G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie - medical text online

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05.03.2013 Aufrufe

G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie 800–806 UV-GOÄ-Nr. Allgemeine Besondere Kosten Heilbehandl. Heilbehandl. Besondere Hb. Allgemeine Hb. Sachkosten G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie 800 Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes – 13,46 16,75 0,00 3,60 3,60 Neben der Leistung nach Nummer 800 sind die Leistungen nach den Nummern 6–10, 825, 826, 830 und 1400 nicht berechnungsfähig. Ausschluss: Neben Nr. 800 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 6–10, 825, 826, 830, 1400. 801 Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson – 17,26 21,47 0,00 3,60 3,60 Neben der Leistung nach Nummer 801 sind die Leistungen nach den Nummern 6–10, 715 bis 718, 825, 826, 830 und 1400 nicht berechnungsfähig. Ausschluss: Neben Nr. 801 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 715–718, 825, 826, 830, 1400. Tipp: Obwohl in der offiziellen Erläuterung nach der Leistungslegende von Nr. 801 nicht aufgeführt, kann die Nr. 801 nicht neben der Nr. 835 abgerechnet werden, denn im Text der Leistungslegende der Nr. 835 wird davon gesprochen, dass die Fremdanamnese nicht . . . in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung . . . durchgeführt werden darf. Dies gilt nur für den zeitlichen Zusammenhang bei ein und demselben Arzt-Patienten-Kontakt und Kontakt der Begleitperson. Wird am Vormittag die Diagnostik nach Nr. 801 durchgeführt und am Nachmittag die Fremdanamnese nach Nr. 835, so sind beide Nrn. (mit Zeitangabe) berechnungsfähig. Um Schwierigkeiten zu entgehen, ist aber hinter jeder Abrechnungsnummer der Zeitpunkt, an dem die Leistung erbracht wurde, anzugeben. 804 Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration – 10,35 12,88 0,00 2,60 2,60 Tipp: Die Nr. 804 kann neben den Nrn. 800 und 801 berechnet werden. 806 Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehendes therapeutisches Gespräch, auch in akuter Konfliktsituation – gegebenenfalls unter Einschluss eines eingehenden situationsregulierenden Kontaktgesprächs mit Dritten –, Mindestdauer 20 Minuten 17,26 21,47 0,00 3,60 3,60 Kommentar: Die psychiatrische Behandlung nach Nr. 806 schließt nach der Legende das Gespräch mit dritten Personen ein. Dabei ist es wichtig, dass 1. die Gesamtdauer des Gespräches mit Patient und dritten Personen mindestens 20 Minuten betragen muss und dass 2. das Gespräch mit dem Dritten nicht unbedingt am selben Tag in derselben Situation stattfinden muss. Wir gehen davon aus, dass die Leistung einer differentialdiagnostischen Klärung psychosomatischer Krankheitszustände mit der UV-GOÄ Nr. 806 abzurechnen ist. Die UV-GOÄ hat, wie die GOÄ, für die Diagnostik psychosomatischer Erkrankungen keine spezielle Abrechnungsnummer. 177

G. <strong>Neurologie</strong>, <strong>Psychiatrie</strong> <strong>und</strong> <strong>Psychotherapie</strong> 800–806<br />

UV-GOÄ-Nr. Allgemeine Besondere Kosten<br />

Heilbehandl. Heilbehandl. Besondere Hb. Allgemeine Hb. Sachkosten<br />

G. <strong>Neurologie</strong>, <strong>Psychiatrie</strong> <strong>und</strong> <strong>Psychotherapie</strong><br />

800 Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls<br />

einschließlich der Untersuchung des Augenhintergr<strong>und</strong>es –<br />

13,46 16,75 0,00 3,60 3,60<br />

Neben der Leistung nach Nummer 800 sind die Leistungen nach den Nummern 6–10, 825, 826,<br />

830 <strong>und</strong> 1400 nicht berechnungsfähig.<br />

Ausschluss: Neben Nr. 800 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 6–10, 825, 826, 830, 1400.<br />

801 Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls<br />

unter Einschaltung der Bezugs- <strong>und</strong>/oder Kontaktperson –<br />

17,26 21,47 0,00 3,60 3,60<br />

Neben der Leistung nach Nummer 801 sind die Leistungen nach den Nummern 6–10, 715 bis<br />

718, 825, 826, 830 <strong>und</strong> 1400 nicht berechnungsfähig.<br />

Ausschluss: Neben Nr. 801 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 715–718, 825, 826,<br />

