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Bebauungsplan Mertingen Süd I - Textteil

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Gemeinde <strong>Mertingen</strong> Begründung<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> - „<strong>Mertingen</strong> <strong>Süd</strong> I“<br />

8. Eingriff und Ausgleich<br />

8.1 Methodik<br />

Die Entwicklung eines Wohngebiets und die damit einhergehende Störung<br />

des Landschaftsbilds und Versiegelung von Flächen stellen einen Eingriff<br />

in Natur und Landschaft gem. § 13 u. § 14 BNatSchG dar. Nachteilige<br />

Auswirkungen sind soweit wie möglich zu vermeiden und zu verringern.<br />

Die verbleibenden Eingriffe sind auszugleichen (§ 18 BNatSchG).<br />

Die Ermittlung und die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen erfolgen<br />

gemäß des Leitfadens zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung<br />

(Herausgeber Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und<br />

Umweltfragen – StMLU – Jan. 2003) und den Empfehlungen des<br />

Bayerischen Staatsministerium des Innern (Schreiben vom 19.11.2009).<br />

8.2 Ermittlung des Kompensationsfaktors<br />

Bewertung des Ausgangszustands (gem Liste 1a)<br />

Arten und Lebensräume: Intensiv genutzte Ackerflächen<br />

Boden: Es werden Braunerden überbaut, die bei intensiver Nutzung<br />

geringes ökologisches Potential besitzen.<br />

Wasser: Gebiet mit hohem, intakten Grundwasserabstand<br />

Klima und Luft: Flächen ohne kleinklimatisch bedeutsame Luftaustauschbahnen.<br />

Landschaftsbild: Intensiv genutztes Ackerland mit Vorbelastung durch die<br />

Nähe zur Ortsumfahrung.<br />

Das Gebiet hat damit gemäß Liste 1a geringe Bedeutung für<br />

Naturhaushalt und Landschaftsbild<br />

Einstufung: Kategorie I oberer Wert<br />

Bewertung der Eingriffschwere<br />

Vorgesehen ist ein niedriger Versiegelungsgrad (GRZ < 0,35)<br />

Einstufung: Typ B<br />

Festlegung des Kompensationsfaktors gem. Matrix Abb. 7<br />

Wohngebiet über Acker<br />

Gebiet geringer Bedeutung (Kategorie I oberer Wert) bei geringem<br />

Versiegelungsgrad (Typ B) :<br />

Faktor 0,2 - 0,5<br />

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