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Musterseiten Geruestbau - Baufachmedien

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2 Kommentar zur ATV DIN 18451<br />

Gerüstarbeiten<br />

Ausgabe Oktober 2006<br />

Einführung<br />

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat<br />

mit der Ausgabe 1988 die bis dahin im Anhang der VOB aufgeführte DIN<br />

18451 als ATV in die VOB/C aufgenommen.<br />

In den Erläuterungen des DVA in der ATV DIN 18451 (Ausgabe 1988) wird<br />

dazu ausgeführt:<br />

„Durch die ATV ‚Gerüstarbeiten‘ sollen auch für diese Leistungen einheitliche<br />

und verbindliche Regelungen durch die VOB vorgegeben werden, die eine<br />

sachgerechte Gestaltung und Abwicklung der Verträge ermöglichen. Obwohl<br />

ein Vertrag über den Aufbau, die Vorhaltung und den Abbau von Gerüsten<br />

kein reiner Werkvertrag nach § 631 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] ist – er<br />

enthält vielmehr wesentliche Elemente eines Mietvertrages –, ist die Vereinbarung<br />

der Teile B und C der VOB sinnvoll. Insbesondere die an den Auf- und<br />

Abbau der Gerüste zu stellenden Anforderungen entsprechen in wesentlichen<br />

Punkten den Anforderungen an eine Bauleistung. Nicht anwendbar ist die<br />

Regelung des § 7 VOB/B, die darauf beruht, dass das herzustellende Werk<br />

bereits vor der Abnahme in das Eigentum des Auftraggebers übergeht. Da nach<br />

der Rechtsprechung die vom BGB abweichende Regelung des Gefahrübergangs<br />

ohnehin für Baubehelfe keine Anwendung findet, ist auch die Vereinbarung<br />

von § 7 VOB/B für Gerüstarbeiten unschädlich.“<br />

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Einordnung des Gerüstbauvertrags<br />

bisher nicht entschieden. Zuletzt in einer Entscheidung vom 6.10.1988<br />

(BGH, BauR 1989, 90, 91) blieb offen, ob der Gerüstbauvertrag als Mietvertrag<br />

oder Werkvertrag anzusehen ist.<br />

Verschiedene Oberlandesgerichte (OLG) haben sich dagegen mit dieser Frage<br />

eingehend – allerdings unterschiedlich – beschäftigt.<br />

So bezeichnet das OLG Hamm in einer Entscheidung vom 11.7.1986 (OLG<br />

Hamm, BauR 1987, 577, 578) und in einem weiter darauf aufbauenden Urteil<br />

vom 21.12.1990 (OLG Hamm, BauR 1991, 260, 260; vgl. OLG Hamm, Urteil<br />

vom 15.4.1994, NJW-RR 1994, 1297, 1297) den Gerüstbauvertrag als reinen<br />

Mietvertrag, bei dem der Aufbau, die Verankerung, das Entfernen der Verankerung<br />

und der Abbau des Gerüstes lediglich mietvertragliche Nebenpflichten<br />

seien. Wesentliches Element des Gerüstbauvertrags sei es, dass der<br />

Gerüstbauer die Gerüstbauteile so anordnet, dass der Auftraggeber entsprechend<br />

seinen speziellen Erfordernissen das Endprodukt Gerüst für seine<br />

Bedürfnisse nutzen kann. Durch diese Erfolgsbezogenheit unterscheide sich<br />

der Gerüstbauvertrag vom gängigen Mietvertrag, nach dem der Mieter sich<br />

in der Regel zur Anmietung eines bereits vor seiner Mietentscheidung existenten,<br />

standardisierten Gegenstands entscheidet.<br />

59


66 2 Kommentar zur ATV DIN 18451<br />

3<br />

1<br />

Tabelle 2.3: Klassen der lichten Höhe nach DIN EN 12811-1:2004-03<br />

Klasse<br />

H 1<br />

H 2<br />

lichte Höhe<br />

zwischen den<br />

Gerüstlagen<br />

h 3<br />

[m]<br />

h 3 ≥ 1,90<br />

h 3 ≥ 1,90<br />

Im Folgenden einige Beispiele:<br />

zwischen Gerüstlagen<br />

und Querriegeln oder<br />

Gerüsthaltern<br />

h 1a und h 1b<br />

● Arbeitsgerüste der Breitenklasse W 06 und der Lastklasse 1 dürfen nur für<br />

Inspektionsarbeiten eingesetzt werden.<br />

● Arbeitsgerüste der Breitenklasse W 06 und der Lastklasse 2 dürfen nur für<br />

