Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes Deutschland
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I. Status Quo <strong>Wettbewerbsfähigkeit</strong> <strong>des</strong> <strong>Luftverkehrsstandortes</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
erbringen wie z. B. in Frankreich und den USA,<br />
gibt es öffentliche Unternehmen in privaten<br />
Organisationsformen z. B. in Australien und in<br />
<strong>Deutschland</strong>. In Kanada und Großbritannien<br />
existieren voll- bzw. teilprivatisierte Organisationsformen.<br />
Bisherige Studien bieten keinen<br />
umfassenden Vergleich der Effizienz der weltweiten<br />
Flugsicherungen. Mittels partieller Vergleiche<br />
ist es jedoch möglich, individuelle Stärken<br />
und Schwächen der jeweiligen Systeme zu<br />
identifizieren.<br />
Die folgende Tabelle zeigt überblicksartig die<br />
Rechts- und Organisationsformen der wichtigsten<br />
Flugsicherungen weltweit. [Tab.1]<br />
Behörde (100% staatlich)<br />
■ Brasilien (Militär)<br />
■ China<br />
■ Frankreich<br />
■ Russland<br />
■ USA (FAA)<br />
■ VAE<br />
Öffentliches Unternehmen in privater<br />
Organisations-/Rechtsform (100% staatlich)<br />
■ Australien<br />
■ <strong>Deutschland</strong><br />
■ Irland<br />
■ Neuseeland<br />
■ Spanien<br />
■ Südafrika<br />
Organisations- und Kapitalprivatisiertes Unternehmen<br />
(zu weniger als 100% in Staatsbesitz)<br />
■ Großbritannien (Teilprivatisierung)<br />
■ Kanada (Vollprivatisierung, Non-profit Unternehmen)<br />
Tab. 1: Organisationsformen der Flugsicherungen in<br />
ausgewählten Ländern<br />
Quelle: Eigene Darstellung DLR basierend auf Czerny,<br />
A. I. und Mitusch, K., Organisations- und Privatisierungsmodelle<br />
für Flugsicherungsunternehmen: Internationale<br />
Erfahrungen, Vortrag auf der Konferenz „Perspektiven<br />
der Flugsicherung in <strong>Deutschland</strong> und Europa“,<br />
18. Februar 2008, Berlin.<br />
Auch unter organisationsprivatisierten Flugsicherungen,<br />
die sich zu 100% im Staatsbesitz befinden,<br />
gibt es je nach Handhabung der staatlichen<br />
Aufsicht erhebliche Unterschiede in den Handlungsspielräumen.<br />
Die DFS ist aufgrund der Bun<strong>des</strong>haushaltsordnung<br />
in ihrem Handlungsradius<br />
eingeschränkt. Da sie einer gesonderten Genehmigungspflicht<br />
unterliegt, ist es für sie auch nur<br />
eingeschränkt möglich, sich wesentlich an anderen<br />
internationalen Unternehmen zu beteiligen. Andere<br />
Flugsicherungsorganisationen können aufgrund<br />
ihres anders gearteten Haushaltsrechts flexibler<br />
und selbstbestimmt im Markt agieren. So können<br />
sie sich z.B. sehr viel leichter an Firmen, auch im<br />
Ausland, beteiligen. [Tab. 2]<br />
Eine Möglichkeit der Beteiligung von privaten<br />
Investoren an Flugsicherungsunternehmen stellt<br />
die Kapitalbeteiligung der Luftraumnutzer an der<br />
Flugsicherung dar. Diese Option wurde in Großbritannien<br />
gewählt, wo 42% der nationalen Flugsicherung<br />
NATS durch eine Gruppe bestehend aus<br />
sieben britischen Fluggesellschaften übernommen<br />
wurde. Aus ökonomischer Sicht ist eine derartige<br />
Lösung einerseits positiv zu bewerten. Die Luftverkehrsgesellschaften<br />
als Nutzer der Leistungen<br />
der Flugsicherung haben ein direktes Interesse an<br />
den Leistungsparametern der Flugsicherung und<br />
durch den Kauf von Kapitalanteilen entsprechende<br />
wirtschaftliche und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten,<br />
diese zu beeinflussen. Allerdings ist bei<br />
der Beteiligung von Nutzern aus ordnungspolitischer<br />
Sicht darauf zu achten, dass keinerlei Diskriminierungspotenziale<br />
gegenüber nicht im Konsortium<br />
vertretenen Luftverkehrsgesellschaften<br />
entstehen können. Ebenfalls kritisch zu bewerten<br />
im Falle der Kapitalprivatisierung der NATS waren<br />
die fehlenden Finanzierungsmechanismen, die<br />
eine nachträgliche staatliche Finanzspritze von<br />
130Mio. GBP an die Flugsicherung erforderlich<br />
machte. Bedingt durch den Verkehrsrückgang<br />
nach dem 11. September 2001 war es zu deutlich<br />
sinkenden Erlösen gekommen, die die wirtschaftliche<br />
Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Flugsicherungsdienstleisters<br />
beeinträchtigten.