Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes Deutschland
Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes Deutschland
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Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) I. Status Quo 53<br />
betreibt Eurocontrol die Kontrollzentrale Maastricht<br />
für den Oberen Luftraum (MUAC) der Benelux-<br />
Staaten und Nordwestdeutschlands.<br />
Die Initiative zur Umsetzung <strong>des</strong> Single European<br />
Sky (SES) wurde im Oktober 2001 nach einigen<br />
anfänglichen Verzögerungen gestartet. Sie schuf<br />
das Legislativpaket, das im März 2004 beschlossen<br />
wurde und kurz darauf in Kraft trat. Es umfasst vier<br />
Rechtsvorschriften: die Rahmenverordnung, die<br />
Luftraumverordnung, die Flugsicherungsdienste-<br />
Verordnung und die Interoperabilitäts-Verordnung.<br />
Die Verordnungen bilden den rechtlichen Rahmen<br />
zur Harmonisierung der Flugsicherung in Europa.<br />
Im Einzelnen wird in den Verordnungen u.a. die<br />
Trennung von Aufsicht und Erbringung der Flugsicherungsdienstleistungen,<br />
die europaweit vereinheitlichte<br />
Zertifizierung von Flugsicherungsanbietern<br />
und Lizenzierung von Fluglotsen sowie die<br />
flexiblere und effizientere Nutzung der Flugsicherung<br />
geregelt.<br />
Neben der Festlegung von Verfahren für die detaillierte<br />
Umsetzung und für Gremien ist in der Rahmenverordnung<br />
auch die Einrichtung der unabhängigen<br />
nationalen Aufsichtsbehörden vorgesehen.<br />
Die Luftraumverordnung betrifft die Ordnung und<br />
Nutzung <strong>des</strong> Luftraums mit dem Ziel, gemeinsame<br />
Gestaltungs-, Planungs- und Verwaltungsverfahren<br />
für das Flugverkehrsmanagement im einheitlichen<br />
europäischen Luftraum festzulegen. Mit der<br />
Flugsicherungsdienste-Verordnung wird u.a. das<br />
Ziel verfolgt, die EU-weite Anwendung gemeinsamer<br />
Standards für Flugsicherungsdienste zu<br />
gewährleisten. Weiterhin schafft sie den Rahmen<br />
für eine transparente Gebührenregelung für Flugsicherungsdienste.<br />
Die vierte Verordnung regelt die Interoperabilität<br />
zwischen den verschiedenen Systemen, Komponenten<br />
und zugehörigen Verfahren <strong>des</strong> europäischen<br />
Flugverkehrsmanagementnetzes und zielt ferner<br />
darauf ab, die koordinierte und zügige Einführung<br />
neu vereinbarter und validierter Betriebskonzepte<br />
oder Technologien sicherzustellen.<br />
Die vier Verordnungen sind die Basis eines einheitlichen<br />
europäischen Luftraums, ihre Umsetzung bedarf<br />
jedoch umfangreicher Detailarbeiten und eines<br />
intensiven Informationsaustauschs aller Beteiligten.<br />
Gemäß der Rahmenverordnung ist die Europäische<br />
Kommission dazu angehalten, die Anwendung der<br />
Rechtsvorschriften regelmäßig zu überprüfen.<br />
Durch die Vereinheitlichung der Luftraumstruktur<br />
und der Bestimmungen in Europa soll ein effizientes<br />
europäisches Flugverkehrssystem geschaffen werden.<br />
Das wichtigste Instrument einer systematischeren<br />
Strukturierung <strong>des</strong> Luftraums ist eine grenzüberschreitende<br />
Integration mittels Funktionaler Luftraumblöcke<br />
(Functional Airspace Blocks, FABs) mit<br />
denen die größtmögliche Kapazität und Effizienz<br />
<strong>des</strong> Flugverkehrsmanagementnetzes sichergestellt<br />
werden soll.<br />
Gemäß der Konzeption der FABs muss sich das<br />
künftige Flugverkehrsmanagement an betrieblichen<br />
Erfordernissen orientieren, insbesondere an<br />
Verkehrsflüssen und nicht mehr an Staatsgrenzen.<br />
Dabei geht es um eine wesentlich bessere Verzahnung<br />
und grenzübergreifende Nutzung der beteiligten<br />
nationalen Lufträume und damit um kürzere<br />
Flugstrecken und günstigere Steig- und Sinkflüge<br />
(„Flugprofile“), um die grenzübergreifenden Verkehrsknotenpunkte<br />
aufzulösen, wenigstens aber<br />
zu entlasten. Ein Beispiel dafür ist etwa der durch<br />
Transantlantikverkehre hoch belastete Knotenpunkt<br />
Nordwestdeutschland/Niederlande.<br />
Dies bedeutet die schrittweise Auflösung nationaler<br />
Strukturen auf betrieblich operationeller Seite zugunsten<br />
eines europäischen Ganzen. Entstehen sollen<br />
so sechs bis acht Gruppen von EU-Mitgliedstaaten<br />
und ihren jeweiligen Dienstleistern, die die jeweiligen<br />
Staaten dann mit der Überwachung <strong>des</strong> Luftverkehrs<br />
im Oberen und Unteren Luftraum beauftragen.<br />
Die Initiative zur Bildung der FABs geht von den<br />
Flugsicherungsdienstleistern, in einem nächsten<br />
Schritt von den Staaten aus (Bottom-up Ansatz).<br />
Eurocontrol wurde jedoch von der Kommission<br />
beauftragt, diese dabei zu unterstützen.<br />
3.3.1 Organisation der Flugsicherung in Europa<br />
Wettbewerb theoretisch möglich, praktisch kaum<br />
genutzt<br />
Während die rechtlichen Grundlagen durch die<br />
europäischen Vorgaben zur Erbringung von Flugsicherungsdienstleistungen<br />
im einheitlichen europäischen<br />
Luftraum theoretisch den Weg zu Wettbe-