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Zimmer- Holzbauarbeiten nach DIN

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<strong>Zimmer</strong>- <strong>Holzbauarbeiten</strong> <strong>nach</strong> <strong>DIN</strong><br />

Inhalt<br />

01. Geltungsbereich<br />

02. Abrechnung<br />

03. Leistung<br />

04. Leistung<br />

01. Geltungsbereich <strong>nach</strong> atv <strong>DIN</strong> 18334<br />

alle Konstruktionen des Holzbaues, des Ingenieurholzbaues und<br />

entsprechender trockener Bauweise<br />

gilt nicht für Schalungsarbeiten bei beton und Stahlbeton, verbau bei<br />

Bauarbeiten, Parkettarbeiten, gestemmte Türen und Tore<br />

02. Abrechnung <strong>nach</strong> atv <strong>DIN</strong> 18299<br />

Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln<br />

wenn keine Zeichnung vorhanden, ist die Leistung aufzumessen<br />

Abrechnungseinheiten Längenmaß (m), z. B. für<br />

Abbinden, Aufstellen und Verlegen von Hölzern und Brettschichtholz<br />

Schalungen und Bekleidungen an Firsten, Traufen, kehlen, ...<br />

Fuß- und Scheuerleisten<br />

Schwellen, Schienen und Laibungen<br />

Treppenbauteile, wie Wangen, Geländer und Handläufe<br />

längenmaß (m) – Beispiel:<br />

liefern von hölzern und Brettschichtholz ist <strong>nach</strong> Raummass abzurechnen,<br />

hingegen abbinden, aufstellen oder verlegen <strong>nach</strong> Längenmaß.<br />

Die größte Länge einschließlich Holzverbindungen ist dabei ausschlaggebend.<br />

Zwischenböden einer Holzbalkendecke


flächenmaß (m²), z. b. für<br />

Wände, Böden, Verschläge<br />

vorgefertigte flächenbauteile, vorsatzschalen<br />

Holzschindeldeckungen<br />

Oberflächenbearbeitungen (hobeln, schleifen,...)<br />

flächenmaß (m²) – Beispiel:<br />

vorgefertigte wand- und flächenbauteile werden <strong>nach</strong> flächenmaß abgerechnet.<br />

abzuziehen sind:<br />

tür-, Fensteröffnungen und Nischen, wenn größer bzw. gleich 2,5 m²<br />

Deckenaussparungen größer bzw. gleich 0,5 m²<br />

vorgefertigte wand- und Deckenbauteile Raummass (m³), z. b. für<br />

Holzschutz (auch in m², m und Anzahl)<br />

liefern von hölzern und Brettschichtholz Raummass (m³) – Beispiel:<br />

Abrechnung der Lieferung der Hölzer <strong>nach</strong> Raummass.<br />

dabei wird die Länge einschließlich der zapfen und anderer Holzverbindungen gemessen.<br />

verschnitt bleibt unberücksichtigt.<br />

Holzbalkendecke mit Deckenunterschub,<br />

Sparschalung und Einanzahl (stück), z. b. für<br />

Bearbeiten von Sparren-, Pfetten- und Balkenköpfen<br />

Verstärkungen an Bauteilen, z. b. im bereich von Aussparungen<br />

einsetzen von Einbauteilen, z.B. Fenster, Zargen<br />

Türen, Tore und Läden<br />

Anzahl – Beispiel:


Abrechnung der Aufschieblinge <strong>nach</strong> Anzahl Dachgattung <strong>nach</strong> Flächenmaß, Traufbrett und Kastengesims<br />

<strong>nach</strong> Längenmaß<br />

Kastengesims und Traufbrett<br />

gewicht (kg)<br />

konstruktive Bauteile aus stahl, z.B. Verbindungen, Verankerungen, gelenke, ... (wird auch <strong>nach</strong><br />

Anzahl abgerechnet) haupt-, neben- und besondere Leistungen<br />

03. Leistungen<br />

Hauptleistungen, z. B.<br />

liefern, abbinden, aufstellen, verlegen von hölzern<br />

herstellen von Dachstühlen, Bekleidungen, Schalungen, Lattungen, Holzschindeldeckungen<br />

Herstellung und Einbau von Türen, Fenstern, oberlichtern, stützen, leuchten, Gitter,<br />

Revisionsklappen, Installationseinrichtungen<br />

Ausbildung von fugen und Fugenabdichtungen<br />

Holzschutzarbeiten<br />

Nebenleistungen, z. B.<br />

liefern von Drahtstiften und Holzschrauben bis 6 mm Durchmesser, da nicht statisch <strong>nach</strong>zuweisend<br />

besondere Leistungen, z. B.<br />

Liefern von statisch <strong>nach</strong>zuweisenden oder konstruktiv erforderlichen Verbindungs- und<br />

