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SERVICEHEFT

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<strong>SERVICEHEFT</strong>


GARANTIEZERTIFIKAT<br />

Neuwagengarantie<br />

Zur Wahrung der Garantieansprüche muss das Garantiezertifikat von<br />

dem ausliefernden CITROËN Vertragshändler oder der ausliefernden<br />

Neuwagen-Agentur ausgefüllt und abgestempelt sein. Die Garantie ist von<br />

der Durchführung der regelmäßigen Wartungen gemäß dem Serviceheft<br />

mit den entsprechend ausgefüllten und abgestempelten Belegabschnitten<br />

abhängig. Die Garantie gilt vom Tag der Lieferung an den Fahrzeughalter<br />

(Datum des Garantiebeginns auf dieser Seite).<br />

Die Einzelheiten der CITROËN-Neuwagengarantie, die für das Fahrzeug<br />

des Kunden gelten, sowie deren Anwendungsbedingungen, sind im vorliegenden<br />

Serviceheft aufgeführt.<br />

VERKAUFSHÄNDLER/AGENTUR<br />

Neuwagenvorbereitung und -übergabe nach den CITROËN Richtlinien.<br />

Land: Händler-Nr.:<br />

Stempel und Unterschrift CITROËN Vertragshändler/Agentur<br />

Datum des Garantiebeginns<br />

Modell:<br />

Motor:<br />

FAHRZEUGDATEN<br />

Fahrgestellnummer (VIN-Code)<br />

Leistung: kW<br />

amtl. Kennzeichen:<br />

Wir empfehlen Ihnen, alle Rechnungen und Unterlagen in Zusammenhang mit den Wartungsarbeiten an Ihrem Fahrzeug aufzubewahren.<br />

Bei einem Wiederverkauf des Fahrzeugs, müssen alle Borddokumente an den neuen Besitzer weitergegeben werden.


Für weitere Informationen:<br />

CITROËN DEUTSCHLAND GMBH<br />

D 51170 Köln<br />

Tel.: 02203 / 44 775<br />

Fax: 02203 / 44 655<br />

www.citroen.de<br />

CITROËN ASSISTANCE<br />

Damit Sie sich um<br />

fast nichts kümmern müssen:<br />

(+49) 18 05 / 45 60 60*<br />

* 0,14 EUR/Min. aus dem Festnetz der Deutschen<br />

Telekom AG, Mobilfunktarife können abweichen<br />

und betragen maximal 0,42 EUR/Min.<br />

Im Inland und im europäischen Ausland<br />

für Sie rund um die Uhr erreichbar.<br />

INHALT<br />

I<br />

II<br />

III<br />

Die CITROËN Garantien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 2 - 10<br />

Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 2<br />

Bedingungen der CITROËN Garantien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 3 - 10<br />

Die regelmäßige CITROËN Wartung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 11 - 13<br />

Wartungsintervalle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 12<br />

Zusätzliche Wartungsarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 13<br />

Instandhaltungsempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 15 - 17<br />

Wartung der Karosserie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 16 - 17<br />

Wartungsnachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 18 - 22<br />

Kontrollen zur Garantie gegen Durchrostung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 23<br />

Die CITROËN Services . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 24<br />

CITROËN Assistance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 25<br />

Austausch des Kilometerzählers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 27<br />

Adressänderung oder Besitzerwechsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 27<br />

Die Angaben in diesem Serviceheft entsprechen dem Zeitpunkt der Drucksetzung.


I<br />

2<br />

ERLÄUTERUNGEN ZUM <strong>SERVICEHEFT</strong><br />

Liebe Kundinnen und Kunden,<br />

bei der Übergabe Ihres neuen<br />

Elektrofahrzeugs C-ZERO wurden Ihnen<br />

die einzelnen Funktionen Ihres Wagens,<br />

die verschiedenen Borddokumente und<br />

Serviceleistungen erläutert, um Ihnen<br />

die Fahrt und den Umgang mit Ihrem<br />

Neuwagen zu erleichtern. Dazu gehören<br />

u.a.:<br />

● die Betriebsanleitung mit Informationen<br />

zu den Funktionen Ihres Fahrzeugs.<br />

● das CITROËN Serviceheft zur<br />

Instandhaltung Ihres Fahrzeugs mit<br />

detaillierten Angaben zu den verschiedenen<br />

CITROËN-Garantien und deren<br />

Gültigkeitsbedingungen. Im Einzelnen<br />

enthält es:<br />

● die vorgegebenen Kilometerlaufleistungen<br />

und Zeitpunkte zur<br />

Durchführung der Wartungsarbeiten.<br />

● den Umfang der regelmäßigen<br />

Wartungsarbeiten, der sich<br />

nach Alter, Kilometerstand und<br />

Ausstattung Ihres Fahrzeugs richtet.<br />

Das Serviceheft dient gleichermaßen<br />

als Nachweis für die regelmäßig<br />

durchgeführten Wartungsarbeiten<br />

wie auch zur Aufrechterhaltung Ihrer<br />

Garantieansprüche.<br />

● eine Aufstellung der gesamten CITROËN-<br />

Dienstleistungen und -Serviceverträge<br />

sowie eine Reihe von individuellen<br />

Dienstleistungen, die im Rahmen der<br />

Wartung/Reparatur Ihres Fahrzeugs<br />

angeboten werden, um Ihren speziellen<br />

Wünschen gerecht zu werden und<br />

Ihre Betriebskosten möglichst gering zu<br />

halten.<br />

● Ihr künftiger Ansprechpartner im<br />

Kundendienst, für eine optimale Nutzung<br />

und Sicherheit Ihres Fahrzeugs.<br />

Wir empfehlen Ihnen, Wartungsarbeiten<br />

von einer CITROËN Vertragswerkstatt<br />

durchführen zu lassen, denn diese kann<br />

Sie über den für Ihr Fahrzeug am besten<br />

geeigneten Wartungsplan beraten.<br />

Legen Sie bei allen Inspektionen und<br />

Wartungsarbeiten an Ihrem Fahrzeug dieses<br />

Serviceheft vor.<br />

Viel Spaß beim Entdecken und gute<br />

Fahrt,<br />

wünscht Ihnen CITROEN!


