SERVICEHEFT
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<strong>SERVICEHEFT</strong>
GARANTIEZERTIFIKAT<br />
Neuwagengarantie<br />
Zur Wahrung der Garantieansprüche muss das Garantiezertifikat von<br />
dem ausliefernden CITROËN Vertragshändler oder der ausliefernden<br />
Neuwagen-Agentur ausgefüllt und abgestempelt sein. Die Garantie ist von<br />
der Durchführung der regelmäßigen Wartungen gemäß dem Serviceheft<br />
mit den entsprechend ausgefüllten und abgestempelten Belegabschnitten<br />
abhängig. Die Garantie gilt vom Tag der Lieferung an den Fahrzeughalter<br />
(Datum des Garantiebeginns auf dieser Seite).<br />
Die Einzelheiten der CITROËN-Neuwagengarantie, die für das Fahrzeug<br />
des Kunden gelten, sowie deren Anwendungsbedingungen, sind im vorliegenden<br />
Serviceheft aufgeführt.<br />
VERKAUFSHÄNDLER/AGENTUR<br />
Neuwagenvorbereitung und -übergabe nach den CITROËN Richtlinien.<br />
Land: Händler-Nr.:<br />
Stempel und Unterschrift CITROËN Vertragshändler/Agentur<br />
Datum des Garantiebeginns<br />
Modell:<br />
Motor:<br />
FAHRZEUGDATEN<br />
Fahrgestellnummer (VIN-Code)<br />
Leistung: kW<br />
amtl. Kennzeichen:<br />
Wir empfehlen Ihnen, alle Rechnungen und Unterlagen in Zusammenhang mit den Wartungsarbeiten an Ihrem Fahrzeug aufzubewahren.<br />
Bei einem Wiederverkauf des Fahrzeugs, müssen alle Borddokumente an den neuen Besitzer weitergegeben werden.
Für weitere Informationen:<br />
CITROËN DEUTSCHLAND GMBH<br />
D 51170 Köln<br />
Tel.: 02203 / 44 775<br />
Fax: 02203 / 44 655<br />
www.citroen.de<br />
CITROËN ASSISTANCE<br />
Damit Sie sich um<br />
fast nichts kümmern müssen:<br />
(+49) 18 05 / 45 60 60*<br />
* 0,14 EUR/Min. aus dem Festnetz der Deutschen<br />
Telekom AG, Mobilfunktarife können abweichen<br />
und betragen maximal 0,42 EUR/Min.<br />
Im Inland und im europäischen Ausland<br />
für Sie rund um die Uhr erreichbar.<br />
INHALT<br />
I<br />
II<br />
III<br />
Die CITROËN Garantien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 2 - 10<br />
Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 2<br />
Bedingungen der CITROËN Garantien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 3 - 10<br />
Die regelmäßige CITROËN Wartung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 11 - 13<br />
Wartungsintervalle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 12<br />
Zusätzliche Wartungsarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 13<br />
Instandhaltungsempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 15 - 17<br />
Wartung der Karosserie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 16 - 17<br />
Wartungsnachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 18 - 22<br />
Kontrollen zur Garantie gegen Durchrostung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 23<br />
Die CITROËN Services . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 24<br />
CITROËN Assistance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 25<br />
Austausch des Kilometerzählers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 27<br />
Adressänderung oder Besitzerwechsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 27<br />
Die Angaben in diesem Serviceheft entsprechen dem Zeitpunkt der Drucksetzung.
I<br />
2<br />
ERLÄUTERUNGEN ZUM <strong>SERVICEHEFT</strong><br />
Liebe Kundinnen und Kunden,<br />
bei der Übergabe Ihres neuen<br />
Elektrofahrzeugs C-ZERO wurden Ihnen<br />
die einzelnen Funktionen Ihres Wagens,<br />
die verschiedenen Borddokumente und<br />
Serviceleistungen erläutert, um Ihnen<br />
die Fahrt und den Umgang mit Ihrem<br />
Neuwagen zu erleichtern. Dazu gehören<br />
u.a.:<br />
● die Betriebsanleitung mit Informationen<br />
zu den Funktionen Ihres Fahrzeugs.<br />
● das CITROËN Serviceheft zur<br />
Instandhaltung Ihres Fahrzeugs mit<br />
detaillierten Angaben zu den verschiedenen<br />
CITROËN-Garantien und deren<br />
Gültigkeitsbedingungen. Im Einzelnen<br />
enthält es:<br />
● die vorgegebenen Kilometerlaufleistungen<br />
und Zeitpunkte zur<br />
Durchführung der Wartungsarbeiten.<br />
● den Umfang der regelmäßigen<br />
Wartungsarbeiten, der sich<br />
nach Alter, Kilometerstand und<br />
Ausstattung Ihres Fahrzeugs richtet.<br />
Das Serviceheft dient gleichermaßen<br />
als Nachweis für die regelmäßig<br />
durchgeführten Wartungsarbeiten<br />
wie auch zur Aufrechterhaltung Ihrer<br />
Garantieansprüche.<br />
● eine Aufstellung der gesamten CITROËN-<br />
Dienstleistungen und -Serviceverträge<br />
sowie eine Reihe von individuellen<br />
Dienstleistungen, die im Rahmen der<br />
Wartung/Reparatur Ihres Fahrzeugs<br />
angeboten werden, um Ihren speziellen<br />
Wünschen gerecht zu werden und<br />
Ihre Betriebskosten möglichst gering zu<br />
halten.<br />
● Ihr künftiger Ansprechpartner im<br />
Kundendienst, für eine optimale Nutzung<br />
und Sicherheit Ihres Fahrzeugs.<br />
Wir empfehlen Ihnen, Wartungsarbeiten<br />
von einer CITROËN Vertragswerkstatt<br />
durchführen zu lassen, denn diese kann<br />
Sie über den für Ihr Fahrzeug am besten<br />
geeigneten Wartungsplan beraten.<br />
Legen Sie bei allen Inspektionen und<br />
Wartungsarbeiten an Ihrem Fahrzeug dieses<br />
Serviceheft vor.<br />
Viel Spaß beim Entdecken und gute<br />
Fahrt,<br />
wünscht Ihnen CITROEN!
