technischen Regel kann ein<br />
Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden<br />
Anforderungen der Verordnung erfüllt<br />
sind.<br />
Neben administrativen Aufgaben leistete die<br />
BAuA fachliche Beiträge zur Arbeit der Koordinierungsgruppe,<br />
den 16 Arbeitskreisen zur<br />
Erarbeitung von ASR sowie in den drei fachspezifischen<br />
Projektgruppen „Barrierefreie<br />
Gestaltung von Arbeitsstätten“, „Baustellen“<br />
und „Begriffe“. Ebenso wurden die Arbeitskreise<br />
durch Fachbeiträge zu den Themen Raumtemperaturen,<br />
Klima, Lüftung und Beleuchtung<br />
von Experten der BAuA unterstützt.<br />
Zusätzlich widmete sich der ASTA neuen<br />
Themenfeldern wie „Lärm“ oder „Gefährdungsbeurteilung“,<br />
die bisher unberücksichtigt blieben<br />
oder sich aus der Änderung der ArbStättV im<br />
Juli 2010 neu ergeben. Dazu werden in enger<br />
Zus<strong>am</strong>menarbeit mit den anderen Ausschüssen<br />
nach dem ArbSchG neue Arbeitsstättenregeln<br />
erarbeitet.<br />
Die Anfragen an den Ausschuss betrafen beispielsweise<br />
Themengebiete wie<br />
– besondere Arbeitsbedingungen, etwa erhöhte<br />
Raumtemperaturen bei Sommerhitze,<br />
– die Gestaltung von Verkehrswegen, zum<br />
Beispiel den Not-Halt an Toren,<br />
– die Gestaltung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtungen<br />
oder Brandschutz und<br />
– die Auslegung allgemein gehaltener Anforderungen<br />
der ArbStättV.<br />
Darüber hinaus bereitete der ASTA drei<br />
wichtige Fachveranstaltungen vor:<br />
– „Arbeitsstätten“ <strong>am</strong> 9. Mai 2011 in der BAuA<br />
in Dortmund,<br />
– „Anforderungen an Arbeitsstätten –<br />
Erkenntnisse und Regeln“ im Rahmen des<br />
32. Internationalen Kongresses <strong>für</strong> <strong>Arbeitsschutz</strong><br />
und Arbeitsmedizin <strong>am</strong> 19. Oktober<br />
2011 in Düsseldorf,<br />
– das 20. Dresdner <strong>Arbeitsschutz</strong>-Kolloquium<br />
„Arbeitsstätten – Neue Regeln <strong>für</strong> die Praxis“<br />
<strong>am</strong> 3. November 2011 in der BAuA in Dresden.<br />
www.baua.de/asr<br />
Ausschuss <strong>für</strong> Betriebssicherheit (ABS)<br />
Der ABS berät nach § 24 der Betriebssicherheitsverordnung<br />
(BetrSichV) das Bundesministerium<br />
<strong>für</strong> Arbeit und Soziales in Fragen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es<br />
bei der Bereitstellung und Benutzung<br />
von Arbeitsmitteln und beim Betrieb überwachungsbedürftiger<br />
Anlagen. Seine Beratungsfunktion<br />
erstreckt sich darüber hinaus auch<br />
auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz<br />
bei Arbeitstätigkeiten mit Gefährdungen durch<br />
Lärm, Vibrationen oder künstliche optische<br />
Strahlung. Grundlage sind hier die Lärm- und<br />
Vibrations-<strong>Arbeitsschutz</strong>verordnung (LärmVibrationsArbSchV)<br />
und die <strong>Arbeitsschutz</strong>verordnung<br />
zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV).<br />
Der ABS ermittelt den Regelungsbedarf, der<br />
sich aus den Anforderungen der BetrSichV, der<br />
LärmVibrationsArbSchV oder der OStrV ergibt,<br />
und konkretisiert diese durch die Beschreibung<br />
des Standes der Technik und sonstiger gesicherter<br />
arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie<br />
beispielhafter Maßnahmen.<br />
Die Geschäftsführung unterstützt den Ausschuss<br />
und das Koordinierungsgremium im Rahmen<br />
der gesetzlich festgelegten Beratungsaufgaben<br />
administrativ und fachlich. Die BAuA entsandte<br />
Experten in die Unterausschüsse, Arbeitsgruppen