Arbeiten eingesetzt werden, die kein Lagern von Baustoffen und Bauteilen<br />

erfordern.<br />

● Arbeitsgerüste der Breitenklasse W 06 und der Lastklasse 3 dürfen nur für<br />

Arbeiten eingesetzt werden, bei denen die Belastung aus Personen und<br />

Materialien das flächenbezogene Nutzgewicht von 2,0 kN/m² nicht überschreitet.<br />

Zulässige Arbeiten sind z. B. maschinelle Putz- und Stuckarbeiten,<br />

Putz- und Stuckarbeiten mit geringer Materiallagerung, Dachdecker-,<br />

Maler-, Fassadenbekleidungs-, Verfugungsarbeiten.<br />

● Arbeitsgerüste der Breitenklasse W 09 und der Lastklassen 4, 5 und 6 sind<br />

für Arbeiten einzusetzen, bei denen Baustoffe und Bauteile auf dem Gerüstbelag<br />

abgesetzt oder gelagert werden, z. B. Mauer-, Verputz-, Fliesen-,<br />

Naturwerksteinarbeiten. Dabei dürfen die zulässigen Belastungen nach<br />

DIN EN 12811-1, Tabelle 3, nicht überschritten werden.<br />

Sofern die Arbeitsweise oder die örtlichen Verhältnisse keine größeren<br />

Lastanforderungen notwendig machen, müssen Schutzgerüste mindestens<br />

wie Gerüste der Lastklasse 2 belastbar sein; insofern sind besondere Angaben<br />

nur bei über das übliche Maß hinausgehenden Lasten erforderlich.<br />

Zur genaueren Bestimmung der Breiten- und Lastklassen unter Berücksichtigung<br />

der tatsächlichen Lasten und auszuführenden Arbeiten wird auf die<br />

einschlägigen Normen und die Fachregeln für den Gerüstbau FRG 1 „Standgerüst<br />

als Fassaden- oder Raumgerüst aus vorgefertigten Bauteilen“ (Mai<br />

2007) verwiesen.<br />

0.2.6 Bei Schutzgerüsten die Klassifizierung der Fanglagen und<br />

Schutzwände.<br />

[m]<br />

1,75 ≤ h < 1,90<br />

1a<br />

1,75 ≤ h < 1,90<br />

1b<br />

h ≥ 1,90<br />

1a<br />

h ≥ 1,90<br />

1b<br />

Schulterhöhe<br />

h 2<br />

[m]<br />

h 2 ≥ 1,60<br />

h 2 ≥ 1,75<br />

Mit Abschnitt 0.2.6 wird klargestellt, dass bei Schutzgerüsten neben der Angabe<br />

der Breitenklasse und der Lastklasse gemäß Abschnitt 0.2.5 auch die<br />

Angaben zur gewünschten Ausführung der Fanglage und der Schutzwand<br />

erforderlich sind. So sind z. B. die mögliche Absturzhöhe und die Höhe der<br />

Schutzwand anzugeben.


Dies ist die äußere Begrenzung des Buchformates, 16,4 cm x 24 cm.<br />

Dies ist der bedruckte Bereich<br />

Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung<br />

Überschrift (gesetzt durch Verlag) Seite<br />

Außenkante<br />

Bauwerk<br />

Außenkante<br />

Schutzdach<br />

Außenkante Bauwerk<br />

Gerüstbelag<br />

L 1<br />

Dies ist der bedruckte Bereich<br />

Dies ist die äußere Begrenzung des Buchformates, 16,4 cm x 24 cm.<br />

Außenkante<br />

Schutzdach<br />

Schutzdachformen im Schnitt<br />

L 2<br />

Außenkante<br />

Bauwerk<br />

Grundriss<br />

Aufmaßlänge Schutzdach:<br />

L a = L 1 + L 2 [m]<br />

Außenkante<br />

Schutzdach<br />

Außenkante<br />

Bauwerk<br />

L<br />

Außenkante<br />

Schutzdach<br />

Grundriss<br />

Aufmaßlänge Schutzdach:<br />

L a = L [m]<br />

Abb. 2.7: Schutzdächer – Abrechnungseinheit: Längenmaß (m) oder Anzahl (Stück),<br />