830, 1400.<br />

Tipp: Obwohl in der offiziellen Erläuterung nach der Leistungslegende von Nr. 801<br />

nicht aufgeführt, kann die Nr. 801 nicht neben der Nr. 835 abgerechnet werden,<br />

denn im Text der Leistungslegende der Nr. 835 wird davon gesprochen, dass<br />

die Fremdanamnese nicht . . . in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer eingehenden<br />

Untersuchung . . . durchgeführt werden darf. Dies gilt nur für den<br />

zeitlichen Zusammenhang bei ein <strong>und</strong> demselben Arzt-Patienten-Kontakt <strong>und</strong><br />

Kontakt der Begleitperson.<br />

Wird am Vormittag die Diagnostik nach Nr. 801 durchgeführt <strong>und</strong> am Nachmittag<br />

die Fremdanamnese nach Nr. 835, so sind beide Nrn. (mit Zeitangabe) berechnungsfähig.<br />

Um Schwierigkeiten zu entgehen, ist aber hinter jeder Abrechnungsnummer<br />

der Zeitpunkt, an dem die Leistung erbracht wurde, anzugeben.<br />

804 Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch –<br />

auch mit gezielter Exploration –<br />

10,35 12,88 0,00 2,60 2,60<br />

Tipp: Die Nr. 804 kann neben den Nrn. 800 <strong>und</strong> 801 berechnet werden.<br />

806 Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration <strong>und</strong> eingehendes<br />

therapeutisches Gespräch, auch in akuter Konfliktsituation – gegebenenfalls<br />

unter Einschluss eines eingehenden situationsregulierenden Kontaktgesprächs<br />

mit Dritten –, Mindestdauer 20 Minuten<br />

17,26 21,47 0,00 3,60 3,60<br />

Kommentar: Die psychiatrische Behandlung nach Nr. 806 schließt nach der Legende das<br />

Gespräch mit dritten Personen ein. Dabei ist es wichtig, dass<br />

1. die Gesamtdauer des Gespräches mit Patient <strong>und</strong> dritten Personen mindestens<br />

20 Minuten betragen muss <strong>und</strong> dass<br />

2. das Gespräch mit dem Dritten nicht unbedingt am selben Tag in derselben<br />

Situation stattfinden muss.<br />

Wir gehen davon aus, dass die Leistung einer differentialdiagnostischen Klärung<br />

psychosomatischer Krankheitszustände mit der UV-GOÄ Nr. 806 abzurechnen<br />

ist. Die UV-GOÄ hat, wie die GOÄ, für die Diagnostik psychosomatischer Erkrankungen<br />

keine spezielle Abrechnungsnummer.<br />

177


807–825<br />

G. <strong>Neurologie</strong>, <strong>Psychiatrie</strong> <strong>und</strong> <strong>Psychotherapie</strong><br />

UV-GOÄ-Nr. Allgemeine Besondere Kosten<br />

Heilbehandl. Heilbehandl. Besondere Hb. Allgemeine Hb. Sachkosten<br />

807 Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern oder<br />

Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- <strong>und</strong> Kontaktpersonen mit<br />

schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen<br />

27,61 34,36 0,00 3,60 3,60<br />

Die Leistung nach Nummer 807 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.<br />

Kommentar: Die Leistung nach Nr. 807 ist nur einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.<br />

Als Behandlungsfall der UV-GOÄ gilt bei der gleichen Diagnose der Zeitraum<br />

eines Monats.<br />

808 Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch f<strong>und</strong>ierten oder<br />

der analytischen <strong>Psychotherapie</strong> – einschließlich Antrag auf Feststellung<br />

der Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens, gegebenenfalls<br />

einschließlich Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten<br />

27,61 34,36 0,00 1,40 1,40<br />

812 Psychiatrische Notfallbehandlung bei Suizidversuch auch anderer<br />

psychischer Dekompensation durch sofortige Intervention <strong>und</strong><br />

eingehendes therapeutisches Gespräch<br />

34,51 42,95 0,00 3,60 3,60<br />

Kommentar: Die Akut- oder Sofortintervention ist im Gegensatz zur psychiatrischen Behandlung<br />

nach Nr. 806 mit keinerlei Zeitvorgabe versehen. Werden in der Folge<br />

weitere Behandlungen durchgeführt, so sind diese nach den entsprechenden<br />

Nrn. 804, 806 oder 849 abzurechnen.<br />

Dies bedeutet nicht, dass, wenn erneut eine psychiatrische Notfallbehandlung<br />

notwendig ist, diese auch mehrmals durchgeführt werden kann. Muss eine<br />

Notfallbehandlung mehrmals an einem Tag durchgeführt werden, dann ist es<br />

sinnvoll, die Uhrzeit anzugeben.<br />

816 Neuropsychiatrische Behandlung eines Anfallkranken mit Kontrolle der<br />

Anfallaufzeichnung – gegebenenfalls mit medikamentöser Ein- oder Umstellung<br />

