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Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes Deutschland

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I. Status Quo <strong>Wettbewerbsfähigkeit</strong> <strong>des</strong> <strong>Luftverkehrsstandortes</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

erbringen wie z. B. in Frankreich und den USA,<br />

gibt es öffentliche Unternehmen in privaten<br />

Organisationsformen z. B. in Australien und in<br />

<strong>Deutschland</strong>. In Kanada und Großbritannien<br />

existieren voll- bzw. teilprivatisierte Organisationsformen.<br />

Bisherige Studien bieten keinen<br />

umfassenden Vergleich der Effizienz der weltweiten<br />

Flugsicherungen. Mittels partieller Vergleiche<br />

ist es jedoch möglich, individuelle Stärken<br />

und Schwächen der jeweiligen Systeme zu<br />

identifizieren.<br />

Die folgende Tabelle zeigt überblicksartig die<br />

Rechts- und Organisationsformen der wichtigsten<br />

Flugsicherungen weltweit. [Tab.1]<br />

Behörde (100% staatlich)<br />

■ Brasilien (Militär)<br />

■ China<br />

■ Frankreich<br />

■ Russland<br />

■ USA (FAA)<br />

■ VAE<br />

Öffentliches Unternehmen in privater<br />

Organisations-/Rechtsform (100% staatlich)<br />

■ Australien<br />

■ <strong>Deutschland</strong><br />

■ Irland<br />

■ Neuseeland<br />

■ Spanien<br />

■ Südafrika<br />

Organisations- und Kapitalprivatisiertes Unternehmen<br />

(zu weniger als 100% in Staatsbesitz)<br />

■ Großbritannien (Teilprivatisierung)<br />

■ Kanada (Vollprivatisierung, Non-profit Unternehmen)<br />

Tab. 1: Organisationsformen der Flugsicherungen in<br />

ausgewählten Ländern<br />

Quelle: Eigene Darstellung DLR basierend auf Czerny,<br />

A. I. und Mitusch, K., Organisations- und Privatisierungsmodelle<br />

für Flugsicherungsunternehmen: Internationale<br />

Erfahrungen, Vortrag auf der Konferenz „Perspektiven<br />

der Flugsicherung in <strong>Deutschland</strong> und Europa“,<br />

18. Februar 2008, Berlin.<br />

Auch unter organisationsprivatisierten Flugsicherungen,<br />

die sich zu 100% im Staatsbesitz befinden,<br />

gibt es je nach Handhabung der staatlichen<br />

Aufsicht erhebliche Unterschiede in den Handlungsspielräumen.<br />

Die DFS ist aufgrund der Bun<strong>des</strong>haushaltsordnung<br />

in ihrem Handlungsradius<br />

eingeschränkt. Da sie einer gesonderten Genehmigungspflicht<br />

unterliegt, ist es für sie auch nur<br />

eingeschränkt möglich, sich wesentlich an anderen<br />

internationalen Unternehmen zu beteiligen. Andere<br />

Flugsicherungsorganisationen können aufgrund<br />

ihres anders gearteten Haushaltsrechts flexibler<br />

und selbstbestimmt im Markt agieren. So können<br />

sie sich z.B. sehr viel leichter an Firmen, auch im<br />

Ausland, beteiligen. [Tab. 2]<br />

Eine Möglichkeit der Beteiligung von privaten<br />

Investoren an Flugsicherungsunternehmen stellt<br />

die Kapitalbeteiligung der Luftraumnutzer an der<br />

Flugsicherung dar. Diese Option wurde in Großbritannien<br />

gewählt, wo 42% der nationalen Flugsicherung<br />

NATS durch eine Gruppe bestehend aus<br />

sieben britischen Fluggesellschaften übernommen<br />

wurde. Aus ökonomischer Sicht ist eine derartige<br />

Lösung einerseits positiv zu bewerten. Die Luftverkehrsgesellschaften<br />

als Nutzer der Leistungen<br />

der Flugsicherung haben ein direktes Interesse an<br />

den Leistungsparametern der Flugsicherung und<br />

durch den Kauf von Kapitalanteilen entsprechende<br />

wirtschaftliche und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten,<br />

diese zu beeinflussen. Allerdings ist bei<br />

der Beteiligung von Nutzern aus ordnungspolitischer<br />

Sicht darauf zu achten, dass keinerlei Diskriminierungspotenziale<br />

gegenüber nicht im Konsortium<br />

vertretenen Luftverkehrsgesellschaften<br />

entstehen können. Ebenfalls kritisch zu bewerten<br />

im Falle der Kapitalprivatisierung der NATS waren<br />

die fehlenden Finanzierungsmechanismen, die<br />

eine nachträgliche staatliche Finanzspritze von<br />

130Mio. GBP an die Flugsicherung erforderlich<br />

machte. Bedingt durch den Verkehrsrückgang<br />

nach dem 11. September 2001 war es zu deutlich<br />

sinkenden Erlösen gekommen, die die wirtschaftliche<br />

Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Flugsicherungsdienstleisters<br />

beeinträchtigten.

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