DIE GARANTIELEISTUNGEN IHRES CITROËN AUF EINEN BLICK<br />

NEUWAGENGARANTIE:<br />

• Fertigungsfehler (außer Wartung und Verschleiß)<br />

• Als defekt anerkannte Bauteile des Antriebsstrangs*<br />

CITROËN ASSISTANCE:<br />

• Von der Garantie abgedeckte Panne mit<br />

Liegenbleiben des Fahrzeugs<br />

LACKGARANTIE:<br />

• Mängel an der Originallackierung der Karosserie<br />

GARANTIE GEGEN DURCHROSTUNG:<br />

• Durchrostungsschaden durch Korrosion von innen<br />

* Siehe speziellen Abschnitt für Bauteile des elektrischen<br />

Antriebsstrangs auf Seite 7.<br />

Nähere Informationen finden Sie in den betreffenden Abschnitten dieses Heftes.<br />

Die gemeinsamen Bedingungen<br />

der verschiedenen CITROËN-<br />

Garantieleistungen:<br />

• Ihr Neufahrzeug ist ab dem Garantiebeginn-<br />

Datum, das auf dem «Garantiezertifikat»<br />

im Serviceheft vermerkt ist, durch jede<br />

der CITROËN-Garantieleistungen für<br />

den angegebenen Zeitraum und ohne<br />

Kilometerbegrenzung gedeckt, vorbehaltlich<br />

der jeweils anwendbaren<br />

Bestimmungen.<br />

Garantiebeginn-Datum<br />

2 Jahre<br />

3 Jahre Pkw<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Jahre<br />

* je nachdem, was zuerst eintritt.<br />

• Damit die Arbeiten an Ihrem Fahrzeug im Rahmen<br />

der verschiedenen CITROËN-Garantieleistungen<br />

kostenlos gewährt werden können, dürfen Sie<br />

diese nur von einem autorisierten Mitglied des<br />

CITROËN-Vertragswerkstättennetzes durchführen<br />

lassen.<br />

• Beim Weiterverkauf des Fahrzeugs kommen<br />

die nachfolgenden Käufer in den Genuß der<br />

verschiedenen CITROËN-Garantieleistungen<br />

bis zu deren jeweiligem Ablauf, sofern jeder<br />

von ihnen die Garantiebedingungen erfüllt<br />

hat. Zu diesem Zweck verpflichten Sie sich,<br />

die Garantiebedingungen an den Käufer weiter<br />

zu geben.<br />

5 Jahre oder 50 000 Kilometer*<br />

5 Jahre oder 50 000 Kilometer*<br />

7 Jahre Pkw<br />

• Die CITROËN-Garantieleistungen gelten,<br />

solange Ihr Fahrzeug in den Ländern<br />

der Europäischen Union* sowie in den folgenden<br />

Ländern oder Gebieten zugelassen<br />

bleibt und eingesetzt wird: Andorra, Bosnien-<br />

Herzegowina, Kroatien, Gibraltar, Island,<br />

Kosovo, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco,<br />

Montenegro, Norwegen, San Marino, Serbien,<br />

Schweiz, Vatikan.<br />

* Zum Zeitpunkt der Verlegung des Servicehefts<br />

besteht die Europäische Union aus folgenden Ländern:<br />

Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern,<br />

Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich,<br />

Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen,<br />

Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal,<br />

Tschechische Republik, Rumänien, Vereinigtes<br />

Königreich, Slowakei, Slowenien, Schweden.<br />

3<br />

I


I<br />

4<br />

NEUWAGENGARANTIE<br />

Zusätzlich zu der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Verkäufers gewährt<br />

AUTOMOBILES CITROËN - 6, rue Fructidor - 75835 PARIS Cedex 17 - auf Ihr CITROËN-<br />

Neufahrzeug gegen alle Fertigungsfehler eine zweijährige Garantie nach Maßgabe<br />

der nachfolgenden Bedingungen, und zwar ab dem Datum seiner Auslieferung an<br />

Sie oder einen gegebenenfalls von Ihnen Bevollmächtigten. Dieses Datum ist auf dem<br />

«Garantiezertifikat» im Serviceheft vermerkt. Davon ausgenommen sind die auf Seite<br />

7 aufgeführten Bauteile des Antriebsstrangs, für die eine Garantie von 5 Jahren oder<br />