<strong>und</strong> auch mit Einschaltung von Kontaktpersonen<br />

12,42 15,46 0,00 2,60 2,60<br />

Tipp: Die Leistung kann mehrmals abgerechnet werden, wenn auch mehrmals eine<br />

Beratung der Bezugsperson oder Bezugspersonen erforderlich ist.<br />

Kommentar: Die Abrechnung der psychiatrischenBeratung der Bezugsperson eines psychisch<br />

gestörten Kindes oder Jugendlichen erfolgt immer zu Lasten des Kindes oder<br />

Jugendlichen.<br />

Dies ist auch dann der Fall, wenn es sich um therapeutische Maßnahmen innerhalb<br />

einer Familie handelt, wie z. B. Beratung der Eltern im Hinblick auf die Erläuterung<br />

geplanter therapeutischer Maßnahmen.<br />

817 Eingehende psychiatrische Beratung der Bezugsperson psychisch gestörter<br />

Kinder oder Jugendlicher anhand erhobener Bef<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />

Erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen<br />

12,42 15,46 0,00 2,60 2,60<br />

825 Genaue Geruchs- <strong>und</strong>/oder Geschmacksprüfung zur Differenzierung von<br />

Störungen der Hirnnerven, als selbstständige Leistung<br />

5,73 7,13 0,00 1,30 1,30<br />

Ausschluss: Neben Nr. 825 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 800, 801.<br />

178


G. <strong>Neurologie</strong>, <strong>Psychiatrie</strong> <strong>und</strong> <strong>Psychotherapie</strong> 826–833<br />

UV-GOÄ-Nr. Allgemeine Besondere Kosten<br />

Heilbehandl. Heilbehandl. Besondere Hb. Allgemeine Hb. Sachkosten<br />

826 Gezielte neurologische Gleichgewichts- <strong>und</strong> Koordinationsprüfung –<br />

gegebenenfalls einschließlich kalorischotologischer Prüfung –<br />

6,83 8,50 0,00 1,30 1,30<br />

Neben der Leistung nach Nr. 826 ist die Leistung nach Nr. 1412 nicht berechnungsfähig.<br />

Ausschluss: Neben Nr. 826 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 800, 801, 1412.<br />

827 Elektroenzephalographische Untersuchung – auch mit Standardprovokationen<br />

41,76 51,97 0,00 28,00 28,00<br />

Ausschluss: Neben Nr. 827 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 827a, 828, 1409.<br />

827a Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens<br />

18 St<strong>und</strong>en Dauer – einschließlich Aufzeichnung <strong>und</strong> Auswertung<br />

66,57 81,60 0,00 43,70 43,70<br />

Ausschluss: Neben Nr. 827a sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 827, 1409.<br />

828 Messung visuell, akustisch oder somatosensorisch evozierter Hirnpotentiale<br />

(VEP, AEP, SSP)<br />

41,47 51,97 0,00 28,00 28,00<br />

Ausschluss: Neben Nr. 828 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 827, 1409.<br />

Kommentar: Die stets durchgeführten Seitenvergleichsmessungen gestatten keine zweite<br />

Abrechnung der Nr. 828.<br />

829 Sensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden –<br />

gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase <strong>und</strong> der Chronaxie –<br />

11,04 13,74 0,00 7,40 7,40<br />

Ausschluss: Neben Nr. 829 sind folgende Nummern nicht abrechnungsfähig: 828, 838–840,<br />

1409.<br />

830 Eingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie<br />

<strong>und</strong> Körperschemastörungen<br />

5,52 6,87 0,00 1,30 1,30<br />

Ausschluss: Neben Nr. 830 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 800, 801.<br />

831 Vegetative Funktionsdiagnostik – auch unter Anwendung pharmakologischer<br />

Testmethoden (z.B. Minor) einschl. Wärmeanwendung <strong>und</strong>/oder Injektionen –<br />

