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Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes Deutschland

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Land<br />

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) I. Status Quo 59<br />

<strong>Deutschland</strong><br />

Großbritannien<br />

Kanada<br />

Australien<br />

Neuseeland<br />

Flugsicherungsdienstleister<br />

Deutsche Flugsicherung<br />

(DFS)<br />

National Air Traffic<br />

Services (NATS)<br />

NAV CANADA<br />

Air Services<br />

Australia<br />

Airways New<br />

Zealand<br />

Rechtsform<br />

GmbH<br />

Limited (vergleichbar<br />

mit GmbH in<br />

<strong>Deutschland</strong>), NATS<br />

En Route: Public<br />

limited company<br />

(vergleichbar mit<br />

AG in <strong>Deutschland</strong>)<br />

Non-Share Capital<br />

Corporation<br />

(Unternehmen<br />

ohne Gewinnabsicht<br />

und ohne<br />

Eigenkapital)<br />

Staatliches Unternehmen<br />

State owned<br />

Enterprise (Staatliches<br />

Unternehmen)<br />

Eigentümer<br />

100% im Bun<strong>des</strong>besitz<br />

49% Britische Regierung<br />

42%The Airline Group, Konsortium aus<br />

British Airways, bmi, easyJet, Monarch<br />

Airlines, Thomas Cook Airlines, Thomsonfly<br />

und Virgin Atlantic<br />

4% BAA<br />

5% Belegschaft der NATS<br />

Da kein Eigenkapital vorhanden, gibt es auch<br />

keine Eigentümer im engeren Sinne. Für die<br />

Unternehmensführung verantwortlich sind die<br />

„Mitglieder“, die im Vorstandsgremium<br />

vertreten sind (jeweils 4 Mitglieder von Fluggesellschaften,<br />

3 Regierungsvertreter, 2 von<br />

Gewerkschaften und 1 der General Aviation)<br />

100% im Staatsbesitz<br />

100% im Staatsbesitz (50% Verkehrsministerium,<br />

50% Ministerium für Staatsbeteiligungen)<br />

Tab. 2: Eigentümerstrukturen organisations- und/oder kapitalprivatisierter Flugsicherungsdienstleister<br />

Quelle: Eigene Darstellung DLR basierend auf Czerny, A. I. und Mitusch, K., Organisations- und Privatisierungsmodelle für Flugsicherungsunternehmen:<br />

Internationale Erfahrungen, Vortrag auf der Konferenz „Perspektiven der Flugsicherung in <strong>Deutschland</strong><br />

und Europa“, 18. Februar 2008, Berlin.<br />

3.3.3 Unterschiedliche Flugsicherungssysteme<br />

in Europa und den USA<br />

Gerne wird die europäische Flugsicherungslandschaft<br />

mit der in den USA verglichen. Vorteilhaft<br />

bei den USA ist dabei, dass der Luftraum in relativ<br />

große Luftraumblöcke eingeteilt ist und mit relativ<br />

wenigen Kontrollzentralen und unterschiedlichen<br />

Betriebssystemen auskommt. Jedoch muss an dieser<br />

Stelle auch angemerkt werden, dass in Europa<br />

auf einer vergleichsweise kleinen Fläche erheblich<br />

mehr Flughäfen mit hohem Verkehrsaufkommen<br />

liegen, deren An- und Abflüge in den Überflugverkehr<br />

eingefädelt werden müssen.<br />

Das im Unterschied zur fragmentierten Flugsicherungslandschaft<br />

in Europa in den USA betriebene<br />

einheitliche Flugsicherungssystem, wird als Abtei-<br />

lung der zivilen Luftfahrtbehörde (Federal Aviation<br />

Administration – FAA) betrieben geführt.<br />

Die Finanzierung <strong>des</strong> Systems erfolgt nicht wie in<br />

Europa durch Nutzungsgebühren, sondern durch<br />

verschiedene Steuern (wie z.B. passagierbezogene<br />

Steuern oder Kerosinsteuer für Geschäftsreiseflugzeuge).<br />

Hieraus ergeben sich zwei Probleme:<br />

Zum einen findet eine Quersubventionierung<br />

zugunsten von Betreibern von Flugzeugen der<br />

allgemeinen Luftfahrt (Privatjets u.Ä.) statt, da<br />

die passagierbezogenen Steuern 95% <strong>des</strong> Gesamtsteueraufkommens<br />

ausmachen, die kommerzielle<br />

Luftfahrt jedoch nur für 73% der Kosten<br />

<strong>des</strong> Flugsicherungssystems verantwortlich ist.<br />

Zum anderen bedeutet die steuergebundene<br />

Finanzierung ein relativ starres Haushaltssystem,<br />

in dem es nur schwer möglich ist, zusätzliche

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