Befestigungsmittel wie Dübel, bolzen, Verankerungen, ...<br />

Verstärkung von Bauteilen, z. b. für Aussparungen, Ausklinkungen<br />

Fasen und profilieren von Holzkanten und bearbeiten von Oberflächen z. b. durch hobeln, schleifen,<br />

da es hauptsächlich dekorativen Zwecken dient<br />

Zuschnitte von Schalungen und Bekleidungen an schrägen an- und Abschlüssen (Eckausbildung)<br />

Herstellung von besonderen Fugenausbildungen<br />

Aufstellen und Abbinden bei schwierigen Verzimmerungen, z. b. bei grat- und Kehlsparren, türmen,<br />

Kuppel, etc...<br />

04. Allgemein


VOB = Verdingungsordnung für Bauleistungen<br />

1926 erstmalig eingeführt und seitdem ständig ergänzt und erweitert<br />

VOB setzt ein Vertragsrecht an die Stelle des Gesetzesrechtes,<br />

dazu müssen die Vertragspartner = Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

aber die VOB zum Bestandteil des Bauvertrages machen. Das ist im wesentlichen eine freiwillige<br />

Vereinbarung! Die Gültigkeit der VOB basiert<br />

also nicht auf einer gesetzlichen Vorschrift, sondern auf der getroffenen Abrede der Vertragsparteien.<br />

Das bürgerliche Gesetzbuch regelt in den Bestimmungen über den Werk-<br />

bzw. Bauvertrag – auf gesetzlichem Wege – die Rechte und Pflichten des Bestellers / Auftraggebers und des<br />

Unternehmers.<br />

Im allgemeinen haben die Vorschriften der VOB Vorrang vor den Bestimmungen des BGB, wenn die<br />

Vertragspartner sie als Grundlage des Vertrages vereinbaren.<br />

Allerdings gibt es Einschränkungen!<br />

Grundlegende Rechtsbegriffe, wie Abnahme, Kündigung, Schadenersatz, Verzug und Verjährung sind im<br />

Streitfall immer durch das BGB bestimmt, auch wenn im Vertrag die alleinige Geltung der VOB vereinbart<br />

worden ist. Außerdem gilt das BGB natürlich in Fällen, in denen die VOB darauf Bezug nimmt.<br />

Wieweit das vertragliche Recht der VOB die Anwendung des gesetzlichen Rechtes des BGB ausschließt oder<br />

an dessen Stelle tritt, ist in Streitfällen allerdings oft auch eine Frage der Auslegung. Das kann z.B. in den<br />

Fällen zutreffen, in denen die VOB vom BGB zugunsten des Unternehmens abweicht.<br />

Für die Mangelhaftung (sehr wichtig!) weicht die VOB allerdings in folgenden Punkten vom BGB ab:<br />

VOB kennt keinen Anspruch des Bestellers auf Wandlung, d.h. Rückgängigmachung<br />

VOB schränkt das Recht auf Schadenersatz ein<br />

VOB kürzt die Verjährungsfrist ab<br />

VOB lässt die Verweigerung der Abnahme nur wegen wesentlicher Mängel des Werkes zu, d.h.<br />

wenn das Werk nicht brauchbar ist.<br />

gem. Bestimmung des §637 BGB ist eine Vereinbarung hinsichtlich Ausschluss oder Einschränkung<br />

der Unternehmerhaftung nichtig, wenn ein arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den<br />

Unternehmer vorliegt. Hier gilt dann das BGB vor der VOB.<br />

Die VOB gliedert sich in:<br />

Teil A = Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen<br />

das sind Verfahrensvorschriften für das Vertragswesen, wie<br />

z.B. Regelung von Ausschreibungsverfahren. Teil A wird nicht Teil des Vertrages.<br />

Teil B = Allgemeine Vertragsbedingungen<br />

regelt die einheitliche und unveränderliche Form von Bauverträgen.<br />

Teil C = Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (+ Ergänzungen)<br />

enthält die gewerkenspezifischen, anerkannten Regeln der Baukunst und <strong>DIN</strong> / EN<br />

– Normen <strong>nach</strong> denen eine Leistung auszuschreiben, auszuführen und<br />

abzurechnen ist.<br />

Klempnerarbeiten – <strong>DIN</strong> 18339


Inhalt<br />

01. Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung<br />

02. Geltungsbereich<br />

03. Allgemein<br />

04. Ausführung<br />

05. Leistungen<br />

06. Abrechnung<br />

01. Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung<br />

ergänzen die ATV <strong>DIN</strong> 18299, „Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art“, Abschnitt 0.<br />