5,52 6,87 0,00 2,60 2,60<br />

832 Bef<strong>und</strong>erhebung am Nervensystem durch Faradisation <strong>und</strong>/oder Galvanisation<br />

10,91 13,57 0,00 5,90 5,90<br />

833 Begleitung eines psychisch Kranken bei Überführung in die Klinik –<br />

einschl. Ausstellung der notwendigen Bescheinigungen –<br />

19,67 24,48 0,00 5,90 5,90<br />

Verweilgebühren sind nach Ablauf einer halben St<strong>und</strong>e zusätzlich berechnungsfähig.<br />

Ausschluss: Neben Nr. 833 ist folgende Nr. nicht abrechnungsfähig: 55.<br />

Tipp: Die Verweilgebühr nach Nr. 56 dürfte auch für die Dauer der Rückfahrt anzusetzen<br />

sein.<br />

179


835-849<br />

835 Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden<br />

Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen<br />

psychisch Kranken oder über ein verhaltensgestörtes Kind<br />

4,42 5,50 0,00 1,30 1,30<br />

836 Intravenöse Konvulsionstherapie<br />

13,11 16,32 0,00 5,90 5,90<br />

837 Elektrische Konvulsionstherapie<br />

G. <strong>Neurologie</strong>, <strong>Psychiatrie</strong> <strong>und</strong> <strong>Psychotherapie</strong><br />

UV-GOÄ-Nr. Allgemeine Besondere Kosten<br />

Heilbehandl. Heilbehandl. Besondere Hb. Allgemeine Hb. Sachkosten<br />

18,84 23,45 0,00 6,40 6,40<br />

838 Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer<br />

Funktionsstörungen der Nerven <strong>und</strong> Muskeln<br />

37,94 47,24 0,00 25,40 25,40<br />

839 Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer<br />

Funktionsstörungen der Nerven <strong>und</strong> Muskeln mit Untersuchung<br />

der Nervenleitungsgeschwindigkeit<br />

48,32 60,13 0,00 32,40 32,40<br />

840 Sensible Elektroneurographie mit Nadelelektroden –<br />

gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase <strong>und</strong> der Chronaxie<br />

48,32 60,13 0,00 32,40 32,40<br />

842 Apparative isokinetische Muskelfunktionsdiagnostik<br />

34,51 42,95 0,00 23,00 23,00<br />

Die Leistung nach Nummer 842 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.<br />

845 Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose<br />

10,35 12,88 0,00 2,60 2,60<br />

Ausschluss: Neben Nr. 845 ist folgende Nr. nicht abrechnungsfähig: 849.<br />

Kommentar: Gruppenhypnosen sind nicht abrechenbar.<br />

846 Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Einzelbehandlung,<br />

Dauer mindestens 20 Minuten<br />

10,35 12,88 0,00 2,60 2,60<br />

Ausschluss: Neben Nr. 846 ist folgende Nr. nicht abrechnungsfähig: 725.<br />

847 Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Gruppenbehandlung,<br />

mit höchstens zwölf Teilnehmern, Dauer mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer<br />

3,11 3,87 0,00 1,10 1,10<br />

Ausschluss: Neben Nr. 847 ist folgende Nr. nicht abrechnungsfähig: 20.<br />

849 Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen<br />

oder neurotischen Störungen, Dauer mindestens 20 Minuten<br />

15,88 19,76 0,00 3,60 3,60<br />

180


G. <strong>Neurologie</strong>, <strong>Psychiatrie</strong> <strong>und</strong> <strong>Psychotherapie</strong> 855–860<br />

UV-GOÄ-Nr. Allgemeine Besondere Kosten<br />

Heilbehandl. Heilbehandl. Besondere Hb. Allgemeine Hb. Sachkosten<br />

855 Anwendung <strong>und</strong> Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT)<br />

mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt<br />

49,84 62,02 0,00 22,50 22,50<br />

856 Anwendung <strong>und</strong> Auswertung standardisierter Intelligenz- <strong>und</strong> Entwicklungstests<br />

(Staffeltests oder HAWIE(K), IST/Amthauer, Bühler-Hetzer, Binet-Simon, Kramer)<br />

mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt<br />

24,92 31,01 0,00 11,30 11,30<br />

Neben der Leistung nach Nr. 856 sind die Leistungen nach den Nrn. 715 bis 718 nicht berechnungsfähig.<br />

