Zimmer- Holzbauarbeiten nach DIN
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<strong>Zimmer</strong>- <strong>Holzbauarbeiten</strong> <strong>nach</strong> <strong>DIN</strong><br />
Inhalt<br />
01. Geltungsbereich<br />
02. Abrechnung<br />
03. Leistung<br />
04. Leistung<br />
01. Geltungsbereich <strong>nach</strong> atv <strong>DIN</strong> 18334<br />
alle Konstruktionen des Holzbaues, des Ingenieurholzbaues und<br />
entsprechender trockener Bauweise<br />
gilt nicht für Schalungsarbeiten bei beton und Stahlbeton, verbau bei<br />
Bauarbeiten, Parkettarbeiten, gestemmte Türen und Tore<br />
02. Abrechnung <strong>nach</strong> atv <strong>DIN</strong> 18299<br />
Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln<br />
wenn keine Zeichnung vorhanden, ist die Leistung aufzumessen<br />
Abrechnungseinheiten Längenmaß (m), z. B. für<br />
Abbinden, Aufstellen und Verlegen von Hölzern und Brettschichtholz<br />
Schalungen und Bekleidungen an Firsten, Traufen, kehlen, ...<br />
Fuß- und Scheuerleisten<br />
Schwellen, Schienen und Laibungen<br />
Treppenbauteile, wie Wangen, Geländer und Handläufe<br />
längenmaß (m) – Beispiel:<br />
liefern von hölzern und Brettschichtholz ist <strong>nach</strong> Raummass abzurechnen,<br />
hingegen abbinden, aufstellen oder verlegen <strong>nach</strong> Längenmaß.<br />
Die größte Länge einschließlich Holzverbindungen ist dabei ausschlaggebend.<br />
Zwischenböden einer Holzbalkendecke
flächenmaß (m²), z. b. für<br />
Wände, Böden, Verschläge<br />
vorgefertigte flächenbauteile, vorsatzschalen<br />
Holzschindeldeckungen<br />
Oberflächenbearbeitungen (hobeln, schleifen,...)<br />
flächenmaß (m²) – Beispiel:<br />
vorgefertigte wand- und flächenbauteile werden <strong>nach</strong> flächenmaß abgerechnet.<br />
abzuziehen sind:<br />
tür-, Fensteröffnungen und Nischen, wenn größer bzw. gleich 2,5 m²<br />
Deckenaussparungen größer bzw. gleich 0,5 m²<br />
vorgefertigte wand- und Deckenbauteile Raummass (m³), z. b. für<br />
Holzschutz (auch in m², m und Anzahl)<br />
liefern von hölzern und Brettschichtholz Raummass (m³) – Beispiel:<br />
Abrechnung der Lieferung der Hölzer <strong>nach</strong> Raummass.<br />
dabei wird die Länge einschließlich der zapfen und anderer Holzverbindungen gemessen.<br />
verschnitt bleibt unberücksichtigt.<br />
Holzbalkendecke mit Deckenunterschub,<br />
Sparschalung und Einanzahl (stück), z. b. für<br />
Bearbeiten von Sparren-, Pfetten- und Balkenköpfen<br />
Verstärkungen an Bauteilen, z. b. im bereich von Aussparungen<br />
einsetzen von Einbauteilen, z.B. Fenster, Zargen<br />
Türen, Tore und Läden<br />
Anzahl – Beispiel:
Abrechnung der Aufschieblinge <strong>nach</strong> Anzahl Dachgattung <strong>nach</strong> Flächenmaß, Traufbrett und Kastengesims<br />
<strong>nach</strong> Längenmaß<br />
Kastengesims und Traufbrett<br />
gewicht (kg)<br />
konstruktive Bauteile aus stahl, z.B. Verbindungen, Verankerungen, gelenke, ... (wird auch <strong>nach</strong><br />
Anzahl abgerechnet) haupt-, neben- und besondere Leistungen<br />
03. Leistungen<br />
Hauptleistungen, z. B.<br />
liefern, abbinden, aufstellen, verlegen von hölzern<br />
herstellen von Dachstühlen, Bekleidungen, Schalungen, Lattungen, Holzschindeldeckungen<br />
Herstellung und Einbau von Türen, Fenstern, oberlichtern, stützen, leuchten, Gitter,<br />
Revisionsklappen, Installationseinrichtungen<br />
Ausbildung von fugen und Fugenabdichtungen<br />
Holzschutzarbeiten<br />
Nebenleistungen, z. B.<br />
liefern von Drahtstiften und Holzschrauben bis 6 mm Durchmesser, da nicht statisch <strong>nach</strong>zuweisend<br />
besondere Leistungen, z. B.<br />
Liefern von statisch <strong>nach</strong>zuweisenden oder konstruktiv erforderlichen Verbindungs- und<br />
Befestigungsmittel wie Dübel, bolzen, Verankerungen, ...<br />
