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Bebauungsplan Mertingen Süd I - Textteil

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Gemeinde <strong>Mertingen</strong> Zusammenfassende Erklärung<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> - „<strong>Mertingen</strong> <strong>Süd</strong> I“<br />

Die Anregungen der Stellungnahmen aus der TÖB-Beteiligung nach § 4<br />

Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslage nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

wurden wie folgt berücksichtigt:<br />

Die vom Landratsamt und dem staatlichen Bauamt dargelegte<br />

Notwendigkeit einer Linksabbiegerspur in der Staatsstraße 2027 an der<br />

Abbiegung zum Hagenmühlweg, wurde nicht im Plan, jedoch als<br />

Hinweis in der Begründung aufgenommen, da die tatsächliche<br />

Erfordernis noch festgestellt werden soll. Auf Anregung der LEW wurde<br />

der Standort der Trafostation mit den Zuleitungen eingezeichnet, und<br />

auf die Festsetzung des Satteldachs bei Trafostationen verzichtet. Um<br />

den Anregungen der künftigen Grundstückeigentümer zu entsprechen,<br />

wurde ein Zaunsockel bis 5 cm Höhe zugelassen und für die wichtigen<br />

Grünflächen festgesetzt, dass es sich nicht um einen „Kinderspielplatz“<br />

oder „Dauergrillplatz“ handelt.<br />

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