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Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes Deutschland

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20<br />

I. Status Quo <strong>Wettbewerbsfähigkeit</strong> <strong>des</strong> <strong>Luftverkehrsstandortes</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

fen- und Kapazitätswahl ermöglichen sowie keine<br />

Designierung von Airlines vorsehen.<br />

Restriktive Abkommen können durch Preis-, Kapazitäts-<br />

und Frequenzfestlegungen sowie durch<br />

eingeschränkte Designierung weniger Fluggesellschaften<br />

der Vertragsstaaten die Marktzugangschancen<br />

für neue Marktteilnehmer auf diesen<br />

Strecken erschweren. Nur wenn die <strong>des</strong>ignierte<br />

Fluggesellschaft eines Lan<strong>des</strong> ihre Rechte nicht<br />

wahrnimmt oder eine Erweiterung <strong>des</strong> bilateralen<br />

Abkommens in Verhandlungen erzielt werden<br />

kann, haben neue Marktteilnehmer eine Eintrittschance.<br />

Innerhalb der EU herrscht ein gemeinsamer Binnenmarkt<br />

im Luftverkehr. Die EU ist bestrebt,<br />

umfangreiche multilaterale Abkommen mit Drittstaaten<br />

zu schließen und so den Markt zu erweitern,<br />

da ein Urteil <strong>des</strong> Europäischen Gerichtshofs<br />

gleichen Marktzugang für alle europäischen Fluggesellschaften<br />

zu allen Diensten aus Europa heraus<br />

vorsieht.<br />

Im Folgenden wird auf bilaterale Abkommen mit<br />

den Ländern, die im Kapitel 2 analysiert werden,<br />

eingegangen. Zwischen den USA und <strong>Deutschland</strong><br />

sind seit Jahren nahezu alle Beschränkungen<br />

im bilateralen Verkehr aufgehoben („open skies“).<br />

Im neuen EU-US-Luftverkehrsabkommen, das die<br />

jeweiligen bilateralen Abkommen abgelöst hat,<br />

wird geregelt, dass alle Fluggesellschaften der EU<br />

von allen Orten aus in die USA fliegen können und<br />

umgekehrt.<br />

China und Indien stellen große Wachstumsmärkte<br />

dar. Für diese Märkte ist die Möglichkeit der zunehmenden<br />

Netzausweitung von entscheidender<br />

Bedeutung. Die bilateralen Abkommen <strong>Deutschland</strong>s<br />

mit China und Indien sehen allerdings Beschränkungen<br />

bei den Verkehrsrechten, der Anzahl<br />

der anzufliegenden Flughäfen und <strong>des</strong>ignierten<br />

Fluggesellschaften sowie bei den erlaubten Frequenzen<br />

vor. Diese Mengenbegrenzungen können eine<br />

Markteintrittsbarriere bilden.<br />

Die Golfstaaten im Nahen Osten haben relativ<br />

kleine Heimatmärkte. Diese Länder und ihre Fluggesellschaften<br />

profitieren von einer weitergehenden<br />

Liberalisierung, da sie in diesem Rahmen neue<br />

Umsteigermärkte gewinnen. Aktuell begrenzen die<br />

bilateralen Abkommen mit Bahrain, Katar und den<br />

Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) die Anzahl<br />

der anzufliegenden Flughäfen und erlaubten Frequenzen,<br />

bei den VAE ist die Frequenzzahl jedoch<br />

frei wählbar.<br />

Mit der vollständigen Verwirklichung <strong>des</strong> EU-<br />

Luftverkehrsbinnenmarktes im Jahr 1997 entfielen<br />

im EU- oder Inlandsverkehr auch die Beschränkungen<br />

im Verkehr mit Frankreich und dem Vereinigten<br />

Königreich.<br />

2.3 Markteintrittsbarrieren im Luftverkehrsmarkt<br />

Markteintrittsbarrieren führen zu Wettbewerbsbeschränkungen<br />

und sind daher für die Beurteilung<br />

<strong>des</strong> Wettbewerbs in einer Branche von Bedeutung.<br />

Markteintrittsbarrieren im Luftverkehr sind vor<br />

allem begründet durch Kapazitätsengpässe auf<br />

Flughäfen, die durch Umweltregularien, wie eine<br />

Begrenzung der Nutzungszeiten oder der Lärmmenge<br />

und durch das Regime zur Vergabe von<br />

Landerechten (Slot-Allokation) verschärft werden. 1<br />

Die Bahnkapazität ist die mit Abstand wichtigste<br />

und am schwierigsten zu behebende Kapazitätsgröße<br />

eines Flughafens. Erweiterungsmaßnahmen<br />

sind, wenn überhaupt, nur über extrem lange<br />

Zeiträume von bis zu 30 Jahren möglich, bedingt<br />

durch lange Planungs- und Genehmigungsverfahren.<br />

Auch wenn Terminalausbauten tendenziell<br />

schneller umgesetzt werden als Erweiterungen der<br />

Bahnkapazität, stellt an einzelnen Flughäfen die<br />

Terminalkapazität den entscheidenden Engpass für<br />

neue Marktzutritte dar. Hinzu kommen an vielen<br />

Standorten, wie z.B. in Düsseldorf, administrative<br />

Maßnahmen zur Kapazitätsverknappung: Durch<br />

eine Bewegungskontingentierung wird die erlaubte<br />

Zahl an Flugbewegungen unterhalb der technisch<br />

möglichen Grenze festgelegt, und eine Beschränkung<br />

der Nutzungszeiten, in der Regel durch Nachtflugbeschränkungen,<br />

macht den Marktzugang zu<br />

bestimmten Zeiten gänzlich unmöglich. In Verbindung<br />

mit der aktuellen Vergabemethodik für Slots,<br />

die sich nicht an Zahlungsbereitschaften orientieren,<br />

sondern unter anderem Bestandsgarantien bieten<br />

(Großvaterrechte), führen die genannten Engpässe<br />

dazu, dass neue bzw. zusätzliche Anbieter an<br />

attraktiven Flughäfen trotz einer bevorzugten Be-

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