DIE GARANTIELEISTUNGEN IHRES CITROËN AUF EINEN BLICK<br />
NEUWAGENGARANTIE:<br />
• Fertigungsfehler (außer Wartung und Verschleiß)<br />
• Als defekt anerkannte Bauteile des Antriebsstrangs*<br />
CITROËN ASSISTANCE:<br />
• Von der Garantie abgedeckte Panne mit<br />
Liegenbleiben des Fahrzeugs<br />
LACKGARANTIE:<br />
• Mängel an der Originallackierung der Karosserie<br />
GARANTIE GEGEN DURCHROSTUNG:<br />
• Durchrostungsschaden durch Korrosion von innen<br />
* Siehe speziellen Abschnitt für Bauteile des elektrischen<br />
Antriebsstrangs auf Seite 7.<br />
Nähere Informationen finden Sie in den betreffenden Abschnitten dieses Heftes.<br />
Die gemeinsamen Bedingungen<br />
der verschiedenen CITROËN-<br />
Garantieleistungen:<br />
• Ihr Neufahrzeug ist ab dem Garantiebeginn-<br />
Datum, das auf dem «Garantiezertifikat»<br />
im Serviceheft vermerkt ist, durch jede<br />
der CITROËN-Garantieleistungen für<br />
den angegebenen Zeitraum und ohne<br />
Kilometerbegrenzung gedeckt, vorbehaltlich<br />
der jeweils anwendbaren<br />
Bestimmungen.<br />
Garantiebeginn-Datum<br />
2 Jahre<br />
3 Jahre Pkw<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Jahre<br />
* je nachdem, was zuerst eintritt.<br />
• Damit die Arbeiten an Ihrem Fahrzeug im Rahmen<br />
der verschiedenen CITROËN-Garantieleistungen<br />
kostenlos gewährt werden können, dürfen Sie<br />
diese nur von einem autorisierten Mitglied des<br />
CITROËN-Vertragswerkstättennetzes durchführen<br />
lassen.<br />
• Beim Weiterverkauf des Fahrzeugs kommen<br />
die nachfolgenden Käufer in den Genuß der<br />
verschiedenen CITROËN-Garantieleistungen<br />
bis zu deren jeweiligem Ablauf, sofern jeder<br />
von ihnen die Garantiebedingungen erfüllt<br />
hat. Zu diesem Zweck verpflichten Sie sich,<br />
die Garantiebedingungen an den Käufer weiter<br />
zu geben.<br />
5 Jahre oder 50 000 Kilometer*<br />
5 Jahre oder 50 000 Kilometer*<br />
7 Jahre Pkw<br />
• Die CITROËN-Garantieleistungen gelten,<br />
solange Ihr Fahrzeug in den Ländern<br />
der Europäischen Union* sowie in den folgenden<br />
Ländern oder Gebieten zugelassen<br />
bleibt und eingesetzt wird: Andorra, Bosnien-<br />
Herzegowina, Kroatien, Gibraltar, Island,<br />
Kosovo, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco,<br />
Montenegro, Norwegen, San Marino, Serbien,<br />
Schweiz, Vatikan.<br />
* Zum Zeitpunkt der Verlegung des Servicehefts<br />
besteht die Europäische Union aus folgenden Ländern:<br />
Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern,<br />
Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich,<br />
Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen,<br />
Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal,<br />
Tschechische Republik, Rumänien, Vereinigtes<br />
Königreich, Slowakei, Slowenien, Schweden.<br />
3<br />
I
I<br />
4<br />
NEUWAGENGARANTIE<br />
Zusätzlich zu der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Verkäufers gewährt<br />
AUTOMOBILES CITROËN - 6, rue Fructidor - 75835 PARIS Cedex 17 - auf Ihr CITROËN-<br />
Neufahrzeug gegen alle Fertigungsfehler eine zweijährige Garantie nach Maßgabe<br />
der nachfolgenden Bedingungen, und zwar ab dem Datum seiner Auslieferung an<br />
Sie oder einen gegebenenfalls von Ihnen Bevollmächtigten. Dieses Datum ist auf dem<br />
«Garantiezertifikat» im Serviceheft vermerkt. Davon ausgenommen sind die auf Seite<br />
7 aufgeführten Bauteile des Antriebsstrangs, für die eine Garantie von 5 Jahren oder<br />
50 000 km gilt, je nachdem, was zuerst eintritt.<br />
Worauf sich die Neuwagengarantie erstreckt:<br />
• Mit Ausnahme der nachstehenden<br />
Einschränkungen erstreckt sich die<br />
Neuwagengarantie für Ihr Fahrzeug<br />
auf die kostenlose Instandsetzung<br />
oder den kostenlosen Austausch<br />
der von Automobiles CITROËN<br />
bzw. einem Vertreter des Herstellers<br />
als mangelhaft anerkannten Teile<br />
sowie den für die Instandsetzung<br />
des Fahrzeugs notwendigen<br />
Arbeitslohn.<br />
Diese Arbeiten können nach alleinigem<br />
Ermessen des Herstellers<br />
oder seines Vertreters mit<br />
neuen Teilen oder Standard-<br />
Austauschteilen durchgeführt<br />
werden.<br />
• Ebenso übernimmt Automobiles<br />
CITROËN oder ein Vertreter des<br />
Herstellers etwaige Kosten für<br />
Pannenhilfe vor Ort oder das<br />
Abschleppen Ihres Fahrzeugs über<br />
eine Entfernung von maximal 100<br />
km bis zum nächstgelegenen autorisierten<br />
Mitglied des CITROËN-<br />
Vertragswerkstättennetzes, wenn<br />
Ihr Fahrzeug infolge einer von der<br />
Garantie gedeckten Panne liegen<br />
geblieben ist (Details siehe<br />
Abschnitt CITROËN Assistance).<br />
Weitere Ansprüche gewährt die<br />
Neuwagengarantie nicht.<br />
Hinweis:<br />
• Die Garantiezeit wird durch<br />
Arbeiten, die im Rahmen der<br />
Neuwagengarantie durchgeführt<br />
wurden, nicht verlängert.<br />
Insbesondere wird durch den<br />
Austausch eines Teils im Rahmen<br />
der Garantie die Laufzeit derselben<br />
nicht verlängert. Die Garantie<br />
über die ausgetauschten Teile<br />
endet mit dem Auslaufen der<br />
Garantie des Fahrzeugs.<br />
Diese Bestimmungen stehen der<br />
Inanspruchnahme der gesetzlichen<br />
Sachmängelhaftung<br />
gegenüber dem Verkäufer nicht<br />
entgegen.<br />
• Die im Rahmen der Neuwagengarantie<br />
(bzw. Kulanz)<br />
ausgetauschten Teile gehen in<br />
das Eigentum von Automobiles<br />
CITROËN über.<br />
4
NEUWAGENGARANTIE<br />
