Hygiene-Checkliste mit Erläuterungen - ZBV München Stadt und Land
Hygiene-Checkliste mit Erläuterungen - ZBV München Stadt und Land
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<strong>Hygiene</strong>-<strong>Checkliste</strong> <strong>mit</strong> <strong>Erläuterungen</strong><br />
<strong>Erläuterungen</strong> zur <strong>Checkliste</strong> für Zahnarztpraxen/Praxen der MGK<br />
des Referats für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Umwelt<br />
Infektionshygiene/Medizinalwesen, RGU-GS 22,<br />
der <strong>Land</strong>eshauptstadt <strong>München</strong><br />
Die angegebenen Ziffern entsprechen der Nummerierung innerhalb der <strong>Checkliste</strong>.<br />
B. Infektionshygienische Überprüfungen<br />
1. Baulich-funktionelle Gegebenheiten<br />
1.1 Eingriffseinheit charakterisiert die baulich-funktionellen Anforderungen, die an überwiegend<br />
chirurgisch tätige Praxen zu stellen sind <strong>und</strong> kennzeichnet den insgesamt hierfür erforderlichen<br />
Raum- bzw. Flächenbedarf. Hierzu zählen:<br />
der eigentliche Eingriffsraum<br />
geeignete Umkleidemöglichkeiten für das Personal zum Anlegen der Bereichskleidung<br />
einschl. der Möglichkeit zur Durchführung der chirurgischen Händedesinfektion <strong>und</strong> zur<br />
Entsorgung von Materialien<br />
ausreichende Flächen für die Lagerung, Entsorgung <strong>und</strong> Aufbereitung von Geräten<br />
bzw. Verbrauchsmaterial<br />
ggf. Umkleidemöglichkeiten für Patienten<br />
ggf. Ruheraum für Patienten<br />
1.3 Die „<strong>Hygiene</strong>gerechte Ausstattung“ von Behandlungszimmern umfasst<br />
Ausstattung <strong>mit</strong> Händewaschplätzen gemäß RKI-Vorgaben (siehe Punkt 1.4)<br />
Fußböden müssen feucht zu reinigen, zu desinfizieren <strong>und</strong> flüssigkeitsdicht sein<br />
Dieses gilt auch für die Außenflächen von eingebauten Einrichtungen <strong>und</strong><br />
Einrichtungsteilen.<br />
Lagerung von Medizinprodukten <strong>und</strong> Verbrauchsmaterialien in geschlossenen<br />
Schränken<br />
1.4 Im „Medizinprodukteaufbereitungsraum“ findet die Aufbereitung der Medizinprodukte,<br />
d.h. des zahnärztlichen Instrumentariums statt.<br />
1.5 Es muss ein eigener, räumlich abgetrennter Bereich für die Aufbereitung von<br />
Medizinprodukten (Reinigung, Desinfektion <strong>und</strong> Sterilisation) festgelegt werden/ vorhanden<br />
sein. Arbeitsabläufe sind in unreine <strong>und</strong> reine Arbeitsabläufe zu trennen.<br />
2. Apparativ-technische Ausstattung<br />
2.1 RDG-Gerät: Abkürzung für Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsgerät. Dies ist die medizinisch<br />
korrekte Bezeichnung für Thermodesinfektor.<br />
Ein Reinigungs-/Desinfektionsgerät ist gesetzlich nicht in Zahnarztpraxen vorgeschrieben, aus<br />
Gründen des Personalschutzes <strong>und</strong> der Standardisierung der Aufbereitung ist die maschinelle<br />
Aufbereitung der manuellen Aufbereitung vorzuziehen bzw. entspricht dem Stand der Technik<br />
(Aufbereitung von kritisch B Medizinprodukten), auch wenn die manuelle Aufbereitung für<br />
bestimmte Bereiche noch zulässig ist.<br />
MBÜ bedeutet Mikrobiologische Überprüfung: Diese ist erforderlich, um eine ausreichende<br />
Dekontaminationsleistung zu objektivieren. Verwendeter Testkeim hierfür ist Enterococcus<br />
faecium ATCC 6057.<br />
2.2 1 STE-Steri ist ein Großsterilisator, der in überwiegend chirurgisch tätigen Praxen verwendet<br />
