Musterseiten Geruestbau - Baufachmedien
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2 Kommentar zur ATV DIN 18451<br />
Gerüstarbeiten<br />
Ausgabe Oktober 2006<br />
Einführung<br />
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat<br />
mit der Ausgabe 1988 die bis dahin im Anhang der VOB aufgeführte DIN<br />
18451 als ATV in die VOB/C aufgenommen.<br />
In den Erläuterungen des DVA in der ATV DIN 18451 (Ausgabe 1988) wird<br />
dazu ausgeführt:<br />
„Durch die ATV ‚Gerüstarbeiten‘ sollen auch für diese Leistungen einheitliche<br />
und verbindliche Regelungen durch die VOB vorgegeben werden, die eine<br />
sachgerechte Gestaltung und Abwicklung der Verträge ermöglichen. Obwohl<br />
ein Vertrag über den Aufbau, die Vorhaltung und den Abbau von Gerüsten<br />
kein reiner Werkvertrag nach § 631 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] ist – er<br />
enthält vielmehr wesentliche Elemente eines Mietvertrages –, ist die Vereinbarung<br />
der Teile B und C der VOB sinnvoll. Insbesondere die an den Auf- und<br />
Abbau der Gerüste zu stellenden Anforderungen entsprechen in wesentlichen<br />
Punkten den Anforderungen an eine Bauleistung. Nicht anwendbar ist die<br />
Regelung des § 7 VOB/B, die darauf beruht, dass das herzustellende Werk<br />
bereits vor der Abnahme in das Eigentum des Auftraggebers übergeht. Da nach<br />
der Rechtsprechung die vom BGB abweichende Regelung des Gefahrübergangs<br />
ohnehin für Baubehelfe keine Anwendung findet, ist auch die Vereinbarung<br />
von § 7 VOB/B für Gerüstarbeiten unschädlich.“<br />
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Einordnung des Gerüstbauvertrags<br />
bisher nicht entschieden. Zuletzt in einer Entscheidung vom 6.10.1988<br />
(BGH, BauR 1989, 90, 91) blieb offen, ob der Gerüstbauvertrag als Mietvertrag<br />
oder Werkvertrag anzusehen ist.<br />
Verschiedene Oberlandesgerichte (OLG) haben sich dagegen mit dieser Frage<br />
eingehend – allerdings unterschiedlich – beschäftigt.<br />
So bezeichnet das OLG Hamm in einer Entscheidung vom 11.7.1986 (OLG<br />
Hamm, BauR 1987, 577, 578) und in einem weiter darauf aufbauenden Urteil<br />
vom 21.12.1990 (OLG Hamm, BauR 1991, 260, 260; vgl. OLG Hamm, Urteil<br />
vom 15.4.1994, NJW-RR 1994, 1297, 1297) den Gerüstbauvertrag als reinen<br />
Mietvertrag, bei dem der Aufbau, die Verankerung, das Entfernen der Verankerung<br />
und der Abbau des Gerüstes lediglich mietvertragliche Nebenpflichten<br />
seien. Wesentliches Element des Gerüstbauvertrags sei es, dass der<br />
Gerüstbauer die Gerüstbauteile so anordnet, dass der Auftraggeber entsprechend<br />
seinen speziellen Erfordernissen das Endprodukt Gerüst für seine<br />
Bedürfnisse nutzen kann. Durch diese Erfolgsbezogenheit unterscheide sich<br />
der Gerüstbauvertrag vom gängigen Mietvertrag, nach dem der Mieter sich<br />
in der Regel zur Anmietung eines bereits vor seiner Mietentscheidung existenten,<br />
standardisierten Gegenstands entscheidet.<br />
59
66 2 Kommentar zur ATV DIN 18451<br />
3<br />
1<br />
Tabelle 2.3: Klassen der lichten Höhe nach DIN EN 12811-1:2004-03<br />
Klasse<br />
H 1<br />
H 2<br />
lichte Höhe<br />
zwischen den<br />
Gerüstlagen<br />
h 3<br />
[m]<br />
h 3 ≥ 1,90<br />
h 3 ≥ 1,90<br />
Im Folgenden einige Beispiele:<br />
zwischen Gerüstlagen<br />
und Querriegeln oder<br />