Nicht gedeckt von der Neuwagengarantie sind:<br />
Wartung und Einstellungen:<br />
• die im Serviceheft aufgeführten zum<br />
reibungslosen Betrieb Ihres Fahrzeugs<br />
erforderlichen Wartungsarbeiten<br />
und Inspektionen, sowie der<br />
Austausch von Verschleißteilen wie<br />
Innenraumfilter,<br />
• die Einstellungen bzw. Regulierungen<br />
(Vorspur, Auswuchten der<br />
Räder, Vorderachse, Türen…).<br />
• der Austausch der Teile, die dem normalen<br />
Verschleiß bedingt durch die individuelle<br />
Nutzung des Fahrzeugs, die<br />
Kilometerleistung, die geographischen<br />
und klimatischen Bedingungen unterliegen<br />
und nicht Folge eines Defekts sind:<br />
Bremsbeläge und Bremsscheiben,<br />
Reifen, 12-V-Batterie, Antriebsriemen,<br />
Stoßdämpfer, Scheibenwischerblätter,<br />
Glühlampen, Knopfbatterien und<br />
Sicherungen, Kugelköpfe, Radlager,<br />
Textilien etc.<br />
Gebrauch des Fahrzeugs:<br />
• Vibrationen und Geräusche im<br />
Zusammenhang mit dem normalen<br />
Betrieb des Fahrzeugs,<br />
Wertminderungen wie verblaßte<br />
Farben, Veränderung oder Verformung<br />
von Teilen aufgrund ihrer normalen<br />
Alterung,<br />
• Schäden durch die Verwendung anderer<br />
als der Original-Flüssigkeiten,<br />
-Teile oder -Zubehörteile oder solcher,<br />
die nicht von gleichwertiger<br />
Qualität sind,<br />
• Schäden durch Naturereignisse,<br />
Hagel, Überschwemmungen,<br />
Blitzschlag, Sturm oder sonstige klimatische<br />
Risiken, sowie solche, die<br />
auf Unfälle, Brände oder Diebstähle<br />
zurückzuführen sind,<br />
• Folgen aus Reparaturen, Umbauten<br />
oder Änderungen, die gegebenenfalls<br />
durch nicht vom Hersteller zugelassene<br />
Unternehmen vorgenommen<br />
wurden, sowie Folgen aus dem<br />
Einbau von durch den Hersteller nicht<br />
zugelassenen Zubehörteilen,<br />
• Reifen, auf die der jeweilige<br />
Reifenhersteller direkt Garantie<br />
gewährt. Das CITROËN-Händlernetz<br />
kann Ihnen dabei helfen, diese gegenüber<br />
dem Reifenhersteller geltend zu<br />
machen,<br />
• alle sonstigen Kosten, die in der vorliegenden<br />
Neuwagengarantie nicht<br />
explizit vorgesehen sind, insbesondere<br />
die Kosten infolge einer etwaigen<br />
Stilllegung des Fahrzeugs wie<br />
Nutzungs- oder Betriebsausfall.<br />
Prüfen Sie vor dem Anschließen, dass der Stromanschluss, den Sie verwenden möchten, den Normen entspricht und mit<br />
der auf dem Steuerteil des Ladekabels angegebenen Stromstärke entspricht.<br />
In allen Fällen wird empfohlen, Ihre Installation von einer Fachperson kontrollieren zu lassen.<br />
.<br />
5<br />
I
I<br />
6<br />
NEUWAGENGARANTIE<br />
Was Sie tun müssen, um die Neuwagengarantie in Anspruch nehmen zu können<br />
• Sie müssen das auf dem neuesten<br />
Stand befindliche Serviceheft vorlegen,<br />
das insbesondere das von dem<br />
Händler, der das Fahrzeug verkauft<br />
hat, ordnungsgemäß ausgefüllte<br />
Garantiezertifikat enthält.<br />
• Sie müssen die Wartung und die<br />
Kontrollen gemäß den Vorschriften<br />
von Automobiles CITROËN durchführen<br />
lassen und den Nachweis dafür erbringen<br />
können (Wartungsnachweise,<br />
Rechnungen...).<br />
• Unverzüglich nach Feststellung eines<br />
etwaigen Defekts muss Ihr Fahrzeug<br />
• Veränderungen bzw. Umbauten<br />
an Ihrem Fahrzeug vorgenommen<br />
wurden, die von Automobiles<br />
CITROËN weder vorgesehen<br />
noch zugelassen waren, oder bei<br />
deren Durchführung die technischen<br />
Vorschriften des Herstellers<br />
nicht eingehalten wurden,<br />
einem autorisierten Mitglied des<br />
CITROËN Vertragswerkstättennetzes<br />
zur Instandsetzung übergeben werden,<br />
und zwar innerhalb der normalen<br />
Öffnungszeiten. Diese Maßnahme soll<br />
Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer<br />
Passagiere gewährleisten und verhindern,<br />
dass der festgestellte Defekt sich<br />
verschlimmert und gegebenenfalls<br />
umfangreichere Reparaturen als die<br />
ursprünglich erforderliche nach sich<br />
zieht. Demnach sind ein Defekt und<br />
dessen Folgen nicht von der vertraglichen<br />
Garantie gedeckt, wenn Sie nicht<br />
Sie verlieren den Anspruch aus der Neuwagengarantie wenn:<br />
• Der Defekt auf die Fahrlässigkeit<br />
des Benutzers zurückzuführen ist<br />
oder Sie die Einhaltung der<br />
Vorschriften in der Bedienungsund<br />
Wartungsanleitung nicht<br />
nachweisen können,<br />
• Ihr Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß<br />
verwendet oder bei motorsportlichen<br />
Wettbewerben eingesetzt<br />
oder überladen wurde, und sei<br />
es auch nur vorübergehend,<br />
unverzüglich nach Feststellung des<br />
besagten Defekts gehandelt haben.<br />
• Sie müssen auch jeder<br />
Aufforderung eines autorisierten<br />
Mitglieds des CITROËN-<br />
Vertragswerkstättennetzes zur sofortigen<br />
Instandsetzung Ihres Fahrzeugs<br />
Folge leisten.<br />
• Bei Nichteinhaltung dieser Regeln<br />
sind Sie für alle künftigen direkten<br />
oder indirekten Auswirkungen<br />
auf den ordnungsgemäßen Betrieb<br />
Ihres Fahrzeugs verantwortlich.<br />
• der Kilometerstand Ihres<br />
Fahrzeugs verändert wurde oder<br />
der tatsächliche Kilometerstand<br />
nicht mit Sicherheit festgestellt<br />
werden kann.<br />
(Bei einem Austausch des Kilometerzählers<br />
ist das Blatt «Austausch<br />
Kilometerzähler» im Serviceheft<br />
von einem autorisierten Mitglied des<br />
CITROËN-Vertragswerkstättennetzes<br />
auszufüllen).