wird.<br />
DIN-Konfor<strong>mit</strong>ätserklärung für den Sterilisator: Liegt diese nicht den Unterlagen des Gerätes<br />
bei, so muss zumindest eine entsprechende schriftliche Anforderung dieser Erklärung an den
Hersteller bzw. an das Depot in der Praxis vorliegen.<br />
„Installationsqualifikation/-nachweis“ bedeutet den Nachweis der fachgerechten<br />
Installation/Aufstellung durch eine Fachfirma, ist erforderlich für Großsterilisatoren.<br />
2 x jährlich MBÜ/alle 400 Chargen:<br />
Hierunter ist der „Sporentest gemeint. Wichtiger Hinweis an das durchführende Labor, dass<br />
Dampfsterilisationsverfahren eingesetzt werden, Testkeim hierfür ist ausschließlich Bacillus<br />
stearothermophilus. Diese mikrobiologischen Überprüfungen sind gemäß den Vorgaben des<br />
Robert-Koch-Instituts 2xjährlich bzw. alle 400 Chargen durchzuführen. Sind die Sterilisationsprozesse<br />
validiert <strong>und</strong> erfolgt eine konstante Prozessdatendokumentation des Sterilisationsprozesses,<br />
so ist diese mikrobiologische Überprüfung nicht zwingend notwendig, zahlreiche<br />
Einrichtungen führen diese dennoch durch.<br />
Eine Revalidierung entspricht nicht der gemäß Herstellerangaben durchzuführenden, in der<br />
Regel jährlichen Wartung des Sterilisators. Revalidierung bedeutet die erneute Überprüfung<br />
sämtlicher Prozesse des Sterilisationsverfahrens unter für den Einzelfall festgelegten<br />
Bedingungen. ( Die Durchführung der Validierung/Revalidierung ist derzeit noch ein heftig<br />
diskutiertes Thema in den Normenausschüssen.)<br />
2.3 Ultraschallgerät wird nur auf Funktion geprüft <strong>und</strong> ist in der Regel wartungsfrei.<br />
2.4 Folienschweißgerät: alternativ können Klebebeutel gem. DIN EN ISO 11607 verwendet<br />
werden.<br />
Auch hier ist die Wartung gemäß Herstellerangaben durchzuführen. Dabei handelt es sich<br />
i.d.R. um jährliche Wartungen. Diese Wartungen können durch die Herstellerfirma oder aber<br />
entsprechende Fachfirmen durchgeführt werden.<br />
2.5 Jährliche Wartung ist nur notwendig bei in den Behandlungsstühlen integrierten MPG- Klasse<br />
1-Geräten, z. B. Elektrotom.<br />
2.6 Das Medizinprodukteverzeichnis ist eine formlose Auflistung aller verwendeten Geräte.<br />
2.7 Das Medizinproduktebuch ist die vorgeschriebene Dokumentation der Klasse 1-Geräte, z. B.<br />
Elektrotom.<br />
3. <strong>Hygiene</strong>management/allg. <strong>Hygiene</strong><br />
3.1 Eine externe Betreuung ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber nach Auffassung des<br />
RGU-GS 22 (infolge der im Rahmen von Überprüfungen erhobenen Daten) insbesondere bei<br />
operativ tätigen Praxen zielführend, sinnvoll <strong>und</strong> letztendlich auch wirtschaftlich von großem<br />
Nutzen, da auch unnötigen Investitionen vorgebeugt werden kann.<br />
3.2 <strong>Hygiene</strong>plan der BZÄK oder der einvernehmlich verabschiedete Bay. <strong>Hygiene</strong>plan.<br />
In diesem Punkt wird überprüft, ob ein gesetzlich vorgeschriebener <strong>Hygiene</strong>plan vorliegt, in<br />
dem die Durchführung aller infektionskritischen Tätigkeiten adäquat abgebildet ist. Gemeint<br />
sind nicht Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionspläne, die von Firmen für bestimmte Firmenprodukte<br />
erstellt werden. Es obliegt der Organisationshoheit des Zahnarztes, welchen <strong>Hygiene</strong>plan er in<br />
seiner Praxis umsetzt, (es handelt sich ohnehin um sog. Musterpläne, die an die Erfordernisse<br />
