Seite Präsidium - Universitätsmedizin Göttingen - Georg-August ...
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Amtliche Mitteilungen der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-Universität <strong>Göttingen</strong> vom 13.06.2008/Nr. 13 <strong>Seite</strong> 781<br />
§ 14 Schlussbestimmungen<br />
(1) Regelmäßige Überprüfung der Studienordnung<br />
1<br />
Ziele sowie Aufbau, Umfang und Gliederung des Studiums werden von den zuständigen<br />
Gremien der Fakultät regelmäßig überprüft. 2 Die Lehrinhalte der einzelnen Pflicht-, Wahlpflicht-<br />
und Wahlmodule werden dem aktuellen wissenschaftlichen und methodologischen<br />
Erkenntnisstand angepasst. 3 In gleicher Weise werden hochschuldidaktische Entwicklungen<br />
berücksichtigt.<br />
(2) Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in<br />
den Amtlichen Mitteilungen der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-Universität <strong>Göttingen</strong> in Kraft.<br />
§ 15 Schlussbestimmungen<br />
(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in den<br />
Amtlichen Mitteilungen der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-Universität <strong>Göttingen</strong> in Kraft.<br />
(2) Zugleich tritt die Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftspädagogik in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 08.09.2005 (Amtliche Mitteilungen Nr. 10 S. 832) außer<br />
Kraft.