Aufmaß bestimmt durch Außenkante Gerüst<br />

Abb. 2.7 Schutzdächer – Abrechnungseinheit: Längenmaß (m) oder Anzahl<br />

(Stück), Aufmaß bestimmt durch Außenkante Gerüst<br />

81<br />

Kommentar DIN18451


Dies ist die äußere Begrenzung des Buchformates, 16,4 cm x 24 cm.<br />

148 3 Abrechnungsbeispiele aus der Praxis<br />

Dies ist Beispiel der bedruckte 3 Bereich<br />

Überschrift<br />

Arbeitsgerüste<br />

(gesetzt<br />

nach<br />

durch<br />

Flächenmaß<br />

Verlag)<br />

– eingerüstete Flächen und Bauteile<br />

Seite<br />

L 1<br />

Bei der Abrechnung von Arbeitsgerüsten nach Flächenmaß wird die Länge<br />

Abb. in 3.3: der größten Beispiel horizontalen 3: Arbeitsgerüste Abwicklung nach und Flächenmaß die Höhe von – eingerüstete der Standfläche Flächen<br />

und bis Bauteile zur höchsten Stelle der eingerüsteten Fläche gerechnet.<br />

Entsprechend dem vorgegebenen Verwendungszweck wird die eingerüstete<br />

Fläche somit entweder durch das zu bearbeitende Bauteil – z. B. Ortgang,<br />

Traufe, Rinne – oder durch die Fassadenabmessungen begrenzt. Dies gilt<br />

sowohl für die Aufmaßlänge als auch für die Aufmaßhöhe (siehe Abschnitt<br />

5.1.1, Rn. 2, und Abschnitt 5.1.2, Rn. 3).<br />

Dies ist der bedruckte Bereich<br />

L 2<br />

H 1<br />

H 3<br />

H 2<br />

Aufmaßfläche Gerüst nur für Fassadenarbeiten:<br />

Giebel: F a = L 1 · H 2 + L 1 · H 3 /2 [m 2 ] Seite: F a = L 3 · H 2 [m 2 ]<br />

Aufmaßfläche Gerüst nur für Rinnenarbeiten:<br />

Seite: F a = L 4 · H 1 [m 2 ]<br />

Aufmaßfläche Gerüst für Fassaden- und Rinnenarbeiten:<br />

Giebel: F a = L 2 · H 2 + L 1 · H 3 /2 [m 2 ] Seite: F a = L 4 · H 2 [m 2 ]<br />

Abb. 3.3: Beispiel 3: Arbeitsgerüste nach Flächenmaß – eingerüstete Flächen und Bauteile<br />

L 3<br />

L 4<br />

Anhang


Dies ist die äußere Begrenzung des Buchformates, 16,4 cm x 24 cm.<br />

156 3 Abrechnungsbeispiele aus der Praxis<br />

Dies Beispiele ist der bedruckte 9a und Bereich 9b<br />

Überschrift<br />

Leitergänge<br />

(gesetzt<br />

in Arbeitsgerüsten<br />

durch Verlag) Seite<br />

Abb. Gemäß 3.9: Abschnitt Beispiel 4.1.4 9a: Leitergänge ist generell nur als ein Nebenleistung Leitergang je Gerüst – Einrüstung bis 50 m mit Giebeln<br />

Länge (Abwicklung) eine Nebenleistung. Gemäß Abschnitt 3.2 sind u. a.<br />

auch die Normen der Reihen DIN 4420 „Arbeits- und Schutzgerüste “ und<br />

DIN EN 12811 „Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Arbeitsgerüste“<br />

Vertragsbestandteil. Diese fordern, dass die Arbeitsplätze über sichere Zugänge<br />

erreichbar sein müssen. Nur wenn dies der Fall ist, also alle Arbeitslagen<br />

über einen Zugang erreichbar sind, befindet sich das Gerüst in einem<br />

für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand (siehe Abschnitt 3.7<br />

sowie die folgenden Beispiele 9a und 9b).<br />

Beispiel 9a<br />

Leitergänge als Nebenleistung<br />

Die Leitergänge an den beiden Giebeln sind nicht zusätzlich angebracht. Sie<br />

sind Grundausstattung eines Gerüstes. Der Auftragnehmer kann hierfür<br />

keine zusätzliche Vergütung fordern. Sofern die räumliche Anordnung der<br />

Leitergänge nicht ausdrücklich vertraglich festgelegt ist, bleibt diese im Ermessen<br />

des Auftragnehmers.<br />

Dies ist der bedruckte Bereich<br />

Leitergang als<br />

Nebenleistung<br />

Abb. 3.9: Beispiel 9a: Leitergänge als Nebenleistung – Einrüstung mit Giebeln<br />

Anhang

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