der eigenen Praxis anzupassen sind), ob er beispielsweise den <strong>Hygiene</strong>plan der<br />
B<strong>und</strong>eszahnärztekammer, den Leitfaden zur Organisation der <strong>Hygiene</strong>maßnahmen der<br />
<strong>Land</strong>eszahnärztekammer Baden-Württemberg einsetzt, welche beide den normativen<br />
Vorgaben entsprechen.<br />
3.3 RDG bedeutet Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsplan. Dieser kann <strong>mit</strong> dem <strong>Hygiene</strong>plan wie unter<br />
3.2 zusammengefasst sein.<br />
3.6 Entsprechende Aufbereitungsvorschriften für Hand- <strong>und</strong> Winkelstücke sind dezidiert in den<br />
<strong>Hygiene</strong>plan der Zahnarztpraxis aufzunehmen, die Inhalte des <strong>Hygiene</strong>plans gelten als
verbindliche Dienstanweisung für das aufbereitende Personal.<br />
4. Umgang <strong>mit</strong> Medizinprodukten<br />
4.1 DGHM-/VAH-Listung ist die Liste der zugelassenen Mittel.<br />
Es können sowohl Instrumentenreiniger als auch Instrumentendesinfektions<strong>mit</strong>tel in Form<br />
unterschiedlicher Präparate verwendet werden, es kann auch ein gelistetes sog. Kombipräparat<br />
verwendet werden. Gemeint sind die Desinfektions<strong>mit</strong>tel für manuelle Aufbereitungsverfahren,<br />
sog. Tauchbadverfahren. Desinfektions<strong>mit</strong>tel aus der DGHM- bzw. VAH-Liste sind<br />
ausschließlich für die manuelle Desinfektion von Medizinprodukten vorgesehen, nicht jedoch<br />
für die maschinelle Reinigung/Desinfektion. Die Wirksamkeit entsprechender Produkte in<br />
Reinigungs-/Desinfektionsgeräten ist deshalb durch Fachgutachten vom Hersteller unter den<br />
Bedingungen der maschinellen Aufbereitung zu belegen.<br />
4.2 Sprühdesinfektionsverfahren sollten lediglich in besonderen Ausnahmefällen zum Einsatz<br />
kommen, z. B. bei der Bedarfsweisen Desinfektion von kleinen Flächen nach Kontamination.<br />
Sprühdesinfektionsverfahren sind auf gar keinen Fall anzuwenden zur hygienischen<br />
Händedesinfektion bzw. zur Desinfektion von zahnärztlichen Instrumentariums oder zur<br />
großflächigen Flächendesinfektion.<br />
4.3 RL-RKI ist die Abkürzung für Richtlinie für Krankenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention, d. h.<br />
die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts. Es ist die Risikobewertung gem. der RKI-Vorgaben<br />
gemeint. Korrekt bedeutet in diesem Zusammenhang, dass diese richtig umgesetzt werden.<br />
Beispielsweise handelt es sich bei Hand- <strong>und</strong> Winkelstücken immer um Medizinprodukte <strong>mit</strong><br />
erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung, d. h. immer um Medizinprodukte semikritisch B<br />
bzw. kritisch B, niemals jedoch um Medizinprodukte der Kategorie A.<br />
4.4 SOP (Standard Operation Procedure): Standardarbeitsanweisungen, die für die einzelnen<br />
Arbeitsabläufe vorhanden sein müssen.<br />
4.7 Anwendung validierter Verfahren: Es können lediglich maschinelle Aufbereitungsverfahren<br />
(Aufbereitung im Reinigungs-/Desinfektionsgerät) sowie Sterilisationsprozesse validiert werden.<br />
Manuelle Verfahren (Tauchbadverfahren) können nicht validiert, aber standardisiert werden.<br />
Stichwort: SOP. Die Aufbereitung ist immer gemäß Herstellerangaben durchzuführen.<br />
4.9 Korrekte Standzeiten für RM/DM (Reinigungs-/Desinfektions<strong>mit</strong>tel) durch Standardarbeitsanweisungen<br />
vermerken.<br />