GARANTIE AUF BAUTEILE DES ANTRIEBSSTRANGS<br />
5 JAHRE UND/ODER 50 000 KM<br />
Was von der Garantie auf Bauteile des Antriebsstrangs abgedeckt ist:<br />
• Bauteile des Antriebsstrangs sind von der Garantie für<br />
eine Dauer von 5 Jahren oder 50 000 km abgedeckt, je<br />
nachdem, was zuerst eintritt.<br />
• Dies gilt für die folgenden Bauteile:<br />
4 Elektroantriebsmotor,<br />
4 Steuergerät Elektroantriebsmotor,<br />
4 Wandler/Bordladegerät,<br />
4 internes Hochspannungskabel für Normalladung,<br />
4 internes Hochspannungskabel für Schnellladung,<br />
4 unabhängiges Kabel für Normalladung,<br />
4 Antriebsbatterie,<br />
4 Steuergerät Antriebsbatterie,<br />
4 Steuergerät Elektrofahrzeug,<br />
4 Untersetzungsgetriebe.<br />
• Um diese spezielle Garantie in Anspruch nehmen zu können,<br />
müssen die oben aufgeführten allgemeinen Bedingungen<br />
der Neuwagengarantie komplett erfüllt sein (Einhaltung des<br />
Wartungsplans, Ausschlüsse der nicht bestimmungsgemäßen<br />
Verwendung etc.).<br />
7<br />
I
I<br />
8<br />
LACKGARANTIE<br />
In Ergänzung der Neuwagengarantie gewährt Automobiles CITROËN auf Ihr Fahrzeug eine Garantie gegen alle Mängel an<br />
der Originallackierung der Karosserie ab dem Auslieferungsdatum auf dem «Garantiezertifikat» im Serviceheft für die Dauer<br />
von 3 Jahren.<br />
Was die Lackgarantie<br />
umfasst<br />
• Die Lackgarantie umfasst die zur Behebung eines<br />
von Automobiles CITROËN oder einem Vertreter des<br />
Herstellers festgestellten Mangels erforderliche vollständige<br />
oder teilweise Neulackierung (inkl. Smart-Repair-<br />
Methoden).<br />
• Die Lackgarantie gilt ausdrücklich nur, wenn die Wartung<br />
Ihres Fahrzeugs stets gemäß dem von Automobiles<br />
CITROËN vorgegebenen Wartungszyklus vorgenommen<br />
wurde und die Behebung etwaiger Schäden unter<br />
strenger Einhaltung der Herstellernormen erfolgt ist.<br />
Um die CITROËN-Lackgarantie weiter in Anspruch nehmen<br />
zu können, sind Sie gehalten, Schäden aufgrund<br />
äußerer Einwirkungen innerhalb von zwei Monaten nach<br />
ihrer Feststellung reparieren zu lassen. Die Kosten für die<br />
Reparatur dieser Schäden gehen zu Ihren Lasten.<br />
Nicht gedeckt von der<br />
Lackgarantie sind:<br />
• Schäden an der Karosserie-Lackierung, die durch<br />
Umwelteinflüsse wie atmosphärische Niederschläge,<br />
chemische Substanzen in der Luft, tierische und<br />
pflanzliche Absonderungen, Sand, Salz, Rollsplit oder<br />
Naturereignisse wie Hagel oder Überschwemmungen<br />
und sonstige äußere Einwirkungen (z.B. infolge eines<br />
Unfalles) entstanden sind,<br />
• Schäden, die auf die Fahrlässigkeit des Benutzers,<br />
die verspätete Anzeige des zu behebenden Schadens<br />
oder die Nichteinhaltung der Vorschriften des Herstellers<br />
zurückzuführen sind,<br />
• Schäden aufgrund von Ereignissen, die durch die<br />
Neuwagengarantie nicht gedeckt sind,<br />
• Folgen aus Reparaturen, Umbauten oder<br />
Veränderungen, die durch nicht vom Hersteller<br />
zugelassene Unternehmen vorgenommen wurden.
GARANTIE GEGEN DURCHROSTUNG<br />
Automobiles CITROËN gewährt auf Ihr Fahrzeug eine Garantie gegen Durchrostungsschäden (Korrosion der Karosserie<br />
von innen nach außen), beginnend mit dem Auslieferungsdatum auf dem «Garantiezertifikat» im Serviceheft, und zwar für<br />
die Dauer von 7 Jahren.<br />
Was die Garantie gegen Durchrostung umfasst<br />
Die Garantie gegen Durchrostung umfasst die<br />
Instandsetzung oder den Austausch der<br />
von Automobiles CITROËN oder dem Vertreter<br />
des Herstellers als fehlerhaft anerkannten<br />
Teile, die einen durch Korrosion verursachten<br />
Durchrostungsschaden aufweisen.<br />
• Die Garantie gegen Durchrostung gilt ausdrücklich<br />
nur, wenn das Fahrzeug stets unter<br />
strenger Einhaltung der Herstellernormen<br />
repariert wurde und wenn der Kunde zu gegebener<br />
Zeit:<br />
1) die im Serviceheft genannten regelmäßigen<br />
Wartungsarbeiten und<br />
2) die nachstehend aufgeführten Kontrollen im<br />
Rahmen der Garantie gegen Durchrostung<br />
hat durchführen und<br />
3) etwaige Schäden am Fahrzeug hat instandsetzen<br />
lassen.<br />
• Der Wartungszyklus der Garantie gegen<br />
Durchrostung sieht zwei periodische<br />
Kontrollen vor, deren Kosten vom Benutzer zu<br />
tragen sind. Diese müssen bei PKW zwingend<br />
vier Jahre nach dem Beginn-Datum der Garantie<br />
gegen Durchrostung bzw. bei Nutzfahrzeugen<br />
zwei Jahre nach diesem Datum und anschließend<br />
für alle Fahrzeuge nach weiteren<br />
zwei Jahren erfolgen. Bei diesen Kontrollen<br />
prüft der Vertragspartner, gegebenenfalls nach<br />
einem vollständigen Waschen des Fahrzeuges,<br />
dessen Zustand und stellt fest, welche Arbeiten<br />
durchzuführen sind und welche durch die<br />
CITROËN-Garantie gegen Durchrostung<br />
gedeckt sind. Auf äußere Einwirkungen zurückzuführende<br />
Beschädigungen, die zu Korrosion<br />
führen können, werden auf den hierzu vorgesehenen<br />
Seiten des Servicehefts angegeben und<br />
notiert. Darüber hinaus muss nach jeder Arbeit<br />
an der Karosserie (aufgrund eines Unfalls,<br />
Beschädigungen, ..) stets eine Kontrolle unter<br />
den oben beschriebenen Bedingungen erfolgen.<br />
Die Vorschriften des Herstellers müssen<br />
zwingend eingehalten werden. Ihr CITROËN-<br />
Vertragspartner berät Sie hierzu gerne.<br />
Hinweis:<br />
• Nach jeder Arbeit an der<br />
Karosserie (aufgrund eines<br />
Unfalls, Beschädigungen…) muss<br />
stets eine Kontrolle unter den<br />
gleichen Bedingungen erfolgen.<br />
• Sie sind gehalten, Schäden<br />
aufgrund äußerer Einwirkung<br />
unter Einhaltung der von<br />
Automobiles CITROËN aufgestellten<br />
Normen und innerhalb<br />
von zwei Monaten nach den<br />
Kontrollen zu Ihren Lasten reparieren<br />
zu lassen. Diese Reparatur<br />
wird im «Serviceheft» unter<br />
Angabe des Reparaturbetriebs,<br />
des Reparaturdatums, des<br />
Kilometerstands des Fahrzeugs<br />
und der Nummer der quittierten<br />
Rechnung vermerkt. Dieses bei<br />
den regelmäßigen Kontrollen<br />
ordnungsgemäß auszufüllende<br />
«Serviceheft» muss für<br />
die Inanspruchnahme sämtlicher<br />
Leistungen im Rahmen<br />
der CITROËN-Garantie gegen<br />
Durchrostung vorgelegt werden.<br />
9<br />
I
I<br />
10<br />
GARANTIE GEGEN DURCHROSTUNG<br />
Nicht gedeckt von der Garantie gegen Durchrostung sind:<br />
• Schäden, die auf die Fahrlässigkeit des<br />
Benutzers oder die Nichteinhaltung der<br />
Vorgaben des Herstellers zurückzuführen<br />
sind,<br />
• Schäden auf Grund von Ereignissen, die<br />
durch die Neuwagengarantie nicht gedeckt<br />
sind,<br />
• die Folgen einer Zerstörung der<br />
Hohlraumversiegelung durch eine zusätzliche,<br />
im Wartungsplan nicht vorgesehene<br />
Behandlung,<br />
• Folgen aus Reparaturen, Umbauten oder<br />
Veränderungen, die durch nicht vom Hersteller<br />
zugelassene Unternehmen vorgenommen<br />
wurden,<br />
• Korrosionserscheinungen, verursacht durch<br />
den Einbau nicht vom Hersteller zugelassener<br />
Zubehörteile und/oder durch Zubehörteile,<br />
die unter Missachtung der Vorschriften des<br />
Herstellers eingebaut wurden,<br />
• am Fahrzeug vorgenommene Karosserieumbauten<br />
sowie Kipper und Ladeflächen<br />
bei Nutzfahrzeugen,<br />
• Räder und mechanische Bauteile, die nicht<br />
Bestandteil der Karosserie sind.