Gerüsthaltern<br />
h 1a und h 1b<br />
● Arbeitsgerüste der Breitenklasse W 06 und der Lastklasse 1 dürfen nur für<br />
Inspektionsarbeiten eingesetzt werden.<br />
● Arbeitsgerüste der Breitenklasse W 06 und der Lastklasse 2 dürfen nur für<br />
Arbeiten eingesetzt werden, die kein Lagern von Baustoffen und Bauteilen<br />
erfordern.<br />
● Arbeitsgerüste der Breitenklasse W 06 und der Lastklasse 3 dürfen nur für<br />
Arbeiten eingesetzt werden, bei denen die Belastung aus Personen und<br />
Materialien das flächenbezogene Nutzgewicht von 2,0 kN/m² nicht überschreitet.<br />
Zulässige Arbeiten sind z. B. maschinelle Putz- und Stuckarbeiten,<br />
Putz- und Stuckarbeiten mit geringer Materiallagerung, Dachdecker-,<br />
Maler-, Fassadenbekleidungs-, Verfugungsarbeiten.<br />
● Arbeitsgerüste der Breitenklasse W 09 und der Lastklassen 4, 5 und 6 sind<br />
für Arbeiten einzusetzen, bei denen Baustoffe und Bauteile auf dem Gerüstbelag<br />
abgesetzt oder gelagert werden, z. B. Mauer-, Verputz-, Fliesen-,<br />
Naturwerksteinarbeiten. Dabei dürfen die zulässigen Belastungen nach<br />
DIN EN 12811-1, Tabelle 3, nicht überschritten werden.<br />
Sofern die Arbeitsweise oder die örtlichen Verhältnisse keine größeren<br />
Lastanforderungen notwendig machen, müssen Schutzgerüste mindestens<br />
wie Gerüste der Lastklasse 2 belastbar sein; insofern sind besondere Angaben<br />
nur bei über das übliche Maß hinausgehenden Lasten erforderlich.<br />
Zur genaueren Bestimmung der Breiten- und Lastklassen unter Berücksichtigung<br />
der tatsächlichen Lasten und auszuführenden Arbeiten wird auf die<br />
einschlägigen Normen und die Fachregeln für den Gerüstbau FRG 1 „Standgerüst<br />
als Fassaden- oder Raumgerüst aus vorgefertigten Bauteilen“ (Mai<br />
2007) verwiesen.<br />
0.2.6 Bei Schutzgerüsten die Klassifizierung der Fanglagen und<br />
Schutzwände.<br />
[m]<br />
1,75 ≤ h < 1,90<br />
1a<br />
1,75 ≤ h < 1,90<br />
1b<br />
h ≥ 1,90<br />
1a<br />
h ≥ 1,90<br />
1b<br />
Schulterhöhe<br />
h 2<br />
[m]<br />
h 2 ≥ 1,60<br />
h 2 ≥ 1,75<br />
Mit Abschnitt 0.2.6 wird klargestellt, dass bei Schutzgerüsten neben der Angabe<br />
der Breitenklasse und der Lastklasse gemäß Abschnitt 0.2.5 auch die<br />
Angaben zur gewünschten Ausführung der Fanglage und der Schutzwand<br />
erforderlich sind. So sind z. B. die mögliche Absturzhöhe und die Höhe der<br />
Schutzwand anzugeben.
Dies ist die äußere Begrenzung des Buchformates, 16,4 cm x 24 cm.<br />
Dies ist der bedruckte Bereich<br />
Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung<br />
Überschrift (gesetzt durch Verlag) Seite<br />
Außenkante<br />
Bauwerk<br />
Außenkante<br />
Schutzdach<br />
Außenkante Bauwerk<br />
Gerüstbelag<br />
L 1<br />
Dies ist der bedruckte Bereich<br />
Dies ist die äußere Begrenzung des Buchformates, 16,4 cm x 24 cm.<br />
Außenkante<br />
Schutzdach<br />
Schutzdachformen im Schnitt<br />
L 2<br />
Außenkante<br />
Bauwerk<br />
Grundriss<br />
Aufmaßlänge Schutzdach:<br />
L a = L 1 + L 2 [m]<br />
Außenkante<br />
Schutzdach<br />
Außenkante<br />
Bauwerk<br />
L<br />
Außenkante<br />
Schutzdach<br />
Grundriss<br />
Aufmaßlänge Schutzdach:<br />
L a = L [m]<br />
Abb. 2.7: Schutzdächer – Abrechnungseinheit: Längenmaß (m) oder Anzahl (Stück),<br />
Aufmaß bestimmt durch Außenkante Gerüst<br />
