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Bebauungsplan Mertingen Süd I - Textteil

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Gemeinde <strong>Mertingen</strong> Textliche Festsetzungen<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> - „<strong>Mertingen</strong> <strong>Süd</strong> I“<br />

7. Stellflächen, Garagen, Carports, Nebenanlagen und<br />

Versorgungsanlagen<br />

7.1 Für Einzelhäuser und Doppelhäuser sind pro Wohneinheit 2 KFZ-<br />

Stellplätze zu errichten. Ein zusätzlicher 3. Stellplatz ist bei Bedarf zu<br />

errichten. Für die zweite Wohneinheit müssen 2 zusätzliche Stellplätze<br />

errichtet werden. Die Garage gilt als Stellplatz, deren Vorplatz (Stauraum)<br />

nicht.<br />

7.2 Garagen sind mind. 5,5 m von der Straßenbegrenzungslinie entfernt zu<br />

errichten. Der Vorplatz (Stauraum) darf durch das Öffnen von Garagentoren<br />

nicht eingeschränkt und nicht eingefriedet werden.<br />

7.3 Stellplätze und sonstige befestigte Flächen sind auch außerhalb der<br />

Baugrenzen zulässig, nicht jedoch in den festgesetzten Flächen, die von<br />

Einfriedungen freizuhalten sind.<br />

7.4 Zufahrten über die Bereiche, in denen Ein- und Ausfahrten nicht zulässig<br />

sind, können ausnahmsweise zugelassen werden.<br />

8. Sichtdreiecke<br />

Sichtdreiecke sind von sichtbehindernden Gegenständen jeder Art<br />

freizuhalten.<br />

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