Ausschluss: Neben Nr. 856 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 715–718.<br />

Kommentar: Wird ein Intelligenz- <strong>und</strong> Entwicklungstest nach den Nrn. 856 u. 857 zur Klärung<br />

einer sozial-psychologischen oder schulischen Fragestellung (nach Brück) durchgeführt,<br />

so ist nicht damit zu rechnen, dass die private Krankenversicherung<br />

bzw. die Beihilfestellen die Kosten hierfür übernehmen. Dies sollte dem Patienten<br />

bzw. seinen Eltern mitgeteilt werden, da diese die Kosten zu zahlen haben.<br />

Die Nr. 856 findet analog Anwendung für andere vergleichbare Testverfahren.<br />

Auch wenn mehrere Tests in einer Sitzung durchgeführt werden, ist die Abrechnung<br />

der Nr. 856 nur einmal möglich, da in der Legende der Begriff „insgesamt“<br />

dies verdeutlicht.<br />

857 Anwendung <strong>und</strong> Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z. B. Fragebogentest<br />

nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest,<br />

Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sog. Lüscher-Tests), insgesamt<br />

8,01 9,96 0,00 3,60 3,60<br />

Neben der Leistung nach Nummer 857 sind die Leistungen nach den Nummern 716 <strong>und</strong> 717<br />

nicht berechnungsfähig.<br />

Ausschluss: Neben Nr. 857 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 716, 717.<br />

Kommentar: Auch wenn mehrere Tests in einer Sitzung durchgeführt werden, ist die<br />

Abrechnung der Nr. 857 nur einmal möglich, da in der Legende der Begriff<br />

„insgesamt“ dies verdeutlicht.<br />

Die Nr. 857 reiht zahlreiche Verfahren aneinander, für deren Bearbeitung ein oft<br />

erheblich unterschiedlicher Aufwand erforderlich ist. Wir meinen, dass die Aufstellungen<br />

des EBM seit 1987 zu den Testkriterien eine Hilfestellung für den Arzt<br />

sein kann, der im Rahmen der UV-GOÄ Testuntersuchungen erbringt. Weitere<br />

Tests, die nach Nr. 857 abgerechnet werden können:<br />

– Baum-Test nach Koch (Aufgabentest zur Erziehungsfehler-Diagnostik)<br />

– Dys-Test (Tierfiguren-Identifizierungstest)<br />

– MMPI-Fragebogentest (Minnesota Multifaceing Personality Inventory)<br />

– Thomas-Erzähltest (Familiensituationstest)<br />

– Zahlensymboltest Freiburger Persönlichkeitsinventar (FPI)<br />

– Zulinger-Test (Drei-Tafel-Betrachtungstest)<br />

Siehe auch Kommentar zu Nr. 856<br />

860 Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen<br />

Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung <strong>und</strong> Indikationsstellung<br />

bei tiefenpsychologisch f<strong>und</strong>ierter <strong>und</strong> analytischer <strong>Psychotherapie</strong>,<br />

auch in mehreren Sitzungen<br />

63,50 79,03 0,00 20,50 20,50<br />

Die Nummer 860 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig. Neben der Leistung nach<br />

Nummer 860 sind die Leistungen nach Nummern 807 <strong>und</strong> 835 nicht berechnungsfähig.<br />

181


861–871<br />

G. <strong>Neurologie</strong>, <strong>Psychiatrie</strong> <strong>und</strong> <strong>Psychotherapie</strong><br />

UV-GOÄ-Nr. Allgemeine Besondere Kosten<br />

Heilbehandl. Heilbehandl. Besondere Hb. Allgemeine Hb. Sachkosten<br />

Ausschluss: Neben Nr. 860 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 807, 835.<br />

Tipp: Die Nr. 860 kann auch für die Erhebung einer biographischen Anamnese zur<br />

Einleitung einer verhaltenstherapeutischen Behandlung unter verhaltensanalytischen<br />

Gesichtspunkten angesetzt werden.<br />

Kommentar: Wezel/Liebold kommentiert zur GOÄ (<strong>und</strong> dies dürfte auch für die UV-GOÄ<br />

gelten), dass bei der Nr. 860 im Gegensatz zu den Allgemeinen Bestimmungen<br />

B. Gr<strong>und</strong>leistungen 1. nicht der Monatsfall verstanden wird, „ . . . sondern der<br />

gesamte Zeitraum der fortgesetzten psychotherapeutischen Behandlung einer<br />

Krankheit . . .“. Daraus folgt, dass erst nach einer behandlungsfreien Zeit die<br />