DIE REGELMÄSSIGE CITROËN WARTUNG<br />
Zur Aufrechterhaltung der Funktion<br />
Ihres Fahrzeugs auf höchstem Niveau in<br />
Sachen Sicherheit, Leistung und Komfort<br />
ist es unbedingt erforderlich, den auf Ihr<br />
Fahrzeug abgestimmten Wartungsplan einzuhalten.<br />
Die Wartung umfasst Kontrollen,<br />
Füllstandskorrekturen und sonstige Arbeiten,<br />
die für den einwandfreien Betrieb Ihres<br />
Fahrzeugs erforderlich sind.<br />
Umfang sowie Häufigkeit der Wartungen<br />
sind je nach Kilometerlaufleistung und<br />
Fahrzeugalter unterschiedlich.<br />
Die zuerst eintretende Intervallgrenze<br />
muss unbedingt eingehalten werden.<br />
Sollte eine oder mehrere<br />
der folgenden erschwerten<br />
Betriebsbedingungen in Ihrem<br />
Fall zutreffen, ist ein spezielles<br />
Wartungsintervall erforderlich:<br />
• Einsatz in Gegenden mit hohem<br />
Staubanteil in der Luft.<br />
• ständige Haus-zu-Haus-Fahrten.<br />
• Nutzung als Taxi oder Mietfahrzeug.<br />
• Fahren auf schlechten, überschwemmten<br />
oder gebirgigen Strecken.<br />
• Fahren von mehr als 50 % der Strecke<br />
mit einer Geschwindigkeit über 120 km/h<br />
und bei einer Umgebungstemperatur von<br />
30°C oder mehr.<br />
Die Einhaltung des CITROËN-<br />
Wartungsplans ist erforderlich<br />
während der gesamten Garantiedauer<br />
Ihres Fahrzeugs und für all diejenigen<br />
Fahrzeuge, für die Serviceverträge<br />
bestehen.<br />
II<br />
11
II<br />
12<br />
DIE REGELMÄSSIGE CITROËN WARTUNG<br />
Regelmäßige Wartung C-ZERO<br />
NORMALE BETRIEBSBEDINGUNGEN: 20 000 km oder 1 Jahr<br />
Systematische<br />
Hauptwartungsarbeiten<br />
Kontrollen im Fahrzeuginnenraum (Signalhorn, Parkbremse etc.)<br />
Verfallsdatum des Reifenpannensets<br />
Kontrollen unter dem Fahrzeug, einschließlich:<br />
- Sicherheitskontrollen (Bremsanlage, Lenkung usw.)<br />
- Umgebungskontrollen (Dichtigkeit der Systemkreise, des Untersetzungsgetriebes usw.)<br />
Kontrollen am Fahrzeug außen (Zustand der Reifen, Scheinwerfer und Beleuchtung usw.)<br />
Kontrollen unter der vorderen Haube, einschließlich Auffüllen von Flüssigkeiten, falls erforderlich<br />
(Scheibenwaschanlage usw.)<br />
Kontrollen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes (außer Hauptuntersuchung)<br />
Auslesen der Selbstdiagnosespeicher<br />
Probefahrt<br />
ERSCHWERTE BETRIEBSBEDINGUNGEN: 10 000 km oder 6 Monate<br />
Weitere<br />
Wartungsarbeiten<br />
Kontrolle Systeme der Bremsanlage und Spiel der Vorderachse<br />
Die systematischen Hauptwartungsarbeiten für die normalen Betriebsbedingungen<br />
(20.000 km oder 1 Jahr) sind ebenfalls durchzuführen
DIE REGELMÄSSIGE CITROËN WARTUNG<br />
Zusätzliche Wartungsarbeiten<br />
NORMALE BETRIEBS-<br />
BEDINGUNGEN<br />
WARTUNGSARBEITEN ABSTÄNDE<br />
Ölwechsel des Untersetzungsgetriebes<br />
100 000 km<br />
oder 5 Jahre<br />
ERSCHWERTE<br />
BETRIEBS-<br />
BEDINGUNGEN<br />
40 000 km<br />
oder 2 Jahre<br />
Austausch des Innenraumfilters 20 000 km oder 1 Jahr<br />
Austausch der Bremsflüssigkeit 40 000 km oder 2 Jahre<br />
Zustandskontrolle der Hochspannungskabel 40 000 km oder 2 Jahre<br />
Austausch der Kühlflüssigkeit 20 Jahre<br />
Kontrolle der Ladekapazität der Antriebsbatterie nach einem Jahr, dann alle 2 Jahre<br />
II<br />
13
TOTAL & CITROËN<br />
PARTNER FÜR DIE ZUKUNFT<br />
DES AUTOMOBILS<br />
Die Teams von TOTAL und CITROËN vereinen<br />
ihre Kräfte, um die energetische Effizienz zu<br />
optimieren und die Belastung der Umwelt zu<br />
reduzieren. Die Partnerschaft unserer beiden<br />
Unternehmen von internationalem Rang<br />
beschränkt sich dabei nicht auf die Lieferung<br />
und Wartung von Volumenmodellen: unsere<br />
industriellen Führungspositionen versetzen uns<br />
auch in die Lage, die Herausforderungen in<br />
Umweltfragen von heute und morgen in Angriff<br />
zu nehmen. Eine umweltverträgliche Mobilität<br />
zur Verfügung zu stellen ist mehr als nur ein<br />
Bestreben, es ist unsere Leidenschaft.<br />
Die Innovation ist auf dem Weg, die Zukunft<br />
des Automobils hängt davon ab, wir stellen uns<br />
gemeinsam dieser Herausforderung.<br />
empfiehlt
INSTANDHALTUNGSEMPFEHLUNGEN<br />
Antriebsbatterie<br />
Reifen<br />
Stoßdämpfer<br />
Beleuchtung Signalanlage<br />
Scheibenwischerblätter<br />
Klimaanlage<br />
Um die uneingeschränkte Lebensdauer der Antriebsbatterie zu gewährleisten, muss unbedingt alle zwei<br />
Wochen eine komplette Ladung Ihres C-ZERO durchgeführt werden.<br />
Überprüfen Sie regelmäßig den Reifendruck. Kontrollieren Sie ebenfalls den Abnutzungsgrad der Reifen<br />
mit Hilfe der hierfür vorgesehenen Kontrollmarken. Wenn die Kontrollmarken die Höhe der Lauffläche<br />
erreicht haben, beträgt die Tiefe der Nuten weniger als 1,6 Millimeter. Die Reifen müssen also ausgetauscht<br />
werden.<br />
Die Abnutzung der Stoßdämpfer ist für den Nutzer schwer festzustellen. Da die Stoßdämpfer aber erheblichen<br />
Einfluss auf die Effizienz beim Bremsen und die Straßenlage haben, sind regelmäßige Kontrollen zu Gunsten<br />
Ihrer Sicherheit und Ihres Fahrkomforts erforderlich.<br />
Der Austausch einer einzigen Glühlampe, insbesondere wenn diese defekt ist, führt systematisch zu einem<br />
Ungleichgewicht in der Beleuchtung und dann langfristig zum Austausch der zweiten Glühlampe. Denken Sie<br />
also stets daran, Ihre Glühlampen paarweise auszutauschen.<br />