Abb. 2.7 Schutzdächer – Abrechnungseinheit: Längenmaß (m) oder Anzahl<br />
(Stück), Aufmaß bestimmt durch Außenkante Gerüst<br />
81<br />
Kommentar DIN18451
Dies ist die äußere Begrenzung des Buchformates, 16,4 cm x 24 cm.<br />
148 3 Abrechnungsbeispiele aus der Praxis<br />
Dies ist Beispiel der bedruckte 3 Bereich<br />
Überschrift<br />
Arbeitsgerüste<br />
(gesetzt<br />
nach<br />
durch<br />
Flächenmaß<br />
Verlag)<br />
– eingerüstete Flächen und Bauteile<br />
Seite<br />
L 1<br />
Bei der Abrechnung von Arbeitsgerüsten nach Flächenmaß wird die Länge<br />
Abb. in 3.3: der größten Beispiel horizontalen 3: Arbeitsgerüste Abwicklung nach und Flächenmaß die Höhe von – eingerüstete der Standfläche Flächen<br />
und bis Bauteile zur höchsten Stelle der eingerüsteten Fläche gerechnet.<br />
Entsprechend dem vorgegebenen Verwendungszweck wird die eingerüstete<br />
Fläche somit entweder durch das zu bearbeitende Bauteil – z. B. Ortgang,<br />
Traufe, Rinne – oder durch die Fassadenabmessungen begrenzt. Dies gilt<br />
sowohl für die Aufmaßlänge als auch für die Aufmaßhöhe (siehe Abschnitt<br />
5.1.1, Rn. 2, und Abschnitt 5.1.2, Rn. 3).<br />
Dies ist der bedruckte Bereich<br />
L 2<br />
H 1<br />
H 3<br />
H 2<br />
Aufmaßfläche Gerüst nur für Fassadenarbeiten:<br />
Giebel: F a = L 1 · H 2 + L 1 · H 3 /2 [m 2 ] Seite: F a = L 3 · H 2 [m 2 ]<br />
Aufmaßfläche Gerüst nur für Rinnenarbeiten:<br />
Seite: F a = L 4 · H 1 [m 2 ]<br />
Aufmaßfläche Gerüst für Fassaden- und Rinnenarbeiten:<br />
Giebel: F a = L 2 · H 2 + L 1 · H 3 /2 [m 2 ] Seite: F a = L 4 · H 2 [m 2 ]<br />
Abb. 3.3: Beispiel 3: Arbeitsgerüste nach Flächenmaß – eingerüstete Flächen und Bauteile<br />
L 3<br />
L 4<br />
Anhang
Dies ist die äußere Begrenzung des Buchformates, 16,4 cm x 24 cm.<br />
156 3 Abrechnungsbeispiele aus der Praxis<br />
Dies Beispiele ist der bedruckte 9a und Bereich 9b<br />
Überschrift<br />
Leitergänge<br />
(gesetzt<br />
in Arbeitsgerüsten<br />
durch Verlag) Seite<br />
Abb. Gemäß 3.9: Abschnitt Beispiel 4.1.4 9a: Leitergänge ist generell nur als ein Nebenleistung Leitergang je Gerüst – Einrüstung bis 50 m mit Giebeln<br />
Länge (Abwicklung) eine Nebenleistung. Gemäß Abschnitt 3.2 sind u. a.<br />
auch die Normen der Reihen DIN 4420 „Arbeits- und Schutzgerüste “ und<br />
DIN EN 12811 „Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Arbeitsgerüste“<br />
Vertragsbestandteil. Diese fordern, dass die Arbeitsplätze über sichere Zugänge<br />
erreichbar sein müssen. Nur wenn dies der Fall ist, also alle Arbeitslagen<br />
über einen Zugang erreichbar sind, befindet sich das Gerüst in einem<br />
für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand (siehe Abschnitt 3.7<br />
sowie die folgenden Beispiele 9a und 9b).<br />
Beispiel 9a<br />
Leitergänge als Nebenleistung<br />
Die Leitergänge an den beiden Giebeln sind nicht zusätzlich angebracht. Sie<br />
sind Grundausstattung eines Gerüstes. Der Auftragnehmer kann hierfür<br />
keine zusätzliche Vergütung fordern. Sofern die räumliche Anordnung der<br />
Leitergänge nicht ausdrücklich vertraglich festgelegt ist, bleibt diese im Ermessen<br />
des Auftragnehmers.<br />
Dies ist der bedruckte Bereich<br />
Leitergang als<br />
Nebenleistung<br />
Abb. 3.9: Beispiel 9a: Leitergänge als Nebenleistung – Einrüstung mit Giebeln<br />
Anhang