50 000 km gilt, je nachdem, was zuerst eintritt.<br />

Worauf sich die Neuwagengarantie erstreckt:<br />

• Mit Ausnahme der nachstehenden<br />

Einschränkungen erstreckt sich die<br />

Neuwagengarantie für Ihr Fahrzeug<br />

auf die kostenlose Instandsetzung<br />

oder den kostenlosen Austausch<br />

der von Automobiles CITROËN<br />

bzw. einem Vertreter des Herstellers<br />

als mangelhaft anerkannten Teile<br />

sowie den für die Instandsetzung<br />

des Fahrzeugs notwendigen<br />

Arbeitslohn.<br />

Diese Arbeiten können nach alleinigem<br />

Ermessen des Herstellers<br />

oder seines Vertreters mit<br />

neuen Teilen oder Standard-<br />

Austauschteilen durchgeführt<br />

werden.<br />

• Ebenso übernimmt Automobiles<br />

CITROËN oder ein Vertreter des<br />

Herstellers etwaige Kosten für<br />

Pannenhilfe vor Ort oder das<br />

Abschleppen Ihres Fahrzeugs über<br />

eine Entfernung von maximal 100<br />

km bis zum nächstgelegenen autorisierten<br />

Mitglied des CITROËN-<br />

Vertragswerkstättennetzes, wenn<br />

Ihr Fahrzeug infolge einer von der<br />

Garantie gedeckten Panne liegen<br />

geblieben ist (Details siehe<br />

Abschnitt CITROËN Assistance).<br />

Weitere Ansprüche gewährt die<br />

Neuwagengarantie nicht.<br />

Hinweis:<br />

• Die Garantiezeit wird durch<br />

Arbeiten, die im Rahmen der<br />

Neuwagengarantie durchgeführt<br />

wurden, nicht verlängert.<br />

Insbesondere wird durch den<br />

Austausch eines Teils im Rahmen<br />

der Garantie die Laufzeit derselben<br />

nicht verlängert. Die Garantie<br />

über die ausgetauschten Teile<br />

endet mit dem Auslaufen der<br />

Garantie des Fahrzeugs.<br />

Diese Bestimmungen stehen der<br />

Inanspruchnahme der gesetzlichen<br />

Sachmängelhaftung<br />

gegenüber dem Verkäufer nicht<br />

entgegen.<br />

• Die im Rahmen der Neuwagengarantie<br />

(bzw. Kulanz)<br />

ausgetauschten Teile gehen in<br />

das Eigentum von Automobiles<br />

CITROËN über.<br />

4


NEUWAGENGARANTIE<br />

Nicht gedeckt von der Neuwagengarantie sind:<br />

Wartung und Einstellungen:<br />

• die im Serviceheft aufgeführten zum<br />

reibungslosen Betrieb Ihres Fahrzeugs<br />

erforderlichen Wartungsarbeiten<br />

und Inspektionen, sowie der<br />

Austausch von Verschleißteilen wie<br />

Innenraumfilter,<br />

• die Einstellungen bzw. Regulierungen<br />

(Vorspur, Auswuchten der<br />

Räder, Vorderachse, Türen…).<br />

• der Austausch der Teile, die dem normalen<br />

Verschleiß bedingt durch die individuelle<br />

Nutzung des Fahrzeugs, die<br />

Kilometerleistung, die geographischen<br />

und klimatischen Bedingungen unterliegen<br />

und nicht Folge eines Defekts sind:<br />

Bremsbeläge und Bremsscheiben,<br />

Reifen, 12-V-Batterie, Antriebsriemen,<br />

Stoßdämpfer, Scheibenwischerblätter,<br />

Glühlampen, Knopfbatterien und<br />

Sicherungen, Kugelköpfe, Radlager,<br />

Textilien etc.<br />

Gebrauch des Fahrzeugs:<br />

• Vibrationen und Geräusche im<br />

Zusammenhang mit dem normalen<br />

Betrieb des Fahrzeugs,<br />

Wertminderungen wie verblaßte<br />

Farben, Veränderung oder Verformung<br />

von Teilen aufgrund ihrer normalen<br />

Alterung,<br />

• Schäden durch die Verwendung anderer<br />

als der Original-Flüssigkeiten,<br />

-Teile oder -Zubehörteile oder solcher,<br />

die nicht von gleichwertiger<br />

Qualität sind,<br />

• Schäden durch Naturereignisse,<br />

Hagel, Überschwemmungen,<br />

Blitzschlag, Sturm oder sonstige klimatische<br />

Risiken, sowie solche, die<br />

auf Unfälle, Brände oder Diebstähle<br />

zurückzuführen sind,<br />

• Folgen aus Reparaturen, Umbauten<br />

oder Änderungen, die gegebenenfalls<br />

durch nicht vom Hersteller zugelassene<br />

Unternehmen vorgenommen<br />

wurden, sowie Folgen aus dem<br />

Einbau von durch den Hersteller nicht<br />

zugelassenen Zubehörteilen,<br />

• Reifen, auf die der jeweilige<br />

Reifenhersteller direkt Garantie<br />

gewährt. Das CITROËN-Händlernetz<br />

kann Ihnen dabei helfen, diese gegenüber<br />

dem Reifenhersteller geltend zu<br />

machen,<br />

• alle sonstigen Kosten, die in der vorliegenden<br />

Neuwagengarantie nicht<br />

explizit vorgesehen sind, insbesondere<br />

die Kosten infolge einer etwaigen<br />

Stilllegung des Fahrzeugs wie<br />

Nutzungs- oder Betriebsausfall.<br />

Prüfen Sie vor dem Anschließen, dass der Stromanschluss, den Sie verwenden möchten, den Normen entspricht und mit<br />

der auf dem Steuerteil des Ladekabels angegebenen Stromstärke entspricht.<br />

In allen Fällen wird empfohlen, Ihre Installation von einer Fachperson kontrollieren zu lassen.<br />

.<br />

5<br />

I


I<br />

6<br />

NEUWAGENGARANTIE<br />

Was Sie tun müssen, um die Neuwagengarantie in Anspruch nehmen zu können<br />

• Sie müssen das auf dem neuesten<br />

Stand befindliche Serviceheft vorlegen,<br />

das insbesondere das von dem<br />

Händler, der das Fahrzeug verkauft<br />

hat, ordnungsgemäß ausgefüllte<br />

Garantiezertifikat enthält.<br />

• Sie müssen die Wartung und die<br />

Kontrollen gemäß den Vorschriften<br />

von Automobiles CITROËN durchführen<br />

lassen und den Nachweis dafür erbringen<br />

können (Wartungsnachweise,<br />

Rechnungen...).<br />

• Unverzüglich nach Feststellung eines<br />

etwaigen Defekts muss Ihr Fahrzeug<br />

• Veränderungen bzw. Umbauten<br />

an Ihrem Fahrzeug vorgenommen<br />

wurden, die von Automobiles<br />

CITROËN weder vorgesehen<br />

noch zugelassen waren, oder bei<br />

deren Durchführung die technischen<br />

Vorschriften des Herstellers<br />

nicht eingehalten wurden,<br />

einem autorisierten Mitglied des<br />

CITROËN Vertragswerkstättennetzes<br />

zur Instandsetzung übergeben werden,<br />

und zwar innerhalb der normalen<br />

Öffnungszeiten. Diese Maßnahme soll<br />

Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer<br />

Passagiere gewährleisten und verhindern,<br />

dass der festgestellte Defekt sich<br />

verschlimmert und gegebenenfalls<br />

umfangreichere Reparaturen als die<br />

ursprünglich erforderliche nach sich<br />

zieht. Demnach sind ein Defekt und<br />

dessen Folgen nicht von der vertraglichen<br />

Garantie gedeckt, wenn Sie nicht<br />

Sie verlieren den Anspruch aus der Neuwagengarantie wenn:<br />

• Der Defekt auf die Fahrlässigkeit<br />

des Benutzers zurückzuführen ist<br />

oder Sie die Einhaltung der<br />

Vorschriften in der Bedienungsund<br />

Wartungsanleitung nicht<br />

nachweisen können,<br />

• Ihr Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß<br />

verwendet oder bei motorsportlichen<br />

Wettbewerben eingesetzt<br />

oder überladen wurde, und sei<br />

es auch nur vorübergehend,<br />

unverzüglich nach Feststellung des<br />

besagten Defekts gehandelt haben.<br />

• Sie müssen auch jeder<br />

Aufforderung eines autorisierten<br />

Mitglieds des CITROËN-<br />

Vertragswerkstättennetzes zur sofortigen<br />

Instandsetzung Ihres Fahrzeugs<br />

Folge leisten.<br />

• Bei Nichteinhaltung dieser Regeln<br />

sind Sie für alle künftigen direkten<br />

oder indirekten Auswirkungen<br />

auf den ordnungsgemäßen Betrieb<br />

Ihres Fahrzeugs verantwortlich.<br />

• der Kilometerstand Ihres<br />

Fahrzeugs verändert wurde oder<br />

der tatsächliche Kilometerstand<br />

nicht mit Sicherheit festgestellt<br />

werden kann.<br />

(Bei einem Austausch des Kilometerzählers<br />

ist das Blatt «Austausch<br />

Kilometerzähler» im Serviceheft<br />

von einem autorisierten Mitglied des<br />

CITROËN-Vertragswerkstättennetzes<br />

auszufüllen).


GARANTIE AUF BAUTEILE DES ANTRIEBSSTRANGS<br />

5 JAHRE UND/ODER 50 000 KM<br />

Was von der Garantie auf Bauteile des Antriebsstrangs abgedeckt ist:<br />

• Bauteile des Antriebsstrangs sind von der Garantie für<br />

eine Dauer von 5 Jahren oder 50 000 km abgedeckt, je<br />

nachdem, was zuerst eintritt.<br />

• Dies gilt für die folgenden Bauteile:<br />

4 Elektroantriebsmotor,<br />

4 Steuergerät Elektroantriebsmotor,<br />

4 Wandler/Bordladegerät,<br />

4 internes Hochspannungskabel für Normalladung,<br />

4 internes Hochspannungskabel für Schnellladung,<br />

4 unabhängiges Kabel für Normalladung,<br />

4 Antriebsbatterie,<br />

4 Steuergerät Antriebsbatterie,<br />

4 Steuergerät Elektrofahrzeug,<br />

4 Untersetzungsgetriebe.<br />

• Um diese spezielle Garantie in Anspruch nehmen zu können,<br />

müssen die oben aufgeführten allgemeinen Bedingungen<br />

der Neuwagengarantie komplett erfüllt sein (Einhaltung des<br />

Wartungsplans, Ausschlüsse der nicht bestimmungsgemäßen<br />

Verwendung etc.).<br />

7<br />

I


I<br />

8<br />

LACKGARANTIE<br />

In Ergänzung der Neuwagengarantie gewährt Automobiles CITROËN auf Ihr Fahrzeug eine Garantie gegen alle Mängel an<br />

der Originallackierung der Karosserie ab dem Auslieferungsdatum auf dem «Garantiezertifikat» im Serviceheft für die Dauer<br />