Regelmäßige Kontrollen sowie die Pflege mit einem feuchten Tuch erhöhen ihre Lebensdauer. Jährliches<br />
Ersetzen der Wischerblätter begünstigt eine bessere Sicht auf die Straße zu jeder Jahreszeit und verhindert<br />
so das Bilden von Kratzspuren auf der Windschutzscheibe.<br />
Dank der Klimaanlage können Sie Ihre Fahrt in angenehmer Umgebung genießen. Eine jährliche<br />
Klimaanlagen-Reinigung sorgt für eine einwandfreie Funktionsfähigkeit aller Bauelemente und reduziert<br />
gleichzeitig das Entstehen von Bakterien und unangenehmer Gerüche.<br />
III<br />
15
III<br />
16<br />
INSTANDHALTUNGSEMPFEHLUNGEN<br />
Wartung der Karosserie<br />
CITROËN hat die besten Technologien eingesetzt, damit der Lack Ihres Fahrzeugs makellos aussieht und sich optimal gegen äußere Einwirkungen<br />
verhält.<br />
Es obliegt nun Ihnen, die Karosserie Ihres Fahrzeugs zu pflegen. Durch eine geeignete Pflege bleiben die schützenden Eigenschaften des Lacks und<br />
sein ursprünglicher Glanz erhalten. Auf diese Weise können Sie im Laufe der Jahre zur Werterhaltung Ihres Fahrzeugs beitragen.<br />
WAS TUN ZUR<br />
PFLEGE DER<br />
KAROSSERIE?<br />
Karosseriewäsche:<br />
Schmutzspritzer,<br />
Staub, Schlamm,<br />
Vogelkot,<br />
Baumharz,<br />
Insektensekret,<br />
Pollen, Teer<br />
entfernen.<br />
WANN WIE<br />
Häufig<br />
So schnell wie<br />
möglich bei<br />
Vogelkot, Harz,<br />
Insektensekret,<br />
Pollen und<br />
Teer, die lackschädigende<br />
chemische<br />
Substanzen<br />
enthalten<br />
Wagenwäsche<br />
von Hand<br />
ODER<br />
Hochdruckreinigung<br />
ODER<br />
Wagenwäsche<br />
in der<br />
Waschanlage<br />
BESONDERS ZU BEACHTENDE<br />
VORSICHTSMASSNAHMEN<br />
Wagenwäsche von Hand:<br />
Staub, der Kratzer verursachen kann, vor dem Putzen mit reichlich Wasser abspritzen.<br />
Nach dem Putzen und Nachspülen, Fahrzeug mit einem Ledertuch trocknen, um<br />
Kalkflecken zu vermeiden.<br />
Keinen Scheuerschwamm benutzen.<br />
EMPFOHLENE<br />
PRODUKTE<br />
Sauberer<br />
Schwamm<br />
Mildes<br />
Autoshampoo<br />
Ledertuch<br />
Mikrofasertuch<br />
Hochdruckreinigung:<br />
Beachten Sie die Hinweise für die Aufsprühentfernung (30 cm), insbesondere für<br />
steinschlaggefährdete Bereiche und Aufkleber.<br />
Das Waschen des Unterbodens und unter der vorderen Haube ist verboten.<br />
Wagenwäsche in der Waschanlage:<br />
Achtung bei schlecht gewarteten Waschanlagen: Die Bürsten können<br />
Mikrokratzer verursachen, die besonders auf dunklem Lack auffallen.<br />
Karosserie nicht trocken abreiben.<br />
Wagen nicht in der prallen Sonne oder bei großer Kälte waschen.<br />
In Küsten- oder Industrieregionen Fahrzeug im Winter häufiger waschen, um<br />
Jodablagerungen, Schlamm, Ruß und Streusalz zu entfernen, die stark korrosiv wirken.<br />
Unterboden und Radkästen gründlich reinigen.<br />
Manche Flecken (z.B. Teer…) müssen gegebenenfalls zusätzlich behandelt werden.<br />
Angetrockneten Teer, Vogelkot, Harz, usw. nicht direkt abkratzen.<br />
Ablagerungen vor dem Entfernen mit reichlich Wasser einweichen.<br />
Auf keinen Fall Lösungsmittel, Benzin oder Ähnliches verwenden.<br />
Pflege verchromter Zierleisten:<br />
Keine Scheuermittel oder chemische Lösungsmittel verwenden.<br />
Teerfleckentferner<br />
Insektenreiniger<br />
Sauberes Tuch<br />
Klares Wasser<br />
PH-neutrales<br />
Seifenwasser,<br />
weiches, trockenes<br />
Tuch zum Wischen<br />
verwenden.
INSTANDHALTUNGSEMPFEHLUNGEN<br />
WAS TUN ZUR<br />
PFLEGE DER<br />
KAROSSERIE?<br />
Lack<br />
schützen:<br />
Fahrzeug nicht stark<br />
verschmutzen lassen<br />
Mikrokratzer<br />
entfernen<br />
Kleine Lackschäden<br />
beheben:<br />
Kratzer,<br />
Lackabplatzer,<br />
Steinschlagstellen<br />
WANN WIE<br />
Mindestes zweimal<br />
im Jahr (vor und<br />
nach dem Winter)<br />
ODER<br />
durch regelmäßige<br />
Anwendung eines<br />
Waschprogramms<br />
mit Wachszusatz in<br />
der Waschanlage<br />
ODER<br />
Nach jedem<br />
Polieren<br />
Nur wenn<br />
Mikrokratzer zu<br />
sehen sind<br />
Schnell, wenn das<br />
Blech sichtbar ist,<br />
um Korrosion zu<br />
vermeiden<br />
Wachsen von<br />
Hand<br />
ODER<br />
in der<br />
Waschanlage mit<br />
Wachszusatz<br />
Polieren von<br />
Hand, an den<br />
Vertragshändler<br />
oder einen<br />
Fachbetrieb<br />
wenden<br />
Lackstift<br />
Wenn das Blech<br />
sichtbar ist,<br />
Vertragshändler<br />
zu Rate ziehen<br />
BESONDERS ZU BEACHTENDE<br />
VORSICHTSMASSNAHMEN<br />
Vor dem Wachsen muss das Fahrzeug vollständig sauber und<br />
trocken sein.<br />
Nicht in der prallen Sonne anwenden<br />
Gebrauchsanweisung des Produkts befolgen<br />
Nicht auf Kunststoff oder Gummi anwenden<br />
Vor dem Polieren muss das Fahrzeug ganz sauber und trocken<br />
sein.<br />
Die Verwendung von Politur mit zu starker Schleifwirkung oder<br />
der unsachgemäße Gebrauch einer Poliermaschine können<br />
Spuren hinterlassen und/oder den Lack stumpf werden lassen.<br />
Gebrauchsanweisung des verwendeten Produkts befolgen.<br />
Nicht auf Kunststoff oder Gummi anwenden.<br />
Nach dem Polieren muss das Fahrzeug eingewachst werden.<br />
Gebrauchsanweisung des Produkts zur Ausbesserung oberflächlicher<br />
Schäden lesen.<br />
Kein Lösungsmittel, Benzin oder Petroleum zur Reinigung der Karosserie verwenden.<br />
Nach der Wagenwäsche mehrfach hintereinander leicht bremsen, um die Feuchtigkeit von den Bremsbelägen zu<br />
entfernen.<br />
EMPFOHLENE<br />