TW = Trinkwasser<br />
4.11 Geeignet sind auch maschinelle Systeme, z. B. Kavo Quattrocare für Hand- <strong>und</strong> Winkelstücke.<br />
4.12 „Offene Sterilisation“ bedeutet das Einbringen unverpackten zahnärztlichen Instrumentariums<br />
in den Dampfsterilisator. Das so behandelte Gut ist als dampfdesinfiziert, jedoch nicht als steril<br />
im Sinne der DIN –Normen anzusehen, d.h. diese Medizinprodukte dürfen nicht für<br />
invasive/operative Eingriffe, welche verpacktes Instrumentarium erfordern, verwendet werden.<br />
Semikritische Medizinprodukte der Kategorie B können allein dann <strong>mit</strong> einem thermischen<br />
Desinfektionsverfahren behandelt werden, wenn eine maschinelle Aufbereitung in einem<br />
Reinigungs-/Desinfektionsgerät (<strong>mit</strong> entsprechenden Durchspülanschlüssen für<br />
Hohlrauminstrumente) <strong>mit</strong> einer Validierung der Prozesse erfolgt. Ansonsten gelten die<br />
Vorgaben der Anhänge der Richtlinie des Robert-Koch-Instituts, in denen eine abschließende<br />
Aufbereitung in einem Dampfsterilisator in unverpackter Form aufgeführt wird.<br />
Diesen Ausführungen ist zu entnehmen, dass jede Zahnarztpraxis verpflichtend über einen<br />
normkonformen Dampfsterilisator zu verfügen hat – weder die alleinige Aufbereitung des<br />
Instrumentariums im Tauchbad (welches u.a. für Hand- <strong>und</strong> Winkelstücke nicht machbar ist)<br />
noch der Einsatz eines sog. Vaporisators oder „Kugelsterilsators“ sind zulässig. Diese<br />
Tatsachen würden bei einer Überprüfung eine Mängelfeststellung <strong>mit</strong> Einleitung<br />
entsprechender Maßnahmen durch das Ges<strong>und</strong>heitsamt nach sich ziehen.<br />
4.13 Unter einer sog. „weichen“ Verpackung versteht man beispielsweise eine
Klarsichtssterilisationsverpackung, unter einer „starren“ Verpackung versteht man Boxen <strong>und</strong><br />
Container. Bei diesen ist zwingend darauf zu achten, dass sie sich technisch für das<br />
eingesetzte Dampfsterilisationsverfahren eignen, die entsprechenden Angaben beim Hersteller<br />
sind einzuholen. Wiederholt wurde bei Überprüfungen festgestellt, dass nicht geeignete/nicht<br />
lagerfähige Sterilgutverpackungen eingesetzt wurden, wie geschlossene Aluminiumstahlbehälter/Normtrays.<br />
Der Einsatz nicht geeigneter Verpackungen bewirkt einen kritischen<br />
<strong>Hygiene</strong>mangel.<br />
4.14 Beladungsmuster können auch durch Fotodokumentation festgelegt werden.<br />
4.15 Der konventionelle BD-Test (Wäschepaket) dient lediglich zur Feststellung der Entlüftung eines<br />
1 STE-Sterilisators <strong>und</strong> kann selbstverständlich nicht für Dampfkleinsterilisatoren eingesetzt<br />
werden. Das RGU-GS 22 empfiehlt den arbeitstäglichen Einsatz eines PCD-Prüfkörpers für<br />
diesen Zweck, da die Sensitivität höher ist (nur bei 1 STE-Sterilisator!).<br />
PCD-Prüfkörper (Process Challenge Device), auch Helix-Test genannt. Der Helix-Test ist ein<br />
Prüfkörper zur Simulation eines einseitig verschlossenen Hohlkörpers A, definiert nach der<br />
Norm EN 867. Dieser wird speziell in der Zahnmedizin für die Kontrolle von Klasse-B-<br />
Programmen bei der Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten (Kritisch B) verwendet, da<br />
diese besonderer Sorgfalt unterliegen. Das Prüfset besteht aus einem 1,5 m langen Schlauch<br />
<strong>mit</strong> 2 mm Durchmesser, an einem Ende befindet sich ein verschlossener Hohlkörper, in dem<br />
