Kunden - Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG

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05.03.2013 Aufrufe

4 Aktuell Der Energieausweis wird Pfl icht Wer sein Gebäude oder seine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet, muss bald einen Energieausweis vorlegen können. Die EVF empfi ehlt, nicht zu lange mit der Ausstellung des Ausweises zu warten. Betroffen sind alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden. Ausnahmen gibt es für Wohngebäude, die weniger als vier Monate bewohnt sind, bis zu 50 Quadratmeter Nutzfl ä che haben, landwirtschaftliche Gebäude, Kirchen und ähnliche Gebäude. Für Wohngebäude, die vor dem 31.12.1965 gebaut wurden, besteht die Ausweispfl icht seit 1. Juli 2008. Sind Wohngebäude später entstanden, ist der Ausweis ab 1. Januar 2009 verpfl ichtend. Nichtwohngebäude benötigen erst ab dem 1. Juli 2009 einen Energieausweis. Für Neubauten gibt es die Ausweispfl icht seit 2002. Zwei Arten des Energieausweises Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten – als Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Eigentümer können in den meisten Fällen zwischen beiden Arten frei wählen. Beim Bedarfsausweis beurteilt der Fachmann die Qualität der Gebäudehülle und der Heizung. Dann berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Daraus ergeben sich eine vom Nutzerverhalten unabhängige Bewertung und ein optimaler Einstieg in die energetische Verbesserung eines Gebäudes. Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasserbereitung. Die Bewertung eines Unser Tipp Sie suchen einen regionalen Aussteller eines Energieausweises? Unter www.gih-bw.de und www. gebaeudeenergieberater-landkreisgoeppingen.de werden Sie fündig. Gebäudes hängt somit auch vom Heizverhalten der Bewohner ab. Bis 30. September 2008 gibt es für Gebäude Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten. Danach müssen Häuser mit nicht mehr als vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, einen Bedarfsausweis vorweisen. Die ausgestellten Ausweise gelten 10 Jahre lang. Für alle anderen Wohn- und für Nichtwohngebäude besteht über den 1. Oktober 2008 hinaus die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Ein Verbrauchsausweis dürfte zwischen 25 und 100 Euro kosten. Deutlich teurer ist ein Bedarfsausweis. Im Verfahren ohne Begehungen und Prüfungen vor Ort muss zwischen 80 und 200 Euro gerechnet werden. Kommen aber Ortstermine hinzu oder sind große Gebäudekomplexe Beim Ausstellen eines Energieausweises ist ein Fachmann gefragt zu begutachten, können die Kosten auf 800 bis zu 1000 Euro steigen. Vorsichtig sollte man bei Schnäppchen aus dem Internet sein. Derzeit wird diskutiert, ob Energieausweise ohne Besichtigung des Gebäudes überhaupt ausgestellt werden dürfen. Denn die Aussteller müssen prüfen, ob die Angaben des Eigentümers realistisch Achtung vor sind und sollen bei Ver- Schnäppchen aus brauchsausweisenVor- dem Internet schläge zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes machen. Ohne Besichtigung des Gebäudes geht das nicht! Ausstellungsberechtigt sind Handwerker mit der Zusatzqualifi kation Gebäudeenergieberater sowie Architekten. In der Ausstellerdatenbank der dena unter www.dena-energieausweis.de fi ndet man unter Eingabe der Postleitzahl einen Fachmann.

Heizungs-Check: Der beste Start in den Herbst Noch wenige Monate und draußen kann es so richtig kalt werden. Wer seine Heizung rechtzeitig vom Fachmann warten lässt, heizt sauber und sparsam. Hier einige EVF-Tipps. Es empfi ehlt sich, die regelmäßige Wartung der Heizung genauso ernst zu nehmen wie die jährliche Inspektion beim Auto. Schließlich ist die Heizung in der Winterzeit zwischen 1500 und 2000 Stunden im Einsatz. Fällt die Heizung plötzlich aus, wird es zu Hause ziemlich ungemütlich. Dem kann man vorbeugen: Der Wintercheck erhöht nicht nur Zuverlässigkeit, Lebensdauer und Sicherheit der Heizung, er senkt auch den Schadstoffausstoß und den Energieverbrauch. Das schont die Umwelt und den Geldbeutel. Sache für den Fachmann Natürlich ist eine Inspektion Vertrauenssache und sollte darum nur von Fachleuten für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik ausgeführt werden. Der Heizungsbesitzer kann auch einen Wartungsvertrag mit seinem Installateur oder Heizungsbauer abschließen. Dann muss er die Inspek- tionsintervalle nicht selbst im Auge behalten. Im Zuge dieser jährlichen Gerätewartung sollte der Fachmann auch die gesamte Gas-Inneninstallation in Augenschein nehmen. Ein besonderer Service Übrigens haben Kunden von EVF einen ganz besonderen Vorteil: Die EVF organisiert mit den Mitgliedern der Gasgemeinschaft Göppingen- Geislingen alljährlich einen Entstörungsdienst, der weiterhilft, wenn die Heizung doch mal den Dienst versagt. Dieser Entstörungsdienst steht den Gaskunden von November bis März an Wochenenden und an Feiertagen zur Verfügung. Eine Aufl istung mit Terminen und der am Entstörungsdienst teilnehmenden Firmen liegt wie jedes Jahr der nächsten Ausgabe des Kundenmagazins von EVF bei. Störungen an Anlagen von EVF behebt der rund um die Uhr in Bereitschaft stehende Entstörungsdienst der EVF. Zu diesen Anlagen zählen neben allen Einrichtungen der öffentlichen Gasversorgung auch die Gas-Hausanschlussleitungen einschließlich der Hauptabsperreinrichtung, die EVF- Gaszähler und – wo erforderlich – von der EVF eingebaute Druckregelgeräte. www.evf.de Aktuell Unter dieser Adresse fi nden Sie im Internet Wissenswertes über Erdgas von der EVF. Hier steht etwas über die ökologischen und ökonomischen Pluspunkte von Erdgas und warum Sie mit der Anschaffung eines Erdgasautos eine clevere Entscheidung treffen. Auch wenn Sie sich für einen Anschluss ins Erdgasnetz interessieren, sind Sie hier richtig. Wer mit Erdgas heizt und warmes Wasser be- reitet, nutzt einen um- weltverträglichen und preiswerten Brennstoff. Die EVF gehört zu den günstigsten Anbietern in Baden-Württemberg 5