Verstärkung von Bauteilen, z. b. für Aussparungen, Ausklinkungen<br />
Fasen und profilieren von Holzkanten und bearbeiten von Oberflächen z. b. durch hobeln, schleifen,<br />
da es hauptsächlich dekorativen Zwecken dient<br />
Zuschnitte von Schalungen und Bekleidungen an schrägen an- und Abschlüssen (Eckausbildung)<br />
Herstellung von besonderen Fugenausbildungen<br />
Aufstellen und Abbinden bei schwierigen Verzimmerungen, z. b. bei grat- und Kehlsparren, türmen,<br />
Kuppel, etc...<br />
04. Allgemein
VOB = Verdingungsordnung für Bauleistungen<br />
1926 erstmalig eingeführt und seitdem ständig ergänzt und erweitert<br />
VOB setzt ein Vertragsrecht an die Stelle des Gesetzesrechtes,<br />
dazu müssen die Vertragspartner = Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
aber die VOB zum Bestandteil des Bauvertrages machen. Das ist im wesentlichen eine freiwillige<br />
Vereinbarung! Die Gültigkeit der VOB basiert<br />
also nicht auf einer gesetzlichen Vorschrift, sondern auf der getroffenen Abrede der Vertragsparteien.<br />
Das bürgerliche Gesetzbuch regelt in den Bestimmungen über den Werk-<br />
bzw. Bauvertrag – auf gesetzlichem Wege – die Rechte und Pflichten des Bestellers / Auftraggebers und des<br />
Unternehmers.<br />
Im allgemeinen haben die Vorschriften der VOB Vorrang vor den Bestimmungen des BGB, wenn die<br />
Vertragspartner sie als Grundlage des Vertrages vereinbaren.<br />
Allerdings gibt es Einschränkungen!<br />
Grundlegende Rechtsbegriffe, wie Abnahme, Kündigung, Schadenersatz, Verzug und Verjährung sind im<br />
Streitfall immer durch das BGB bestimmt, auch wenn im Vertrag die alleinige Geltung der VOB vereinbart<br />
worden ist. Außerdem gilt das BGB natürlich in Fällen, in denen die VOB darauf Bezug nimmt.<br />
Wieweit das vertragliche Recht der VOB die Anwendung des gesetzlichen Rechtes des BGB ausschließt oder<br />
an dessen Stelle tritt, ist in Streitfällen allerdings oft auch eine Frage der Auslegung. Das kann z.B. in den<br />
Fällen zutreffen, in denen die VOB vom BGB zugunsten des Unternehmens abweicht.<br />
Für die Mangelhaftung (sehr wichtig!) weicht die VOB allerdings in folgenden Punkten vom BGB ab:<br />
VOB kennt keinen Anspruch des Bestellers auf Wandlung, d.h. Rückgängigmachung<br />
VOB schränkt das Recht auf Schadenersatz ein<br />
VOB kürzt die Verjährungsfrist ab<br />
VOB lässt die Verweigerung der Abnahme nur wegen wesentlicher Mängel des Werkes zu, d.h.<br />
wenn das Werk nicht brauchbar ist.<br />
gem. Bestimmung des §637 BGB ist eine Vereinbarung hinsichtlich Ausschluss oder Einschränkung<br />
der Unternehmerhaftung nichtig, wenn ein arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den<br />
Unternehmer vorliegt. Hier gilt dann das BGB vor der VOB.<br />
Die VOB gliedert sich in:<br />
Teil A = Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen<br />
das sind Verfahrensvorschriften für das Vertragswesen, wie<br />
z.B. Regelung von Ausschreibungsverfahren. Teil A wird nicht Teil des Vertrages.<br />
Teil B = Allgemeine Vertragsbedingungen<br />
regelt die einheitliche und unveränderliche Form von Bauverträgen.<br />
Teil C = Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (+ Ergänzungen)<br />
enthält die gewerkenspezifischen, anerkannten Regeln der Baukunst und <strong>DIN</strong> / EN<br />
– Normen <strong>nach</strong> denen eine Leistung auszuschreiben, auszuführen und<br />
abzurechnen ist.<br />
Klempnerarbeiten – <strong>DIN</strong> 18339
Inhalt<br />
01. Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung<br />
02. Geltungsbereich<br />
03. Allgemein<br />
04. Ausführung<br />
05. Leistungen<br />
06. Abrechnung<br />
01. Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung<br />
ergänzen die ATV <strong>DIN</strong> 18299, „Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art“, Abschnitt 0.<br />