von 3 Jahren.<br />

Was die Lackgarantie<br />

umfasst<br />

• Die Lackgarantie umfasst die zur Behebung eines<br />

von Automobiles CITROËN oder einem Vertreter des<br />

Herstellers festgestellten Mangels erforderliche vollständige<br />

oder teilweise Neulackierung (inkl. Smart-Repair-<br />

Methoden).<br />

• Die Lackgarantie gilt ausdrücklich nur, wenn die Wartung<br />

Ihres Fahrzeugs stets gemäß dem von Automobiles<br />

CITROËN vorgegebenen Wartungszyklus vorgenommen<br />

wurde und die Behebung etwaiger Schäden unter<br />

strenger Einhaltung der Herstellernormen erfolgt ist.<br />

Um die CITROËN-Lackgarantie weiter in Anspruch nehmen<br />

zu können, sind Sie gehalten, Schäden aufgrund<br />

äußerer Einwirkungen innerhalb von zwei Monaten nach<br />

ihrer Feststellung reparieren zu lassen. Die Kosten für die<br />

Reparatur dieser Schäden gehen zu Ihren Lasten.<br />

Nicht gedeckt von der<br />

Lackgarantie sind:<br />

• Schäden an der Karosserie-Lackierung, die durch<br />

Umwelteinflüsse wie atmosphärische Niederschläge,<br />

chemische Substanzen in der Luft, tierische und<br />

pflanzliche Absonderungen, Sand, Salz, Rollsplit oder<br />

Naturereignisse wie Hagel oder Überschwemmungen<br />

und sonstige äußere Einwirkungen (z.B. infolge eines<br />

Unfalles) entstanden sind,<br />

• Schäden, die auf die Fahrlässigkeit des Benutzers,<br />

die verspätete Anzeige des zu behebenden Schadens<br />

oder die Nichteinhaltung der Vorschriften des Herstellers<br />

zurückzuführen sind,<br />

• Schäden aufgrund von Ereignissen, die durch die<br />

Neuwagengarantie nicht gedeckt sind,<br />

• Folgen aus Reparaturen, Umbauten oder<br />

Veränderungen, die durch nicht vom Hersteller<br />

zugelassene Unternehmen vorgenommen wurden.


GARANTIE GEGEN DURCHROSTUNG<br />

Automobiles CITROËN gewährt auf Ihr Fahrzeug eine Garantie gegen Durchrostungsschäden (Korrosion der Karosserie<br />

von innen nach außen), beginnend mit dem Auslieferungsdatum auf dem «Garantiezertifikat» im Serviceheft, und zwar für<br />

die Dauer von 7 Jahren.<br />

Was die Garantie gegen Durchrostung umfasst<br />

Die Garantie gegen Durchrostung umfasst die<br />

Instandsetzung oder den Austausch der<br />

von Automobiles CITROËN oder dem Vertreter<br />

des Herstellers als fehlerhaft anerkannten<br />

Teile, die einen durch Korrosion verursachten<br />

Durchrostungsschaden aufweisen.<br />

• Die Garantie gegen Durchrostung gilt ausdrücklich<br />

nur, wenn das Fahrzeug stets unter<br />

strenger Einhaltung der Herstellernormen<br />

repariert wurde und wenn der Kunde zu gegebener<br />

Zeit:<br />

1) die im Serviceheft genannten regelmäßigen<br />

Wartungsarbeiten und<br />

2) die nachstehend aufgeführten Kontrollen im<br />

Rahmen der Garantie gegen Durchrostung<br />

hat durchführen und<br />

3) etwaige Schäden am Fahrzeug hat instandsetzen<br />

lassen.<br />

• Der Wartungszyklus der Garantie gegen<br />

Durchrostung sieht zwei periodische<br />

Kontrollen vor, deren Kosten vom Benutzer zu<br />

tragen sind. Diese müssen bei PKW zwingend<br />

vier Jahre nach dem Beginn-Datum der Garantie<br />

gegen Durchrostung bzw. bei Nutzfahrzeugen<br />

zwei Jahre nach diesem Datum und anschließend<br />

für alle Fahrzeuge nach weiteren<br />

zwei Jahren erfolgen. Bei diesen Kontrollen<br />

prüft der Vertragspartner, gegebenenfalls nach<br />

einem vollständigen Waschen des Fahrzeuges,<br />

dessen Zustand und stellt fest, welche Arbeiten<br />

durchzuführen sind und welche durch die<br />

CITROËN-Garantie gegen Durchrostung<br />

gedeckt sind. Auf äußere Einwirkungen zurückzuführende<br />

Beschädigungen, die zu Korrosion<br />

führen können, werden auf den hierzu vorgesehenen<br />

Seiten des Servicehefts angegeben und<br />

notiert. Darüber hinaus muss nach jeder Arbeit<br />

an der Karosserie (aufgrund eines Unfalls,<br />

Beschädigungen, ..) stets eine Kontrolle unter<br />

den oben beschriebenen Bedingungen erfolgen.<br />

Die Vorschriften des Herstellers müssen<br />

zwingend eingehalten werden. Ihr CITROËN-<br />

Vertragspartner berät Sie hierzu gerne.<br />

Hinweis:<br />

• Nach jeder Arbeit an der<br />

Karosserie (aufgrund eines<br />

Unfalls, Beschädigungen…) muss<br />

stets eine Kontrolle unter den<br />

gleichen Bedingungen erfolgen.<br />

• Sie sind gehalten, Schäden<br />

aufgrund äußerer Einwirkung<br />

unter Einhaltung der von<br />

Automobiles CITROËN aufgestellten<br />

Normen und innerhalb<br />

von zwei Monaten nach den<br />

Kontrollen zu Ihren Lasten reparieren<br />

zu lassen. Diese Reparatur<br />

wird im «Serviceheft» unter<br />

Angabe des Reparaturbetriebs,<br />

des Reparaturdatums, des<br />

Kilometerstands des Fahrzeugs<br />

und der Nummer der quittierten<br />

Rechnung vermerkt. Dieses bei<br />

den regelmäßigen Kontrollen<br />

ordnungsgemäß auszufüllende<br />

«Serviceheft» muss für<br />

die Inanspruchnahme sämtlicher<br />

Leistungen im Rahmen<br />

der CITROËN-Garantie gegen<br />

Durchrostung vorgelegt werden.<br />

9<br />

I


I<br />

10<br />

GARANTIE GEGEN DURCHROSTUNG<br />

Nicht gedeckt von der Garantie gegen Durchrostung sind:<br />

• Schäden, die auf die Fahrlässigkeit des<br />

Benutzers oder die Nichteinhaltung der<br />

Vorgaben des Herstellers zurückzuführen<br />

sind,<br />

• Schäden auf Grund von Ereignissen, die<br />

durch die Neuwagengarantie nicht gedeckt<br />

sind,<br />

• die Folgen einer Zerstörung der<br />

Hohlraumversiegelung durch eine zusätzliche,<br />

im Wartungsplan nicht vorgesehene<br />

Behandlung,<br />

• Folgen aus Reparaturen, Umbauten oder<br />

Veränderungen, die durch nicht vom Hersteller<br />

zugelassene Unternehmen vorgenommen<br />

wurden,<br />

• Korrosionserscheinungen, verursacht durch<br />

den Einbau nicht vom Hersteller zugelassener<br />

Zubehörteile und/oder durch Zubehörteile,<br />

die unter Missachtung der Vorschriften des<br />

Herstellers eingebaut wurden,<br />

• am Fahrzeug vorgenommene Karosserieumbauten<br />

sowie Kipper und Ladeflächen<br />

bei Nutzfahrzeugen,<br />

• Räder und mechanische Bauteile, die nicht<br />

Bestandteil der Karosserie sind.


