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Bebauungsplan Mertingen Süd I - Textteil

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Gemeinde <strong>Mertingen</strong> Begründung<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> - „<strong>Mertingen</strong> <strong>Süd</strong> I“<br />

6.2 Abwasserbeseitigung<br />

Das Gebiet ist im Kanalisationsprojekt enthalten. Die Kläranlage kann die<br />

Abwassermengen ausreichend behandeln.<br />

Niederschlagswasser, wasserwirtschaftliche Zielsetzung und Hinweise:<br />

Zur Entlastung des Kanalnetzes und der Kläranlage, sowie der<br />

Grundwasserneubildung und der Vermeidung von Abflussspitzen in<br />

Gewässern sind versickerungsfördernde Maßnahmen wo immer möglich<br />

vorzusehen.<br />

Die Bodenverhältnisse im Bereich dieses Bauleitplanes sind für eine<br />

Versickerung erst ab einer Tiefe von ca. 2,0 – 2,5 m geeignet.<br />

Für die erlaubnisfreie Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser<br />

sind die Anforderungen der "Verordnung über die erlaubnisfreie<br />

schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser"<br />

(Niederschlagswasserfreistellungsverordnung - NWFreiV) zu beachten.<br />

Zur Klärung der Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers,<br />

also der Feststellung, ob verschmutztes oder unverschmutztes<br />

Niederschlagswasser vorliegt, wird die Anwendung des Merkblattes DWA-<br />

M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ der<br />

Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA)<br />

empfohlen.<br />

Ist die NWFreiV nicht anwendbar, ist ein wasserrechtliches Verfahren<br />

durchzuführen. Die Unterlagen sind bei der Kreisverwaltungsbehörde<br />

einzureichen. Auf das Arbeitsblatt A 138 der Abwassertechnischen<br />

Vereinigung (ATV) wird hingewiesen (A 138-Bau und Bemessung von<br />

Anlagen zur dezentralen Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem<br />

Niederschlagswasser).<br />

6.3 Wasserversorgung<br />

Die Wasserversorgung für Trink- und Brauchwasser wird durch die<br />

Gemeinde gesichert.<br />

6.4 Energieversorgung<br />

Elektroenergie<br />

Die Versorgung des Baugebietes mit elektrischer Energie erfolgt durch die<br />

LEW. Es sind die Errichtung einer Trafostation (Länge 3,0 m, Breite<br />

1,50 m, Höhe 1,70 m) und die Verlegung eines neuen Mittelspannungskabels<br />

(20-kV-Kabel) vorgesehen.<br />

Erdgas<br />

Die Versorgung des Gebietes mit Erdgas ist durch Erweiterung des<br />

bestehenden Leitungsnetzes möglich.<br />

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