PRODUKTE<br />
Vom<br />
Vertragshändler<br />
empfohlenes<br />
Wachs (ohne<br />
Schleifmittel)<br />
Watte<br />
Mikrofasertuch<br />
Vom<br />
Vertragshändler<br />
empfohlene<br />
Politur<br />
Watte<br />
Mikrofasertuch<br />
Lackstift erhältlich<br />
in den markenspezifischen<br />
Farbtönen<br />
III<br />
17
III<br />
18<br />
WARTUNGSNACHWEIS<br />
Die folgenden Seiten werden mit dem<br />
Firmenstempel einer Kfz-Fachwerkstatt<br />
versehen, die die Wartung Ihres CITROËN<br />
durchführt.<br />
Datum: / / km :<br />
Regelmäßige Wartung<br />
Stempel der überprüfenden<br />
Werkstatt<br />
Nächste Wartung<br />
bei km bzw. am / /<br />
Lassen Sie die folgenden Felder (Datum,<br />
Kilometerstand, nächste Wartung usw.)<br />
entsprechend den Betriebsbedingungen Ihres<br />
Fahrzeugs von der Kfz-Fachwerkstatt Ihrer<br />
Wahl ausfüllen.<br />
Wir empfehlen Ihnen, alle Rechnungen,<br />
Checklisten der durchgeführten Arbeiten<br />
und Unterlagen in Zusammenhang mit<br />
den Wartungsarbeiten an Ihrem Fahrzeug<br />
aufzubewahren.<br />
Beim Weiterverkauf des Fahrzeugs müssen<br />
alle Borddokumente für das Fahrzeug an den<br />
neuen Besitzer übergeben werden.<br />
Datum: / / km :<br />
Regelmäßige Wartung<br />
Stempel der überprüfenden<br />
Werkstatt<br />
Nächste Wartung<br />
bei km bzw. am / /
WARTUNGSNACHWEIS<br />
Datum: / / km :<br />
Regelmäßige Wartung<br />
Stempel der überprüfenden<br />
Werkstatt<br />
Nächste Wartung<br />
bei km bzw. am / /<br />
Datum: / / km :<br />
Regelmäßige Wartung<br />
Stempel der überprüfenden<br />
Werkstatt<br />
Nächste Wartung<br />
bei km bzw. am / /<br />
Datum: / / km :<br />
Regelmäßige Wartung<br />
Stempel der überprüfenden<br />
Werkstatt<br />
Nächste Wartung<br />
bei km bzw. am / /<br />
Datum: / / km :<br />
Regelmäßige Wartung<br />
Stempel der überprüfenden<br />
Werkstatt<br />
Nächste Wartung<br />
bei km bzw. am / /<br />
III<br />
19
III<br />
20<br />
WARTUNGSNACHWEIS<br />
Datum: / / km :<br />
Regelmäßige Wartung<br />
Stempel der überprüfenden<br />
Werkstatt<br />
Nächste Wartung<br />
bei km bzw. am / /<br />
Datum: / / km :<br />
Regelmäßige Wartung<br />
Stempel der überprüfenden<br />
Werkstatt<br />
Nächste Wartung<br />
bei km bzw. am / /<br />
Datum: / / km :<br />
Regelmäßige Wartung<br />
Stempel der überprüfenden<br />
Werkstatt<br />
Nächste Wartung<br />
bei km bzw. am / /<br />
Datum: / / km :<br />
Regelmäßige Wartung<br />
Stempel der überprüfenden<br />
Werkstatt<br />
Nächste Wartung<br />
bei km bzw. am / /
WARTUNGSNACHWEIS<br />
Datum: / / km :<br />
Regelmäßige Wartung<br />
Stempel der überprüfenden<br />
Werkstatt<br />
Nächste Wartung<br />
bei km bzw. am / /<br />
Datum: / / km :<br />
Regelmäßige Wartung<br />
Stempel der überprüfenden<br />
Werkstatt<br />
Nächste Wartung<br />
bei km bzw. am / /<br />
Datum: / / km :<br />
Regelmäßige Wartung<br />
Stempel der überprüfenden<br />
Werkstatt<br />
Nächste Wartung<br />
bei km bzw. am / /<br />
Datum: / / km :<br />
Regelmäßige Wartung<br />
Stempel der überprüfenden<br />
Werkstatt<br />
Nächste Wartung<br />
bei km bzw. am / /<br />
III<br />
21
III<br />
22<br />
WARTUNGSNACHWEIS<br />
Datum: / / km :<br />
Regelmäßige Wartung<br />
Stempel der überprüfenden<br />
Werkstatt<br />
Nächste Wartung<br />
bei km bzw. am / /<br />
Datum: / / km :<br />
Regelmäßige Wartung<br />
Stempel der überprüfenden<br />
Werkstatt<br />
Nächste Wartung<br />
bei km bzw. am / /<br />
Datum: / / km :<br />
Regelmäßige Wartung<br />
Stempel der überprüfenden<br />
Werkstatt<br />
Nächste Wartung<br />
bei km bzw. am / /<br />
Datum: / / km :<br />
Regelmäßige Wartung<br />
Stempel der überprüfenden<br />
Werkstatt<br />
Nächste Wartung<br />
bei km bzw. am / /
KONTROLLEN ZUR GARANTIE GEGEN DURCHROSTUNG<br />
DURCHZUFÜHRENDE KONTROLLEN 1 2<br />
Personenkraftwagen: 4 Jahre nach der Erstzulassung 6 Jahre nach der Erstzulassung<br />
INSTANDSETZUNGSEMPFEHLUNG AN<br />
DEN KUNDEN:<br />
Protokoll-Nr.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Aufnahmeprotokoll:<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Diese von der ausführenden Werkstatt ordnungsgemäß ausgefüllten Kontrollabschnitte sind bei jeder Inanspruchnahme<br />
der CITROËN Garantie gegen Durchrostung vorzulegen.<br />
1. KONTROLLE Datum: . . . . . . . . . . . . . . Kilometerstand: . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Voraussichtliche Garantiearbeiten gegen Durchrostung: O ja O nein<br />
STEMPEL DES<br />
REPARATURBETRIEBS<br />
DURCHGEFÜHRTE<br />
INSTANDSETZUNGSARBEITEN:<br />
Auftrags-Nr.: . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . .<br />
STEMPEL DES<br />
REPARATURBETRIEBS<br />
Auftrags-Nr.: . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . .<br />
STEMPEL DES<br />
REPARATURBETRIEBS<br />
NÄCHSTE KONTROLLE<br />
vor dem: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
2. KONTROLLE Datum: . . . . . . . . . . . . . . Kilometerstand: . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Voraussichtliche Garantiearbeiten gegen Durchrostung: O ja O nein<br />
INSTANDSETZUNGSEMPFEHLUNG AN<br />
DEN KUNDEN:<br />
Protokoll-Nr.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Aufnahmeprotokoll:<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
STEMPEL DES<br />
REPARATURBETRIEBS<br />
DURCHGEFÜHRTE<br />
INSTANDSETZUNGSARBEITEN:<br />
Auftrags-Nr.: . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . .<br />
