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Seite Präsidium - Universitätsmedizin Göttingen - Georg-August ...

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Amtliche Mitteilungen der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-Universität <strong>Göttingen</strong> vom 13.06.2008/Nr. 13 <strong>Seite</strong> 759<br />

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät:<br />

Nach Beschluss des Fakultätsrates der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom<br />

09.04.2008 und nach Stellungnahme des Senats vom 21.05.08 hat das <strong>Präsidium</strong> der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-Universität<br />

<strong>Göttingen</strong> am 28.05.2008 die Neufassung der Prüfungsordnung für<br />

den Master-Studiengang Wirtschaftspädagogik genehmigt (§ 44 Abs. 1 Satz 2 NHG in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 26.02.2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 13.09.2007 (Nds. GVBl. S. 444); § 41 Abs. 2 Satz 2 NHG; § 37 Abs. 1 Satz 3<br />

Nr. 5 b) NHG).<br />

Prüfungsordnung<br />

für den Master-Studiengang Wirtschaftspädagogik<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

§ 2 Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung, Akademischer Grad<br />

§ 3 Zulassungsbedingungen und Aufbau des Studiums<br />

§ 4 Form der Prüfungsleistungen<br />

§ 5 Master-Arbeit<br />

§ 6 Bildung der Noten, Bestehen der Prüfung, Anrechnung von Prüfungsleistungen<br />

§ 7 Prüfungskommission und Prüfungsorganisation<br />

§ 8 Endgültiges Nichtbestehen der Master-Prüfung<br />

§ 9 Inkrafttreten<br />

Anlage I: Inhaltliche Struktur des Master-Studiums und Credit-Anforderungen<br />

Anlage II: Modulkatalog<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

(1) Diese Prüfungsordnung (PO) regelt den Abschluss des Studiums im Master-Studiengang<br />

Wirtschaftspädagogik an der Universität <strong>Göttingen</strong>.<br />

(2) 1 Die „Allgemeine Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität<br />

<strong>Göttingen</strong> (APO) in der jeweils geltenden Fassung ist Bestandteil dieser PO. 2 Diese PO<br />

enthält die ergänzenden Regelungen zur APO.

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