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Nanomaterialien am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...

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Jahresbericht 2011<br />

46<br />

erhalten durch die „Vermutungswirkung“ somit<br />

ein höheres Maß an Rechtssicherheit.<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Arbeitsstätten (ASTA)<br />

Der ASTA berät nach § 7 der Arbeitsstättenverordnung<br />

(ArbStättV) das BMAS in Fragen des<br />

<strong>Arbeitsschutz</strong>es beim Einrichten und Betreiben<br />

von Arbeitsstätten. Dabei geht es vor allem<br />

um die Konkretisierung des in der ArbStättV<br />

abgesteckten Rahmens. 2011 beschäftigte sich<br />

der ASTA vor allem mit der Überführung der<br />

alten Arbeitsstätten-Richtlinien in ein einheitliches<br />

und schlankes Technisches Regelwerk <strong>für</strong><br />

Arbeits stätten. Dazu wurden insges<strong>am</strong>t 18 neue<br />

Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) erarbeitet, eine<br />

weitere ASR erschien im Gemeins<strong>am</strong>en Ministerialblatt,<br />

drei weitere ASR wurden beschlossen.<br />

Weitere drei ASR wurden geändert und ergänzt.<br />

Bei Einhaltung der Technischen Regel kann ein<br />

Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden<br />

Anforderungen der Verordnung erfüllt<br />

sind.<br />

Neben administrativen Aufgaben leistete die<br />

BAuA fachliche Beiträge zur Arbeit der Koordinierungsgruppe,<br />

den 16 Arbeitskreisen zur<br />

Erarbeitung von ASR sowie in den drei fachspezifischen<br />

Projektgruppen „Barrierefreie<br />

Gestaltung von Arbeitsstätten“, „Baustellen“<br />

und „Begriffe“. Ebenso wurden die Arbeitskreise<br />

durch Fachbeiträge zu den Themen Raumtemperaturen,<br />

Klima, Lüftung und Beleuchtung<br />

von Experten der BAuA unterstützt.<br />

Zusätzlich widmete sich der ASTA neuen<br />

Themenfeldern wie „Lärm“ oder „Gefährdungsbeurteilung“,<br />

die bisher unberücksichtigt blieben<br />

oder sich aus der Änderung der ArbStättV im<br />

Juli 2010 neu ergeben. Dazu werden in enger<br />

Zus<strong>am</strong>menarbeit mit den anderen Ausschüssen<br />

nach dem ArbSchG neue Arbeitsstättenregeln<br />

erarbeitet.<br />

Die Anfragen an den Ausschuss betrafen beispielsweise<br />

Themengebiete wie<br />

– besondere Arbeitsbedingungen, etwa erhöhte<br />

Raumtemperaturen bei Sommerhitze,<br />

– die Gestaltung von Verkehrswegen, zum<br />

Beispiel den Not-Halt an Toren,<br />

– die Gestaltung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtungen<br />

oder Brandschutz und<br />

– die Auslegung allgemein gehaltener Anforderungen<br />

der ArbStättV.<br />

Darüber hinaus bereitete der ASTA drei<br />

wichtige Fachveranstaltungen vor:<br />

– „Arbeitsstätten“ <strong>am</strong> 9. Mai 2011 in der BAuA<br />

in Dortmund,<br />

– „Anforderungen an Arbeitsstätten –<br />

Erkenntnisse und Regeln“ im Rahmen des<br />

32. Internationalen Kongresses <strong>für</strong> <strong>Arbeitsschutz</strong><br />

und Arbeitsmedizin <strong>am</strong> 19. Oktober<br />

2011 in Düsseldorf,<br />

– das 20. Dresdner <strong>Arbeitsschutz</strong>-Kolloquium<br />

„Arbeitsstätten – Neue Regeln <strong>für</strong> die Praxis“<br />

<strong>am</strong> 3. November 2011 in der BAuA in Dresden.<br />

www.baua.de/asr<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Betriebssicherheit (ABS)<br />

Der ABS berät nach § 24 der Betriebssicherheitsverordnung<br />

(BetrSichV) das Bundesministerium<br />

<strong>für</strong> Arbeit und Soziales in Fragen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es<br />

bei der Bereitstellung und Benutzung<br />

von Arbeitsmitteln und beim Betrieb überwachungsbedürftiger<br />

Anlagen. Seine Beratungsfunktion<br />

erstreckt sich darüber hinaus auch<br />

auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz<br />

bei Arbeitstätigkeiten mit Gefährdungen durch<br />

Lärm, Vibrationen oder künstliche optische<br />

Strahlung. Grundlage sind hier die Lärm- und<br />

Vibrations-<strong>Arbeitsschutz</strong>verordnung (LärmVibrationsArbSchV)<br />

und die <strong>Arbeitsschutz</strong>verordnung<br />

zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV).<br />

Der ABS ermittelt den Regelungsbedarf, der<br />

sich aus den Anforderungen der BetrSichV, der<br />

LärmVibrationsArbSchV oder der OStrV ergibt,<br />

und konkretisiert diese durch die Beschreibung<br />

des Standes der Technik und sonstiger gesicherter<br />

arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie<br />

beispielhafter Maßnahmen.<br />

Die Geschäftsführung unterstützt den Ausschuss<br />

und das Koordinierungsgremium im Rahmen<br />

der gesetzlich festgelegten Beratungsaufgaben<br />

administrativ und fachlich. Die BAuA entsandte<br />

Experten in die Unterausschüsse, Arbeitsgruppen

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