DIE REGELMÄSSIGE CITROËN WARTUNG<br />

Zur Aufrechterhaltung der Funktion<br />

Ihres Fahrzeugs auf höchstem Niveau in<br />

Sachen Sicherheit, Leistung und Komfort<br />

ist es unbedingt erforderlich, den auf Ihr<br />

Fahrzeug abgestimmten Wartungsplan einzuhalten.<br />

Die Wartung umfasst Kontrollen,<br />

Füllstandskorrekturen und sonstige Arbeiten,<br />

die für den einwandfreien Betrieb Ihres<br />

Fahrzeugs erforderlich sind.<br />

Umfang sowie Häufigkeit der Wartungen<br />

sind je nach Kilometerlaufleistung und<br />

Fahrzeugalter unterschiedlich.<br />

Die zuerst eintretende Intervallgrenze<br />

muss unbedingt eingehalten werden.<br />

Sollte eine oder mehrere<br />

der folgenden erschwerten<br />

Betriebsbedingungen in Ihrem<br />

Fall zutreffen, ist ein spezielles<br />

Wartungsintervall erforderlich:<br />

• Einsatz in Gegenden mit hohem<br />

Staubanteil in der Luft.<br />

• ständige Haus-zu-Haus-Fahrten.<br />

• Nutzung als Taxi oder Mietfahrzeug.<br />

• Fahren auf schlechten, überschwemmten<br />

oder gebirgigen Strecken.<br />

• Fahren von mehr als 50 % der Strecke<br />

mit einer Geschwindigkeit über 120 km/h<br />

und bei einer Umgebungstemperatur von<br />

30°C oder mehr.<br />

Die Einhaltung des CITROËN-<br />

Wartungsplans ist erforderlich<br />

während der gesamten Garantiedauer<br />

Ihres Fahrzeugs und für all diejenigen<br />

Fahrzeuge, für die Serviceverträge<br />

bestehen.<br />

II<br />

11


II<br />

12<br />

DIE REGELMÄSSIGE CITROËN WARTUNG<br />

Regelmäßige Wartung C-ZERO<br />

NORMALE BETRIEBSBEDINGUNGEN: 20 000 km oder 1 Jahr<br />

Systematische<br />

Hauptwartungsarbeiten<br />

Kontrollen im Fahrzeuginnenraum (Signalhorn, Parkbremse etc.)<br />

Verfallsdatum des Reifenpannensets<br />

Kontrollen unter dem Fahrzeug, einschließlich:<br />

- Sicherheitskontrollen (Bremsanlage, Lenkung usw.)<br />

- Umgebungskontrollen (Dichtigkeit der Systemkreise, des Untersetzungsgetriebes usw.)<br />

Kontrollen am Fahrzeug außen (Zustand der Reifen, Scheinwerfer und Beleuchtung usw.)<br />

Kontrollen unter der vorderen Haube, einschließlich Auffüllen von Flüssigkeiten, falls erforderlich<br />

(Scheibenwaschanlage usw.)<br />

Kontrollen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes (außer Hauptuntersuchung)<br />

Auslesen der Selbstdiagnosespeicher<br />

Probefahrt<br />

ERSCHWERTE BETRIEBSBEDINGUNGEN: 10 000 km oder 6 Monate<br />

Weitere<br />

Wartungsarbeiten<br />

Kontrolle Systeme der Bremsanlage und Spiel der Vorderachse<br />

Die systematischen Hauptwartungsarbeiten für die normalen Betriebsbedingungen<br />

(20.000 km oder 1 Jahr) sind ebenfalls durchzuführen


DIE REGELMÄSSIGE CITROËN WARTUNG<br />

Zusätzliche Wartungsarbeiten<br />

NORMALE BETRIEBS-<br />

BEDINGUNGEN<br />

WARTUNGSARBEITEN ABSTÄNDE<br />

Ölwechsel des Untersetzungsgetriebes<br />

100 000 km<br />

oder 5 Jahre<br />

ERSCHWERTE<br />

BETRIEBS-<br />

BEDINGUNGEN<br />

40 000 km<br />

oder 2 Jahre<br />

Austausch des Innenraumfilters 20 000 km oder 1 Jahr<br />

Austausch der Bremsflüssigkeit 40 000 km oder 2 Jahre<br />

Zustandskontrolle der Hochspannungskabel 40 000 km oder 2 Jahre<br />

Austausch der Kühlflüssigkeit 20 Jahre<br />

Kontrolle der Ladekapazität der Antriebsbatterie nach einem Jahr, dann alle 2 Jahre<br />

II<br />

13


TOTAL & CITROËN<br />

PARTNER FÜR DIE ZUKUNFT<br />

DES AUTOMOBILS<br />

Die Teams von TOTAL und CITROËN vereinen<br />

ihre Kräfte, um die energetische Effizienz zu<br />

optimieren und die Belastung der Umwelt zu<br />

reduzieren. Die Partnerschaft unserer beiden<br />

Unternehmen von internationalem Rang<br />

beschränkt sich dabei nicht auf die Lieferung<br />

und Wartung von Volumenmodellen: unsere<br />

industriellen Führungspositionen versetzen uns<br />

auch in die Lage, die Herausforderungen in<br />

Umweltfragen von heute und morgen in Angriff<br />

zu nehmen. Eine umweltverträgliche Mobilität<br />

zur Verfügung zu stellen ist mehr als nur ein<br />

Bestreben, es ist unsere Leidenschaft.<br />

Die Innovation ist auf dem Weg, die Zukunft<br />

des Automobils hängt davon ab, wir stellen uns<br />

gemeinsam dieser Herausforderung.<br />

empfiehlt


INSTANDHALTUNGSEMPFEHLUNGEN<br />

Antriebsbatterie<br />

Reifen<br />

Stoßdämpfer<br />

Beleuchtung Signalanlage<br />

Scheibenwischerblätter<br />

Klimaanlage<br />

Um die uneingeschränkte Lebensdauer der Antriebsbatterie zu gewährleisten, muss unbedingt alle zwei<br />

Wochen eine komplette Ladung Ihres C-ZERO durchgeführt werden.<br />

Überprüfen Sie regelmäßig den Reifendruck. Kontrollieren Sie ebenfalls den Abnutzungsgrad der Reifen<br />

mit Hilfe der hierfür vorgesehenen Kontrollmarken. Wenn die Kontrollmarken die Höhe der Lauffläche<br />

erreicht haben, beträgt die Tiefe der Nuten weniger als 1,6 Millimeter. Die Reifen müssen also ausgetauscht<br />

werden.<br />

Die Abnutzung der Stoßdämpfer ist für den Nutzer schwer festzustellen. Da die Stoßdämpfer aber erheblichen<br />

Einfluss auf die Effizienz beim Bremsen und die Straßenlage haben, sind regelmäßige Kontrollen zu Gunsten<br />