Beachtung dieser Hinweise ist Vorraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung<br />
gemäss §9 VOB/A<br />
Hinweise sind nicht Vertragsbestandteil<br />
In der Leistungsbeschreibung sind <strong>nach</strong> den Erfordernissen des Einzelfalles insbesondere anzugeben:<br />
01.1 Angaben zur Baustelle<br />
01.2 Angaben zur Ausführung<br />
wie z.B.:<br />
Art und Beschaffenheit des Untergrundes<br />
Ausbildung der Anschlüsse an Bauwerke<br />
Art und Anzahl der geforderten Musterflächen, Mustermontagen und Proben<br />
zulässige Belastungen der Dachfläche oder Tragkonstruktion<br />
Art von Auflasten zur Windsogsicherung<br />
etc. ……<br />
01.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV<br />
01.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen<br />
01.5 Abrechnungseinheiten<br />
Flächenmass für Dachdeckungen, Wandbekleidungen, Trenn- und Dämmschichten, etc.<br />
Längenmass für geformte Bleche, Blechprofile, Rinnen und Traufbleche, Regenfallrohre,<br />
Strangpressprofile, etc.<br />
Anzahl für Ecken bei geformten Blechen und Blechprofilen, Formstücke bei Strangpressprofilen,<br />
Leiterhaken, Laufroste, etc.<br />
02. Geltungsbereich<br />
Die ATV „Klempnerarbeiten“ – <strong>DIN</strong> 18339 – gilt für das Ausführen von:<br />
Metall-Dächern<br />
Metall- Wandbekleidungen, mit am Bau zu falzenden Metallbauteilen<br />
Bauklempnerarbeiten<br />
Sie gilt nicht für:
Deckung mit genormten Well- und Pfannenblechen<br />
Fassaden und Bekleidungen mit Metallbauteilen<br />
Blecharbeiten bei Dämmarbeiten<br />
großformatige, hinterlüftete Außenwandbekleidungen mit Unterkonstruktionen<br />
Ergänzend gilt wiederum die ATV <strong>DIN</strong> 18299, „Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art“.<br />
Bei Widersprüchen hat jedoch die ATV <strong>DIN</strong> 18339 Vorrang.<br />
03. Stoffe, Bauteile<br />
Ergänzend zur ATV <strong>DIN</strong> 18299 werden die <strong>DIN</strong>-Normen für die gebräuchlichsten genormten Stoffe und<br />
Bauteile aufgeführt.<br />
Das sind die <strong>DIN</strong>-Normen für:<br />
Zinkbleche und Zinkbänder<br />
Stahlbleche und Stahlbänder<br />
welche wiederum unterteilt werden in:<br />
Feuerverzinkte und beschichtete Stahlbleche und –bänder<br />
Nichtrostende Stahlbleche und Stahlbänder<br />
Kupferbleche, Kupferbänder, Kupferprofile<br />
Aluminium und Aluminiumlegierungen<br />
Bleche aus Blei und Bleilegierungen<br />
Feuerverzinkte und feuerverbleite Bauteile<br />
Verbindungsstoffe (Schweiß- und Lötstoffe) und Verbindungselemente<br />
Dachrinnen und Regenfallrohre<br />
04. Ausführung<br />
In diesem Teil wird, mit Hilfe von Texten und Tabellen erläutert, worauf bei der Ausführung der Leistungen<br />
besonders zu achten ist.<br />
04.1 Allgemeines<br />
z.B.:<br />
Bei Witterungsverhältnissen, wie Temperaturen unter +5°C bei Klebearbeiten, Feuchtigkeit und<br />
Nässe, Schnee und Eis, etc., also Witterungsverhältnissen, welche sich <strong>nach</strong>teilig auf die zu<br />
erbringenden Leistungen auswirken können, dürfen die Leistungen nur ausgeführt werden, wenn<br />
besondere Maßnahmen getroffen werden, welche die <strong>nach</strong>teiligen Auswirkungen verhindern. Diese<br />
Maßnahmen gelten als Besondere Leistungen.<br />
Hat der Auftragnehmer bei seiner Prüfung Bedenken, so muss er diese geltend machen. Dies hat<br />
z.B. bei ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes, ungenügenden Schalungsdicken, fehlenden<br />
Befestigungsmöglichkeiten an Anschlüssen, usw., zu geschehen.<br />
Bei Verwendung verschiedener Metalle müssen, auch wenn sie sich nicht berühren, schädigende<br />
Einwirkungen aufeinander ausgeschlossen sein.<br />
Metalle sind, z.B. durch Trennschichten, gegen schädigende Einflüsse anderer Stoffe zu schützen.<br />