Beachtung dieser Hinweise ist Vorraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung<br />

gemäss §9 VOB/A<br />

Hinweise sind nicht Vertragsbestandteil<br />

In der Leistungsbeschreibung sind <strong>nach</strong> den Erfordernissen des Einzelfalles insbesondere anzugeben:<br />

01.1 Angaben zur Baustelle<br />

01.2 Angaben zur Ausführung<br />

wie z.B.:<br />

Art und Beschaffenheit des Untergrundes<br />

Ausbildung der Anschlüsse an Bauwerke<br />

Art und Anzahl der geforderten Musterflächen, Mustermontagen und Proben<br />

zulässige Belastungen der Dachfläche oder Tragkonstruktion<br />

Art von Auflasten zur Windsogsicherung<br />

etc. ……<br />

01.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV<br />

01.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen<br />

01.5 Abrechnungseinheiten<br />

Flächenmass für Dachdeckungen, Wandbekleidungen, Trenn- und Dämmschichten, etc.<br />

Längenmass für geformte Bleche, Blechprofile, Rinnen und Traufbleche, Regenfallrohre,<br />

Strangpressprofile, etc.<br />

Anzahl für Ecken bei geformten Blechen und Blechprofilen, Formstücke bei Strangpressprofilen,<br />

Leiterhaken, Laufroste, etc.<br />

02. Geltungsbereich<br />

Die ATV „Klempnerarbeiten“ – <strong>DIN</strong> 18339 – gilt für das Ausführen von:<br />

Metall-Dächern<br />

Metall- Wandbekleidungen, mit am Bau zu falzenden Metallbauteilen<br />

Bauklempnerarbeiten<br />

Sie gilt nicht für:


Deckung mit genormten Well- und Pfannenblechen<br />

Fassaden und Bekleidungen mit Metallbauteilen<br />

Blecharbeiten bei Dämmarbeiten<br />

großformatige, hinterlüftete Außenwandbekleidungen mit Unterkonstruktionen<br />

Ergänzend gilt wiederum die ATV <strong>DIN</strong> 18299, „Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art“.<br />

Bei Widersprüchen hat jedoch die ATV <strong>DIN</strong> 18339 Vorrang.<br />

03. Stoffe, Bauteile<br />

Ergänzend zur ATV <strong>DIN</strong> 18299 werden die <strong>DIN</strong>-Normen für die gebräuchlichsten genormten Stoffe und<br />

Bauteile aufgeführt.<br />

Das sind die <strong>DIN</strong>-Normen für:<br />

Zinkbleche und Zinkbänder<br />

Stahlbleche und Stahlbänder<br />

welche wiederum unterteilt werden in:<br />

Feuerverzinkte und beschichtete Stahlbleche und –bänder<br />

Nichtrostende Stahlbleche und Stahlbänder<br />

Kupferbleche, Kupferbänder, Kupferprofile<br />

Aluminium und Aluminiumlegierungen<br />

Bleche aus Blei und Bleilegierungen<br />

Feuerverzinkte und feuerverbleite Bauteile<br />

Verbindungsstoffe (Schweiß- und Lötstoffe) und Verbindungselemente<br />

Dachrinnen und Regenfallrohre<br />

04. Ausführung<br />

In diesem Teil wird, mit Hilfe von Texten und Tabellen erläutert, worauf bei der Ausführung der Leistungen<br />

besonders zu achten ist.<br />

04.1 Allgemeines<br />

z.B.:<br />

Bei Witterungsverhältnissen, wie Temperaturen unter +5°C bei Klebearbeiten, Feuchtigkeit und<br />

Nässe, Schnee und Eis, etc., also Witterungsverhältnissen, welche sich <strong>nach</strong>teilig auf die zu<br />

erbringenden Leistungen auswirken können, dürfen die Leistungen nur ausgeführt werden, wenn<br />

besondere Maßnahmen getroffen werden, welche die <strong>nach</strong>teiligen Auswirkungen verhindern. Diese<br />

Maßnahmen gelten als Besondere Leistungen.<br />

Hat der Auftragnehmer bei seiner Prüfung Bedenken, so muss er diese geltend machen. Dies hat<br />

z.B. bei ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes, ungenügenden Schalungsdicken, fehlenden<br />

Befestigungsmöglichkeiten an Anschlüssen, usw., zu geschehen.<br />

Bei Verwendung verschiedener Metalle müssen, auch wenn sie sich nicht berühren, schädigende<br />

Einwirkungen aufeinander ausgeschlossen sein.<br />

Metalle sind, z.B. durch Trennschichten, gegen schädigende Einflüsse anderer Stoffe zu schützen.<br />