Ihrer Sicherheit und Ihres Fahrkomforts erforderlich.<br />

Der Austausch einer einzigen Glühlampe, insbesondere wenn diese defekt ist, führt systematisch zu einem<br />

Ungleichgewicht in der Beleuchtung und dann langfristig zum Austausch der zweiten Glühlampe. Denken Sie<br />

also stets daran, Ihre Glühlampen paarweise auszutauschen.<br />

Regelmäßige Kontrollen sowie die Pflege mit einem feuchten Tuch erhöhen ihre Lebensdauer. Jährliches<br />

Ersetzen der Wischerblätter begünstigt eine bessere Sicht auf die Straße zu jeder Jahreszeit und verhindert<br />

so das Bilden von Kratzspuren auf der Windschutzscheibe.<br />

Dank der Klimaanlage können Sie Ihre Fahrt in angenehmer Umgebung genießen. Eine jährliche<br />

Klimaanlagen-Reinigung sorgt für eine einwandfreie Funktionsfähigkeit aller Bauelemente und reduziert<br />

gleichzeitig das Entstehen von Bakterien und unangenehmer Gerüche.<br />

III<br />

15


III<br />

16<br />

INSTANDHALTUNGSEMPFEHLUNGEN<br />

Wartung der Karosserie<br />

CITROËN hat die besten Technologien eingesetzt, damit der Lack Ihres Fahrzeugs makellos aussieht und sich optimal gegen äußere Einwirkungen<br />

verhält.<br />

Es obliegt nun Ihnen, die Karosserie Ihres Fahrzeugs zu pflegen. Durch eine geeignete Pflege bleiben die schützenden Eigenschaften des Lacks und<br />

sein ursprünglicher Glanz erhalten. Auf diese Weise können Sie im Laufe der Jahre zur Werterhaltung Ihres Fahrzeugs beitragen.<br />

WAS TUN ZUR<br />

PFLEGE DER<br />

KAROSSERIE?<br />

Karosseriewäsche:<br />

Schmutzspritzer,<br />

Staub, Schlamm,<br />

Vogelkot,<br />

Baumharz,<br />

Insektensekret,<br />

Pollen, Teer<br />

entfernen.<br />

WANN WIE<br />

Häufig<br />

So schnell wie<br />

möglich bei<br />

Vogelkot, Harz,<br />

Insektensekret,<br />

Pollen und<br />

Teer, die lackschädigende<br />

chemische<br />

Substanzen<br />

enthalten<br />

Wagenwäsche<br />

von Hand<br />

ODER<br />

Hochdruckreinigung<br />

ODER<br />

Wagenwäsche<br />

in der<br />

Waschanlage<br />

BESONDERS ZU BEACHTENDE<br />

VORSICHTSMASSNAHMEN<br />

Wagenwäsche von Hand:<br />

Staub, der Kratzer verursachen kann, vor dem Putzen mit reichlich Wasser abspritzen.<br />

Nach dem Putzen und Nachspülen, Fahrzeug mit einem Ledertuch trocknen, um<br />

Kalkflecken zu vermeiden.<br />

Keinen Scheuerschwamm benutzen.<br />

EMPFOHLENE<br />

PRODUKTE<br />

Sauberer<br />

Schwamm<br />

Mildes<br />

Autoshampoo<br />

Ledertuch<br />

Mikrofasertuch<br />

Hochdruckreinigung:<br />

Beachten Sie die Hinweise für die Aufsprühentfernung (30 cm), insbesondere für<br />

steinschlaggefährdete Bereiche und Aufkleber.<br />

Das Waschen des Unterbodens und unter der vorderen Haube ist verboten.<br />

Wagenwäsche in der Waschanlage:<br />

Achtung bei schlecht gewarteten Waschanlagen: Die Bürsten können<br />

Mikrokratzer verursachen, die besonders auf dunklem Lack auffallen.<br />

Karosserie nicht trocken abreiben.<br />

Wagen nicht in der prallen Sonne oder bei großer Kälte waschen.<br />

In Küsten- oder Industrieregionen Fahrzeug im Winter häufiger waschen, um<br />

Jodablagerungen, Schlamm, Ruß und Streusalz zu entfernen, die stark korrosiv wirken.<br />

Unterboden und Radkästen gründlich reinigen.<br />

Manche Flecken (z.B. Teer…) müssen gegebenenfalls zusätzlich behandelt werden.<br />

Angetrockneten Teer, Vogelkot, Harz, usw. nicht direkt abkratzen.<br />

Ablagerungen vor dem Entfernen mit reichlich Wasser einweichen.<br />

Auf keinen Fall Lösungsmittel, Benzin oder Ähnliches verwenden.<br />

Pflege verchromter Zierleisten:<br />

Keine Scheuermittel oder chemische Lösungsmittel verwenden.<br />

Teerfleckentferner<br />

Insektenreiniger<br />

Sauberes Tuch<br />

Klares Wasser<br />

PH-neutrales<br />

Seifenwasser,<br />

weiches, trockenes<br />

Tuch zum Wischen<br />

verwenden.


INSTANDHALTUNGSEMPFEHLUNGEN<br />

WAS TUN ZUR<br />

PFLEGE DER<br />

KAROSSERIE?<br />

Lack<br />

schützen:<br />

Fahrzeug nicht stark<br />

verschmutzen lassen<br />

Mikrokratzer<br />

entfernen<br />

Kleine Lackschäden<br />

beheben:<br />

Kratzer,<br />

Lackabplatzer,<br />

Steinschlagstellen<br />

WANN WIE<br />

Mindestes zweimal<br />

im Jahr (vor und<br />

nach dem Winter)<br />

ODER<br />

durch regelmäßige<br />

Anwendung eines<br />

Waschprogramms<br />

mit Wachszusatz in<br />

der Waschanlage<br />

ODER<br />

Nach jedem<br />

Polieren<br />

Nur wenn<br />

Mikrokratzer zu<br />

sehen sind<br />

Schnell, wenn das<br />

Blech sichtbar ist,<br />

um Korrosion zu<br />

vermeiden<br />

Wachsen von<br />

Hand<br />

ODER<br />

in der<br />

Waschanlage mit<br />

Wachszusatz<br />

Polieren von<br />

Hand, an den<br />

Vertragshändler<br />

oder einen<br />

Fachbetrieb<br />

wenden<br />

Lackstift<br />

Wenn das Blech<br />

sichtbar ist,<br />

Vertragshändler<br />

zu Rate ziehen<br />

BESONDERS ZU BEACHTENDE<br />

VORSICHTSMASSNAHMEN<br />

Vor dem Wachsen muss das Fahrzeug vollständig sauber und<br />

trocken sein.<br />

Nicht in der prallen Sonne anwenden<br />

Gebrauchsanweisung des Produkts befolgen<br />

Nicht auf Kunststoff oder Gummi anwenden<br />

Vor dem Polieren muss das Fahrzeug ganz sauber und trocken<br />

sein.<br />

Die Verwendung von Politur mit zu starker Schleifwirkung oder<br />

der unsachgemäße Gebrauch einer Poliermaschine können<br />

Spuren hinterlassen und/oder den Lack stumpf werden lassen.<br />

Gebrauchsanweisung des verwendeten Produkts befolgen.<br />

Nicht auf Kunststoff oder Gummi anwenden.<br />

Nach dem Polieren muss das Fahrzeug eingewachst werden.<br />

Gebrauchsanweisung des Produkts zur Ausbesserung oberflächlicher<br />

Schäden lesen.<br />

Kein Lösungsmittel, Benzin oder Petroleum zur Reinigung der Karosserie verwenden.<br />

