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Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) Z 757.FX.37

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GUTACHTEN zur <strong>ABE</strong> Nr. 46911 nach §22 StVZO<br />

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55041507 (1. Ausfertigung)<br />

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ Z 757<br />

Hersteller ATS aluStar Wheels Trading GmbH<br />

A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte<br />

unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.<br />

Seite 3 von 5<br />

A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die<br />

weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf<br />

nicht über den Felgenrand hinausragen.<br />

A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.<br />

A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.<br />

B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,<br />

Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.<br />

B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder<br />

breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.<br />

Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart<br />

Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).<br />

Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,<br />

Roadster.<br />

Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck<br />

(3-türig und 5-türig).<br />

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.<br />

Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).<br />

Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.<br />

M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.<br />

R35 Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom<br />

Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.<br />

R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig<br />

ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.<br />

S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01<br />

(siehe Seite 1) verwendet werden.<br />

S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02<br />

(siehe Seite 1) verwendet werden.<br />

Se4 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung<br />

mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.<br />

Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.<br />

T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16<br />

bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).<br />

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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