Es muss gewährleistet sein, dass Verbindungen und Befestigungen so ausgeführt werden, dass sich<br />

die Teile bei Temperaturänderungen von -20°C bis +80°C ausdehnen und zusammenziehen<br />

können, ohne dass sie Schaden nehmen.<br />

Gegen Abheben und Beschädigung durch Sturm sind geeignete Sicherungsmaßnahmen zu treffen.<br />

Schalungsdicke bei Bleideckung mindestens 30mm, bei allen anderen Baustoffen mindestens 24mm<br />

04.2 Metall-Dachdeckungen (Falz- und Leistendächer)


z.B.:<br />

Metall-Dachdeckungen sind aus Bändern herzustellen.<br />

Bei Dachneigungen unter 3° sind die Längsfalze zusätzlich abzudichten.<br />

etc.<br />

04.3 Kehlen<br />

z.B.:<br />

Kehlen aus Metall sind auf beiden Seiten mit Wasserfalz auszuführen.<br />

Metallkehlen müssen vollflächig aufliegen.<br />

04.4 Bauklempnerarbeiten<br />

z.B.:<br />

Dachrandanschlüsse, Mauerabdeckungen und Anschlüsse sind mit korrosionsgeschützten<br />

Befestigungselementen verdeckt anzubringen<br />

Ecken sind regensicher auszuführen.<br />

etc.<br />

04.5 Metall-Wandbekleidungen<br />

z.B.:<br />

Wandbekleidungen sind aus Bändern in Winkelfalzausführung herzustellen.<br />

Bleche unter 1mm Dicke sind umzukanten bzw. umzubördeln<br />

etc.<br />

05. Leistungen<br />

Nebenleistungen sind insbesondere:<br />

Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2m über<br />

Gelände oder Fußboden liegen<br />

Anzeichnen der Aussparungen, Schlitze und Durchbrüche<br />

Einlassen und Befestigen der Rinnenhalter, Halterungen für Laufroste, Verankerungselemente,<br />

Rohrschellen.<br />

etc.<br />

Besondere Leistungen sind z.B.:<br />

Maßnahmen <strong>nach</strong> Abschnitt 3.1.1., welcher, wie bereits erwähnt, ungünstige<br />

Witterungsverhältnisse behandelt.<br />

Vorhalten von Aufenthalts- Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar<br />

gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.<br />

Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen höher als 2m über Gelände<br />

oder Fußboden liegen.<br />

Umbau von Gerüsten für Zwecke anderer Unternehmer<br />

Erstellen von Montage- und Verlegeplänen<br />

Reinigen des Untergrundes<br />

Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte<br />

Herstellen von Proben und Musterflächen, -konstruktionen<br />

Liefern von bauphysikalischen Nachweisen und statischen Berechnungen und der dazu<br />

gegebenenfalls notwendigen Zeichnungen<br />

Sicherheits<strong>nach</strong>weise am Bauwerk, z.B. Dübelauszugsversuche und Betonfestigkeitsprüfungen.


etc.<br />

06. Abrechnung<br />

Gibt genau vor, welche Leistungen wie abzurechnen sind und beginnt folgendermaßen:<br />

Ergänzend zur ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnitt 5, gilt:<br />

Allgemeines<br />

Der Ermittlung der Leistung – gleichgültig, ob sie <strong>nach</strong> Zeichnung oder <strong>nach</strong> Aufmass erfolgt – sind<br />

zugrunde zu legen:<br />

Bei Metalldeckungen, Anstrichen, Schutz- und Trennschichten, Kiesschüttungen und dergleichen:<br />

auf Flächen ohne begrenzende Bauteile die Maße der Deckungen, Anstrichflächen, Schutz- und<br />

Trennschichten.<br />

auf Flächen mit begrenzenden Bauteilen die Maße der Deckungen bzw. Bekleidungen bis zu den<br />

begrenzenden, ungeputzten bzw. unbekleideten Bauteilen<br />

bei Fassaden die Maße der Bekleidung<br />

Bei Trenn- und Dämmschichten werden Bohlen, Sparren und dergleichen übermessen.<br />

Genau in dieser Manier wird am Ende noch auf die Abrechnung bei Metall-Außenwandbekleidungen und<br />

Bauklempnerarbeiten eingegangen.<br />

Es werden abgezogen:<br />

Bei Abrechnung <strong>nach</strong> Flächenmass:<br />

Aussparungen und Öffnungen von über 2,5m² Einzelgröße, z.B. Schornsteine, Fenster, Oberlichter,<br />

Entlüftungen.<br />

Bei Abrechnung <strong>nach</strong> Längenmass:<br />

Unterbrechungen von mehr als 1m Länge.

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