Es muss gewährleistet sein, dass Verbindungen und Befestigungen so ausgeführt werden, dass sich<br />
die Teile bei Temperaturänderungen von -20°C bis +80°C ausdehnen und zusammenziehen<br />
können, ohne dass sie Schaden nehmen.<br />
Gegen Abheben und Beschädigung durch Sturm sind geeignete Sicherungsmaßnahmen zu treffen.<br />
Schalungsdicke bei Bleideckung mindestens 30mm, bei allen anderen Baustoffen mindestens 24mm<br />
04.2 Metall-Dachdeckungen (Falz- und Leistendächer)
z.B.:<br />
Metall-Dachdeckungen sind aus Bändern herzustellen.<br />
Bei Dachneigungen unter 3° sind die Längsfalze zusätzlich abzudichten.<br />
etc.<br />
04.3 Kehlen<br />
z.B.:<br />
Kehlen aus Metall sind auf beiden Seiten mit Wasserfalz auszuführen.<br />
Metallkehlen müssen vollflächig aufliegen.<br />
04.4 Bauklempnerarbeiten<br />
z.B.:<br />
Dachrandanschlüsse, Mauerabdeckungen und Anschlüsse sind mit korrosionsgeschützten<br />
Befestigungselementen verdeckt anzubringen<br />
Ecken sind regensicher auszuführen.<br />
etc.<br />
04.5 Metall-Wandbekleidungen<br />
z.B.:<br />
Wandbekleidungen sind aus Bändern in Winkelfalzausführung herzustellen.<br />
Bleche unter 1mm Dicke sind umzukanten bzw. umzubördeln<br />
etc.<br />
05. Leistungen<br />
Nebenleistungen sind insbesondere:<br />
Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2m über<br />
Gelände oder Fußboden liegen<br />
Anzeichnen der Aussparungen, Schlitze und Durchbrüche<br />
Einlassen und Befestigen der Rinnenhalter, Halterungen für Laufroste, Verankerungselemente,<br />
Rohrschellen.<br />
etc.<br />
Besondere Leistungen sind z.B.:<br />
Maßnahmen <strong>nach</strong> Abschnitt 3.1.1., welcher, wie bereits erwähnt, ungünstige<br />
Witterungsverhältnisse behandelt.<br />
Vorhalten von Aufenthalts- Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar<br />
gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.<br />
Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen höher als 2m über Gelände<br />
oder Fußboden liegen.<br />
Umbau von Gerüsten für Zwecke anderer Unternehmer<br />
Erstellen von Montage- und Verlegeplänen<br />
Reinigen des Untergrundes<br />
Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte<br />
Herstellen von Proben und Musterflächen, -konstruktionen<br />
Liefern von bauphysikalischen Nachweisen und statischen Berechnungen und der dazu<br />
gegebenenfalls notwendigen Zeichnungen<br />
Sicherheits<strong>nach</strong>weise am Bauwerk, z.B. Dübelauszugsversuche und Betonfestigkeitsprüfungen.
etc.<br />
06. Abrechnung<br />
Gibt genau vor, welche Leistungen wie abzurechnen sind und beginnt folgendermaßen:<br />
Ergänzend zur ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnitt 5, gilt:<br />
Allgemeines<br />
Der Ermittlung der Leistung – gleichgültig, ob sie <strong>nach</strong> Zeichnung oder <strong>nach</strong> Aufmass erfolgt – sind<br />
zugrunde zu legen:<br />
Bei Metalldeckungen, Anstrichen, Schutz- und Trennschichten, Kiesschüttungen und dergleichen:<br />
auf Flächen ohne begrenzende Bauteile die Maße der Deckungen, Anstrichflächen, Schutz- und<br />
Trennschichten.<br />
auf Flächen mit begrenzenden Bauteilen die Maße der Deckungen bzw. Bekleidungen bis zu den<br />
begrenzenden, ungeputzten bzw. unbekleideten Bauteilen<br />
bei Fassaden die Maße der Bekleidung<br />
Bei Trenn- und Dämmschichten werden Bohlen, Sparren und dergleichen übermessen.<br />
Genau in dieser Manier wird am Ende noch auf die Abrechnung bei Metall-Außenwandbekleidungen und<br />
Bauklempnerarbeiten eingegangen.<br />
Es werden abgezogen:<br />
Bei Abrechnung <strong>nach</strong> Flächenmass:<br />
Aussparungen und Öffnungen von über 2,5m² Einzelgröße, z.B. Schornsteine, Fenster, Oberlichter,<br />
Entlüftungen.<br />
Bei Abrechnung <strong>nach</strong> Längenmass:<br />
Unterbrechungen von mehr als 1m Länge.