Nach der Wagenwäsche mehrfach hintereinander leicht bremsen, um die Feuchtigkeit von den Bremsbelägen zu<br />

entfernen.<br />

EMPFOHLENE<br />

PRODUKTE<br />

Vom<br />

Vertragshändler<br />

empfohlenes<br />

Wachs (ohne<br />

Schleifmittel)<br />

Watte<br />

Mikrofasertuch<br />

Vom<br />

Vertragshändler<br />

empfohlene<br />

Politur<br />

Watte<br />

Mikrofasertuch<br />

Lackstift erhältlich<br />

in den markenspezifischen<br />

Farbtönen<br />

III<br />

17


III<br />

18<br />

WARTUNGSNACHWEIS<br />

Die folgenden Seiten werden mit dem<br />

Firmenstempel einer Kfz-Fachwerkstatt<br />

versehen, die die Wartung Ihres CITROËN<br />

durchführt.<br />

Datum: / / km :<br />

Regelmäßige Wartung<br />

Stempel der überprüfenden<br />

Werkstatt<br />

Nächste Wartung<br />

bei km bzw. am / /<br />

Lassen Sie die folgenden Felder (Datum,<br />

Kilometerstand, nächste Wartung usw.)<br />

entsprechend den Betriebsbedingungen Ihres<br />

Fahrzeugs von der Kfz-Fachwerkstatt Ihrer<br />

Wahl ausfüllen.<br />

Wir empfehlen Ihnen, alle Rechnungen,<br />

Checklisten der durchgeführten Arbeiten<br />

und Unterlagen in Zusammenhang mit<br />

den Wartungsarbeiten an Ihrem Fahrzeug<br />

aufzubewahren.<br />

Beim Weiterverkauf des Fahrzeugs müssen<br />

alle Borddokumente für das Fahrzeug an den<br />

neuen Besitzer übergeben werden.<br />

Datum: / / km :<br />

Regelmäßige Wartung<br />

Stempel der überprüfenden<br />

Werkstatt<br />

Nächste Wartung<br />

bei km bzw. am / /


WARTUNGSNACHWEIS<br />

Datum: / / km :<br />

Regelmäßige Wartung<br />

Stempel der überprüfenden<br />

Werkstatt<br />

Nächste Wartung<br />

bei km bzw. am / /<br />

Datum: / / km :<br />

Regelmäßige Wartung<br />

Stempel der überprüfenden<br />

Werkstatt<br />

Nächste Wartung<br />

bei km bzw. am / /<br />

Datum: / / km :<br />

Regelmäßige Wartung<br />

Stempel der überprüfenden<br />

Werkstatt<br />

Nächste Wartung<br />

bei km bzw. am / /<br />

Datum: / / km :<br />

Regelmäßige Wartung<br />

Stempel der überprüfenden<br />

Werkstatt<br />

Nächste Wartung<br />

bei km bzw. am / /<br />

III<br />

19


III<br />

20<br />

WARTUNGSNACHWEIS<br />

Datum: / / km :<br />

Regelmäßige Wartung<br />

Stempel der überprüfenden<br />

Werkstatt<br />

Nächste Wartung<br />

bei km bzw. am / /<br />

Datum: / / km :<br />

Regelmäßige Wartung<br />

Stempel der überprüfenden<br />

Werkstatt<br />

Nächste Wartung<br />

bei km bzw. am / /<br />

Datum: / / km :<br />

Regelmäßige Wartung<br />

Stempel der überprüfenden<br />

Werkstatt<br />

Nächste Wartung<br />

bei km bzw. am / /<br />

Datum: / / km :<br />

Regelmäßige Wartung<br />

Stempel der überprüfenden<br />

Werkstatt<br />

Nächste Wartung<br />

bei km bzw. am / /


WARTUNGSNACHWEIS<br />

Datum: / / km :<br />

Regelmäßige Wartung<br />

Stempel der überprüfenden<br />

Werkstatt<br />

Nächste Wartung<br />

bei km bzw. am / /<br />

Datum: / / km :<br />

Regelmäßige Wartung<br />

Stempel der überprüfenden<br />

Werkstatt<br />

Nächste Wartung<br />

bei km bzw. am / /<br />

Datum: / / km :<br />

Regelmäßige Wartung<br />

Stempel der überprüfenden<br />

Werkstatt<br />

Nächste Wartung<br />

bei km bzw. am / /<br />

Datum: / / km :<br />

Regelmäßige Wartung<br />

Stempel der überprüfenden<br />

Werkstatt<br />

Nächste Wartung<br />

bei km bzw. am / /<br />

III<br />

21


III<br />

22<br />

WARTUNGSNACHWEIS<br />

Datum: / / km :<br />

Regelmäßige Wartung<br />

Stempel der überprüfenden<br />

Werkstatt<br />

Nächste Wartung<br />

bei km bzw. am / /<br />

Datum: / / km :<br />

Regelmäßige Wartung<br />

Stempel der überprüfenden<br />

Werkstatt<br />

Nächste Wartung<br />

bei km bzw. am / /<br />

Datum: / / km :<br />

Regelmäßige Wartung<br />

Stempel der überprüfenden<br />

Werkstatt<br />

Nächste Wartung<br />

bei km bzw. am / /<br />

Datum: / / km :<br />

Regelmäßige Wartung<br />

Stempel der überprüfenden<br />

Werkstatt<br />

Nächste Wartung<br />

bei km bzw. am / /


KONTROLLEN ZUR GARANTIE GEGEN DURCHROSTUNG<br />

DURCHZUFÜHRENDE KONTROLLEN 1 2<br />

Personenkraftwagen: 4 Jahre nach der Erstzulassung 6 Jahre nach der Erstzulassung<br />

INSTANDSETZUNGSEMPFEHLUNG AN<br />

DEN KUNDEN:<br />

Protokoll-Nr.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Aufnahmeprotokoll:<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Diese von der ausführenden Werkstatt ordnungsgemäß ausgefüllten Kontrollabschnitte sind bei jeder Inanspruchnahme<br />

der CITROËN Garantie gegen Durchrostung vorzulegen.<br />

1. KONTROLLE Datum: . . . . . . . . . . . . . . Kilometerstand: . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Voraussichtliche Garantiearbeiten gegen Durchrostung: O ja O nein<br />

STEMPEL DES<br />

REPARATURBETRIEBS<br />

DURCHGEFÜHRTE<br />

INSTANDSETZUNGSARBEITEN:<br />

Auftrags-Nr.: . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . .<br />

STEMPEL DES<br />

REPARATURBETRIEBS<br />

Auftrags-Nr.: . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . .<br />

STEMPEL DES<br />

REPARATURBETRIEBS<br />

NÄCHSTE KONTROLLE<br />

vor dem: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

2. KONTROLLE Datum: . . . . . . . . . . . . . . Kilometerstand: . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Voraussichtliche Garantiearbeiten gegen Durchrostung: O ja O nein<br />