Leistung nach Nr. 860 wieder erbracht werden kann.<br />

Auch wenn mehrere Arzt-Patienten-Kontakte erforderlich sind, um den Leistungsinhalt<br />

der Nr. 860 voll zu erbringen, kann die Nr. 860 nur einmal abgerechnet<br />

werden, d. h. der Inhalt der Leistung kann in mehreren Sitzungen additiv erbracht<br />

werden.<br />

861 Tiefenpsychologisch f<strong>und</strong>ierte <strong>Psychotherapie</strong>, Einzelbehandlung,<br />

Dauer mindestens 50 Minuten<br />

47,63 59,27 0,00 8,80 8,80<br />

Ausschluss: Neben Nr. 861 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 862, 863, 864<br />

862 Tiefenpsychologisch f<strong>und</strong>ierte <strong>Psychotherapie</strong>, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl<br />

von höchstens acht Personen, Dauer mind. 100 Min., je Teilnehmer<br />

23,81 29,63 0,00 4,60 4,60<br />

Ausschluss: Neben Nr. 862 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 861, 863, 864.<br />

863 Analytische <strong>Psychotherapie</strong>, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten<br />

47,63 59,27 0,00 8,80 8,80<br />

Ausschluss: Neben Nr. 863 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 861, 862, 864.<br />

864 Analytische <strong>Psychotherapie</strong>, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl<br />

von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer<br />

23,81 29,63 0,00 4,60 4,60<br />

Ausschluss: Neben Nr. 864 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 861, 862, 863.<br />

865 Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über<br />

die Fortsetzung der Behandlung<br />

23,81 29,63 0,00 2,60 2,60<br />

870 Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten –<br />

gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils<br />

mindestens 25 Minuten –<br />

51,77 64,42 0,00 9,60 9,60<br />

Ausschluss: Neben Nr. 870 ist folgende Nr. nicht abrechnungsfähig: 871.<br />

871 Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von<br />

höchstens 8 Personen, Dauer mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer<br />

10,35 12,88 0,00 2,00 2,00<br />

Bei einer Sitzungsdauer von mindestens 100 Minuten kann die Leistung nach Nummer 871<br />

zweimal berechnet werden.<br />

182


G. <strong>Neurologie</strong>, <strong>Psychiatrie</strong> <strong>und</strong> <strong>Psychotherapie</strong> 885–887<br />

UV-GOÄ-Nr. Allgemeine Besondere Kosten<br />

Heilbehandl. Heilbehandl. Besondere Hb. Allgemeine Hb. Sachkosten<br />

Ausschluss: Neben Nr. 871 ist folgende Nr. nicht abrechnungsfähig: 870.<br />

Kommentar: Wenn in der Leistungslegende von 8 Teilnehmern gesprochen wird, so sind<br />

damit alle Patienten – unabhängig von ihrem Versicherungsstatus – gemeint,<br />

die an dieser Verhaltenstherapie teilnehmen.<br />

885 Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder Jugendlichen<br />

unter auch mehrfacher Einschaltung der Bezugs- <strong>und</strong>/oder Kontaktperson(en)<br />

unter Berücksichtigung familienmedizinischer <strong>und</strong> entwicklungspsychologischer<br />

Bezüge<br />

34,51 42,95 0,00 6,20 6,20<br />

Ausschluss: Neben Nr. 885 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 806, 807, 817.<br />

886 Psychiatrische Behandlung bei Kindern <strong>und</strong>/oder Jugendlichen unter<br />

Einschaltung der Bezugs- <strong>und</strong>/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung<br />

familienmedizinischer <strong>und</strong> entwicklungspsychologischer Bezüge,<br />

Dauer mindestens 40 Minuten<br />

48,32 60,13 0,00 8,80 8,80<br />

Ausschluss: Neben Nr. 886 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 804, 806, 812, 817,<br />

887.<br />

887 Psychiatrische Behandlung in Gruppen bei Kindern <strong>und</strong>/oder Jugendlichen,<br />

Dauer mindestens 60 Minuten, bei einer Teilnehmerzahl von höchstens<br />

zehn Personen, je Teilnehmer<br />

13,80 17,18 0,00 2,40 2,40<br />

Ausschluss: Neben Nr. 887 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 804, 806, 812, 817,<br />

887.<br />

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