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Bebauungsplan Mertingen Süd I - Textteil

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Gemeinde <strong>Mertingen</strong> Textliche Festsetzungen<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> - „<strong>Mertingen</strong> <strong>Süd</strong> I“<br />

Jegliche Begrünung ist fach- und standortgerecht durchzuführen, zu<br />

pflegen und dauerhaft zu erhalten. Abgestorbene Gehölze sind artengleich<br />

zu ersetzen.<br />

9.6 Grünordnerische Hinweise<br />

Die Flachdächer von Garagen, überdachten Stellplätzen und<br />

Nebengebäuden sollten begrünt werden.<br />

Die Fassaden sollen mit selbstklimmenden Arten, aber auch<br />

Kletterpflanzen, die eine Rankhilfe benötigen, begrünt werden.<br />

Größere geschlossene und fensterlose Wandflächen sind mittels Kletterund<br />

Rankpflanzen oder Spalierobst zu begrünen.<br />

10. Ausgleichsmaßnahmen<br />

Für die Schaffung von Baurecht für das Wohngebiet <strong>Mertingen</strong> <strong>Süd</strong> I ist<br />

ein Ausgleich von 21.995 m² zu erbringen. Der Ausgleich erfolgt auf<br />

Flächen des Ökokontos der Gemeinde <strong>Mertingen</strong>:<br />

Ökokontoflächen am Moosgraben (Gemarkung Druisheim)<br />

Flurnr. 242 (1.248 m²), Flurnr. 243 (6.222 m²), Flurnr. 248 (8.296 m²),<br />

Flurnr. 249 (2.019 m²), Flurnr. 251 (700 m²)<br />

Ökokontofläche im 4. Gewanne (Gemarkung <strong>Mertingen</strong>)<br />

Flurnr. 4509 (3.510 m²)<br />

11. Immissionsschutz<br />

11.1 Entlang der Staatsstraße St 2027 ist zur Abschirmung der<br />

Verkehrsgeräusche eine mindestens 4 m über Straßenoberkante, im<br />

Einschnittsbereich der Staatsstraße eine mindestens von 4 m auf 1,5 m<br />

abgestufte Lärmschutzeinrichtung zu errichten. Die Lage der<br />

Lärmschutzmaßnahme ist der schalltechnischen Untersuchung mit der<br />

Auftrags- Nr. 4465.0 / 2012-PT der Firma Andreas Kottermair –<br />

Beratender Ingenieur, Altomünster (bzw. der <strong>Bebauungsplan</strong>zeichnung)<br />

zu entnehmen. Der aktive Schallschutz kann z. B. mit Hilfe einer<br />

Lärmschutzwand, eines Lärmschutzwalls oder einer Kombination aus<br />

beidem ausgeführt werden.<br />

11.2 Falls im Baufeld Nr. WA 9 Wohngebäude oder Teile von Wohngebäuden<br />

näher zur Staatsstraße als die in der Planzeichnung dargestellte 49 dB(A)-<br />

Isophone (Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung - 16.<br />

BImSchV) heranrücken, sind für die Dachgeschosse dieser Gebäude<br />

zusätzliche bauliche Schallschutzvorkehrungen zu treffen. So müssen<br />

nachts schutzbedürftige Räume, die nicht nur dem vorübergehenden<br />

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