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(Microsoft PowerPoint - Die VOB f\374r Bauleiter)

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TU Dresden – 17.01.2012<br />

1. Grundsätzliches zur <strong>VOB</strong><br />

• <strong>Die</strong> Regelungen der <strong>VOB</strong>/B sind AGB.<br />

• <strong>Die</strong> <strong>VOB</strong>/B gilt nur dann, wenn sie wirksam in den Vertrag<br />

einbezogen wird.<br />

• Änderungen an der <strong>VOB</strong>/B führen dazu, dass alle <strong>VOB</strong>/B-<br />

Regelungen der AGB-rechtlichen Kontrolle unterliegen.<br />

• Auf die Unwirksamkeit von Klauseln kann sich nur der<br />

Vertragspartner des Verwenders berufen.<br />

• <strong>VOB</strong>/B sollte nach Möglichkeit ohne inhaltliche Änderungen<br />

vereinbart werden.<br />

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