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Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes Deutschland

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Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) I. Status Quo 53<br />

betreibt Eurocontrol die Kontrollzentrale Maastricht<br />

für den Oberen Luftraum (MUAC) der Benelux-<br />

Staaten und Nordwestdeutschlands.<br />

Die Initiative zur Umsetzung <strong>des</strong> Single European<br />

Sky (SES) wurde im Oktober 2001 nach einigen<br />

anfänglichen Verzögerungen gestartet. Sie schuf<br />

das Legislativpaket, das im März 2004 beschlossen<br />

wurde und kurz darauf in Kraft trat. Es umfasst vier<br />

Rechtsvorschriften: die Rahmenverordnung, die<br />

Luftraumverordnung, die Flugsicherungsdienste-<br />

Verordnung und die Interoperabilitäts-Verordnung.<br />

Die Verordnungen bilden den rechtlichen Rahmen<br />

zur Harmonisierung der Flugsicherung in Europa.<br />

Im Einzelnen wird in den Verordnungen u.a. die<br />

Trennung von Aufsicht und Erbringung der Flugsicherungsdienstleistungen,<br />

die europaweit vereinheitlichte<br />

Zertifizierung von Flugsicherungsanbietern<br />

und Lizenzierung von Fluglotsen sowie die<br />

flexiblere und effizientere Nutzung der Flugsicherung<br />

geregelt.<br />

Neben der Festlegung von Verfahren für die detaillierte<br />

Umsetzung und für Gremien ist in der Rahmenverordnung<br />

auch die Einrichtung der unabhängigen<br />

nationalen Aufsichtsbehörden vorgesehen.<br />

Die Luftraumverordnung betrifft die Ordnung und<br />

Nutzung <strong>des</strong> Luftraums mit dem Ziel, gemeinsame<br />

Gestaltungs-, Planungs- und Verwaltungsverfahren<br />

für das Flugverkehrsmanagement im einheitlichen<br />

europäischen Luftraum festzulegen. Mit der<br />

Flugsicherungsdienste-Verordnung wird u.a. das<br />

Ziel verfolgt, die EU-weite Anwendung gemeinsamer<br />

Standards für Flugsicherungsdienste zu<br />

gewährleisten. Weiterhin schafft sie den Rahmen<br />

für eine transparente Gebührenregelung für Flugsicherungsdienste.<br />

Die vierte Verordnung regelt die Interoperabilität<br />

zwischen den verschiedenen Systemen, Komponenten<br />

und zugehörigen Verfahren <strong>des</strong> europäischen<br />

Flugverkehrsmanagementnetzes und zielt ferner<br />

darauf ab, die koordinierte und zügige Einführung<br />

neu vereinbarter und validierter Betriebskonzepte<br />

oder Technologien sicherzustellen.<br />

Die vier Verordnungen sind die Basis eines einheitlichen<br />

europäischen Luftraums, ihre Umsetzung bedarf<br />

jedoch umfangreicher Detailarbeiten und eines<br />

intensiven Informationsaustauschs aller Beteiligten.<br />

Gemäß der Rahmenverordnung ist die Europäische<br />

Kommission dazu angehalten, die Anwendung der<br />

Rechtsvorschriften regelmäßig zu überprüfen.<br />

Durch die Vereinheitlichung der Luftraumstruktur<br />

und der Bestimmungen in Europa soll ein effizientes<br />

europäisches Flugverkehrssystem geschaffen werden.<br />

Das wichtigste Instrument einer systematischeren<br />

Strukturierung <strong>des</strong> Luftraums ist eine grenzüberschreitende<br />

Integration mittels Funktionaler Luftraumblöcke<br />

(Functional Airspace Blocks, FABs) mit<br />

denen die größtmögliche Kapazität und Effizienz<br />

<strong>des</strong> Flugverkehrsmanagementnetzes sichergestellt<br />

werden soll.<br />

Gemäß der Konzeption der FABs muss sich das<br />

künftige Flugverkehrsmanagement an betrieblichen<br />

Erfordernissen orientieren, insbesondere an<br />

Verkehrsflüssen und nicht mehr an Staatsgrenzen.<br />

Dabei geht es um eine wesentlich bessere Verzahnung<br />

und grenzübergreifende Nutzung der beteiligten<br />

nationalen Lufträume und damit um kürzere<br />

Flugstrecken und günstigere Steig- und Sinkflüge<br />

(„Flugprofile“), um die grenzübergreifenden Verkehrsknotenpunkte<br />

aufzulösen, wenigstens aber<br />

zu entlasten. Ein Beispiel dafür ist etwa der durch<br />

Transantlantikverkehre hoch belastete Knotenpunkt<br />

Nordwestdeutschland/Niederlande.<br />

Dies bedeutet die schrittweise Auflösung nationaler<br />

Strukturen auf betrieblich operationeller Seite zugunsten<br />

eines europäischen Ganzen. Entstehen sollen<br />

so sechs bis acht Gruppen von EU-Mitgliedstaaten<br />

und ihren jeweiligen Dienstleistern, die die jeweiligen<br />

Staaten dann mit der Überwachung <strong>des</strong> Luftverkehrs<br />

im Oberen und Unteren Luftraum beauftragen.<br />

Die Initiative zur Bildung der FABs geht von den<br />

Flugsicherungsdienstleistern, in einem nächsten<br />

Schritt von den Staaten aus (Bottom-up Ansatz).<br />

Eurocontrol wurde jedoch von der Kommission<br />

beauftragt, diese dabei zu unterstützen.<br />

3.3.1 Organisation der Flugsicherung in Europa<br />

Wettbewerb theoretisch möglich, praktisch kaum<br />

genutzt<br />

Während die rechtlichen Grundlagen durch die<br />

europäischen Vorgaben zur Erbringung von Flugsicherungsdienstleistungen<br />

im einheitlichen europäischen<br />

Luftraum theoretisch den Weg zu Wettbe-

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