Fahrtenbuch:
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Fahrtenbuch:
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<strong>Fahrtenbuch</strong>:<br />
Anforderung von Finanzverwaltung und<br />
Rechtsprechung<br />
(Stand: Mai 2009)<br />
37073 Göttingen · Weender Landstraße 21<br />
Telefon (05 51) 49 80 1-0 · Telefax (05 51) 49 80 1-55<br />
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Der Gesetzgeber verwendet den Begriff des “ordnungsgemäßen <strong>Fahrtenbuch</strong>s“<br />
im Einkommensteuerecht, ohne ihn zu definieren. So kann beispielweise die private<br />
Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3+4 EStG<br />
durch Führung eines ordnungsgemäßen <strong>Fahrtenbuch</strong>es ermittelt werden.<br />
Die Finanzverwaltung schreibt genau vor, wie ein <strong>Fahrtenbuch</strong> zu führen ist, damit<br />
der anhand der Aufzeichnungen nachgewiesene Umfang der Privatnutzung der<br />
Besteuerung zugrunde gelegt werden kann.<br />
Das <strong>Fahrtenbuch</strong> muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden und<br />
die zu erfassenden Fahrten in einem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben. Es<br />
reicht nicht aus, anhand von losen Notizzettel ein nachträgliches <strong>Fahrtenbuch</strong> zu<br />
erstellen, auch wenn die in einem gebundenen <strong>Fahrtenbuch</strong> nachträglich erstellten<br />
Aufzeichnungen mit den laufenden Terminübersichten übereinstimmen. Das<br />
<strong>Fahrtenbuch</strong> muss daher ein Heft oder ein Buch sein.<br />
Auch elektronische Fahrtenbücher sind grundsätzlich anzuerkennen, wenn sich<br />
daraus dieselben Erkenntnisse wie aus dem manuell geführten <strong>Fahrtenbuch</strong> ergeben.<br />
Der Nachweis anhand eines Tabellenkalkulationsprogramms ( z. B. Microsoft - Excel-<br />
Tabelle) genügt den Anforderungen eines <strong>Fahrtenbuch</strong>es nicht. Beim Ausdrucken von<br />
elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen<br />
ausgeschlossen sein.<br />
Für dienstliche Fahrten sind folgende Angaben erforderlich:<br />
Ø Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen Fahrt<br />
Ø Reiseziel und Reiseroute (wird ein Umweg gefahren, ist dieser aufzuzeichnen)<br />
Ø Reisegrund (z.B. Mandantenbesprechung, Treffen mit einem Geschäftspartner)<br />
Für Privatfahrten genügt die Kilometerangabe und für Fahrten zwischen<br />
Wohnung und Arbeitsstätte ist ein kurzer Vermerk im <strong>Fahrtenbuch</strong> ausreichend.<br />
Der Übergang von einer beruflichen Nutzung zu einer privaten Nutzung des<br />
Fahrzeugs ist im <strong>Fahrtenbuch</strong> durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt<br />
erreichten Gesamtkilometerstands zu dokumentieren.
Berufliche Verschwiegenheitspflichten, z. B. beim Arzt, berechtigen nicht dazu, im<br />
<strong>Fahrtenbuch</strong> auf die Angabe von Reisezweck, Reiseziel und aufgesuchten Patienten<br />
zu verzichten.<br />
Musterbeispiel für ein ordnungsgemäßes <strong>Fahrtenbuch</strong><br />
Datu m Km -Sta nd<br />
zu be g in n<br />
G e fahre ne k m<br />
Km -<br />
Stand<br />
Ende Privat Fah rte<br />
n<br />
Whg .-<br />
A rbe it -<br />
stätte<br />
Beruflich<br />
Adresse<br />
Reiseziel<br />
01.07.2007 20.500 21.500 1000 Hamburg,<br />
Straße…….<br />
und zurück<br />
02.07.2007 21.500 21.530 30 Büro und<br />
zurück<br />
Reiseroute<br />
(Angabe<br />
von<br />
Umwegen)<br />
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Reisezweck<br />
A 7, B ……… Mandanten-<br />
Besprechung<br />
Mandant<br />
Anlass…….<br />
Über B ……… Fahrten<br />
Whg. -<br />
Arbeiststätte<br />
03.07.2007 21.530 21.807 277 Privat<br />
Aus den nach dem <strong>Fahrtenbuch</strong> ermittelten Fahrleistungen und den Gesamtkosten ist<br />
der Fahrzeugaufwand je gefahrenem Kilometer zu berechnen. Dieser Kilometersatz<br />
bildet dann die Grundlage für die Berechnung des steuerpflichtigen geldwerten<br />
Vorteils bzw. den Entnahme.<br />
Dieses Merkblatt wurde nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für den Inhalt kann<br />
nicht übernommen werden. Zu dem Thema dieses Merkblatts wird im Bedarfsfall<br />
gerne ausführlich Auskunft erteilt. (Stand: Mai 2009)