ein Chemoindikator integriert ist. Der Dampf muss durch fraktioniertes Vakuum in der Lage sein<br />
diese 1,5 m zu überwinden <strong>und</strong> den Indikator zu aktivieren.<br />
Unter der Dokumentation der Prozessdaten versteht man einen Ausdruck des<br />
Sterilisationsprozesses (technische Parameter wie Druck, Temperatur, Zeit). Unter der<br />
Darlegung des Vorgehens bei Abweichungen vom korrekten Verlauf versteht man die<br />
schriftliche Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen, beispielsweise wenn festgestellt<br />
wurde, dass der Sterilisator nicht ordnungsgemäß entlüftet. Die Freigabedokumentation<br />
kritischer Medizinprodukte sollte chargenbezogen erfolgen. Diese ist durch das die<br />
Aufbereitung vornehmende Personal <strong>mit</strong>tels Unterschrift zu dokumentieren. Entsprechende<br />
Formulare werden von Geräteherstellern angeboten.<br />
4.16 Unter dem korrekter Umgang <strong>mit</strong> Implantatsets ist der Umgang gemäß Herstellerangaben<br />
(korrekte Lagerung, Aufbereitung etc.) zu verstehen.<br />
C. Infektionshygienische Er<strong>mit</strong>tlungen<br />
Er<strong>mit</strong>tlungen erfolgen nur bei Verdacht einer nosokomialen Erkrankung infolge einer zahnärztlichen<br />
Behandlung.<br />
9.2 Unter Sharps versteht man Kanülen, Einmalskalpelle etc.<br />
© Zahnärztlicher Bezirksverband <strong>München</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>und</strong> <strong>Land</strong>
A. Allgemeine Angaben<br />
Einrichtung/Anschrift:<br />
1. Organisationsform Praxis<br />
2. Personal<br />
Inhaber/Zahnärztlicher Leiter:<br />
Zahl Zahnärzte:<br />
Zahl Helferinnen:<br />
davon abgeschlossene Ausbildung:<br />
3. Überprüfung<br />
Überprüfungsdatum:<br />
Überprüfungsdauer:<br />
Teilnehmer Einrichtung:<br />
Teilnehmer RGU-GS 22:<br />
4. Eingriffsspektrum<br />
einfaches chirurgisches Spektrum<br />
(kleine Extraktionen, vorwiegend geschlossene PA)<br />
<strong>Checkliste</strong><br />
für Zahnarztpraxen/ Praxen der MKG<br />
Praxisgemeinschaft<br />
Gemeinschaftspraxis<br />
Praxisklinik<br />
<strong>Land</strong>eshauptstadt <strong>München</strong><br />
Referat für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Umwelt<br />
Infektionshygiene/Medizinalwesen<br />
RGU-GS 22<br />
Bayerstraße 28a, 80335 <strong>München</strong><br />
RGU-GS 22 -1- Stand: 14.09.2006<br />
ja
erweitertes chirurgisches Spektrum<br />
(Implantationen, Osteotomien, alle WRs, geschlossene/offene PA,<br />
intraorale Inzisionen)<br />
überwiegend chirurgisches Spektrum<br />
(alle Osteotomien, WRs, Sinuslift, offene PA, intra-/extraorale Inzision,<br />
Traumatologie)<br />
B. Infektionshygienische Überprüfung<br />
1. Baulich-funktionelle Gegebenheiten<br />
1.1 Vorliegen einer Eingriffseinheit ja nein<br />
1.2 Vorliegen von Behandlungszimmern ja nein<br />
Anzahl:<br />
1.3 <strong>Hygiene</strong>gerechte Ausstattung ja nein<br />
Defizite:<br />
1.4 Händewaschplätze gem. RL-RKI-Vorgaben<br />
Behandlungsräume ja nein<br />
Medizinprodukteaufbereitungsraum ja nein<br />
Personaltoilette ja nein<br />
Defizite:<br />
1.5 Separater Medizinprodukteaufbereitungsraum ja nein<br />
Defizite:<br />
wenn nein, sonstige Nutzung:<br />
2. Apparativ-technische Ausstattung<br />
2.1 RDG-Gerät ja nein<br />
Gerätetyp/Baujahr:<br />
jährliche Wartung ja nein<br />
2x jährliche MBÜ ja nein<br />
2.2 Sterilisator ja nein<br />
1 STE-Steri ja nein<br />
Gerätetyp/Baujahr:<br />