STEMPEL DES<br />
REPARATURBETRIEBS<br />
Auftrags-Nr.: . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . .<br />
STEMPEL DES<br />
REPARATURBETRIEBS<br />
NÄCHSTE KONTROLLE<br />
vor dem: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
III<br />
23
III<br />
24<br />
DIE CITROËN SERVICES<br />
Serviceverträge Telematikdienste<br />
Nutzen Sie Ihren CITROËN ganz entspannt: Mit unserem Angebot CITROËN PLUS<br />
Pakete sorgen wir stets für perfekte Einsatzbereitschaft.<br />
CITROËN Garantie PLUS:<br />
verlängert die Neuwagengarantie über die 24 Monate hinaus und bietet wertvolle<br />
Zusatzleistungen.<br />
CITROËN Service PLUS:<br />
garantiert Ihnen zusätzlich zur Garantieverlängerung die Übernahme aller<br />
Verpflichtungen in puncto Wartung.<br />
CITROËN FreeDrive<br />
stellt zusätzlich zur Garantieverlängerung und regelmäßigen Wartung den Ersatz<br />
von Verschleißteilen, die Verfügbarkeit eines Ersatzfahrzeugs während der<br />
Wartung sowie nach der Wartung eine Außenwäsche und Innenraumreinigung<br />
sicher.<br />
CITROËN eTouch* ist ein neuartiger<br />
Service bestehend aus CITROËN Notruf<br />
mit Standortbestimmung und den beiden<br />
internetbasierten Diensten Elektronisches<br />
CITROËN Wartungsheft und CITROËN EcoDriving.<br />
CITROËN Notruf mit<br />
Standortbestimmung*<br />
Ein Service, der ein schnelles<br />
Eingreifen der Rettungskräfte bei<br />
einem Unfall gewährleistet.<br />
CITROËN Assistance mit<br />
Standortbestimmung*<br />
Ein Service, der die Möglichkeit<br />
zu einer schnellstmöglichen<br />
Pannenhilfe bietet.<br />
Diese Services sind kostenlos und<br />
täglich rund um die Uhr verfügbar.<br />
* Je nach Land.<br />
Erfahren Sie mehr über unsere CITROËN Services (Hauptuntersuchung/Technikcheck, CITROËN<br />
Assistance, CITROËN Langzeitmobilität, CITROËN Express-Service und Festpreise, etc.).<br />
Kontaktieren Sie Ihren CITROËN Vertragspartner oder gehen Sie auf www.citroen.de.
CITROËN ASSISTANCE<br />
CITROËN Assistance<br />
Und Sie müssen sich unterwegs keine Sorgen<br />
machen!<br />
CITROËN hat das Netz der CITROËN Assistance<br />
geschaffen, um Ihnen ein sorgenfreies Reisen<br />
zu ermöglichen.<br />
Im Fall einer Panne im In- oder Ausland reicht<br />
ein Anruf und die erforderlichen Maßnahmen<br />
werden ergriffen.<br />
CITROËN ASSISTANCE<br />
Damit Sie sich um<br />
fast nichts kümmern müssen:<br />
(+49) 18 05 / 45 60 60*<br />
* 0,14 EUR/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom<br />
AG, Mobilfunktarife können abweichen und betragen<br />
maximal 0,42 EUR/Min.<br />
Im Inland und im europäischen Ausland<br />
für Sie rund um die Uhr erreichbar.<br />
** Details des Umfangs siehe Seite 3.<br />
Sie haben Ihren neuen CITROËN entgegengenommen<br />
und somit Anspruch auf die<br />
Leistungen der CITROËN Assistance für die<br />
Dauer der Neuwagengarantie**.<br />
Sofern während der Laufzeit der Neuwagen-<br />
Garantie eine Panne auftritt, die auf einen<br />
Mangel zurückzuführen ist, der von der<br />
Neuwagen-Garantie abgedeckt ist, organisiert<br />
die CITROEN Assistance auf Anforderung die<br />
Pannenhilfe. Die Erstattung von Kosten für<br />
Maßnahmen, die der Käufer selbst in Auftrag<br />
gegeben hat, ist ausgeschlossen.<br />
Die Leistungen der CITROËN Assistance bleiben<br />
beim Verkauf des Fahrzeugs für die Dauer<br />
der Neuwagengarantie bestehen.<br />
Schnelle Hilfe innerhalb von 30 Minuten:<br />
Im In- wie im Ausland trifft der Pannendienst<br />
im Regelfall innerhalb von 30 Minuten am<br />
Einsatzort ein.<br />
Ein starkes Netz und optimale Leistung<br />
Das Netz der CITROËN Assistance ist in ganz<br />
Deutschland sowie in mehr als 30 weiteren<br />
Ländern im Einsatz.<br />
Wir wünschen gute Fahrt mit CITROËN<br />
Assistance!<br />
III<br />
25
III<br />
26<br />
NOTIZEN
AUSTAUSCH DES KILOMETERZÄHLERS UND<br />
ADRESSÄNDERUNG ODER BESITZERWECHSEL<br />
Die folgenden Informationen sind bei einem Austausch der<br />
Kilometerzählereinheit (Gesamtkilometerzähler) anzugeben :<br />
Datum des Austauschs : ............./......................../..................<br />
Kilometerstand des alten Kilometerzählers :<br />
Kilometerstand des neuen Kilometerzählers :<br />
Name, Adresse, Unterschrift und Stempel der Werkstatt, die den<br />
Austausch vorgenommen hat :<br />
"<br />
Wenn sich Ihre Adresse ändert oder Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, füllen Sie<br />
diesen Coupon vollständig aus und schicken Sie ihn an den nächstgelegenen<br />
CITROËN-Vertragspartner.<br />
VIN (Fahrgestellnummer)<br />
p ADRESSÄNDERUNG p FAHRZEUGVERKAUF<br />
NEUE ADRESSDATEN<br />
VIN (Fahrgestellnummer)<br />
p ADRESSÄNDERUNG p FAHRZEUGVERKAUF<br />
NEUE ADRESSDATEN<br />
VIN (Fahrgestellnummer)<br />
p ADRESSÄNDERUNG p FAHRZEUGVERKAUF<br />
NEUE ADRESSDATEN<br />
"<br />
"<br />
"<br />
III<br />
27
III<br />
28<br />
NOTIZEN
NOTIZEN<br />
III<br />
29
III<br />
30<br />
NOTIZEN
NOTIZEN<br />
III<br />
31
III<br />
32<br />
NOTIZEN
Création SIC-2GCA - Automobiles CITROËN - RCS PARIS 642 050 199 - Imp. en U.E. 01/11
CRÉATIVE TECHNOLOGIE<br />
CITROËN ASSISTANCE<br />
Damit Sie sich um<br />
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(+49) 18 05 / 45 60 60*<br />
* 0,14 EUR/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG,<br />
Mobilfunktarife können abweichen und betragen maximal 0,42 EUR/Min.<br />
AL.11CCEE020A