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Elternbroschüre der Kinderkrippe St. Martin - Mertingen

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Die pädagogischen Mitarbeiter/innen sind während <strong>der</strong> vereinbarten<br />

Öffnungszeit <strong>der</strong> Einrichtung für die ihnen anvertrauten Kin<strong>der</strong><br />

verantwortlich. Bei gemeinsamen Veranstaltungen (Festen,<br />

Wan<strong>der</strong>ungen,…) sind die Eltern selbst für ihre Kin<strong>der</strong><br />

aufsichtspflichtig.<br />

Sobald Sie als Eltern anwesend sind,<br />

wird die Aufsichtspflicht an Sie<br />

übergeben.<br />

Für Verlust, Verwechslung o<strong>der</strong><br />

Beschädigung <strong>der</strong> Gar<strong>der</strong>obe und <strong>der</strong><br />

Ausstattung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> kann keine<br />

Haftung übernommen werden. Dies gilt ebenso für mitgebrachtes<br />

Spielzeug, Fahrrä<strong>der</strong>, etc.<br />

h) Versicherungsschutz bei Unfällen<br />

Nach den <strong>der</strong>zeit geltenden Bestimmungen sind Kin<strong>der</strong> bis zum<br />

Schuleintritt bei Unfällen auf dem direkten Weg zur und von <strong>der</strong><br />

Einrichtung, während des Aufenthaltes in <strong>der</strong> Einrichtung und<br />

während aller Veranstaltungen <strong>der</strong> Einrichtung außerhalb des<br />

Grundstücks (Spaziergang, Feste und <strong>der</strong>gleichen) unfallversichert.<br />

Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von <strong>der</strong> Einrichtung eintreten<br />

auch wenn keine ärztliche Behandlung erfolgt, sind <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong><br />

Einrichtung unverzüglich mitzuteilen.<br />

i) Abmeldung und Kündigung<br />

Kündigung durch die Eltern<br />

Bei Wegzug o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en wichtigen Gründen können die Eltern das<br />

Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende<br />

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