Dampfkleinsterilisator ja nein<br />
RGU-GS 22 -2- Stand: 14.09.2006<br />
ja<br />
ja
Gerätetyp/Baujahr:<br />
Klasse B<br />
Klasse S<br />
Klasse N<br />
DIN-Konfor<strong>mit</strong>ätserklärung vorliegend ja nein<br />
Installationsqualifikation/-nachweis vorliegend ja nein<br />
Heißluftsterilisator ja nein<br />
Gerätetyp/Baujahr:<br />
jährliche Wartung/nach Herstellerangaben ja nein<br />
2x jährliche MBÜ/alle 400 Chargen ja nein<br />
2.3 Ultraschallbad ja nein<br />
Gerätetyp/Baujahr:<br />
2.4 Folienschweißgerät ja nein<br />
Hersteller:<br />
jährliche Wartung ja nein<br />
2.5 Zahnärztliche Behandlungseinheit ja nein<br />
Gerätetyp/Baujahr:<br />
jährliche Wartung ja nein<br />
2.6 MP-Bestandsverzeichnis vorhanden ja nein<br />
2.7 MP-Buch vorhanden ja nein<br />
3. <strong>Hygiene</strong>management/ allg. <strong>Hygiene</strong><br />
3.1 Externe Betreuung ja nein<br />
Name/ Anschrift:<br />
3.2 Vorliegen eines <strong>Hygiene</strong>plans ja nein<br />
angepasst ja nein<br />
Defizite:<br />
3.3 Vorliegen eines RDP ja nein<br />
angepasst ja nein<br />
Defizite:<br />
3.4 Dokumentierte Personaleinweisung ja nein<br />
RGU-GS 22 -3- Stand: 14.09.2006
3.5 Schutzhandschuhe ja nein<br />
3.6 Aufbereitung von HW nach jedem Patienten (innen/außen) nachvollziehbar ja nein<br />
3.7 Wiederverwendung angebrochener Karpulen ja nein<br />
4. Umgang <strong>mit</strong> Medizinprodukten<br />
4.1 Vorgehaltene Desinfektions<strong>mit</strong>tel<br />
Händedesinfektions<strong>mit</strong>tel ja nein<br />
DGHM-/VAH-Listung ja nein<br />
Originalgebinde ja nein<br />
Präparat/ Ablaufdatum:<br />
Instrumentenreiniger bzw. Kombipräparat ja nein<br />
DGHM-/VAH-Listung ja nein<br />
Präparat/ Ablaufdatum:<br />
Instrumentendesinfektions<strong>mit</strong>tel ja nein<br />
DGHM-/VAH-Listung ja nein<br />
Präparat/ Ablaufdatum:<br />
Einsatz von Spezial<strong>mit</strong>teln für rotierende/oszillierende Instrumente ja nein<br />
DGHM-/VAH-Listung ja nein<br />
Präparat/ Ablaufdatum:<br />
Flächendesinfektions<strong>mit</strong>tel ja nein<br />
DGHM-/VAH-Listung ja nein<br />
Präparat/ Ablaufdatum:<br />
4.2 Anwendung von Sprühdesinfektionsverfahren<br />
bei<br />
4.3 Risikobewertung gem. RL-RKI<br />
Korrekt<br />
ja nein<br />
4.4 Schriftliche SOPÿs ja nein<br />
4.5 Aufbereitung durch qualifiziertes Personal ja nein<br />
Sachk<strong>und</strong>enachweis ja<br />
4.6 Schriftliche Festlegung von Zuständigkeiten ja nein<br />
RGU-GS 22 -4- Stand: 14.09.2006<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
4.7 Anwendung validierter Verfahren ja nein<br />
Reinigung/Desinfektion ja<br />
Sterilisation ja<br />
Jährliche Revalidierung ja nein<br />
4.8 Angewendete Aufbereitungsverfahren<br />
semikritisch A<br />
(allg., präventive, restaurative, nicht invasive kieferorth.<br />
Maßnahme, z. B. Haken)<br />
semikritisch A/ Zusatzgeräte<br />
(Ansätze für Polymerisationslampen)<br />
semikritisch B<br />
(rotierende/oszillierende Instrumente, z. B. Bohrer,<br />
Ultraschallarbeitsteile)<br />
manuell maschinell<br />
manuell maschinell<br />
manuell maschinell
semikritisch B<br />
(Hand/Winkelstücke/Turbinen)<br />
semikritisch B<br />
(Zusatzgeräte <strong>mit</strong> Austritt von Luft/Partikeln/Flüssigkeiten<br />
z. B. Zahnsteinentfernungsgeräte)<br />
kritisch A<br />
(chirurgische, paradontologische, endodontische invasive<br />
Maßnahmen)<br />
kritisch B<br />
(rotierende/oszillierende Instrumente)<br />
kritisch B<br />
