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Amtsblatt Klingenberg a.Main - Klingenberg am Main

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Haushaltssatzung der Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong><br />

für das Rechnungsjahr 2007<br />

Aufgrund des Art. 63 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Stadtrat<br />

in seiner Sitzung vom 19.06.2007 folgende Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr<br />

2007 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung bekannt<br />

gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt:<br />

Er schließt im Verwaltungshaushalt<br />

in Einnahmen und Ausgaben mit 10.236.300 EUR<br />

und im Vermögenshaushalt<br />

in Einnahmen und Ausgaben mit 2.562.000 EUR<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Kreditaufnahme zur Finanzierung<br />

von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke<br />

wird auf 1.758.000 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt<br />

festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (B) 340 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 340 v. H.<br />

§ 5<br />

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen<br />

Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan<br />

wird auf 500.000 EUR<br />

festgesetzt.<br />

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen<br />

Leistung von Ausgaben<br />

des Eigenbetriebes Stadtwerke wird auf 500.000 EUR<br />

des Eigenbetriebes Tonwerk wird auf 730.000 EUR<br />

des Eigenbetriebes Weingut wird auf 650.000 EUR<br />

festgesetzt.

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