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Aktuell<br />

Der Energieausweis wird Pfl icht<br />

Wer sein Gebäude oder seine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet, muss bald einen Energieausweis<br />

vorlegen können. Die EVF empfi ehlt, nicht zu lange mit der Ausstellung des Ausweises zu warten.<br />

Betroffen sind alle Gebäude, die beheizt<br />

oder gekühlt werden. Ausnahmen<br />

gibt es für Wohngebäude, die<br />

weniger als vier Monate bewohnt<br />

sind, bis zu 50 Quadratmeter Nutzfl<br />

ä che haben, landwirtschaftliche Gebäude,<br />

Kirchen und ähnliche Gebäude.<br />

Für Wohngebäude, die vor dem<br />

31.12.1965 gebaut wurden, besteht<br />

die Ausweispfl icht seit 1. Juli 2008.<br />

Sind Wohngebäude später entstanden,<br />

ist der Ausweis ab 1. Januar 2009<br />

verpfl ichtend. Nichtwohngebäude benötigen<br />

erst ab dem 1. Juli 2009 einen<br />

Energieausweis. Für Neubauten gibt<br />

es die Ausweispfl icht seit 2002.<br />

Zwei Arten des Energieausweises<br />

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten<br />

– als Bedarfs- und Verbrauchsausweis.<br />

Eigentümer können in den<br />

meisten Fällen zwischen beiden Arten<br />

frei wählen. Beim Bedarfsausweis beurteilt<br />

der Fachmann die Qualität der<br />

Gebäudehülle und der Heizung. Dann<br />

berechnet er die Energie, die für Heizung,<br />

Lüftung und Warmwasserbereitung<br />

bei durchschnittlicher Nutzung<br />

benötigt wird. Daraus ergeben sich<br />

eine vom Nutzerverhalten unabhängige<br />

Bewertung und ein optimaler<br />

Einstieg in die energetische Verbesserung<br />

eines Gebäudes. Der Verbrauchsausweis<br />

entsteht auf der Grundlage<br />

des Energieverbrauchs der letzten<br />

drei Jahre für Heizung und Warmwasserbereitung.<br />

Die Bewertung eines<br />

Unser Tipp<br />

Sie suchen einen regionalen Aussteller<br />

eines Energieausweises?<br />

Unter www.gih-bw.de und www.<br />

gebaeudeenergieberater-landkreisgoeppingen.de<br />

werden Sie fündig.<br />

Gebäudes hängt somit auch vom<br />

Heizverhalten der Bewohner ab.<br />

Bis 30. September 2008 gibt es für<br />

Gebäude Wahlfreiheit zwischen beiden<br />

Ausweisvarianten. Danach müssen<br />

Häuser mit nicht mehr als vier<br />

Wohnungen, für die der Bauantrag vor<br />

dem 1. November 1977 gestellt wurde,<br />

einen Bedarfsausweis vorweisen.<br />

Die ausgestellten Ausweise gelten<br />

10 Jahre lang. Für alle anderen Wohn-<br />

und für Nichtwohngebäude besteht<br />

über den 1. Oktober 2008 hinaus die<br />

Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs-<br />

und Bedarfsausweis.<br />

Ein Verbrauchsausweis dürfte zwischen<br />

25 und 100 Euro kosten. Deutlich<br />

teurer ist ein Bedarfsausweis. Im<br />

Verfahren ohne Begehungen und<br />

Prüfungen vor Ort muss zwischen<br />

80 und 200 Euro gerechnet werden.<br />

Kommen aber Ortstermine hinzu<br />

oder sind große Gebäudekomplexe<br />

Beim Ausstellen eines Energieausweises ist ein Fachmann gefragt<br />

zu begutachten, können die Kosten<br />

auf 800 bis zu 1000 Euro steigen.<br />

Vorsichtig sollte man bei Schnäppchen<br />

aus dem Internet sein. Derzeit<br />

wird diskutiert, ob Energieausweise<br />

ohne Besichtigung des Gebäudes<br />

überhaupt ausgestellt werden dürfen.<br />

Denn die Aussteller müssen prüfen,<br />

ob die Angaben des<br />

Eigentümers realistisch Achtung vor<br />

sind und sollen bei Ver- Schnäppchen aus<br />

brauchsausweisenVor- dem Internet<br />

schläge zur Verbesserung<br />

der energetischen Qualität des Gebäudes<br />

machen. Ohne Besichtigung<br />

des Gebäudes geht das nicht!<br />

Ausstellungsberechtigt sind Handwerker<br />

mit der Zusatzqualifi kation<br />

Gebäudeenergieberater sowie Architekten.<br />

In der Ausstellerdatenbank<br />

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