(Hand/Winkelstücke/Turbinen)<br />
manuell maschinell<br />
manuell maschinell<br />
manuell maschinell<br />
manuell maschinell<br />
manuell maschinell<br />
4.9 Manuelle Aufbereitung/ RD<br />
korrekte Standzeiten RM/DM vermerkt ja nein<br />
Bürsten ja nein<br />
Einsatz Ultraschallbad ja nein<br />
Nachspülen <strong>mit</strong> TW ja nein<br />
Drucklufttrocknung ja nein<br />
Defizite:<br />
4.10 Maschinelle Aufbereitung/ RD<br />
Einbringen in geeigneten Halterungen/Körben ja nein<br />
Durchspülanschlüsse für Hohlrauminstrumente ja nein<br />
Defizite:<br />
4.11 Geeignetes Instrumentenpflege<strong>mit</strong>tel ja nein<br />
4.12 Offene Sterilisation manuell aufbereiteter MP semikritisch A/B ja nein<br />
4.13 Sterilgutverpackung (kritische MP)<br />
þweicheý Verpackung ja nein<br />
þstarreý Verpackung ja nein<br />
sachgerechtes Packen ja nein<br />
sachgerechte Kennzeichnung ja nein<br />
Behandlungsindikatoren ja nein<br />
sachgerechtes Einlegen in den Sterilisator ja nein<br />
Bemerkungen:<br />
4.14 Sterilisation/Methodik<br />
Sterilgutverpackung geeignet für angewendetes Verfahren ja nein<br />
Methode geeignet für die aufbereiteten MP ja nein<br />
Methode ungeeignet ja nein<br />
Methode fraglich geeignet ja nein<br />
Beladungsmuster schriftlich festgelegt) ja nein<br />
Bemerkungen:<br />
4.15 Sterilisation/Routinekontrollen<br />
arbeitstäglich BD-Test ja nein<br />
arbeitstäglich PCD-Test ja nein<br />
Dokumentation der Prozessdaten ja nein<br />
Darlegung des Vorgehens bei Abweichungen vom korrekten<br />
ja nein<br />
Prozessablauf<br />
Freigabedokumentation des Sterilgutes ja nein<br />
Gerätebuch Sterilisator ja nein<br />
RGU-GS 22 -5- Stand: 14.09.2006
4.16 Korrekter Umgang <strong>mit</strong> Implantatsets ja nein<br />
4.17 Mehrfachentnahme von Sterilgut aus einem Container ja nein<br />
4.18 Sterilgutlagerung geschlossen ja nein<br />
C. Infektionshygienische Er<strong>mit</strong>tlungen<br />
1. Behandlungsdaten des/der Patienten/in<br />
2. Durchgeführte diagnostische/therapeutische Maßnahmen<br />
3. Besondere Vorkommnisse während der Patientenbehandlung<br />
(z. B. Stichverletzungen)<br />
4. Behandelnde/r Arzt/Ärzte<br />
5. Behandelnde ZMA/ZMAÿs<br />
6. Infektiöse Gr<strong>und</strong>erkrankung von zahnmedizinischem Personal<br />
bekannt<br />
7. Vorbehandlung von Patienten <strong>mit</strong> dokumentierter/bekannter<br />
infektiöser Gr<strong>und</strong>erkrankung (Hepatitis B/C, HIV)<br />
8. Arbeitsmedizinische Betreuung<br />
8.1 Zuständiger Betriebsarzt/Arbeitsmediziner<br />
8.2 Nachweis regelhafter arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen<br />
beim Personal<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
8.3 Nachweisliche Hepatitis-B-Immunisierung des gesamten Personals ja nein<br />
8.4 Aktuelle Hepatitis-B-Serologie des gesamten Personals vorliegend ja nein<br />
8.5 Aktuelle Hepatitis-C-Serologie des gesamten Personals vorliegend ja nein<br />
8.6 Fehlende Bef<strong>und</strong>e bei<br />
9. Personalschutzmaßnahmen<br />
9.1 Vorhandensein von Schutzkleidung<br />
Schutzhandschuhe<br />
ja nein<br />
M<strong>und</strong>schutz<br />
ja nein<br />
Brille<br />
ja nein<br />
9.2 Sachgerechte Entsorgung von Sharps ja nein<br />
Datum<br />
Unterschrift<br />
copyright Referat für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Umwelt ü Abteilung Ges<strong>und</strong>heitsschutz üRGU-GS 22<br />
RGU-GS 22 -6- Stand: 14.09.2006