INSTANDSETZUNGSEMPFEHLUNG AN<br />

DEN KUNDEN:<br />

Protokoll-Nr.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Aufnahmeprotokoll:<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

STEMPEL DES<br />

REPARATURBETRIEBS<br />

DURCHGEFÜHRTE<br />

INSTANDSETZUNGSARBEITEN:<br />

Auftrags-Nr.: . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . .<br />

STEMPEL DES<br />

REPARATURBETRIEBS<br />

Auftrags-Nr.: . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . .<br />

STEMPEL DES<br />

REPARATURBETRIEBS<br />

NÄCHSTE KONTROLLE<br />

vor dem: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

III<br />

23


III<br />

24<br />

DIE CITROËN SERVICES<br />

Serviceverträge Telematikdienste<br />

Nutzen Sie Ihren CITROËN ganz entspannt: Mit unserem Angebot CITROËN PLUS<br />

Pakete sorgen wir stets für perfekte Einsatzbereitschaft.<br />

CITROËN Garantie PLUS:<br />

verlängert die Neuwagengarantie über die 24 Monate hinaus und bietet wertvolle<br />

Zusatzleistungen.<br />

CITROËN Service PLUS:<br />

garantiert Ihnen zusätzlich zur Garantieverlängerung die Übernahme aller<br />

Verpflichtungen in puncto Wartung.<br />

CITROËN FreeDrive<br />

stellt zusätzlich zur Garantieverlängerung und regelmäßigen Wartung den Ersatz<br />

von Verschleißteilen, die Verfügbarkeit eines Ersatzfahrzeugs während der<br />

Wartung sowie nach der Wartung eine Außenwäsche und Innenraumreinigung<br />

sicher.<br />

CITROËN eTouch* ist ein neuartiger<br />

Service bestehend aus CITROËN Notruf<br />

mit Standortbestimmung und den beiden<br />

internetbasierten Diensten Elektronisches<br />

CITROËN Wartungsheft und CITROËN EcoDriving.<br />

CITROËN Notruf mit<br />

Standortbestimmung*<br />

Ein Service, der ein schnelles<br />

Eingreifen der Rettungskräfte bei<br />

einem Unfall gewährleistet.<br />

CITROËN Assistance mit<br />

Standortbestimmung*<br />

Ein Service, der die Möglichkeit<br />

zu einer schnellstmöglichen<br />

Pannenhilfe bietet.<br />

Diese Services sind kostenlos und<br />

täglich rund um die Uhr verfügbar.<br />

* Je nach Land.<br />

Erfahren Sie mehr über unsere CITROËN Services (Hauptuntersuchung/Technikcheck, CITROËN<br />

Assistance, CITROËN Langzeitmobilität, CITROËN Express-Service und Festpreise, etc.).<br />

Kontaktieren Sie Ihren CITROËN Vertragspartner oder gehen Sie auf www.citroen.de.


CITROËN ASSISTANCE<br />

CITROËN Assistance<br />

Und Sie müssen sich unterwegs keine Sorgen<br />

machen!<br />

CITROËN hat das Netz der CITROËN Assistance<br />

geschaffen, um Ihnen ein sorgenfreies Reisen<br />

zu ermöglichen.<br />

Im Fall einer Panne im In- oder Ausland reicht<br />

ein Anruf und die erforderlichen Maßnahmen<br />

werden ergriffen.<br />

CITROËN ASSISTANCE<br />

Damit Sie sich um<br />

fast nichts kümmern müssen:<br />

(+49) 18 05 / 45 60 60*<br />

* 0,14 EUR/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom<br />

AG, Mobilfunktarife können abweichen und betragen<br />

maximal 0,42 EUR/Min.<br />

Im Inland und im europäischen Ausland<br />

für Sie rund um die Uhr erreichbar.<br />

** Details des Umfangs siehe Seite 3.<br />

Sie haben Ihren neuen CITROËN entgegengenommen<br />

und somit Anspruch auf die<br />

Leistungen der CITROËN Assistance für die<br />

Dauer der Neuwagengarantie**.<br />

Sofern während der Laufzeit der Neuwagen-<br />

Garantie eine Panne auftritt, die auf einen<br />

Mangel zurückzuführen ist, der von der<br />

Neuwagen-Garantie abgedeckt ist, organisiert<br />

die CITROEN Assistance auf Anforderung die<br />

Pannenhilfe. Die Erstattung von Kosten für<br />

Maßnahmen, die der Käufer selbst in Auftrag<br />

gegeben hat, ist ausgeschlossen.<br />

Die Leistungen der CITROËN Assistance bleiben<br />

beim Verkauf des Fahrzeugs für die Dauer<br />

der Neuwagengarantie bestehen.<br />

Schnelle Hilfe innerhalb von 30 Minuten:<br />

Im In- wie im Ausland trifft der Pannendienst<br />

im Regelfall innerhalb von 30 Minuten am<br />

Einsatzort ein.<br />

Ein starkes Netz und optimale Leistung<br />

Das Netz der CITROËN Assistance ist in ganz<br />

Deutschland sowie in mehr als 30 weiteren<br />

Ländern im Einsatz.<br />

Wir wünschen gute Fahrt mit CITROËN<br />

Assistance!<br />

III<br />

25


III<br />

26<br />

NOTIZEN


AUSTAUSCH DES KILOMETERZÄHLERS UND<br />

ADRESSÄNDERUNG ODER BESITZERWECHSEL<br />

Die folgenden Informationen sind bei einem Austausch der<br />

Kilometerzählereinheit (Gesamtkilometerzähler) anzugeben :<br />

Datum des Austauschs : ............./......................../..................<br />

Kilometerstand des alten Kilometerzählers :<br />

Kilometerstand des neuen Kilometerzählers :<br />

Name, Adresse, Unterschrift und Stempel der Werkstatt, die den<br />

Austausch vorgenommen hat :<br />

"<br />

Wenn sich Ihre Adresse ändert oder Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, füllen Sie<br />

diesen Coupon vollständig aus und schicken Sie ihn an den nächstgelegenen<br />

CITROËN-Vertragspartner.<br />

VIN (Fahrgestellnummer)<br />

p ADRESSÄNDERUNG p FAHRZEUGVERKAUF<br />

NEUE ADRESSDATEN<br />

VIN (Fahrgestellnummer)<br />

p ADRESSÄNDERUNG p FAHRZEUGVERKAUF<br />

NEUE ADRESSDATEN<br />

VIN (Fahrgestellnummer)<br />

p ADRESSÄNDERUNG p FAHRZEUGVERKAUF<br />

NEUE ADRESSDATEN<br />

"<br />

"<br />

"<br />

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28<br />

NOTIZEN


NOTIZEN<br />

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30<br />

NOTIZEN


NOTIZEN<br />

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III<br />

32<br />

NOTIZEN


Création SIC-2GCA - Automobiles CITROËN - RCS PARIS 642 050 199 - Imp. en U.E. 01/11


CRÉATIVE TECHNOLOGIE<br />

CITROËN ASSISTANCE<br />

Damit Sie sich um<br />

fast nichts kümmern müssen:<br />

(+49) 18 05 / 45 60 60*<br />

* 0,14 EUR/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG,<br />

Mobilfunktarife können abweichen und betragen maximal 0,42 EUR/Min.<br />

AL.11CCEE020A

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